Furcht vor der Zivilklausel? Die Freiheit der Wissenschaft und die Verantwortung der Hochschulen für den Frieden

Jens Berger
Ein Artikel von:

„Mit den Waffen des Geistes – Gegen der Geist der Waffen“, das ist der Leitsatz der Zivilklausel-Bewegung an vielen deutschen Hochschulen. Die FAZ vom 2. August bietet Professor Joachim Krause, Direktor des Instituts für Sicherheitspolitik an der Universität Kiel, mit einem Beitrag unter dem Titel „Verklausulierter Frieden“ eine Plattform für eine harsche Kritik daran, dass inzwischen an 14 deutschen Hochschulen sog. „Zivilklauseln“ in die Grundordnungen aufgenommen worden sind. Danach sollen Forschung, Lehre und Studium auf zivile und friedliche Zwecke ausgerichtet sein. Krause schreibt: „Einige Klauseln verstoßen gegen die im Grundgesetz garantierte Freiheit von Forschung und Lehre, denn sie machen es Wissenschaftlern unmöglich, mit der Bundes­wehr oder der Industrie im Bereich der Forschung zu kooperieren. Wenn keiner klagt (oder sich keiner zu klagen traut), bleiben solche Klauseln aber bestehen.“ Es werde Zeit, dass die Hochschulleitungen Rückgrat zeigen und er fordert Bund und Länder auf, die bestehenden Zivilklauseln auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen. Zum Sachstand von Zivilklauseln an Hochschulen, zu den Erwägungen zur Freiheit der Wissenschaften und über den Zusammenhang von Zivilklauseln und Zivilcourage schreibt Dietrich Schulze.

In einer AStA-Befragung an der Universität Kiel votierten unlängst 73 % der abstimmenden Studierenden für die Aufnahme einer sog. Zivilklausel in die Uni-Grundordnung [PDF – 795 KB]: „Forschung, Studium und Lehre sind zivil, dienen friedlichen Zwecken und sind frei von Kooperationen mit Rüstungskonzernen und militärischen Akteuren“.

Der AStA hatte dazu am 3. Juli dieses Jahres darauf hingewiesen, dass die Uni Kiel breitflächig in der Sozialwissenschaftlichen, der Technischen, der Mathematisch-Naturwissen­schaftlichen, der Agrar- und Ernährungswissenschaftlichen und der Philosophischen Fakultät in Militärprojekte eingebunden ist und dafür in den letzten Jahren 2,7 Mio. Euro Forschungsgelder von Bundeswehr und Marine erhalten hat. Daraufhin hat Joachim Krause, einen Aufruf gegen eine Zivilklausel veröffentlicht [PDF – 106 KB]. In seiner ursprünglichen Polemik [PDF – 278 KB] verstieg er sich sogar zu der Behauptung: „Diese Art von Kooperations- und Kontaktverboten (mit dem Ziel der gesellschaftlichen Ausgrenzung bestimmter Institutionen und Personen) erinnert fatal an Zeiten, in denen Universitäten in Deutschland nicht mit Menschen oder Institutionen kooperieren durften, weil diese jüdisch waren. Deswegen: es wird Zeit die bestehenden Zivilklauseln abzuschaffen und es sollte keine neuen Zivilklauseln an deutschen Universitäten geben.“

Der Empörung[1] auf solche nur schwer erträglichen und offenbar geschichtslosen Äußerungen eines Hochschul-„Lehrers“ seien aufgrund des FAZ-Beitrags von Krause drei erläuternde Aspekte hinzufügt: eine kurze Darstellung zum Sachstand Zivilklausel, Erwägungen über die Wissenschaftsfreiheit und Anstöße zur Zivilcourage.

Sachstand von Zivilklauseln an Hochschulen

Zwei Wochen nach Krauses bösartigem Pamphlet beschloss der Senat der ehrwürdigen Westfälischen Wilhelms-Universität Münster einstimmig eine Zivilklausel: „Forschung, Lehre und Studium an der Universität Münster sind auf zivile und friedliche Zwecke ausgerichtet.“

Solche Zivilklauseln gibt es inzwischen auch an weiteren 13 Hochschulen [PDF – 154 KB]. (Uni und Hochschule Bremen, Hochschule Bremerhaven, TU Berlin, TU Darmstadt, TU Dortmund, Uni Frankfurt a.M., Uni Göttingen, TU Ilmenau, Uni Konstanz, Uni Oldenburg, Uni Rostock und Uni Tübingen. Zivilklausel-Abstimmungen der Studierenden an Hochschulen mit ähnlichen Ergebnissen wie in Kiel hat es 2009 in Karlsruhe, 2010 in Köln, 2011 an der FU Berlin, 2012 in Frankfurt a.M. und 2013 in Kassel gegeben.)

In der Wochenzeitung „der Freitag“ stellte die Autorin Nina Marie Bust-Bartels unter dem Titel „Krieg auf dem Campus“ einen Zusammenhang zwischen der Zivilklausel-Bewegung an den Hochschulen und der früheren Friedensbewegung her und sah in dem selbstbewussten Auftreten von Studierenden und den geharnischten Abwehrreaktionen einzelner Hochschullehrer und einer Vielzahl der Medien möglicherweise ein Wiederaufleben der Friedensbewegung der 80er Jahre, wo Hunderttausende auf die Straße gingen.

Wie damals gilt auch heute: Kriege beginnen in den Köpfen. Für die Vorbereitung und gewaltsame Durchsetzung von geostrategischen und Rohstoffinteressen wurden schon immer gerade auch Bildungseinrichtungen instrumentalisiert. Deswegen ist die Debatte an den Schulen und Hochschulen so heikel für alle diejenigen, die Kriege als die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln betrachten. Seit Monaten klagen deshalb auch der Verteidigungsminister und mit ihm große Teile der konservativen Presse über die Zivilklausel-Bewegung an den Hochschulen. So hat etwa DIE WELT gleich drei lange Grundsatzartikel am 18. Mai , 16. Juni und 4. August 2013 dazu veröffentlicht. Die Reaktionen werden immer nervöser. Ohne aktuellen Anlass füllte die Bild-Zeitung gestern eine ganze Seite dem „Terror gegen die Bundeswehr“ und ordnete die „Friedenszene“ gleich dem Terrorismus zu. (Ohne auch nur den kleinsten Beweis liefern zu können, werden Anschläge auf Grundstücke und Fahrzeuge „der Truppe“ natürlich „Linksradikalen“ in die Schuhe geschoben. Dieser Reflex ist ja bekannt.)

Erwägungen zur Freiheit der Wissenschaften

Hochschullehrer Krause führt im eingangs zitierten FAZ-Beitrag weiter aus: „Es wird Zeit, dass nicht nur mehr Hochschulen (insbesondere die Hochschulleitungen) Rückgrat zeigen. … So sollten Bund und Länder dringend die Verfassungsmäßigkeit bestehender Zivilklauseln gemeinsam überprüfen und die jeweils zuständigen Landesregierungen als Aufsichtsbehörde einschreiten, falls sich eine Klausel als verfassungswidrig erweist.“

Dass er damit faktisch 14 Hochschulleitungen, 8 Landesregierungen (Baden-Württemberg, Berlin-Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen) und der Bundesregierung Feigheit hinsichtlich der Wahrung der Wissenschaftsfreiheit vorwirft, bemerkt er in seinem Einsatz für die Militärforschung an Hochschulen offenbar schon gar nicht mehr.

Dabei hat nicht nur der Verfassungsrechtler Erhard Denninger bereits Anfang 2009 in einem Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung die Verfassungsmäßigkeit der Zivilklausel für das Errichtungsgesetz des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) dargelegt [PDF – 89.2 KB]. Auch die TU Darmstadt hat in der Debatte um eine Zivilklausel eine ausführliche rechtliche Würdigung vorgenommen, wonach eine Zivilklausel der Freiheit der Wissenschaft nicht entgegensteht. Auch für den AStA der Uni Kassel ist ein Rechtsgutachten zur „Vereinbarkeit einer Zivilklausel mit dem Hessischen Hochschulgesetz“ erstellt worden. Erhard Denninger hat zur Begründung der Verfassungsmäßigkeit die Intension der Verfassungsväter herangezogen und auf die „Friedensfinalität des Grundgesetzes“ verwiesen.

Ernst Schmachtenberg, Rektor der renommierten Elite-Uni RWTH Aachen und Präsident der TU9, der Vereinigung großer Technischer Universitäten, sagte unlängst: „Wir Deutschen haben mit Rüstungsforschung eine Menge Unheil angerichtet. Ich halte diesen Weg für eine offene Universität in Deutschland für ungeeignet. Wenn Rüstungsforschung politisch gewollt ist, soll sie an eigens dafür eingerichteten Forschungsinstituten etabliert werden, nicht bei uns“.

Joachim Krause, der zusammen mit seinem Geschäftsführer, einem ehemaligen Korvettenkapitän der Bundesmarine, jetzt in den Gewässern der Militärforschung unterwegs ist, sieht offenbar seine Felle davon schwimmen und sucht seinen Rettungsring bei der Politik, nämlich dass die Länder und der Bund einschreiten sollen. Warum leitet er eigentlich nicht selber eine Verfassungsklage gegen Zivilklauseln ein, die seiner Meinung nach angeblich „gegen die im Grundgesetz garantierte Freiheit von Forschung und Lehre verstoßen“? Tatsächlich aber vor allem seine Drittmitteleinnahmen von der Bundeswehr und der Rüstungsindustrie einschränken.

Zivilklausel und Zivilcourage

Eine Zivilklausel ist zunächst nur eine Selbstverpflichtung. Eine universitäre oder gar eine gesetzliche Regelung kann die Studierenden, WissenschaftlerInnen und Beschäf­tigten unterstützen und ermutigen, nicht aber die eigene Zivilcourage ersetzen, Verantwortung für die „Friedensfinalität“ einer freien Wissenschaft zu übernehmen. Diese Verantwortung müsste eigentlich an den staatlichen Hochschulen bestehen, ob mit oder ohne Zivilklausel in der Satzung [PDF – 617 KB].

Dass wir davon noch weit entfernt, sondern im Gegenteil die Freiheit der Wissenschaft von ganz anderer Seite bedroht ist, belegt folgendes, keineswegs singuläres Beispiel:

An der Uni Tübingen ist in den Jahren 2005-2008 (also vor dem Senatsbeschluss zur Zivilklausel Ende 2009) eine promovierende Ethnologin von DozentInnen in perfider Weise gemobbt und diskriminiert worden. Irma Kreiten sollte im Sonderforschungsbereich „Kriegserfahrungen“ die Geschichte der militärischen Nutzbarmachung der Völkerkunde aufarbeiten. In ihren Nachforschungen kamen auch personelle Überschneidungen mit militärischen Einrichtungen und inhaltliche Kontinuitäten nationalsozialistischer Großforschungsprogramme mit Forschungsvorhaben der Bundesrepublik ans Tageslicht.

So weit sollte jedoch die Freiheit der Wissenschaft nicht gehen. Die für ihr Forschungsprojekt vorgesehenen Gelder wurden gestrichen. Dagegen setzte sie sich zur Wehr – ohne Erfolg und mit persönlich schlimmen Folgen.

Erst Jahre danach hat sie sich über ihre Diskriminierung und über die damit verbundene Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit wieder öffentlich geäußert [PDF – 58.5 KB]. „Gegenüber dem, was ich als Doktorandin an einem deutschen Sonderforschungsbereich erleben musste, erscheint die jüngste Debatte um Militarisierung und Forschungsfreiheit als Doppelpack auf absurdeste Weise seitenverkehrt“, schreibt sie. „Alles, was nicht ins erwünschte Schema passte, wurde ignoriert oder niedergemacht, und zwar ohne das Vorbringen sachlicher Argumente“.

Das Beispiel zeigt: Die Erinnerung an die deutsche Geschichte und die Aufklärung darüber ist notwendiger Bestandteil von Friedenspolitik auf allen Ebenen. Dazu sei der Leitsatz des Holocaust-Überlebenden und Widerstandskämpfers Martin Löwenberg aus München genannt, den der Autor in dessen Namen als Grußbotschaft beim Zivilklausel-Kongress 2011 an der Uni Tübingen vortragen durfte und der auch den Zivilklausel-Kongress 2012 an der Uni Karlsruhe (KIT) prägte: „Mit den Waffen des Geistes – Gegen der Geist der Waffen.“ [PDF – 271 KB]


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