„Maulkorb für Kriegsgegner“ – Verfassungsbeschwerde gegen Neufassung von „Volksverhetzung“-Paragraf 130 eingereicht

Der Jurist Dr. Ralf Hohmann hat gemeinsam mit den zwei Vorsitzenden der DKP, Wera Richter und Patrik Köbele, Verfassungsbeschwerde gegen die im Zuge des Ukraine-Krieges erfolgte Änderung von § 130 des Strafgesetzbuches eingelegt. Sie argumentieren, dass die Neufassung des Paragrafen gegen „Volksverhetzung“ einen Verstoß gegen die grundgesetzlich gesicherte Meinungsfreiheit und die ebenso grundgesetzlich vorgeschriebene Bestimmtheit

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