„Sozialer Arbeitsmarkt“ – Ein noch gigantischerer und zudem entwürdigenderer Niedriglohnsektor

Ein Artikel von Helga Spindler

Unter der Überschrift „Sozialer Arbeitsmarkt“ hat sich eine ungewöhnliche Allianz von Sozialverbänden, über die SPD, die Grünen bis hin zur FDP zusammengefunden. Auch in der CDU gibt es Sympathien für ein neues Beschäftigungsmodell für Langzeitarbeitslose. Freiwillig, existenzsichernd bezahlt und möglichst langfristig soll nach diesem Modell Langzeitarbeitslosen am Arbeitsmarkt und zwar am ersten Arbeitsmarkt eine „sinnvolle, normale, nicht stigmatisierende Beschäftigung“ verschafft werden. Das geltende Hartz IV-Systems soll dazu an zwei Stellen verändert werden, nämlich erstens durch den Wegfall der Voraussetzungen, dass die öffentlich geförderte Beschäftigung (Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Arbeitsgelegenheiten, Beschäftigungszuschüsse) für Langzeitarbeitslose „gemeinnützig, zusätzlich und wettbewerbsneutral“ sein müssen und zweitens durch einen sog. „Passiv-Aktiv-Transfer“ (PAT), bei dem die Mittel für den „passiven Leistungsbezug“ aktiv zur Finanzierung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, sprich als Lohnsubvention an die anstellenden Arbeitgeber eingesetzt werden sollen. Eine „Win-Win-Situation“ könnte man meinen. Helga Spindler, Professorin für Sozial- und Arbeitsrecht, widerspricht dem energisch. Sie befürchtet einen noch gigantischeren und zudem entwürdigenderen Niedriglohnsektor.

Während einige noch überrascht waren, dass sich „Der Paritätische Gesamtverband“ (DPWV) mit Herrn Kober von der FDP zusammengetan hat, um wieder ein neues Beschäftigungsmodell für Langzeitarbeitslose zu schaffen (FTD 23.10.2012 Maike Rademaker, Arbeitsmarkt: Ungewöhnliche Allianz für Langzeitarbeitslose und: Langzeitarbeitslosigkeit: Neues Modell bietet echte Chance). Kritisch dazu Interview mit Helga Spindler „Ein gigantischer Niedriglohnsektor in: taz 2./3.11..2012 S. 10), haben SPD und Grüne wenig beachtet von der Öffentlichkeit, aber in enger Kooperation mit möglichen Beschäftigungsfirmen und Verbänden alle Vorbereitungen getroffen, mit einem vergleichbaren Modell für ca. 200 000 Langzeitarbeitslose nunmehr einen sog. „echten sozialen Arbeitsmarkt“ startklar zu machen. Die Grünen haben am 17.10 2012 (Drucksache 17/11076 [PDF – 128 KB]) einen schon ausformulierten Gesetzentwurf zur Einrichtung eines sozialen Arbeitsmarktes eingebracht, die SPD am 24.10.2012 ( Drucksache 17/11199 [PDF – 120 KB]) einen Antrag „Sozialen Arbeitsmarkt dauerhaft über Passiv-Aktiv-Transfer ermöglichen. – Teilhabe für alle durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.“

Dabei klingt alles zunächst harmlos: Alle wollen sich den „Abgehängten“, den „Langlangzeitarbeitslosen“ zuwenden. Ganz freiwillig, existenzsichernd bezahlt und möglichst langfristig – zwei bis fünf Jahre oder länger – wollen sie ihnen am Arbeitsmarkt und zwar am ersten Arbeitsmarkt eine sinnvolle, normale, nicht stigmatisierende Beschäftigung verschaffen. Alle diese Heilsversprechen sollen im Rahmen des geltenden Hartz IV Systems verwirklicht werden, das nur an zwei Stellen verändert wird, nämlich durch den Wegfall der Voraussetzung, dass die Arbeit gemeinnützig, zusätzlich und wettbewerbsneutral sein muss und durch einen ominösen Passiv-Aktiv-Transfer.

Im Bundestag wurde am Freitag den 9. November 2012 zu später Stunde auf hohem Niveau debattiert. (Protokoll Deutscher Bundestag 17.Wahlperiode, 205. Sitzung, 9.November 2012 S. 25066 f. [PDF – 2.8 MB]). Langzeitarbeitslose seien die großen Verlierer der gegenwärtigen Arbeitsmarktpolitik, Erwerbsarbeit sei mehr als Geldverdienen und es gehe um Zugang zu sinnstiftender Arbeit. Verhaltene Sympathie für die Anträge bekunden selbst die CDU und natürlich Herr Kober von der FDP und lassen damit eine ganz große Koalition in der Frage erahnen (wie man doch am gleichen Tag schon die Praxisgebühr abgeschafft hat). Frau Pothmer von den Grünen weist daraufhin, dass: „die Wohlfahrtsverbände, fast alle arbeitsmarktpolitischen Experten, die Bundesagentur für Arbeit in Person von Heinrich Alt, der Landkreistag“ (und wohl auch der Städtetag), die Einrichtung dieses sozialen Arbeitsmarktes forderten und sie erwartet dafür den Dank der „abgehängten Langzeitarbeitslosen“. Die SPD hatte am 26.September 2012 zu einem Fachgespräch in etwa die gleichen Akteure und sogar noch einen Vertreter des DGB eingeladen.

Vorbereitet wird die Initiative schon länger u.a. durch einen kostenintensiven Modellversuch in Baden Württemberg, durch einen gemeinsamen Entschließungsantrag von SPD und Grünen in NRW vom 21.6.2011 [PDF – 196 KB] durch ein Positionspapier vom 16.8.2011 [PDF – 34.5 KB] einer Reihe von Bundesländern, in denen SPD oder Grüne mitregieren. Zur Vorbereitung gehört auch die Veranstaltung der Grünen in NRW am 6.5.2011: „Chancen auf Teilhabe: Sozial-Integrativer Arbeitsmarkt“ [PDF – 2.2 MB], bei der Stefan Sell, der das Modell entwickelt hat, einen Grundsatzvortrag hielt und von einer „multiplen Win-win-Situation“ schwärmte, bei der für die Betroffenen ein normales, nicht stigmatisierendes Beschäftigungsverhältnis herausspringe. Und Professor Georg Cremer vom Deutschen Caritasverband, der 2005 sofort Minister Clement seine Hilfe bei der Schaffung der geplanten 600 000 Ein Euro Jobs angeboten hat, beruft sich in der FAZ vom 5.11.2012 auf Alexander Rüstow und Edmund Phelps, um nunmehr darzulegen, dass Lohnsubventionen auf dem ersten Arbeitsmarkt der gesellschaftlichen Teilhabe besser dienen und das Risiko der Verdrängung von Arbeit beherrschbar sei.

Wo ist der Haken bei dieser Allianz der Beschäftigungsförderer?

Er liegt zunächst im Wegfall von „Zusätzlichkeit“ und „Gemeinnützigkeit“, die als Voraussetzungen die gesamte bisherige Förderpolitik von ABM über Hilfen zur Arbeit bis zu den Ein-Euro-Jobs und der Bürgerarbeit geprägt haben und die vor allem bei einem massenhaftem Einsatz oft schwer einzuhalten sind und deshalb immer Kritik auf sich gezogen haben. Gerade der fortschreitende Personalabbau bei öffentlichen und sozialen Dienstleistungen förderte hier den Missbrauch beim Einsatz. Es gab sogar erfolgreiche Klagen von nicht zusätzlich beschäftigten Ein-Euro-Jobbern. Und die schonungslose Kritik durch nicht in die lokalen „Konsensrunden“ eingebundene Behörden wie Bundesrechnungshof oder (jetzt bei der Bürgerarbeit) Bundesverwaltungsamt gelten als bürokratische Hindernisse bei der Ausweitung solcher Beschäftigungen.
Um diesen Vorwürfen zu entgehen gab es bisweilen merkwürdige Konstruktionen zwanghaft bis lächerlicher zusätzlicher Beschäftigung, die plötzlich von allen abgelehnt werden, die über Jahre hinweg ohne Skrupel den sanktionsbedrohten Zwang, solche Stellen anzunehmen, unterstützt haben. Die SPD beklagt „bisher oft arbeitsweltferne Beschäftigung“; Frau Pothmer von den Grünen weiß von“ sinnlos Sandhaufen von der einen Seite auf die andere schaufeln“; Herr Cremer von der Caritas spitzt es zu: sie durften im Tierheim nicht füttern, nur streicheln; und Herr Schneider vom DPWV kritisiert freimütig: „Unwürdige Scheinarbeit wie Puzzles machen lassen.“

Hier setzt auch die Überlegung von Stefan Sell an (Stefan Sell: Die öffentlich geförderte Beschäftigung vom Kopf auf die Füße stellen. Remagener Beiträge zur aktuellen Sozialpolitik 10-2010 [PDF – 151 KB]), der in diesen Beschränkungen eine “Lebenslüge“ der bisherigen Förderphilosophie sieht und statt dessen die völlige Umstellung der Förderung auf ausdrücklich marktnahe Tätigkeiten fordert. Damit sich private Unternehmen nicht über einen Verdrängungswettbewerb beschweren können, soll nicht mehr nur im gemeinnützigen Bereich gefördert werden, sondern gleichermaßen im privatwirtschaftlichen, wie auch typisch in dem Modell in Baden Württemberg oder auch jetzt in NRW. Allerdings geht man davon aus, dass die Privatwirtschaft weniger Gebrauch davon macht und dass vor allem die Förderung in den bisherigen Bereichen verstetigt werden kann, und die Beschäftigungsträger, die im ABM-Geschäft groß geworden sind, sich dann nach 2004 immer mehr Ein- Euro-Jobber haben zuweisen lassen, kein schlechtes Gewissen mehr haben müssen.

Die große Schwäche der Idee von Sell liegt darin, dass er zwar eine berechtigte Kritik an den Widersprüchen und Auswüchsen der bestehenden Beschäftigungsförderung entwickelt, bei der Lösung des Problems aber weder die entrechtete Position der Hartz IV-Bezieher berücksichtigt, noch den massiven Rationalisierungs- bzw. Stellenabbautendenzen im ersten Arbeitsmarkt – sowohl im öffentlichen als auch im privatwirtschaftlichen Sektor – irgendetwas entgegensetzen will. Im Gegenteil, er kapituliert offen vor dieser Entwicklung und spricht zwar den durch Rationalisierung „versunkenen Arbeitsmarkt“ – das Eindampfen notwendiger Dienstleistungen, die Einbuße an Lebensqualität, den offensichtlichen Mangel an Personal in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen – an, will diesen wegrationalisierten Arbeitsmarkt aber nicht mehr mit regulärer Arbeit beheben, sondern fordert: der öffentlich geförderten Beschäftigung müsse und könne die Aufgabe zugeschrieben werden, „einen Ersatz für einen Teil von dem zu stellen, was wegrationalisiert worden ist, was aber nicht durch den Vorgang des Abschaffens an sich auch hinfällig geworden ist“.

Daraus ergibt sich logischerweise ein Dammbruch gegenüber der bisherigen Förderphilosophie. Weil ja reguläre Helfer- und Dienstleistungsarbeit ersetzt werden soll, muss die Arbeit möglichst marktnah werden, möglichst so „normal“ wie reguläre Arbeit.

So mühsam wie bisher die Verdrängung regulärer Arbeit im öffentlichen und sozialen Sektor eingedämmt werden konnte, so offen kann sie nun in allen unterfinanzierten Bereichen ihren Lauf nehmen. Im ersten Arbeitsmarkt der gemeinnützigen und sozialen Dienstleistungen wurde schon unter den bisherigen Einschränkungen gnadenlos reguläre Arbeit verdrängt durch das Hintereinanderschalten befristeter Einsätze oder durch die Übernahme ganzer Arbeitsfelder wie Garten- und Landschaftsbau durch geförderte Beschäftigungsfirmen. Auch wenn man in den meist verarmten Kommunen, die Bürgerarbeit nutzen, genauer hinsieht: da könnten viele vorher eingesparte Schulhausmeister, Ordnungskräfte und Servicedienstleister genauso gut regulär beschäftigt werden, wenn man betrachtet, was sie leisten. Wenn aber jetzt freie und längerfristige Betätigung am ersten Arbeitsmarkt gefördert werden, dann sind alle Schleusen geöffnet. Kein Personalrat oder Betriebsrat kann dem Einsatz solcher Kräfte mehr widersprechen, selbst wenn er es möchte und den Wegfall von regulären Arbeitsplätzen nachweisen kann.

Natürlich ist eine Beschäftigung in marktnahen Tätigkeitsbereichen erstrebenswert, aber sie wird, wie noch zu zeigen sein wird, nicht unter Marktbedingungen stattfinden.
Und was den Einsatz in der Privatwirtschaft angeht: Die Ersetzung regulär organisierter Arbeit wird nicht dadurch besser, dass man das, was bisher Kommunen und soziale Einrichtungen schon missbräuchlich praktiziert haben, nun auch noch der Privatwirtschaft erlauben will. Die von Sell und von der Politik geforderte „Normalisierung“ der geförderten Verhältnisse soll nur die reibungslose Ausweitung solcher Stellen befördern und das schlechte Gewissen der Akteure beruhigen.

Entschieden werden soll in Zukunft über die Zuweisung nur noch durch den nicht mehr kontrollierten „lokalen Konsens“ der Akteure („Trägerversammlungen“). Auch wenn Gewerkschaften und Arbeitgeber den Einsatz kritisch sehen sollten, sind ihnen mit dem Wegfall des Kriteriums der Zusätzlichkeit die Argumente genommen worden und sie sollen nach den Planungen auch keine Vetoposition mehr behalten, die sie allerdings in der Vergangenheit sowieso wenig genutzt haben. Die Einwände solch „rückständiger“ Branchen wie des Handwerks, dass das alles von lokalen Abhängigkeiten geprägt ist und erfahrungsgemäß von den ehrenamtlichen Beiräten nicht zu überprüfen ist, verhallt da ungehört. Von kommunaler Seite kommt dagegen uneingeschränkte Begeisterung für den Vorschlag, weil endlich der letzte Rechtfertigungszwang wegfällt. Genau dieses Modell haben die Parteien ohne Abstriche aufgenommen.

Alle, die sich ein Wiederaufleben der Zustände wie früher bei den AB- Maßnahmen erhoffen, die allseits beliebt waren, aber wegen des Kostenaufwands abgeschafft wurden, sei gesagt, dass es sich hier um eine umgekehrte Version dieses Instruments handelt, sozusagen „ABM verkehrt“: während dieses Instrument früher am Anfang der Förderung einer beruflichen Integration oder des Berufseinstiegs stand, ist es in dem neuen Modell ausdrücklich für das Ende der Förderkette geplant und ist natürlich strikten Wirtschaftlichkeitsüberlegungen, die praktisch nur noch am Einsparen des aktuell gezahlten Existenzminimums ausgerichtet sind, unterworfen.

Stigmatisierung der Zielgruppe.

Und das Modell hat einen zweiten, gravierenden Nachteil: Wenn das Einsatzgebiet nicht mehr beschränkt ist, muss die Zielgruppe beschränkt werden und das führt zu Suche nach Kriterien zur Selektion der Zielgruppe.

Sell drückt das so aus: „Die zukünftige Ausgestaltung der öffentlich geförderten Beschäftigung… würde also um eine den personenbezogenen Förderungsbedarf abzubildende Lohnkostensubventionierung zentriert werden“, und das bewirkt direkt eine neue, diesmal auf die Person bezogene Stigmatisierung, die in den politischen Programmen bereits sehr realistisch angesprochen ist. Es müssen ja die zu erwartenden Mitnahmeeffekte unterbunden werden, deshalb müssen die besonders stark Benachteiligten vorher ausgesiebt werden. Der Förderung gehen deshalb die Erfassung und die Bewertung des Grades als „Minderleister“ voraus. Beide Parteien wollen die Begutachtung auch während der über mehrere Jahre geplante Förderdauer fortsetzen. Das ist deshalb zwingend, weil die Höhe des Lohnzuschusses für den Arbeitgeber, der „individuelle Minderleistungsausgleich“ davon abhängig ist. Das ist beiden Parteien auch klar: Dreh- und Angelpunkt ist für sie die Einhaltung der Zielgruppe, ein sorgfältiges Auswahlverfahren und die regelmäßige Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen.

Nach dem Willen der SPD sollen die Arbeitgeber, „einen Nachteilsausgleich erhalten als Ersatz für die attestierte eingeschränkte Produktivität der Arbeitskräfte“ bei den Grünen richtet sich die Höhe des Zuschusses nach “der Leistungsfähigkeit des Leistungsberechtigten“ und bei DPWV/FDP nach dem „ Schweregrad des Vermittlungsproblems“.

Auch über das Verfahren wie man diese „Indikatoren für die Höhe des Nachteilsausgleichs“ ermitteln will, ist man sich weitgehend einig: Bei der SPD wird „die eingeschränkte Leistungsfähigkeit der Geförderten“ „vom Jobcenter in Zusammenarbeit mit dem berufspsychologischen Service der Agenturen oder von einer unabhängigen dritten Institution attestiert und regelmäßig überprüft“ evtl. auch von den Berufsförderwerken. Die Grünen wollen zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit ein einzelfallbezogenes Verfahren etablieren, „wie es sich z.B. bei Leistungen des Nachteilsausgleichs für Schwerbehinderte bewährt hat“. Wegen der multiplen Problemlagen sollen neben den Fallmanagern der psychologische Dienst der Arbeitsagentur ggfls. eine spezielle Kommission unter Einbeziehung der Geschäftsführer des Jobcenters oder externe Dritte herangezogen werden.

Die Semantik, nämlich „Grad des Vermittlungsproblems“ oder „Nachteilsausgleich“, erinnert fatal ans Behindertenrecht, zumal manche auch noch von „Handicaps“ und „assistierter Beschäftigung“ oder besserer Kooperation mit Behindertenwerkstätten sprechen, und die SPD gleich die Schwerbehinderten, die eigentlich genug andere Fördermöglichkeiten haben sollten, in die Zielgruppe einbezieht.

Ansonsten soll die Zielgruppe mindestens 24 Monate Arbeitslosigkeit vorweisen. Fachleute wissen aus der Statistik, dass das nicht automatisch besonders „unproduktive“ Menschen sein müssen, sondern dass sich darunter viele über 50-Jährige oder auch Personen, die Kinder erziehen, oder Langzeitarbeitslose aus ungünstig gelegenen Regionen befinden.

Zusätzlich sollen sie zwei Vermittlungshemmnisse haben. Als solche gelten aber schon Faktoren wie Alter, familiäre Verpflichtung oder Migrationshintergrund, was über die Leistungsfähigkeiten ebenfalls nichts aussagen muss. Als zweites Vermittlungshemmnis können Krankheiten, Verschuldung aufgrund der Schwierigkeit mit den niedrigen SGB II- Leistungen zu leben, oder berufliche Qualifikationsrückstände, die sich einfach aus den Zeitablauf ergeben können, hinzukommen. Und dann kommt noch das psychologische Gutachten, das fehlende Frustrationstoleranz, Anpassungsfähigkeit oder im Routinetest ermittelte Intelligenzdefizite festhält, vielleicht auch noch Depressionen oder Partnerschaftsprobleme – und schon ist der „Minderleister“ oder die „Minderleisterin“ mit den „schweren gesundheitlichen und/oder sozialen Einschränkungen“ und „multiplen Vermittlungshemmnissen“ identifiziert. Eine „Win-Win-Situation“ vielleicht für Behörden , Gutachter, Verbände und Arbeitgeber, aber was „gewinnen“ die Betroffenen?

Wie bei denen jetzt der Grad der Produktivitätseinschränkung oder der Leistungsminderung festgestellt werden soll, das bleibt bisher im Dunkeln. Wahrscheinlich haben die „KodiaK- Teams“ (Kompetenzdiagnostik für Kundenprofile) der Bundesagentur bereits an Versuchsstandorten Verfahren entwickelt, über die aber bisher nichts an die Öffentlichkeit dringt.

Diese Auswahl folgt immer einem Defizitansatz und eine Person muss zunächst möglichst weit abgewertet werden im Sinne einer, attestierten, in den Jobcenterakten für 10 Jahre und mehr dokumentierten sozialen Behinderung, bevor sie in den „Genuss“ der Förderung kommen soll. Ich halte das für diskriminierend und für stigmatisierend.

Für die Menschen mit wirklich schweren persönlichen und berufsbezogenen Einschränkungen, (Suchtabhängige, Verhaltensauffällige, ohne jede Qualifikation und Berufserfahrung) gab es früher die Ein–Euro-Jobs, die man zwischenzeitlich in großer Zahl für qualifizierte und arbeitserfahrene Arbeitslose zweckentfremdet hat. Und die sind jedenfalls auch bei Stefan Sell für diese Gruppen weiterhin vorgesehen.

Nur die Grünen wollen auch Suchtkranke, Obdachlosigkeitserfahrene und Menschen mit schweren persönliche Krisen aufnehmen, „weil all das einzeln, häufig aber auch kumuliert ursächlich dafür ist, dass die personale Integrität dieser Menschen in physischer, psychischer und/oder sozialer Hinsicht versehrt ist.“

Und all diese armen Menschen sollen ganz freiwillig an den Maßnahmen teilnehmen dürfen.
Die Freiwilligkeit der Teilnahme wird zwar von beiden Parteien und anderen Akteuren versprochen, aber das ist für mich genauso glaubwürdig wie das Versprechen im Jahre 2002, die „Arbeitslosenhilfe“ nicht abzuschaffen. Beide Parteien docken mit ihren Modellen an §16 e SGB II an, einem ähnlich strukturierten Förderzuschuss, der bisher nur in wenigen tausend Fällen genutzt wurde und von Beschäftigungsträgern wegen des nur bis zu 75%igen Lohnkostenzuschusses eher gemieden wurde. Und diese Maßnahmen sind wie alle Fördermaßnahmen im SGB II nicht freiwillig, sondern der gesetzlichen Sanktionsdrohung unterworfen. Der Wegfall von Sanktionen müsste also zumindest ausdrücklich geregelt werden und das geschieht weder im grünen Gesetzentwurf noch lässt die SPD in einem weiteren Gesetzesentwurf erkennen, dass sie das regeln will.
Dazu kommt, dass in allen Modellen, wie heute schon bei der Bürgerarbeit, ein mindestens 6-monatiges Vorprüfungsverfahren stattfinden soll, in dem „verstärkte vermittlerische Unterstützung“ erfolgen soll. Das heißt: verstärkt geforderte Arbeitsbemühungen, häufige Meldetermine, verstärkte Maßnahmezuweisungen, um vorrangig auf dem ersten Arbeitsmarkt – in all seinen unverändert prekären Bereichen – unterzukommen. Und all das bis hin zur psychologischen und ärztlichen Begutachtung ist im SGB II sanktionsbewehrt (daher kommen die vielen Sanktionen im Moment) und wird es bleiben, so lange, wie nichts an der Ideologie des „Forderns“ geändert wird. Es spricht deshalb viel dafür, dass das Versprechen von „Freiwilligkeit“ der Beruhigung der Öffentlichkeit dienen soll, die sich erfahrungsgemäß, wenn die Programme erst angelaufen sind, nicht mehr dafür interessiert.

Tariflohn oder Mindestlohn und wenn ja, wie viel am Ende ?

Zu vierfünftel sozialversichert soll die Arbeit sein, d.h. ohne Arbeitslosenversicherung, damit nach zwei bis fünf Jahren regulärer Tätigkeit ein „Drehtüreffekt“ zur Arbeitslosenversicherung vermieden wird (SPD), sehr wohl aber die Angst vor erneutem Hartz IV Bezug bestehen bleibt.

Beide Parteien kündigen an, dass annähernd Tariflohn gezahlt werden – sollte! Aber ein Rechtsanspruch darauf ist wieder nirgendwo geregelt. Angekündigt wurde das bei der Bürgerarbeit auch schon, nur gezahlt wird – unter tatkräftiger Unterstützung des Ministeriums – nirgendwo. (Spindler: Bürgerarbeit- Ein problematisches arbeits- und sozialrechtliches Experimentierfeld, in: Soziale Sicherheit 7/2012 S. 258 f. . Wieder fallen Stichworte zur Beruhigung der Öffentlichkeit. Wirklich geregelt werden nur die Ansprüche der Träger auf Bezuschussung, nicht die Ansprüche der Beschäftigten. Das wäre aber besonders wichtig, wenn auch noch in die Privatwirtschaft vermittelt werden soll. Es geht da nicht nur romantisierend um den „kleinen Handwerker“ vor Ort, sondern um die Packhallen von Zalando, Amazon, um Callcenter, Putzfirmen, Wachdienste und Leiharbeitsfirmen. Mindestens soll es alternativ im Falle des Regierungseintritts ein gesetzlicher Mindestlohn von 8.50 Euro sein. Der würde allerdings – und auch das nicht mehr lange – erst bei einem Stundenumfang von 40 Stunden ausreichen, und der bleibt auch unklar.

Aber der bisherige und auch zukünftige Eingliederungstitel der Bundesagentur würde selbst für die sparsamsten Varianten nur schwer ausreichen und deshalb kommt hier der sog. Passiv-Aktiv Transfer (PAT) ins Spiel, der bedeutet, dass der Arbeitslose sozusagen seinen Lohn selbst finanzieren soll, und zwar aus Regelsatz, Unterkunftskosten und den minimalen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, bzw. dass Bund und Kommunen über Jahre ihren ersparten Anteil in den Lohnzuschuss einzahlen müssen, wobei sie sicherlich ihre Anteile so niedrig wie möglich halten wollen.

Effekte des Passiv-Aktiv Transfers (PAT)

Der PAT ist nichts anderes als das, was man sich selbst durch die Hartz Reform eingebrockt hat: Vorher waren die Förderzuständigkeiten der Kommunen für die Sozialhilfe und des Bundes für die Arbeitslosenhilfe eindeutig und man braucht keine komplizierte Finanzierungsakrobatik.

Schlimmer ist aber, dass der PAT als Kostendeckel wirkt. Regelsatz, Unterkunft und ein bisschen Sozialversicherungsbeitrag reichen nicht, um reguläre Arbeit zu bezahlen. Allein die dann fällig werdende Rentenversicherung und die Erwerbstätigenfreibeträge machen bei einem Mindestlohn schon über 600 Euro aus, bei Tariflöhnen eher mehr. Und ob die Kommunen wirklich ausreichende Mietzahlungen übernehmen ist nicht gesichert. Das wird nie sauber durchgerechnet und führt zu Verhältnissen, wie sie bei der Bürgerarbeit schon praktiziert werden: man senkt die Stundenzahl, um die Leute für Nettolöhne in der Höhe von Regelsatz und Unterkunft arbeiten zu lassen, was entweder zu einem Workfare-Modell führt oder sie zu Daueraufstockern macht. (Spindler: Bürgerarbeit a.a.O S. 258)
Das heißt, so lange der PAT im Hintergrund wirkt, ist es höchst unwahrscheinlich dass es überhaupt einen existenzsichernden Lohn gibt, vor allem wenn die Ansprüche gegen die Arbeitgeber nicht eindeutig geregelt sind.

Die Alternative

Richtig ist, dass der Aufbau von zusätzlichen Stellen auf dem ersten Arbeitsmarkt notwendig ist. Aber wenn wieder mehr Helferberufe benötigt werden, die man leichtsinnigerweise wegrationalisiert hat, dann müssen diese Berufsbilder entwickelt, ausgebildet und regulär bezahlt werden. Das kostet etwas mehr Geld, hat aber langfristige Perspektive und hinterlässt weniger Arbeitslose, dafür wieder mehr selbstbewusste Bürger, Menschen, die wieder eine langfristige Berufsidentität und Berufserfahrung entwickeln können und nicht nach entwürdigenden Prozeduren Arbeit als Gnadenakt zugeteilt bekommen. Das lässt sich nicht von heute auf morgen wiedereinführen, sondern benötigt, wie z.B. in den skandinavischen Ländern ein neues Konzept bei der Finanzierung von öffentlichen und sozialen Dienstleistungen. Gegebenenfalls lassen sich auch durch vorübergehende, nicht diskriminierende Fördermaßnahmen (wie früher ABM) solche Felder gezielt aufspüren und entwickeln. Wer Langzeitarbeitslose aktuell unterstützen will, kann dies bei einem Teil auch durch die Anerkennung frei gewählter ehrenamtlicher Tätigkeit (nicht nur in einer sozialen
Einrichtung, sondern auch beispielsweise in einer Erwerbsloseninitiative) erreichen. Aber wer den Arbeitsplatzabbau durch 200 000 langfristige Fördermaßnahmen unter den unveränderten Bedingungen der Zumutbarkeit und Sanktionsdrohung verfestigt, mit denen man selbst bei gutem Willen die Betroffenen nur demütigen kann, versperrt diesen Weg auf lange Zeit.

Hinweis: Professorin Helga Spindler hat uns freundlicherweise diesen Beitrag zur Verfügung gestellt. Er ist jetzt auch in Forum sozial, Heft 2, 2013, S. 40 – 44 erschienen.

Zum Thema dieses Beitrags siehe auch:

Die nützliche Armut
Konferenz zur Armut heute: Begriffliche Bestimmung, Tiefenschau und Alternativen gegen die Fortführung eines nützlichen Zustands.
„Uns geht es doch gut“ – beruhigt die Kanzlerin mit Blick auf die grassierende Verelendung in anderen EU-Staaten. „Uns“ – das sind diejenigen in gut bezahlten und sicheren Beschäftigungsverhältnissen und die ohnehin reichen Gewinner der großen Umverteilung. Und die von allen etablierten Parteien getragene Agenda 2010 habe doch wirtschaftliche Erfolge gebracht, von denen letztlich alle profitieren würden: die Deregulierung der Arbeitswelt, die Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und die Konsolidierung der sozialen Sicherungssysteme. Doch tatsächlich hat sich die Armut
verschärft, bei Arbeitslosen, Rentner/innen und Grundsicherungsbeziehenden genauso wie bei Arbeitnehmer/innen. Nicht nur ungelernte Arbeitnehmer/innen sind betroffen, sondern auch Facharbeiter/innen in der Leiharbeit, Dienstleister/innen und Akademiker/innen. Von der Armut bzw. Mittelkürzungen betroffen sind auch die „Armutsverwalter“ in staatlichen Behörden und Sozialleistungsträger, die ihrerseits bei ihren Aufträgen zu wenig zahlen…” Aufruf und Programm bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung NRW zur Tagung/Konferenz am 23.11.2013 (ganztägig) an der Universität Wuppertal, Campus Freudenberg, Hörsaalzentrum, Wuppertal. Mit Prof. Dr. Heinz Sünker, Prof. Dr. Helga Spindler, Dr. Rudolf Martens, Prof. Dr. Michael Vester, Prof. Dr. Klaus Dörre, Prof. Dr. Stefan Selke, Gabriele Zimmer (MdEP), Michaela Hofmann, Martin Behrsing, Guido Grüner, Michael Bättig, Frank Jäger, Kathrin Hartmann, Wolfgang Storz.
Quelle: Rosa Luxemburg Stiftung NRW

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