Chance 2020 – Die INSM will es noch einmal wissen (3/4)

Jens Berger
Ein Artikel von:

Als vor fast 10 Jahren die NachDenkSeiten das Licht der Welt erblickten, kritisierte Albrecht Müller in unserem allerersten Artikel eine Kampagne der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Seitdem begleiten uns die Kampagnen der INSM in steter Regelmäßigkeit – wer auf den NachDenkSeiten nach „INSM“ such, kommt auf stolze 1.320 Treffer. Wie zu befürchten war, versucht die INSM nun auch mit einer aktuellen Kampagne Einfluss auf die kommenden Koalitionsverhandlungen zu nehmen. Da die maßgeblich von Wolfgang Clement erarbeitete aktuelle Kampagne mit dem Namen „Chance 2020“ im Grunde alter neoliberaler Wein aus neuen Schläuchen ist, auf den wir bereits unzählige Male inhaltlich eingegangen sind, wollen wir Ihnen an dieser Stelle eine vierteilige Serie anbieten, in denen wir Ihnen zahlreiche Gegenargumente zu den 21 Forderungen der Chance 2020 an die Hand geben. Im dritten Teil geht es heute um die Themenfelder „Bildung“ und „Sozialversicherung“.  Von Jens Berger.

Themenbereich „Bildung“

  1. Je früher, je besser: Bildungsinvestitionen in den ersten Lebensjahren verstärken

    Wir fordern, die Bildungsinvestitionen stärker in Richtung der ersten Lebensjahre zu verschieben. Es muss uns gelingen, die Vererbung von Bildungsbiografien zu durchbrechen, indem der Staat deutlich mehr in die Chancengerechtigkeit von Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen aus bildungsfernen oder einkommensschwachen Haushalten investiert. Die Richtung muss lauten: öffentliche Bildungsinvestitionen da, wo alle profitieren (frühkindlich), private da, wo Chancen nur für bestimmte Gruppen entstehen (Studium). Das heißt aber auch: Gegenfinanziert werden muss eine solche Investitionsverschiebung von denjenigen, die später die höchstmögliche Qualifizierung erreichen, nämlich den Akademikern. Sie müssen an den Kosten ihrer Ausbildung beteiligt werden. Studiengebühren sind deshalb gerecht. Sie verhindern Umverteilung von unten nach oben. Und: Studiengebühren müssen den Hochschulen direkt zukommen und damit den Ausfall der staatlichen Zuschüsse kompensieren, am besten überkompensieren. Außerdem: Studiengebühren und die staatliche Besicherung von Studienkrediten sind zwei Seiten derselben Medaille. Der Zugang zur Hochschule muss unabhängig vom eigenen Vermögen und Einkommen allen mit entsprechender Qualifikation offenstehen.

    INSM – Chance 2020

    Die Argumente der INSM hatte Wolfgang Lieb bereits im Jahre 2008 in seinem Artikel „Bildungsreform als Herrschaftsinstrument“ widerlegt.

    Weitere Artikel zum Thema Studiengebühren und Ökonomisierung, mit denen die Propaganda der INSM widerlegt werden kann:

    Zur Debatte um „Chancengerechtigkeit“:

  2. Leistung belohnen: Qualität der Schulbildung durch Marktanreize verbessern

    Wir fordern leistungsorientierte Vergütung von Pädagogen, Lehrern, Hochschullehrern sowie eine Abschaffung der Verbeamtung von Lehrern. Nur wer die Möglichkeit hat, in seinem Beruf aufzusteigen, sich weiterzuentwickeln, geht motiviert durch das Berufsleben. Die vorgegebenen engen Möglichkeiten – sowohl in Bezug auf Hierarchien als auch auf Besoldung – etwa innerhalb der Beamtenlaufbahn schaffen weder Anreize noch die Motivation, sich stetig im Job weiterzuentwickeln und damit den Kindern und Jugendlichen die bestmögliche Qualifizierung zukommen zu lassen. Lehrer sollten deshalb mit motivierenden Anreizem ihre Leistung steigern dürfen. Und auch Schulen brauchen den Anreiz, sich um Schüler bemühen zu wollen und für gute Bildungsangebote belohnt zu werden. Die Schulen benötigen dafür deutlich mehr Freiheiten als heute. Wie es sein sollte: Die Aufgabe des Staates ist die Vorgabe von Bildungsstandards, die Schulen suchen im Interesse der Schüler und der eigenen Institution nach dem richtigen Weg, dieses Ziel zu erreichen.

    INSM – Chance 2020

    „Marktanreize“ und „leistungsorientierte Vergütung“ – das hört sich für den unvoreingenommenen Leser natürlich toll an. Wer die Sprache des Neoliberalismus beherrscht, derer sich die INSM (nicht nur) hier bedient, weiß jedoch, dass diese Forderungen darauf hinauslaufen, Lehrer schlechter zu bezahlen.

    Zum Thema „Bildung und Markt“ sind auf den NachDenkSeiten u.a. folgende interessante Artikel erschienen:

    Und: Jens Wernicke – „Hochschule im historischen Prozess“ [PDF – 3.9 MB], rezensiert von Wolfgang Lieb.

  3. Ohne Wachstum kein Wohlstand: Innovation fördern, Mobilität steigern

    Wachstum braucht Innovation. Innovation entsteht durch Wissen. Deshalb brauchen wir unter anderem mehr Fachkräfte. Das wird nur gelingen, wenn Studienbedingungen verbessert und die Qualität des Bildungssystems erhöht werden; wenn die soziale Durchlässigkeit zunimmt, die Zahl der ausländischen Studierenden gesteigert wird und mehr Frauen sogenannte MIMT-Berufe ergreifen. Gleichzeitig gilt es, die realen und digitalen Austauschwege stetig zu verbessern. Verkehrswege müssen den wachsenden Bedürfnissen nach Mobilität angepasst werden, digitale Verkehrswege müssen für den Wettbewerb geöffnet sein. Denn: Ohne Austausch auf Märkten lassen sich keine Wohlstandsgewinne erzielen.

    INSM – Chance 2020

    Auch zu diesem Themenbereich haben die NachDenkSeiten zahlreiche Artikel verfasst, die geeignet sind, um die Argumente der INSM zu widerlegen:

  4. Themenbereich „Sozialversicherung“

  5. Beschäftigung stärken: Gesundheitskosten von Arbeitskosten schrittweise entkoppeln

    Um Arbeitskosten zu senken, soll der einkommensunabhängige Anteil zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sukzessive erhöht werden. Konkret: Wir fordern, die steigenden Finanzierungskosten zukünftig über Zusatzbeiträge mit einer einkommensabhängigen maximalen Belastungsgrenze statt über Beitragssatzerhöhungen zu finanzieren. Zur Stärkung des Wettbewerbs kann jede Krankenkasse die Höhe des Zusatzbeitrages selbst bestimmen.

    Zudem: Um eine Lenkungswirkung zu entfalten und die Zahl unnötiger Arztbesuche zu reduzieren, fordern wir die Einführung einer anreizoptimierten Praxisgebühr. Statt wie bis Ende 2012 die Gebührenerhebung quartalsweise durchzuführen, sollte stattdessen bei jedem Arztbesuch eine Gebühr erhoben werden (von Ausnahmen, etwa chronische Erkrankungen, abgesehen).

    Außerdem sollen alle Umverteilungskomponenten (versicherungsfremde Leistungen) über Steuern finanziert werden. Die kostenlose Mitversicherung für Ehegatten und Lebenspartner ist abzuschaffen. Sie ist ungerecht, weil Singles Paare subventionieren. Darüber hinaus verhindert sie den Einstieg in Arbeit. Der infolge der Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung zu zahlende Beitrag könnte sich am Mindestbetrag für freiwillig Versicherte in der GKV orientieren.

    INSM – Chance 2020

    Wen mag die INSM wohl einen Gefallen tun, wenn sie die „einkommensabhängigen“ Anteile zur Krankenversicherung einfrieren will? Bekanntlich ist die gesetzliche Krankenversicherung ursprünglich paritätisch finanziert war – das heißt Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte. Ein Einfrieren des „einkommensabhängigen“ Anteils würde schlussendlich dazu führen, dass die Arbeitgeberseite von kommenden Beitragserhöhungen ausgenommen wird und sich die Verteilung der Anteile noch stärker zu Lasten des Arbeitnehmers verschiebt. Für eine arbeitgeberfinanzierte Lobbyorganisation argumentiert die INSM hier logisch. Aber warum nennt sie ihre eigentlichen Ziele nicht beim Namen?

    Die anderen Forderungen der INSM haben die Absicht, das GKV-System zu schwächen und das darbende PKV-System vor sich selbst zu retten. Auch hier argumentiert die INSM nicht nur unlauter, sondern auch durchschaubar.

    Zum Themenbereich auf den NachDenkSeiten:

  6. Beitragszahler entlasten: Renteneintritt an Lebenserwartung koppeln

    Um der steigenden Lebenserwartung und der verbesserten Gesundheit im Alter Rechnung zu tragen, fordern wir mittelfristig die Kopplung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung. Dabei wird ein Teil der hinzugewonnenen Lebenszeit auf eine längere Lebensarbeitszeit verwendet. Dabei orientiert sich das Verhältnis Lebenserwartung/Renteneintrittsalter am aktuellen Verhältnis von Erwerbs- und Ruhestandsphase. Aktuell ist das Erwerbsleben rund doppelt so lang wie der Ruhestand. Stiege mit jedem zusätzlichen Lebensjahr das gesetzliche Renteneintrittsalter um acht Monate, würde sich daran künftig nichts ändern. Im Jahr 2030 läge das Rentenalter dann nach heutigen Prognosen der Lebenserwartung bei 67 Jahren und acht Monaten, im Jahr 2050 bei 70 Jahren und vier Monaten. Außerdem gilt: Die vollzogenen Reformen dürfen nicht zurückgedreht werden, und der eingeschlagene Weg der Förderung von kapitalgedeckten Renten muss konsequent weitergegangen werden. Zwar ist auch eine kapitalgedeckte Altersvorsorge nicht gegenüber demografischen Entwicklungen immun, doch hat die Kapitaldeckung einen entscheidenden Vorteil: Durch die Möglichkeit der globalen Anlage wird das nationale Demografieproblem umgangen und das Risiko gestreut.

    INSM – Chance 2020

    Wie alle Befürworter eines höheren Renteneintrittsalters ignoriert auch die INSM die Produktivitätssteigerung. Die gesetzliche Rente krankt nicht an demographischen Problemen, sondern an der Unterminierung der Einnahmenbasis zugunsten privater Altersvorsorgemodelle (z.B. durch das Alterseinkünftegesetz von 2005) und der Finanzierung der gesetzlichen Rente, die sich ausschließlich auf einen Teil des Einkommens sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer stützt. Würde man die Finanzierungsbasis erweitern, gäbe es auch keinen Grund, das Renteneintrittsalter zu erhöhen – im Gegenteil.

    Zum Themenbereich „Rente“ auf den NachDenkSeiten:

    zum Thema „Riester-Rürup-Täuschung“ haben die NachDenkSeiten eine eigene Kategorie mit mittlerweile 45 Artikeln, die sie gerne als Archiv für Gegenargumente nutzen können. Daraus u.a.:

  7. Pflegeversicherung: Leistungen kürzen, kapitalgedeckte Eigenvorsorge stärken

    Um die Arbeitskosten nicht noch weiter ansteigen zu lassen und die SPV weniger anfällig gegenüber demografischen Entwicklungen zu machen, muss die kapitalgedeckte private Pflegeversicherung ausgebaut werden. Die staatliche Zulagenförderung für bestimmte private Zusatzversicherungen (Pflege-Bahr) reicht nicht aus, um die finanzielle Nachhaltigkeit zu stärken. Gleichzeitig müssen die Leistungen der SPV überprüft werden, um den Anstieg des Beitragssatzes zu begrenzen.

    INSM – Chance 2020

    Wenige überraschend geht es der INSM auch beim Thema „Pflegeversicherung“ ausschließlich um eine Reduktion der „Arbeitskosten“ und eine Stärkung privater Versicherungsmodelle geht.

    Zum Thema auf den NachDenkSeiten:

Lesen Sie morgen im vierten und letzten Teil unsere Gegenargumente zu den Themenfeldern „Energie“ und „Europa“

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