Stuttgart 21: SPD trickst und verschaukelt die Wähler

Ein Artikel von Hermann Zoller

Der baden-württembergische Landesverband der SPD bleibt stur auf seinem Kurs, das Projekt Stuttgart 21 durchzuboxen. Die kürzlich noch verkündete „Neutralität“ ist längst über Bord geworfen und es wird heftig getrickst. Gestern (7. November) wurde den Vorsitzenden der SPD-Ortsvereine ein Text zur Verfügung gestellt, den diese in den örtlichen Mitteilungsblättern veröffentlichen sollen. „S21: Stimm ab! Schaff Klarheit!“ ist die Schlagzeile. Diese Aktion ist wohl die Gegenreaktion darauf, dass in einer Informationsbroschüre des grünen Verkehrsministers Hermann die Ausstiegskosten aus dem Vorhaben statt mit 1,5 Milliarden mit „unter 350 Mio. Euro“ beziffert werden. Von Hermann Zoller

„Klarheit“ müsste die SPD-Vorstandscrew zu allererst selbst schaffen. Die vom Spiegel veröffentlichten Kostenberechnungen der Regierung Oettinger, die weit über den öffentlich genannten Zahlen liegen, sind leider weder für den SPD-Landesverband noch für die Abgeordneten der SPD-Landtagsfraktion Anlass Klarheit zu schaffen. Eine Regierung, die das Parlament hintergeht, da müssten doch alle Alarmglocken läuten – und zwar völlig unabhängig davon, ob man für oder gegen S 21 ist.

Aber so viel demokratische Kontrolle geht den SPD-Verantwortlichen offenbar zu weit. Im Gegenteil: Sie setzen selbst das Tricksen und Täuschen fort und versuchen, die Wähler weiter mit irreführenden Behauptungen und Halbwahrheiten zu verschaukeln.

In dem Text, den jetzt die SPD-Ortsvereine veröffentlichen sollen, sind gleich zwei Beispiele für eine solche Irreführung der Wählerinnen und Wähler enthalten:

Zum einen wird einmal mehr die 1,5 Milliarden Euro Schadenersatzforderung bei einem Stopp von Stuttgart 21 genannt. Eine Summe, die nur als Behauptung der Bahn unbewiesen im Raum steht und die durch ein neueres Gutachten, das 350 Millionen errechnet, begründet in Zweifel gezogen wird. Die SPD übernimmt einfach die Position der Bahn, obwohl eigentlich jedem klar ist, dass die im Raum stehende Forderung die eine Seite, die tatsächlich zu zahlende Summe jedoch auf einem anderen Blatt steht und im Zweifel erst vor Gericht geklärt werden wird. Peter Conradi hat dargestellt, dass diese ungeprüfte Übernahme einer solchen Forderung durch Volksvertreter bei Anwälten als Parteiverrat gewertet werden müsste. (Erklärung von Peter Conradi siehe unten)

Dieser 1,5 Milliarden schweren Drohkulisse lässt die SPD eine weitere Irreführung folgen. Behauptet wird: „Die Kostenbeteiligung des Landes Baden-Württemberg beträgt bei der Realisierung des Projektes über 10 Jahre verteilt 824 Millionen Euro.“ Das mag – sofern die Kosten nicht explodieren – grundsätzlich richtig sein. Das Hinterhältige an dieser Darstellung ist aber, dass den Leserinnen und Lesern der Eindruck vermittelt werden soll, es gehe ja eigentlich nur um eine relativ bescheidene Summe. Damit wird heruntergespielt, dass der Tiefbahnhof nach realistischen Schätzungen zwischen fünf und acht Milliarden Euro kosten wird. Geld, das der Steuerzahler aufbringen muss. Geld das an anderer Stelle für sinnvollere Vorhaben fehlen wird.

Verschwiegen wird dabei auch, dass die Region, die Kreise und alle Städte und Gemeinden der Region Stuttgart ebenfalls horrende Beträge beisteuern müssen, wenn das verkehrspolitisch unsinnige Projekt realisiert wird.

Es ist ein abschreckendes Beispiel für den Niedergang der demokratischen Kultur, dass vor einer Volksabstimmung der Meinungsstreit von den Befürwortern von S 21 auf solch unsaubere Weise geführt wird. Eigentlich sollte über die Sache, nämlich über die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Baden-Württemberg gestritten werden.

Diese Versuche, die Bürgerinnen und Bürger an der Nase herumzuführen, sähen noch mehr Misstrauen in die Politik. Kein Wunder, dass der Eindruck, es gehe gar nicht um Verkehrspolitik, von immer mehr Menschen geteilt wird.

Text des SPD-Landesverbandes Baden-Württemberg an die Ortsvereine zur Veröffentlichung in den Mitteilungsblättern der Städte und Gemeinden:

S21: Stimm ab! Schaff Klarheit!
 
Am 27. November stimmen die wahlberechtigten Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger über das Kündigungsgesetz zum Bahnprojekt Stuttgart 21 ab. Die von der SPD im September 2010 auf den Weg gebrachte Volksabstimmung überlässt somit der Bevölkerung die letzte Entscheidung. Allerdings hat die Abstimmung nur dann Gültigkeit, wenn ein großer Teil der Bürgerinnen und Bürger an ihr teilnehmen. Deswegen ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen ihre Stimme abgeben.
 
Über was wird abgestimmt? Es wird entschieden, ob das Land Baden-Württemberg von den finanziellen Verpflichtungen am S21-Vorhaben zurücktreten soll. Auf dem Stimmzettel heißt es:
 
„Stimmen Sie der Gesetzesvorlage ‚Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21‘ (S21-Kündigungsgesetz) zu?“
 
Wer mit JA stimmt, stimmt für die Kündigung der Verträge und damit für den Ausstieg des Landes aus Stuttgart 21. Ein solcher Ausstieg ist mit hohen Hürden versehen. Denn nach den klaren Aussagen aller Projektbeteiligten ist mit einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung nicht zu rechnen. Dadurch kämen auf das Land Baden-Württemberg nach Expertise der Bahn Schadenersatzforderungen von 1,5 Milliarden Euro zu.
 
Wer mit NEIN stimmt, stimmt gegen die Kündigung und für den Weiterbau des Bahnprojekts. Das Land Baden-Württemberg bliebe dann bei seiner bisherigen Position. Die Kostenbeteiligung des Landes Baden-Württemberg beträgt bei der Realisierung des Projektes über 10 Jahre verteilt 824 Millionen Euro.

Pressemitteilung von Peter Conradi

Bei einer SPD-Veranstaltung „Stuttgart 21 – warum nicht?“  in Schwaikheim habe ich unter anderem Folgendes erklärt: 
 
Volksvertreter oder Bahnvertreter?
Parteiverrat im Landtag von Baden-Württemberg!
 
1,5 Milliarden Euro Schadenersatz an die Deutsche Bahn AG müsste das Land Baden-Württemberg bei einem Abbruch des Projekts “Stuttgart 21” zahlen, behaupten die Bahn und mit ihr die Befürworter des Bahnprojekts. Bislang hat die Bahn allerdings keine prüffähigen Berechnungen für mögliche Schadenersatzforderungen in dieser Höhe vorgelegt. Fachleute schätzen die Kosten für einen Projektabbruch weit niedriger. Die Vermutung drängt sich auf, dass die DB AG in der Auseinandersetzung über die finanzielle Beteiligung des Landes mit dieser Horrorzahl Propaganda für ein Nein bei der Volksabstimmung über den Projektausstieg des Landes schaffen will. Im Streitfall werden die Gerichte klären, wie hoch die Abbruchkosten tatsächlich sind, und entscheiden, welche Anteile davon die Projektbeteiligten Bahn, Bund, Land, Stadt, Region und Flughafen tragen müssen.

Wenn sich Projektbefürworter im Land und in der Stadt die Drohungen der Bahn mit Schadenersatzforderung von 1,5 Mrd. Euro ungeprüft zu Eigen machen, reden sie zum Nachteil des Landes. Das gilt vor allem für die Landtagsabgeordneten der SPD und der CDU, die sich weniger als Volksvertreter, denn als Bahnvertreter aufführen, weil ihnen die Interessen der Bahn offensichtlich wichtiger sind als das Wohl des Volkes.

Ein Rechtsanwalt, der bei einer ihm anvertrauten Rechtssache pflichtwidrig im Einverständnis mit der Gegenpartei zum Nachteil seiner Partei handelt, begeht Parteiverrat und kann dafür mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden (§ 356 Strafgesetzbuch). Die Projektbefürworter im Landtag von Baden-Württemberg, an der Spitze  die Fraktionsvorsitzenden Peter Hauk (CDU) und Klaus Schmiedel (SPD), handeln bei der ihnen anvertrauten Rechtssache mit dem Argument der Schadenersatzansprüche der Deutschen Bahn AG in Höhe von 1,5 Mrd. Euro pflichtwidrig zum Nachteil des Landes Baden-Württemberg und seiner Bürgerinnen und Bürger.
Wären sie Rechtsanwälte, müsste man sie wegen Parteiverrats strafrechtlich belangen.
 
Peter Conradi

Die NachDenkSeiten sind für eine kritische Meinungsbildung wichtig, das sagen uns sehr, sehr viele - aber sie kosten auch Geld und deshalb bitten wir Sie, liebe Leser, um Ihre Unterstützung.
Herzlichen Dank!