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Das kritische Tagebuch

Banner und E-Mail-Signaturen zu NachDenkSeiten – für Ihre eigene Webseite und für den Abschluß Ihrer E-Mails

Nach Lektüre der am 25.2. eingestellten „Tipps zur hilfreichen Nutzung der NachDenkSeiten durch Sie“ regten NachDenkSeiten-Leser an, wir sollten Button zur Verfügung stellen, die von unseren Lesern für ihre eigenen Webseiten verwendet beziehungsweise an E-Mails angehängt werden können. Diese Anregung nehmen wir gerne (noch einmal) auf. Hier finden Sie Banner ohne und mit einer kurzen Notiz. Albrecht Müller

Gegendarstellung: „Ihre Vorsorge“ wirbt für die private Vorsorge

Wir haben in den Hinweisen vom 22. Februar Ziffer 14 auf einen Beitrag der Website „Ihre- Vorsorge.de“ hingewiesen und kritisiert, dass dort eine Initiative der Regionalträger der (gesetzlichen) Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft – Bahn – See), also finanziert aus Rentenversicherungsbeiträgen, unverblümt Ratschläge gibt, wie man bei „knapper Kasse“ seine private Zusatzvorsorge per Riester-Rente am besten sichern kann.
Der verantwortliche Redakteur hat uns dazu zu einer Gegendarstellung aufgefordert, zu deren Veröffentlichung wir verpflichtet sind. Wolfgang Lieb

Ergänzung zum Kampagnejournalismus von „Zeit“ und „Bild“ – auch die öffentlich-rechtlichen Sender beteiligen sich und Redaktionen sind gespalten

Der Bericht über die gleichgerichteten Manipulationen von „Die Zeit“ und „Bild“ hat einige ergänzende Hinweise ausgelöst und veranlasst zu einigen weiteren Anmerkungen zum Kampagnenjournalismus und der damit verbundenen Spaltung der Redaktionen. Denn, darauf war schon hingewiesen worden, diese Machenschaften werden mit Sicherheit nicht von allen Redakteuren gestützt. Albrecht Müller.

Sexueller Missbrauch: Wann endlich geht’s den Hehlern an den Kragen?

Vermutlich sind Hunderte von Kindern von Priestern und anderen Beauftragten der Katholischen Kirche missbraucht worden. Fachleute der Traumaforschung meinen, dass bei sexuellem Missbrauch die Gefahr posttraumatischer Belastungsstörungen bei 60 % liegt. Zugleich ist in der öffentlichen Debatte die Rede davon, dass die meisten dieser Verbrechen verjährt sind. Kaum jemand spricht jedoch von den Hehlern, die diese Verjährung möglich machen. Albrecht Müller

Weitere Termine von Albrecht Müller im April und Ergänzungen für März

Die schon bekannten Termine im Februar und März sind präzisiert. Im April kommen weitere hinzu: In Berlin, Ludwigshafen, Edingen-Neckarhausen, Stuttgart, Meckesheim, Pleisweiler-Oberhofen, Ulm, Weißenburg/Bayern und Leipzig. Darunter sind Termine, die besonders geeignet sind für das Gespräch mit NDS-Leserinnen/ern und NachDenkSeiten-Kreisen, und besonders Interessante wie die Eröffnung des attac-Bankentribunals in Berlin am 9.4. Die Gesamtübersicht finden Sie hier, chronologisch und nach Orten geordnet.

Am Aschermittwoch geht’s wieder los

Liebe Leserinnen und Leser der NachDenkSeiten,
wir gönnen uns eine kurze Karnevalspause zum Feiern und Erholen. Aber am Aschermittwoch ist bei uns nicht alles vorbei, sondern da geht es bei uns wieder richtig los.
Wir wünschen Ihnen ein paar schöne Karnevalstage!

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnung der Regelsätze bei Hartz IV (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt und die Bundesregierung verpflichtet, bis zum 1. Januar 2011 eine Neuberechnung vorzunehmen und bis dahin nötigenfalls einmalige Beihilfen zu gewähren, um Hilfebedürftigen durch Deckung ihrer Sonderbedarfe eine menschenwürdige Existenzsicherung zu gewährleisten.
Von Christoph Butterwegge

Ergänzung zu den Terminen von AM

Die Veranstaltung in Gleiszellen-Gleishorbach (Südpfalz) findet am Dienstag, 9. März 2010 um 19.00 Uhr in der Grundschule, Schulstraße, im Ortsteil Gleishorbach statt. Näheres hierzu und zu einer Serie anderer Vorträge und Diskussionen bei Lesungen und Terminen zur „Meinungsmache“. Sie sind, soweit in der Nähe, herzlich eingeladen.

Bundesverfassungsgericht: Eine schallende Ohrfeige, die nicht besonders weh tut

Das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist gefällt: Die Regelleistungen nach SGB II (“Hartz IV- Gesetz”) sind nicht verfassungsgemäß. Das Gericht verlangt einen absolut wirkenden Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, beim Umfang dieses Anspruchs bleibt es jedoch vage und lässt dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum. Es hält die derzeitige Höhe der Regelsätze nicht für „evident unzureichend“ und auch das bisherige Berechnungsverfahren sei „grundsätzlich tauglich“. Nur hinsichtlich des Verfahrens bei der Ermittlung der Regelsätze, besonders für Kinder finden die Karlsruher Richter deutliche Worte: die Schätzungen seien „freihändig“ und gingen „ins Blaue“ hinein. Das ist zwar eine schallende Ohrfeige für die sozialpolitische Willkür der Gesetz- und Verordnungsgeber seit Inkrafttreten der Hartz-Gesetze bis heute. Aber bis auf die Kinder und für Hilfsbedürftige mit einem besonderen Bedarf dürfte sich angesichts der politischen Konstellation die Lage der Armen nicht wesentlich verbessern. Der politische Kampf um die konkrete Bestimmung eines menschenwürdigen Existenzminimums wird weiter gehen müssen. Wolfgang Lieb