EU-Bürger wehren sich gegen Kommerzialisierung des Wassers

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Die Vereinten Nationen haben am 28. Juli 2010 mit der Resolution 64/292 [PDF – 551 KB] den „Anspruch auf reines Wasser“ in die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aufgenommen. Weil diese Resolution jedoch kein Recht auf Wasser im Sinne des internationalen Rechts erwirkt, haben der Europäische Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst (EGÖD) und dessen europäischen Mitgliedsgewerkschaften (in Deutschland ver.di) mit Unterstützung diverser Nichtregierungsorganisationen die Europäische Bürgerinitiative „Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht“ initiiert. Die EU-Kommission wird aufgefordert, allen EU-Mitgliedstaaten zur Anerkennung und Umsetzung des universellen Rechts auf Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung in Europa und in der Welt verbindliche Ziele zu setzen. Von Christine Wicht.

Nahezu 900 Millionen Menschen auf der Welt haben keinen Zugang zur Trinkwasserversorgung und 2,5 Milliarden Menschen keine angemessene Sanitärversorgung. Jedes Jahr sterben etwa zwei Millionen Menschen an den Folgen unsauberen Wassers, die meisten von ihnen sind Kinder. Wasserprivatisierung ist ein lukrativer Markt, denn je knapper die elementarste Ressource der Menschheit wird, umso größer versprechen die Gewinne derjenigen zu werden, die in Zukunft über das „blaue Gold“ verfügen. An dem Geschäft mit dem Wasser und an Wasserrechten sind auch Energie-, Bergbau-, Chemie-, Bauunternehmen und Nahrungsmittelkonzerne interessiert. Selbst Entwicklungshilfeprojekte sind ein einträglicher Markt für Infrastrukturanbieter. Konzerne, Banken, Berater, supranationale Institutionen (Welthandelsorganisation WTO, Internationaler Währungsfond IWF, Weltbank, EU-Kommission) und Behörden arbeiten Hand in Hand. Firmen und Lobbyisten haben sich ein globales Netzwerk geschaffen, um ihre Interessen über politische Programme, Richtlinien und Verordnungen durchzudrücken, ein Beispiel dafür ist der Weltwasserrat, der Denkfabrik und Lobbyistenorganisation zugleich ist und seit 1997 alle drei Jahre in wechselnden Ländern Weltwasserforen veranstaltet.

Das Triumvirat IWF, Weltbank und WTO im Bündnis mit der EU-Kommission
Seit Jahren sind IWF, Weltbank, WTO und EU-Kommission bestrebt, den Wassermarkt für Konzerne zu öffnen und zu einer sprudelnden Geldquelle zu machen. Alle diese Institutionen verbindet das Ziel, Wasser als gewöhnliches Wirtschaftsgut einzustufen, damit es dementsprechend frei vermarktet werden kann. Zu Beginn der 1980er Jahre, mit dem Aufkommen des Monetarismus als vorherrschender ökonomischer Schule und beeinflusst von den sogenannten Chicago Boys, änderte der IWF seine wirtschaftspolitische Ausrichtung und schlug einen neoliberalen Wirtschaftskurs ein. Kredite von IWF und auch der Weltbank wurden fortan nur noch in Verbindung mit massiven Auflagen, den sogenannten Strukturanpassungsprogrammen (SAPs) erteilt. Auf diese Weise wurden die Prinzipien des Washington Consensus (http://de.wikipedia.org/wiki/Washington_Consensus) umgesetzt. Außerdem wurde mit der Durchsetzung der Prinzipien des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs, der Wettbewerbsorientierung, vor allem aber auch der Deregulierung und Privatisierung öffentlicher Aufgaben den Konzernen der reichen Mitgliedsländer der Zugang zu neuen Märkten, u.a. auch dem Wassermarkt und wirtschaftliche Macht verschafft. Daneben besteht ein Netzwerk diverser Entwicklungsbanken wie beispielsweise die European Investment Bank, Inter-American Development Bank, Asian Development Bank, Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, Europäische Zentralbank und die Islamic Development Bank. Die genannten Banken vermitteln Kredite für Projekte und nach Abwicklung der Privatisierung treten sie in den Hintergrund. Wenn die negativen Folgen der Privatisierung publik werden, finanzieren sie bereits das nächste so genannte (Entwicklungs-)Projekt.

Neben IWF und Weltbank spielt die WTO eine wichtige Rolle. Sie verfügt über ein ungeheures Machtpotential und als supranationale Institution erhebt sie vor allem die Forderungen und Interessen der international agierenden Konzerne zum Gebot für die Welt, nach dem sich alle Unterzeichnerstaaten zu richten haben, sonst werden sie vor das WTO-Schiedsgericht gebracht. Alle drei Institutionen sind eng mit so genannten „Denkfabriken“ verbunden, die vor allem als verlängerter Arm der Wirtschaft fungieren. Diese „Think Tanks“ wiederum vertreten die Interessen von Konzernen, Investoren und anderen Geldgebern durch Lobbyarbeit und aufwändige Kampagnen in den Medien. Global agierende Wasserkonzerne, der Weltwasserrat und Global Water Partnership (gegründet von Weltbank, gestützt auf dasEntwicklungsprogramm der Vereinten Nationen UNDP und der schwedischen staatlichen Entwicklungsorganisation SIDA) arbeiten mit WTO, Weltbank und IWF eng zusammen. Wie die aufgeführten Institutionen vernetzt sind, zeigt dieses Schaubild in Gablers Wirtschaftslexikon. Die Grundlinien der Politik von EU-Kommission, Weltbank, IWF und WTO sind im Wesentlichen durch den neoliberalen Dreiklang von Privatisierung, Liberalisierung und Deregulierung bestimmt. Im Folgenden werden einige markante Stationen aufgeführt, die diesen Kurs aufzeigen sollen:

MAI und GATS
Investitionen in Infrastrukturprojekte erfreuen sich bei Anlegern großer Beliebtheit. Sie werden als ethisch einwandfrei angepriesen, zudem bieten Wasseraufbereitung oder Wasserinfrastruktur ein enormes Wachstumspotenzial. Das Geschäft mit dem privaten Wasser ist besonders attraktiv, weil jeder Mensch von sauberem Wasser abhängig ist, hier kann der Anbieter von einer garantiert stabilen Nachfrage nach diesem elementaren Gut ausgehen. Das globale Liberalisierungsprojekt MAI (Multilaterales Investitionsabkommen, siehe hier [PDF – 512 KB]) aus den 1990er Jahren war als zentraler Hebel zur weiteren Liberalisierung und Marktöffnung gedacht. Ziel war die Förderung von Auslandsdirektinvestitionen. Das MAI-Abkommen wurde zwischen der EU, den OECD-Staaten und transnationalen Konzernen verhandelt. Es war ein Versuch neoliberale Strukturen im großen Stil einzuführen. Im „kleinen“ Kreis der OECD-Staaten sollte das MAI durchgedrückt werden, weil es in der WTO wohl chancenlos gewesen wäre. Durch den massiven Widerstand von NGOs und Bürgern konnte das Abkommen zwar verhindert werden, aber über die 1994 in Marrakesch geschlossenen GATS-Vereinbarungen wurde das gescheiterte Abkommen im Dienstleistungsbereich wieder vorangetrieben. Der GATS-Experte Thomas Fritz wies schon 2003 darauf hin, dass das GATS aufgrund der Bestimmungen zur Niederlassungsfreiheit eine zunehmende Rolle bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Wasserprivatisierungen spielen dürfte. Hinzu komme, dass Regierungsvertreter, die einen Privatisierungsvertrag mit einem ausländischen Investor abschließen, oftmals nicht durchschauen, dass dieser nicht nur dem nationalen Vertragsrecht folgt, sondern gegebenenfalls auch in den Regelungsbereich des GATS oder anderer Investitionsschutzabkommen fällt. Im Streitfall genießen die internationalen Abkommen Vorrang [PDF – 31 KB].

Dienstleistungsrichtlinie
Gewissermaßen als „europäisches GATS“ sollte mit der Dienstleistungsrichtlinie die vollständige Dienstleistungsfreiheit in der EU verwirklicht werden. Die EU-Kommission behauptet zwar, die 2006 verabschiedete Richtlinie verpflichte die Mitgliedstaaten nicht zu Liberalisierung oder gar Privatisierung von Dienstleistungen. Das ist formal zwar richtig, da der Richtlinienentwurf keine Vorschriften enthält, die direkt solche Maßnahmen vorsehen. Indirekt trägt die Dienstleistungsrichtlinie jedoch dazu bei, die Liberalisierung und Privatisierung insbesondere bisher öffentlich erbrachter Dienstleistungen weiter voranzutreiben, denn in den Anwendungsbereich der Dienstleistungsbereich fallen weite Bereiche der Daseinsvorsorge. So fallen öffentliche Aufgaben, wenn sie privatisiert bzw. teilprivatisiert werden oder wurden, auch unter die Regelungen der Dienstleistungsrichtlinie.

Konzessionsrichtlinie
Die EU-Kommission hat am 20.12.2011 einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Konzessionsvergabe vorgelegt. Betroffen von der Richtlinie sind u.a. Rettungs- und Gesundheitsdienstleistungen, Kindertagesstätten, Altenpflege und Kommunen, welche die Trinkwasserver- oder Abwasserentsorgung teilweise privatisiert bzw. liberalisiert haben. Nach neoliberalem Mantra sollen mit der Richtlinie Dienstleistungen günstiger werden und sich die Qualität verbessern.

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat diese Richtlinie am 24. Januar 2013 verabschiedet. Der zuständige Binnenmarktkommissar Michel Barnier sagt, dass bestehende Konzessionen von der Richtlinie nicht betroffen seien. Das ist aber nur die halbe Wahrheit, denn sobald die Konzessionen auslaufen, gilt die neue Richtlinie. Danach muss entweder ausgeschrieben oder die Dienstleistung an eine 100-prozentige Tochter übertragen werden, was wiederum an Bedingungen geknüpft ist.

Die neue Konzessionsrichtlinie muss noch vom EU-Parlament beschlossen und in den einzelnen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Die Zauberformel PPP
Seit Jahren propagiert die EU-Kommission PPP-Modelle (private-öffentliche Partnerschaften) als unverzichtbare und innovative Finanzierungslösungen. Doch das „Tafelsilber“ der öffentlichen Hände wird oft unter Wert an transnationale Konzerne verkauft, um schnell Geld in die klammen öffentlichen Kassen zu spülen. Bei genauerem Hinsehen entpuppt sich PPP als desaströse Form des Ausverkaufs von öffentlichem Eigentum. Gewinne streichen die Betreiber ein, Verluste bzw. Kosten werden auf die Bürger abgewälzt. Oft unterbleiben Investitionen in die Infrastruktur und nach einem Rückkauf darf die Kommune zunächst kräftig investieren.

Welche Auswirkungen Privatisierungen im Wassersektor auf die Preisentwicklung und Qualität haben, ist am Beispiel der Teilprivatisierung der Berliner Wasserwerke zu sehen. Es zeigte sich, dass dieses PPP-Modell nur den privaten „Partnern“ nutzte, indem sie sich eine stattliche Rendite sicherten, für welche die Bürger zahlen durften. Nach heftigen Protesten kauft nun die Stadt Anteile der Wasserbetriebe wieder zurück, eine teure Lösung für die Bürger, ein gutes Geschäft für die privaten Betreiber.

Der Global Compact – PPP, als neues Modell der Entwicklungszusammenarbeit
Der von Generalsekretär Kofi Annan angestoßene Global Compact war gedacht als Vertrag zwischen Unternehmen und den Vereinten Nationen, um u.a. der weltweiten Durchsetzung von Menschenrechten näherzukommen. Dieses Ziel wird jedoch dadurch konterkariert, dass der Vertrag den betroffenen Konzernen erheblichen Einfluss auf die Politik der Vereinten Nationen einräumt. Ein zentrales Anliegen des Global Compact ist die Förderung von PPP-Projekten zwischen den Vereinten Nationen, öffentlich-gemeinnützigen Dienstleistungserbringern und gewinnorientierten Unternehmen. Mit den PPP-Projekten sollen Armut, Hunger, Krankheiten und Kriege bekämpft, eine Ernährungsgrundlage geschaffen und der Zugang zu Wasser gesichert werden. Ein Beispiel dafür ist das Global Compact Netzwerk Deutschland, das sich im Jahr 2009 in einem Hintergrundpapier mit dem Schwerpunktthema „Wasser ist ein Menschenrecht“ befasste. Zwar werden die Ursachen der Wasserknappheit in ihren Veröffentlichungen erwähnt, aber im Vordergrund steht die Bewertung, dass Investitionen in die lokale Wasserinfrastruktur auf lange Sicht Investoren eine hohe Rendite sichern: „Nach Schätzungen generiert jeder US $, der in den Sektor Wasser und sanitäre Versorgung investiert wird, im Durchschnitt weitere 8 US $ an Kosteneinsparungen und Produktivitätsgewinnen. Je nach Region und Sektor fallen die Profite sogar weitaus höher aus“ [PDF – 643 KB].

Schockstrategie
Naomi Klein hat in ihrem Buch „Schockstrategie“ dargestellt, dass es in funktionierenden Demokratien schwierig ist neoliberale Prinzipien durchzusetzen. Dafür bedarf es eines Schockzustands oder einer schweren Krise, eine Bankenkrise ist ein solcher Zustand. (Angela Merkel hat das jüngst in ihrer Rede in Davos ganz ungeschminkt ausgesprochen.) Griechenland und Portugal sollen ihr Tafelsilber privatisieren. Die Troika (EU-Kommission, Europäische Zentralbank und IWF) fordert die Privatisierung von öffentlichen Gütern, darunter auch der Wasserwirtschaft. In Griechenland sollen die Wasserwerke von Athen und Thessaloniki privatisiert werden. In Portugal wird die Privatisierung der staatlichen Wasserbetriebe „Aguas de Portugal“ vorangetrieben. Siehe auch Monitorbericht vom 13.12.2012.

Folgen der Deregulierungs- Liberalisierungs- und Privatisierungspolitik
Wenn weltweit agierende Konzerne auf die liberalisierten Märkte drängen, wird die öffentliche Hand als Anbieter zurückgedrängt und die Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge müssen unter (neoliberalen) Marktbedingungen erbracht werden, die öffentliche Hand wird so zu einem marktkonformen Verhalten gezwungen. Dadurch werden Arbeitsplätze abgebaut, prekäre Arbeitsverhältnisse entstehen, Steuereinnahmen und Einnahmen der Sozialkassen sinken, die öffentliche und private Verarmung steigt an. Der Staat stockt dann prekäre Gehälter mit Steuermitteln auf und wer nicht mehr zu vermitteln ist, bekommt eine Minimalversorgung (Hartz IV). Außerdem werden Umweltauflagen, Tarif-, Arbeits-, Sozialrechte auf ein internationales Niveau abgebaut und die Umsetzung dieser Strategie geht einher mit einem Abbau demokratischer Partizipationsmöglichkeiten.

Endlich: EU-Politik von unten – EU-Bürger können sich wehren
Mit der Aufnahme des „Anspruchs auf reines Wasser“ in die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte haben die Vereinten Nationen ein Zeichen gesetzt. Jedoch haben Resolutionen der Vollversammlung lediglich empfehlenden Charakter. Zu ihrer Umsetzung braucht es einen verbindlichen Rechtsrahmen. Auf EU-Ebene soll dieser nun mittels der Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“ erreicht werden. Die Möglichkeit einer solchen Initiative der Bürger wurde mit dem Vertrag von Lissabon geschaffen. Damit sie ein Erfolg wird, ist es jedoch notwendig, dass sich die Bürger der EU-Staaten vernetzen und grenzüberschreitend organisieren. Der französische Soziologe Pierre Bourdieu hegte die Hoffnung, dass eines Tages die europäische Gewerkschaftsbewegung zum Motor eines sozialen Europas werden könne. Die Gewerkschaften bräuchten, so Bourdieu, aktive Mitglieder, die andere mobilisieren könnten und international dächten (Quelle: Gegenfeuer, UVK-Verlagsgesellschaft). Genau dies macht nun der Europäische Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst als Initiator der Kampagne u.a. mit seiner mehrsprachigen Website zur Bürgerinitiative.

Mit dieser eingangs erwähnten Europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“ fordern die Unterzeichner von der EU-Kommission folgende Maßnahmen:

  1. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Bürger und Bürgerinnen das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung haben.
  2. Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda auszuschließen.
  3. Die EU verstärkt ihre Initiativen, einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung zu erreichen.

Punkt 2 bedeutet auch, dass die Wasserver- und Abwasserentsorgung gemeinwohlorientiert erfolgen soll und nicht kommerziellen Gewinnmaximierungsinteressen unterworfen werden darf. Damit richtet sich die Bürgerinitiative auch gegen die Absicht der EU-Kommission, die Wasserwirtschaft in die geplante und oben erwähnte Konzessionsrichtlinie einzubeziehen.

Demokratische Schwächen der Europäischen Bürgerinitiative
In einem Gesetzgebungsverfahren bedeutet „Initiative“ eigentlich das Recht zur Einbringung einer Gesetzesvorlage, doch so weit geht die Demokratie in Europa nicht. Selbst das Europäische Parlament kann keine Vorschläge für Gesetze einzubringen. Dieses Recht ist allein der EU-Kommission vorbehalten. Wenn die Initiative erfolgreich ist, muss eine öffentliche Anhörung zu ihrem Ergebnis im Europäischen Parlament stattfinden. Die Europäische Bürgerinitiative ist ein themenbestimmendes Instrument, das den Bürgern die Möglichkeit gibt, die Aufmerksamkeit nicht nur der Kommission, sondern auch der Medien und der Öffentlichkeit auf eine bestimmte Fragestellung zu lenken und eine europaweite Diskussion darüber anzuregen.
Auch und gerade weil die Wasser-Bürgerinitiative die hohe Hürde von mindestens einer Million Unterschriften aus mindestens 7 der 27 Mitgliedstaaten überwinden muss, ist ihr zu wünschen, dass sie ihr Ziel erreicht. Nicht nur, um etwas gegen die Kommerzialisierung unseres elementarsten Lebensmittels zu unternehmen, sondern auch, um einem partizipatorischen, nicht an übermächtigen Lobbyinteressen orientierten, Demokratiemodell in Europa näherzukommen.

Die Bürgerinitiative ist online zu unterzeichnen. Hier können außerdem Unterschriftenlisten ausgedruckt und ausgefüllt an ver.di, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin geschickt werden. Weitere Informationen.

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