Das Steuerabkommen mit der Schweiz – Ein Freibrief für Steuerhinterzieher und die Schweizer Banken

Ein Artikel von:

Zwischen Schwarz-Gelb und der Opposition gibt es endlich einmal ein richtiges Streitthema: das Steuerabkommen mit der Schweiz. Es geht um die Frage, wie weit dürfen und sollen auf Schweizer Banken liegende und künftig dorthin übertragene Gelder dem deutschen Steuerrecht unterliegen. Allen voran spielt der federführende Finanzminister Schäuble den Pragmatiker, er argumentiert nach dem Motto, der Spatz in der Hand ist mir lieber, als die Taube auf dem Dach. Er hält den Kritikern des Abkommens moralische Prinzipienreiterei vor. Die Gegner wollten lieber auf Steuereinahmen in Milliardenhöhe verzichten, um den deutschen Steuergesetzen buchstabengetreu, aber aussichtlos Geltung zu verschaffen. Die SPD, vor allem der NRW-Finanzminister Walter-Borjans, die Grünen und die LINKE halten CDU und FDP vor, die Interessen der Schweizer Banken zu bedienen und die große Zahl von deutschen Steuerhinterziehern dem Zugriff vor den Finanzbehörden zu entziehen. Darüber hinaus könnten Steuerbetrüger künftig gegen ein viel zu kleines Aufgeld, ohne die Sorge ertappt zu werden, die Schweizer Banken weiterhin als sicheres Versteck nutzen. Von Wolfgang Lieb

Dem deutschen Fiskus entgehen mehrstellige Milliardenbeträge durch das Verschieben unversteuerter Gelder in die Schweiz. Bei den unversteuerten Anlagen auf Schweizer Bankkonten dürften – da die Steuerhinterzieher mit ihrem Einkommen eher am oberen Ende der Steuerprogression liegen – bis zu 42 oder gar 45 Prozent („Reichensteuer“) des transferierten Geldes hinterzogen worden sein. Allein bei dem zurückhaltend eingeschätzten unversteuerten Anlagebestand von 130 Milliarden Euro dürften bei einer angenommenen Verzinsung von 3 Prozent der Gemeinschaft der Steuerzahler schätzungsweise jährlich rund eine Milliarde entzogen werden, weil die 25%ige Abgeltungssteuer nebst dem Solidaritätszuschlag nicht abgeführt werden.
(Nach anderen Schätzungen lagern bei Schweizer Banken rund 380 Milliarden Franken Vermögen aus Deutschland, davon soll über die Hälfte Schwarzgeld sein.)

Nicht nur angesichts der Höhe der Verschuldung der Öffentlichen Hände sondern auch angesichts des Sparkurses, der vor allem die Ärmsten der Armen trifft, muss Deutschland ein massives Interesse haben, mit der benachbarten Schweiz zu einem Abkommen zu gelangen, das die Schweizer Banken daran hindert, als Hehler des flüchtigen Geldes weiter ihre Geschäfte machen zu können.

Das Interesse an einer vertraglichen Lösung liegt aber keineswegs nur einseitig auf deutscher Seite. Mehr und mehr leidet auch die Schweiz unter dem schlechten Ruf als einer Oase für Schwarzgeld. Es schädigt das eidgenössische Bankgeschäft, wenn es seriösen Unternehmen allmählich peinlich wird, eine Schweizer Bankverbindung anzugeben. Vor allem hat das inzwischen doch beachtliche Risiko, etwa durch eine Bankdaten-CD als Steuerhinterzieher entdeckt zu werden, unter denjenigen, die diese Straftat bisher als Kavaliersdelikt betrachtet haben, erhebliche Unruhe ausgelöst. Diese Unsicherheit verdirbt natürlich das Geschäft. Deshalb verfolgen selbst die Schweizer Banken eine sog. „Weißgeldstrategie“.

Die Neue Züricher Zeitung ist sicherlich ein höchst glaubwürdiger Zeuge dafür, warum auch die Schweizer Banken auf das mit dem deutschen Finanzministerium ausgehandelte Abkommen drängen:

„Der Hauptgrund dafür, dass die Schweizer Banken am Abkommen festhalten möchten, liegt auf der Hand. Das Abgeltungssteuer-Konzept löst das Problem Altlasten, «heilt» gleichsam über Nacht alle Steuersünden der Vergangenheit und wahrt dabei erst noch die Anonymität der Kunden….Die Banken sind es leid, in der grenzüberschreitenden Vermögensverwaltung ständig in steuerliche Konflikte verwickelt zu werden. Drohende Klagen gegen die Banken selbst und ihre Mitarbeiter, der Handel mit gestohlenen Datensätzen, das gezielte, medial begleitete Vorgehen gegen prominente Steuersünder – all das bindet viele Ressourcen, schadet der eigenen Reputation und blockiert das Offshore-Geschäft mit Deutschland, dem für viele Schweizer Banken bedeutendsten europäischen Auslandmarkt. Hinzu kommt, dass in einer Welt, in der Banken nur noch versteuerte Gelder verwalten wollen, nicht regularisierte Altlasten zu einem unternehmerischen Risiko mutieren.“

So schreibt die NZZ

Das Interesse der Schweizer Banken und damit auch der dortigen Finanzbehörden besteht also darin, ihre Seriosität zurückzugewinnen, allerdings nicht um den Preis, größere Teile des dort angelegten und an den deutschen Steuerbehörden vorbeigeschleusten Geldes dabei einzubüßen. Die Schweizer Banken drängen deshalb auf einen Freibrief zumindest für die ganz ´gewöhnlichen` Steuerflüchtlinge. (Anonyme Stiftungen oder große Trusts, die in Deutschland agieren, ihren Steuersitz aber woanders haben, werden ohnehin nicht erfasst.) Es geht also keineswegs nur um organisierte Kriminelle, die ihre „Geschäfte“ mit Rauschgift oder Prostitution machen, es geht auch nicht nur um Bestechungsgelder, die diskret über Schweizer Konten abgewickelt werden, sondern es geht – machen wir uns nichts vor – um ganz „normale“ Selbstständige, denen es möglich ist, ohne Rechnung zu arbeiten oder sonstige diskrete Nebeneinnahmen zu erzielen.

Die Bundesregierung und ihre wahlkämpfenden Politiker, wie etwa der Spitzenkandidat der NRW-CDU Norbert Röttgen, treten dafür ein – wie die NZZ so richtig schreibt – das Problem der Altlasten zu heilen und die Anonymität der Steuerhinterzieher für alle Ewigkeit zu wahren, d.h. sie auch vor der Justiz zu schützen.

Wie beim Fiskalpakt oder beim Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) wird in der öffentlichen Debatte kaum zur Kenntnis genommen, was in dem (komplizierten) Steuerabkommen vom 21. September 2011 [PDF – 2.7 MB] und dessen Ergänzung von letzter Woche [PDF – 98,9 KB] steht. Es wird ziemlich oberflächlich vor allem damit argumentiert, dass mit der Verabschiedung des Abkommens immerhin nachträglich 10 Milliarden Euro an den deutschen Fiskus fließen würden. Wer würde schon auf einen solch stattlichen Betrag verzichten wollen, nur um das deutsche Steuerrecht hoch zu halten, um dann vielleicht am Ende ohne einen einzigen Cent in die Röhre zu schauen. Man tut also bei den Befürwortern gerade so als ginge es nur um Top oder Flop.

Schaut man die unterzeichneten Abkommen einmal etwas genauer an, so erkennt man, dass der Bundesfinanzminister sozusagen für ein Linsengericht den Ruf der Schweiz als eines seriösen Finanzplatzes rettet und die Schweizer Banken für die Vergangenheit wie für die Zukunft als sichere Fluchtburg für deutsche Steuerhinterzieher zementiert.

Im Bundestag hat Schwarz-Gelb die nötige Mehrheit dieses Abkommen durchzubringen. Stimmte auch der Bundesrat zu, so würde der Schweiz vertraglich bestätigt, dass der europäische Standard des Informationsaustauschs zwischen den Steuerbehörden eingehalten wird. Was in der Sache nicht zutrifft. Darüber hinaus könnte die Schweiz behaupten, dass das auf den dortigen Banken angelegte Kapital künftig genauso besteuert würde, wie in Deutschland. Was irreführend ist. De facto gäbe es eben einen Informationsaustausch ausschließlich in konkreten Verdachtsfällen und das auch nur mit weiter eingeschränkten Überprüfungsmöglichkeiten, ob das angelegte Geld vorher versteuert wurde. Im Zeitraum von zwei Jahren sind maximal 1.300 Anfragen zulässig, d.h. konkret jedem Finanzamt in Deutschland stünde gerade einmal eine Anfrage offen.

Die Schweizer Banken erhielten einen weitgehenden Freibrief für alle Steuersünden der Vergangenheit und sie können die Anonymität der deutschen Steuersünder wahren. Für die Zukunft müssten die anonymen Kontoinhaber nur die Zinsen versteuern.

Durch die Drohung der SPD-regierten Länder, das Abkommen im Bundesrat zu Fall zu bringen, ist durch einen nachträglichen Zusatz am 5. April dieses Jahres hauptsächlich der Eingangssatz leicht auf 21 Prozent erhöht worden und die Preisspanne für den Ablasshandel ist etwas größer geworden – bis maximal 41 Prozent. Diese Höchstgrenze würde allerdings nur in äußerst seltenen Fällen erreicht, sofern gerade dieses Geld beim Inkrafttreten überhaupt noch auf Schweizer Konten liegen sollte. Außerdem wurde in der vertraglichen Ergänzung der Zeitraum, in dem das auf Schweizer Konten angelegte Schwarzgeld in andere Steueroasen verschoben werden kann, von vierzehn auf neun Monate verkürzt. Was angesichts der Schnelligkeit, mit der heutzutage Geld in andere Länder – womöglich innerhalb desselben Bankhauses – verschoben werden kann, nicht mehr als weiße Salbe zur Abdeckung dunkler Geschäfte ist. Vor allem aber sollen deutsche Steuerermittler daran gehindert werden, etwa mittels Bankdaten-CDs Steuerhinterzieher weiter zu verfolgen. (Die Verjährungsfrist bei Steuerstraftaten liegt übrigens bei zehn Jahren.) Das Abkommen bedeutet insgeheim also eine Art „Teil-Amnestie“ für in der Vergangenheit liegende Steuervergehen. Zukünftige Zugriffe wären nur noch in begrenzter Zahl und unter restriktiven Auflagen möglich.

Von einem fairen Kompromiss kann also keine Rede sein. NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans sieht es so:

„Die deutsche Seite handle so, wie wenn ein Bankräuber eine Million Euro klaue, dann zur Polizei gehe, die Rückgabe von 500.000 Euro anbiete – unter der Bedingung, dafür straffrei zu bleiben.“

Als politischer Lockvogel wird der deutschen Öffentlichkeit vorgegaukelt, dass der deutsche Fiskus durch das Steuerabkommen nachträglich rund 10 Milliarden Euro einnehmen könnte.
Wenn man aber bedenkt, dass Deutschland für viele Schweizer Banken der bedeutendste Auslandsmarkt ist – die Bundesregierung also eine ziemlich große Verhandlungsmacht besitzt -, dann liegt die Vermutung nahe, dass durch die lasche Verhandlungsführung mit der Schweiz CDU und FDP sich wieder einmal als Schutzmacht für eine nicht unbedeutende wohlhabende Wählerklientel einsetzen, nämlich für alle, die ihre Steuern nicht schon auf dem Lohn- und Gehaltszettel abgezogen bekommen, sondern für diejenigen, die ihr Einkommen nachträglich versteuern können und die Möglichkeit haben unversteuertes Geld beiseite zu schaffen.

Die Bundesregierung hätte sich ein Beispiel an den gewiss liberalen und bankenfreundlichen USA nehmen können:

„Derzeit sind nicht weniger als elf Schweizer Banken wegen des Verdachts der Hilfe zur Steuerhinterziehung im Fadenkreuz der amerikanischen Justiz. Zu ihnen gehören die Credit Suisse, Julius Bär, die Basler Kantonalbank und die Zürcher Kantonalbank, das Schweizer Tochterunternehmen der britischen Großbank HSBC sowie die Töchter dreier israelischer Banken, darunter Leumi und United Mizrahi.
Begonnen hat der Steuerärger der Schweizer mit den Amerikanern schon vor knapp vier Jahren. Im Juli 2008 nahm das Justizministerium die Bank UBS ins Visier: Zehntausende Amerikaner hatten auf den Konten der Schweizer Großbank rund 20 Milliarden Dollar angelegt, ohne für die Einlagen die nach amerikanischen Gesetzen fälligen Steuern abzuführen. Die UBS reagiert auf die für ihr Amerika-Geschäft existentielle Bedrohung mit der Flucht nach vorn. Im Februar werden die Daten von knapp 300 amerikanischen Kunden an die amerikanischen Behörden übergeben. Um ein langwieriges Verfahren zu umgehen, einigt sich die UBS Mitte 2009 außergerichtlich in einem Vergleich mit den amerikanischen Justizbehörden auf eine Zahlung von 780 Millionen Dollar. Die Datensätze von weiteren 4450 amerikanischen Kunden werden an die amerikanischen Steuerbehörden übergeben.“

So berichtet die FAZ.

Wenn es um die Regulierung der Finanzmärkte geht, wird die Deregulierung an der Wall Street von der Regierung doch immer gerne als Ausrede benutzt, so wenn z.B. eine Finanz-Transaktionssteuer auf die lange Bank geschoben wird. Warum nimmt man eigentlich nicht ausnahmsweise einmal umgekehrt die USA zum Vorbild, wenn es um die Bekämpfung von Steuerhinterziehung geht?

Als politischer Lockvogel wird der deutschen Öffentlichkeit vorgegaukelt, dass der deutsche Fiskus durch das Steuerabkommen nachträglich rund 10 Milliarden Euro einnehmen könnte.
Wie wenig Verlass auf solche Hoffnungen ist, das haben wir schon bei der letzten Steuer-Amnestie erfahren. Über die „Brücke zur Steuerehrlichkeit“, die im Jahre 2004 der damalige Finanzminister Hans Eichel baute, sollten Einnahmen in Höhe von fünf Milliarden (teilweise wurden noch deutliche höhere Beträge genannt) in die Staatskassen zurückkehren, tatsächlich sind – schön gerechnet – 1,39 Milliarden angekommen. Nur diejenigen, die befürchten mussten, es könnte ihnen vom Fiskus Ungemach drohen, haben von dem damaligen Angebot Gebrauch gemacht. Warum sollten nun heute mehr Steuerflüchtlinge diese „Brücke“ betreten, wenn sie für die Vergangenheit wie für die Zukunft vor deutschen Steuerermittlern weitgehend geschützt sind.

Doch selbst dieser vermeintlich große Brocken von 10 Milliarden gerät zum kleinen Kieselstein, wenn man ihn mit der Höhe der einigermaßen realistisch eingeschätzten Steuerausfälle vergleicht.

Was würde mit dem Abkommen tatsächlich erreicht: Künftig würden die Zinsen auf in der Schweiz deponiertes Geld versteuert. Die nicht gezahlten Steuern auf Einkommen und Verzinsung in der Vergangenheit würden – soweit nicht ohnehin verjährt und obwohl die pauschalen Nachversteuerungssätze im Ergänzungsabkommen angehoben worden sind – nach vorliegenden realistischen Berechnungen bestenfalls zur Hälfte zurückgeholt. Der deutsche Fiskus soll darauf einen Vorschuss von zwei Milliarden Schweizer Franken oder umgerechnet 1,6 Milliarden Euro erhalten. Selbst die Bundesregierung muss eingestehen, dass das bestenfalls 20 Prozent der geschätzten Summe sind, die eigentlich fällig wäre. Die Schätzungen über die Höhe der hinterzogenen Steuern gehen weit auseinander, aber selbst nach zurückhaltenden Annahmen liegt der Betrag eher bei über 50 Milliarden als darunter.

Bei zukünftigen Anlagen etwa von Schwarzgeld wird die Einkommensteuer nicht erfasst und entzieht sich künftig weitgehend den Nachforschungen der Steuerermittler.

Ein Rechenbeispiel:
Wer eine unversteuerte Million zukünftig auf eine Schweizer Bank bringt (und das geht sogar bei einer Filiale in Deutschland), „erspart“ sich – da er wohl mit seinem Einkommen ohnehin am oberen Ende der Steuerprogression liegen dürfte – 42 Prozent (möglicherweise sogar 45 Prozent) oder 420.000 Euro (450.000 Euro) Einkommensteuer und das unter dem Schutz der Anonymität. Dieser Millionär erhält auf den vollen Betrag Zinseinnahmen, und nur diese sollen künftig – anonym – besteuert und nur diese Steuer wird an den deutschen Fiskus überwiesen.

Der ehrliche Steuerzahler hätte von vorneherein nur maximal 580.000 Euro auf einem Schweizer Konto anlegen können und damit auch verzinst bekommen, der Steuerhinterzieher hingegen eine ganze Million. Man rechne diese Differenz einmal auf zehn Jahre hoch: der Steuerehrliche hätte bei einer angenommenen Verzinsung von drei Prozent nach einer Dekade etwas über 720.000 Euro auf seinem Konto, der Steuerhinterzieher hingegen knapp eineinviertel Millionen.

Nebenbei bemerkt: Vermutlich hatte der Steuerhinterzieher noch nicht einmal die 19 Prozent Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt, denn wer würde schon das Risiko eingehen, über einen Betrag die Mehrwertsteuer anzugeben, der nicht in der Einkommensteuererklärung auftaucht. Diesen Umsatzsteuerverlust müsste man korrekterweise noch mit einrechnen.

Das Rechenbeispiel macht deutlich, welche eklatante Ungerechtigkeit das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz für einen ehrlichen Steuerzahler darstellt. Man müsste darüber hinaus einmal nachrechnen, wie vielen durchschnittlichen Lohnempfänger ihre Steuern abgezogen werden müssen, um auf einen Betrag zu kommen, der dem der in der Schweiz hinterzogenen Steuern entspräche. Es dürften Hundertausende von Arbeitnehmern sein. Eine ehrliche und faire „Sparpolitik“ der Bundesregierung müsste mit mindestens genauso großem Nachdruck, wie sie den Betrug bei Transferleistungen bekämpft, auch den Betrug an der Allgemeinheit durch die Steuerhinterzieher bekämpfen.

Der nordrhein-westfälische SPD-Finanzminister tut also gut daran, die Länder, die von seiner Partei regiert oder in Großen Koalitionen mitregiert werden, von einer Zustimmung zu diesem Steuerabkommen im Bundesrat abzuhalten. Man wird sehen, ob sich die SPD-Regierungen, zumal in den Großen Koalitionen als standhaft erweisen.

Kämen nach einer Ablehnung dieses Steuerabkommens, wie CDU und FDP behaupten, die Steuerhinterzieher dann wirklich ungeschoren davon und würde der Fiskus tatsächlich leer ausgehen?

Der Flop mit der Steueramnestie vor acht Jahren hat bewiesen, dass die Steuerehrlichkeit nicht zunimmt, wenn das Risiko, entdeckt zu werden, weggenommen wird. Ohne das jetzige Abkommen liefen die Steuerhinterzieher künftig weiter Gefahr, sei es über eine Steuer-CD, sei es über sonstige Ermittlungen der Steuerbehörden, nicht nur saftige Strafen bezahlen zu müssen sondern sogar ins Gefängnis zu wandern. Auch der Druck auf die Schweizer Banken und die eidgenössische Regierung bliebe aufrechterhalten. Das Image der Schweiz als seriöser Finanzplatz und die Bankgeschäfte würden einen immer größeren Schaden nehmen. Und vielleicht entschließt sich ja zukünftige eine andere deutsche Regierung zu einem ähnlich konsequenten Vorgehen, wie es die amerikanischen Steuerbehörden an den Tag legen. Es gäbe also die nötige Verhandlungsmacht Deutschlands gegenüber der Schweiz, die ein Abkommen möglich machen sollte, das nicht länger als Freibrief für deutsche Steuerhinterzieher und für Schwarzgeldgeschäfte Schweizer Banken dient.

Es darf nicht dabei bleiben, dass derjenige, der mit harter Arbeit sein Geld verdient und seine Steuern ehrlich abführt, in Deutschland der Dumme bleibt. Und es darf auch nicht dabei bleiben, dass trotz ständig steigender Gewinne und stagnierender Löhne die Lohnsteuerbelastung ständig weiter ansteigt, während der Anteil der Steuereinnahmen aus Gewinn- und Vermögenssteuern dramatisch sinkt, weil ein Gutteil der Geldvermögen unversteuert in der Schweiz landet.

Die NachDenkSeiten sind für eine kritische Meinungsbildung wichtig, das sagen uns sehr, sehr viele - aber sie kosten auch Geld und deshalb bitten wir Sie, liebe Leser, um Ihre Unterstützung.
Herzlichen Dank!