Steinbrück und seine Nebeneinkünfte – Wie die Süddeutsche Zeitung politische Korruption verharmlost

Jens Berger
Ein Artikel von:

Vor zwei Jahren veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung ein mehr als zwanzig Artikel umfassendes Dossier zum Thema „Wozu noch Journalismus“. In seinem Debattenbeitrag erhebt der SZ-Journalist Hans Leyendecker die Frage, „wie Medien mit ihrer Rolle als Vermittler zwischen Wirtschaft, Politik und Publikum und mit ihrer Rolle als Kritiker und Kontrolleur umgehen“ zur zentralen Frage für eine funktionierende Demokratie. Gemessen an diesem Standard erweist der Artikel „Es braucht keine Steinbrück-Klausel“ des SZ-Journalisten Detlef Esslinger der Demokratie einen Bärendienst, verwechselt er doch die Kontroll- und Kritik-Funktion der Medien mit einem Persilschein für Selbstbedienungsmentalität der politischen Eliten. Von Jens Berger

Peer Steinbrück ist Nebeneinkommensmillionär. In der aktuellen Legislaturperiode konnte er als Vortragsreisender ein höheres Einkommen erzielen als die Bundeskanzlerin für ihre Haupttätigkeit. Wenn ein ehemaliger Finanzminister und designierter Kanzlerkandidat für Vorträge bei Unternehmen und Verbänden der Finanzbranche innerhalb von zwei Jahren rund eine Million Euro kassiert, ist das für die allermeisten Beobachter ein Skandal. Wäre Steinbrück nicht Finanzminister gewesen, sondern „nur“ Leiter eines städtischen Bauamts und hätte nicht von der Finanz-, sondern von der Baubranche fürstliche Vortragshonorare eingestrichen, säße er heute nicht auf dem gemütlichen Sessel bei Günther Jauch, sondern auf der harten Anklagebank eines Gerichts. In Deutschland gibt es strenge Vorschriften für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, mit denen man der Korruption und der Vorteilsnahme im Amt Herr werden will. Für Bundestagsabgeordnete gibt es diese Regeln nicht, da der Bundestag sich immer noch beharrlich weigert, der UN-Konvention gegen Korruption beizutreten, die mittlerweile von 161 Staaten ratifiziert wurde. Damit befindet sich Deutschland bei der Abgeordnetenbestechung in einem „exklusiven“ Klub mit Saudi-Arabien, Myanmar, dem Sudan und Nordkorea. Die Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption würde dem entsprechen, was der Linken-Politiker Ulrich Maurer öffentlichkeitswirksam als „Steinbrück-Klausel“ bezeichnet hat – klaren und transparenten Regeln, mit denen man der politischen Korruption Einhalt gebieten kann.

Dies sieht SZ-Journalist Detlef Esslinger gänzlich anders. Für ihn gibt es hier „nicht die geringsten Indizien für einen Interessenkonflikt“. Damit steht Esslinger freilich allein auf weiter Flur. Vielleicht sollte er seinen juristisch geschulten, aber nicht minder steinbrückfreundlichen, Kollegen und ehemaligen Richter Heribert Prantl einmal konsultieren. Was hätte Prantl gesagt, wenn er in einem Fall über einen Behördenleiter zu richten hätte, der in seiner aktiven Zeit einer Anwaltskanzlei ohne Ausschreibung einen lukrativen Auftrag zugeschanzt hatte und sich nach dem Ausscheiden aus dem Amt von dieser Kanzlei fürstlich für einen Honorarvortrag bezahlen ließ? Würde Richter Prantl hier auch nicht das geringste Indiz für einen Interessenkonflikt sehen? Wohl kaum. Richter Prantl würde sicher auch Indizien für einen solchen Konflikt sehen, wenn ein ehemaliger Behördenleiter lukrative Honorarvorträge bei einem Unternehmen halten würde, zu dessen Gunsten und zu Lasten der öffentlichen Kassen er in seiner Amtszeit Entscheidungen getroffen hat. Juristisch unterscheidet sich der Behördenleiter jedoch vom Abgeordneten Steinbrück. Nullum crimen sine lege [*] ist ein fundamentaler Grundsatz des Strafrechts und Peer Steinbrück hat zwar von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer und der Deutschen Bank Geld angenommen – dies ist jedoch wohl nicht strafbar, da es in Deutschland immer noch kein Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung gibt.

Steinbrück könne, so Esslinger gar nicht korrumpierbar sein, da er ja ein Abgeordneter der Opposition ist. Diese Argumentation ist schon ziemlich schräg. Es gibt kein Land, in dem Abgeordnetenbestechung strafbar ist, in dem dieses Gesetz nur für die Regierungsparteien gilt. Bei der Beantwortung der Frage, ob Steinbrück korrumpierbar ist, darf man natürlich auch seine Vergangenheit nicht ausblenden. Auch für Amtsträger und Beschäftigte im öffentlichen Dienst gelten die Straftatbestände Vorteilsnahme und Bestechlichkeit, wenn das Geld nach der aktiven Dienstzeit fließt.

„Natürlich“ kann es sich Esslinger auch nicht verkneifen, Steinbrücks Nebeneinkünfte auf abstruse Art und Weise mit den Einkünften Oskar Lafontaines zu vergleichen. Laut Esslinger braucht es „eine “Steinbrück-Klausel” […] so wenig wie eine Recherche, auf welche Weise Oskar Lafontaine einst seinen Prachtbau auf dem saarländischen Berg finanziert hat“. Selbst einem Detlef Esslinger dürfte jedoch kein Fall bekannt sein, in dem der ehemalige Finanzminister Oskar Lafontaine Geld oder geldwerte Leistungen von Unternehmen und Verbänden bezogen hat, die in seinem ehemaligen Arbeitsbereich tätig sind. Neben seinen Pensionen – über die man streiten kann – und seiner „journalistischen“ Tätigkeit beim Springer-Verlag – über die man ebenfalls streiten kann – hat Lafontaine als sehr erfolgreicher Buchautor hohe Einkünfte erzielt. Das ist sowohl rechtlich als auch moralisch ein großer Unterschied zu Steinbrück. Aber Lafontaines Villa muss wohl immer als Totschlagargument herhalten, wenn man sich argumentativ in einer Notlage befindet.

Für Detlef Esslinger hat sich Peer Steinbrück getreu den Buchstaben des Gesetzes verhalten. Aber nicht alles, was juristisch rechtens ist, ist jedoch auch moralisch richtig. Diese Lektion sollte sich SZ-Journalist Esslinger hinter die Ohren schreiben. Sein Kommentar ist jedoch nicht als juristische, sondern als moralische Verteidigung Steinbrücks konzipiert, was die Sache keinesfalls besser macht. Journalisten, die Steinbrücks Nebeneinkünfte kritisieren, werden von Esslinger als „Schwadroneure“ verunglimpft. Und überhaupt: Die kritischen Journalisten sollten sich gefälligst selbst an die Nase fassen und zunächst „sichergehen, dass [sie] noch nie vor einem Industrieverband als Moderator für eine Podiumsdiskussion gemietet wurden“. Der Kollege Esslinger mag gut gebucht sein, für das Gros der Journalisten trifft dies nicht zu. Auch wenn Herr Esslinger das angesichts seiner persönlichen Interpretation des Berufsethos nicht verstehen wird – aufrechte Journalisten würden ein solches Angebot überhaupt nicht annehmen und da haben sie durchaus etwas mit aufrechten Politikern gemeinsam. Tragisch ist in diesem Zusammenhang, dass Esslinger bei der Süddeutschen Zeitung nicht nur journalistisch tätig ist, sondern dass dort auch die Ausbildung der Volontäre in seinen Verantwortungsbereich fällt. Man kann sich denken, was der Nachwuchs in Sachen Berufsethos bei der Süddeutschen Zeitung lernt.


[«*] auf Deutsch: keine Verbrechen ohne Gesetz

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