Leserbrief von A. G.

Jens Berger
Ein Artikel von:

Liebes Team der NachDenkSeiten,

in der Presse finden sich zum Fall von Ministerin Schavan nahezu ausschließlich oberflächliche Diskussionsansätze.

Dass eine vertiefte Auseinandersetzung mit wissenschaftsrechtlichen Fragen der Täuschung weitgehend ausbleibt, ist nur die eine Sache.

Daneben müsste Fall weit mehr Anlass geben, grundsätzliche Fragen zur Doktorandenbetreuung an deutschen Universitäten zu stellen.

Schavan ist offenbar ein Beispiel für Betreuungsversagen auf allen Ebenen der Erstellung einer Dissertation:

  1. Die Themenauswahl. Dass ein Betreuer in den Erziehungswissenschaften, dazu noch in einem Direktpromotionsverfahren einer Mittzwanzigerin, eine Arbeit “zu Voraussetzungen, Notwendigkeit und Erfordernissen heutiger Gewissensbildung” (vgl. den Untertitel der Arbeit) annimmt, muss zumindest arg verwundern. Dieses Thema wäre selbst für eine Habilitationsschrift zu breit, ist aber für eine Dissertation gänzlich ungeeignet. Dafür gibt es mehrere Gründe. Einmal muss die schiere Masse der Literatur, mit der sich der Doktorand auseinandersetzen muss, bereits den zeitlichen Rahmen sprengen, der für eine Dissertation zur Verfügung steht. Auch ist das Thema zu schwierig, ist doch “die Gewissensbildung” in dieser allgemeinen Fragestellung ein so komplexer, die Grenzen gleich mehrerer Fachdisziplinen (z.B. allgemeine Psychologie, Enwicklungspsychologie, Neuropsycholgie, diverse Teildisziplinen der pädagogischen Wissenschaften, vielleicht der Philosophie, insbesondere der Ethik) berührerender Gegenstand, dass ein Doktarand ihn selbst bei Hochbegabung kaum voll erfassen und dann in einer eigenständigen Bearbeitung (!) nicht nur darstellen, sondern ihm auch noch eigene Thesen hinzufügen kann, die wiederum dem kritischen Auge gleich mehrerer “Fachwelten” standhalten müssen.
  2. Die Betreuung während der Erstellung. Zur Qualität der Betreuung weiß man nicht viel. Hätte es sich um einen vorbildlichen Kontakt zwischen Betreuer und Doktorandin gehandelt, hätte aber schon noch einigen Monaten auffallen müssen, dass die Arbeit sich in eine völlig falsche Richtung bewegt, indem die Erstellerin tatsächlich versucht, das Thema in all seinen Grundsatzfragen abzubilden, statt eine sinnvolle Schwerpunktbildung zu verfolgen. Es ist doch nicht verwunderlich, dass Schavan mit Kapiteln wie “Der Verstehenshorizont”, “Kant: Das Gewissen als Richter der Vernunft”, “Gewissen in tiefenpsychologischer Sicht” oder “Das Gewissen in der christlichen Ethik” nahezu zwangsläufig am Anspruch vertiefter, eigenständiger Auseinandersetzung scheitern muss. Ein guter Betreuuer hätte zu einer klaren Schwerpunktsetzung angehalten und der Doktorandin klar gemacht, dass jedes (!) ihrer Kapitel eigenständige Habilitationsschriften verdient.
  3. Die Begutachtung. Der Betreuer hätte unzureichende Quellenangaben erkennen und die Arbeit (zur nochmaligen Überarbeitung) zurückweisen müssen. Denn es ist zumindest für den wissenschaftlich ausgebildeten Leser offensichtlich, dass Schavan ihre Ausführungen unzureichend belegt. Nur ein Beispiel: In ihrem Kapitel zur christlichen Ethik schreibt Schavan (S. 244): “Die Epikie-Lehre gewinnt bei Aristoteles ihre volle Legitimation im Kontext der Lehre von der Polis und damit dem Verständnis vom Menschen als “zoon politikon”, bei Thomas hingegen im Bild vom Menschen als “imago Dei”.” Übernommen hat sie diese Inhalte nach “Schavan-Plag” aus einem Text von Korff (1979): “Gewinnt die Lehre von der Epikie bei Aristoteles ihre volle Begründung erst aus dem Kontext seiner Lehre von der Polis […], so gewinnt sie ihre genuine Legitimation bei Thomas vorgängig aus dem Kontext seiner theologischen Freiheitslehre […]. Ausgangspunkt ist hier nicht der Mensch als “zoon politikon”, sondern der Mensch als “imago Dei” […].” Dazu wirft ihr “Schavan-Plag” vor: “Die Verfasserin verweist vor bzw. nach diesem Fragment auf S. 31 bzw. 33 bei Korff (1979), macht aber nicht kenntlich, dass sie die vorliegende Aussage von S. 32 übernimmt.” So etwas nennt man ein “Bauernopfer”. Nur: Dass sich Schavan diese Ausführungen zu der Lehre von der Epikie bei Aristoteles nicht selbst ausgedacht haben konnte, gewissermaßen als aus sich selbst schöpfendes Genie, muss jedem Leser aus dem Fach klar sein. Folglich muss auch klar sein, dass sie hier entweder die Primärquellen hätte nennen, oder aber deutlich machen müssen, sich weiter auf Korff zu beziehen. So ist es immer wieder: Das Fehlen von ausreichenden Belegen wird nicht – von einigen Fällen abgesehen – verschleiert, sondern es ist offensichtlich.

Ich kann nicht abschließend beurteilen, sondern nur mutmaßen, dass im Fall Schavan auch ein Betreuungsversagen eine gewichtige Rolle spielte. Zumindest hätte der Fall doch aber ANLASS geben sollen, die Missstände an deutschen Fakultäten einmal grundlegend zu diskutieren. Aus meiner eigenen Erfahrung leider typisch sind folgende Umstände: 1. Oft verkennen Betreuer, dass Doktoranden die Themenauswahl nicht allein überlassen werden kann. Denn am Anfang wissenschaftlicher Tätigkeit stehen nicht selten Fehleinschätzungen der eigenen Fähigkeiten, was zu zu breit angelegten, überkomplexen Themen führt. 2. Ebenfalls eher die Regel denn die Ausnahme ist die ausbleibende Überwachung des Arbeitsfortschritts. Die Aussage von Betreuern “Dann bis zur Abgabe!” ist kein Scherz, sondern Realität, die oftmals noch mit dem verlogenen moralischen Wert unterfüttert, man überlasse die Arbeit eben dem Doktoranden, pflege somit die Freiheit der Wissenschaft und erziehe zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten. Zur Diskussion über Themen, die bei der heutigen Komplexität der Wissenschaften unentbehrlich ist, wird seitens der Betreuer nicht einladen, so dass die Doktaranden sich fast schon wie Versager vorkommen, wenn sie beim Prof. anklopfen, um Nachfragen zu stellen. 3. Fehlentwicklungen bei der Erstellung wird nicht gegengesteuert. 4. Auch nach Abgabe sind viele Betreuer keine hilfreichen, kritischen Leser einer “Erstfassung”, bei der es naturgemäß – die Dissertation ist eine wissenschaftliche Einstiegsarbeit! – Fehler auftreten können, die nun noch gut zu korrigieren wären. Dabei wird oftmals gesagt “Und bitte keine halbfertige Fassung!”, was aber bedeutet, dass der Doktarand von vornherein einem Perfektionszwang unterworfen wird, an dem er nur scheitern kann. Die Scham, eigene Grenzen erfahren zu haben, wird in solch einem “Betreuungsverfahren” nicht abgebaut bzw. relativiert, sondern geradezu heraufbeschworen, und mit ihr auch die Gefahr, dass Doktoranden zu viel Literatur und fremde Gedanken einfließen lassen, und sich zu wenig auf ihre eigenen, gegenüber den großen Meistern des Fachs oft geringgewichtig oder unterkomplex anmutenden Ideen verlassen.

Erst mit diesen Fragestellungen würden wir zu einer politischen Debatte gelangen: Warum sind die Betreuungsrelationen in vielen Fakultäten so schlecht? Warum sind unter den Professoren so viele, die sich als Betreuer, als “Anreger eigenständiger Gedanken”, nicht eignen (i.e.: Welche Charaktere “spült” das System “Uni” eigentlich nach oben, also auf die Lehrstühle?).

Lesenswert: Täuschen und Verschleiern

Beste Grüße,

A.G.

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