Angela Merkel möchte den Verfassungsprozess bis 2009 abgeschlossen haben. Das globalisierungskritische Netzwerk Attac hat 10 Prinzipien für einen demokratischen EU-Vertrag aufgestellt.

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Das globalisierungskritische Netzwerk Attac sieht in der jetzigen Form der Europäischen Union eine ernsthafte Bedrohung für demokratische Errungenschaften, Grundrechte, soziale Sicherheit, Geschlechtergleichstellung und ökologische Nachhaltigkeit. Zudem leide die Union an einem Mangel an Demokratie, Legitimität und Transparenz und beruhe auf einer Reihe von Verträgen, die den Mitgliedsstaaten und der ganzen Welt eine neoliberale Politik aufdrängen. Der vorgeschlagene Verfassungsvertrag stelle keine Verfassung im strengen Sinn dar, sondern es handele sich um eine Zusammenfügung und Weiterentwicklung früherer Verträge und Rechtsnormen. Das Netzwerk hat in länderübergreifender Zusammenarbeit 10 Prinzipien für einen demokratischen EU-Vertrag erarbeitet und das Ergebnis [PDF – 84 KB] am 11. März veröffentlicht. Christine Wicht referiert.

Angela Merkel möchte den Verfassungsprozess bis 2009 abgeschlossen haben. Das globalisierungskritische Netzwerk Attac hat 10 Prinzipien für einen demokratischen EU-Vertrag aufgestellt.

Von Christine Wicht

„Kräfte bündeln für ein soziales Europa – für eine soziale Welt“, ist das Motto der EU-Ratspräsidentschaft. Bei ihrer Antrittsrede als EU-Ratspräsidentin am 17. Januar sagte Angela Merkel „Der Verfassungsprozess müsse bis zur nächsten Europawahl 2009 abgeschlossen sein, ein Scheitern wäre ein historisches Versäumnis.” Nach dem „Nein“ in Frankreich und den Niederlanden steht noch immer eine Entscheidung über den Entwurf für eine Verfassung aus. Damit die Verfassung in Kraft treten kann, muss der Vertrag von allen 27 Mitgliedstaaten der Union ratifiziert werden, 18 Mitgliedstaaten haben ihn bislang unterzeichnet. Am 15./16. Juni 2006 erhielt die die deutsche Präsidentschaft vom Europäischen Rat den Auftrag mit den EU-Mitgliedstaaten Gespräche zu führen. Dem Rat soll ein Bericht über das Ergebnis vorgelegt werden, der als Grundlage für Beschlüsse dienen soll, um den Verfassungsprozess zielführend fortsetzen zu können. Die EU-Verfassung soll spätestens vor der Europawahl 2009 in Kraft treten.
Angela Merkel hat die Verfassung zu einem wichtigen Ziel der EU-Ratspräsidentschaft erklärt: „ europäische Integration muss auch in Zukunft wertegebunden sein. Das führt unweigerlich zum Verfassungsvertrag. Die Verantwortung, die wir haben, ist uns klar. Ich will aber an dieser Stelle auch deutlich sagen: Das wird ein Prozess sein, der während unserer Präsidentschaft nicht beendet werden wird. Wir wissen: Nizza ist nicht genug. Wir brauchen einen Verfassungsvertrag. Aber wir haben die Aufgabe, zum Ende unserer Ratspräsidentschaft hin einen Fahrplan vorzulegen, wie es weitergehen kann. Ich hielte es für ein historisches Versäumnis – das will ich hier ganz klar sagen –, wenn wir es nicht schaffen würden, bis zur nächsten Europawahl mit der Substanz dieses Verfassungsvertrages so umzugehen, dass wir wirklich ein Ergebnis abliefern können. Ich werde mich während unserer Präsidentschaft jedenfalls intensiv dafür einsetzen – das gilt auch für die gesamte Bundesregierung –, dass auf Grundlage der Gemeinsamkeit unserer Werte ein solcher Verfassungsvertrag zustande kommt.“

Das globalisierungskritische Netzwerk Attac sieht in der jetzigen Form der Europäischen Union eine ernsthafte Bedrohung für demokratische Errungenschaften, Grundrechte, soziale Sicherheit, Geschlechtergleichstellung und ökologische Nachhaltigkeit. Zudem leide die Union an einem Mangel an Demokratie, Legitimität und Transparenz und beruhe auf einer Reihe von Verträgen, die den Mitgliedsstaaten und der ganzen Welt eine neoliberale Politik aufdrängen. Der vorgeschlagene Verfassungsvertrag stelle keine Verfassung im strengen Sinn dar, sondern es handele sich um eine Zusammenfügung und Weiterentwicklung früherer Verträge und Rechtsnormen. Das Netzwerk hat in länderübergreifender Zusammenarbeit 10 Prinzipien für einen demokratischen EU-Vertrag erarbeitet und das Ergebnis [PDF – 84 KB] am 11. März veröffentlicht:

Demokratischen Prozess starten
Formal leide, so Attac, der Vertrag an einem Mangel an demokratischer Legitimation und sei de facto kaum abzuändern. Das Netzwerk schlägt eine neue und demokratische Versammlung vor, die direkt von den Bürgern und Bürgerinnen aller EU-Mitgliedsstaaten gewählt wird, um einen Vorschlag für einen neuen Vertrag auszuarbeiten. Diese Versammlung soll geschlechterparitätisch alle Sektoren der Gesellschaft einschließen und generationenübergreifend sein. Weitere Forderungen sind die Legitimierung des neuen Vertrags durch Referenda in allen Mitgliedsstaaten und Ratifizierungskampagnen, verbunden mit öffentlichen Diskussionen, unabhängig von ökonomischen Interessen.

Demokratie stärken
Da die EU an einem schweren Demokratiedefizit leidet (es fehlt ihr eine klare Gewaltenteilung und das Europäische Parlament kann weder Gesetze initiieren noch ein Budget beschließen), fordert Attac, dass die Prinzipien eines neuen EU-Vertrages Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit, ökonomische und soziale Gerechtigkeit beinhalten müssen. Des Weiteren wird von dem globalisierungskritischen Netzwerk eine klare Trennung von Exekutive, Legislative und Judikative gefordert. Das Monopol der Kommission, Gesetze vorzuschlagen, müsse beendet werden. Die Gesetzesinitiative muss, nach Vorstellung von Attac, allen EU-Institutionen und allen Bürgern offen stehen. Für das EU-Parlament wird in allen Politikfeldern ein Gesetzesvorschlags- und Mitentscheidungsrecht gefordert. Darüber hinaus wird eine Stärkung der nationalen und internationalen Parlamente auf nationaler und europäischer Ebene verlangt. Dem Europäischen Gerichtshof soll so wenig Raum wie möglich gelassen werden, als de-facto-Gesetzgeber zu wirken. Nach dem Anspruch von Attac soll die Europäische Zentralbank einer demokratischen Kontrolle unterliegen. Die Ausrichtung der Geldpolitik müsse ökonomische Gerechtigkeit, Vollbeschäftigung und soziale Sicherheit für alle Menschen in Europa beinhalten.

Transparenz schaffen
Da die Diskussionen des Europäischen Rats und des Ausschusses der ständigen Vertreter häufig unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, sei eine Transparenz für die Bürger nicht gegeben. Zudem, so Attac, würde das Lobbying die Demokratie untergraben, aufgrund dieser Unzulänglichkeit werden folgende Forderungen aufgestellt:

  • Alle Sitzungen, Komitees und Arbeitsgruppen des Rates und der Vertreter des ständigen Ausschusses müssen öffentlich sein.
  • Alle Informationen müssen allen Bürgern der Europäischen Gemeinschaft zugänglich sein
  • Klare Grenzen für den Lobbyismus.
  • Alle Mitglieder des Europäischen Parlaments, der Kommission sowie Mitglieder der Ausschüsse müssen ihre Interessen und Finanzierungen offen legen
  • Jeder neue Vertrag soll kurz, in klarer Sprache und für jeden verständlich abgefasst werden.
  • Alle Sprachen müssen gleich behandelt werden.
  • Alle Dokumente der EU müssen in allen offiziellen Sprachen der EU verfügbar sein.

Partizipation und direkte Demokratie
Für Attac ist die direkte Beteiligung aller EU-Bürger an öffentlichen Angelegenheiten notwendig. Dies könnte folgendermaßen umgesetzt werden:

  • Indem ein bestimmter Anteil der Gesamtbevölkerung, in einer bestimmten Anzahl von Mitgliedsstaaten, ein Gesetz vorschlägt, über das im Europäischen Parlament debattiert und abgestimmt wird.
  • Indem ein bestimmter Anteil der Gesamtbevölkerung in einer bestimmten Anzahl von Mitgliedsstaaten fordert, dass das Europäische Parlament ein Referendum in allen Mitgliedsstaaten organisiert.
  • Indem dem Einfluss von Unternehmensinteressen auf EU-Institutionen und Entscheidungsprozesse durch Transparenz und Einschränkung des privilegierten Zugangs eine Grenze gesetzt wird
  • Indem NGOs für die gesamte EU-Gesetzgebung die gleiche Grundlage eingeräumt wird, wie bei der Konsultation anderer Interessengruppen
  • Indem das erste Referendum in allen Mitgliedsstaaten jenes über den neuen Vertrag ist.

Grundrechte verbessern
Jeder Vertrag solle nach Meinung von Attac auf den fortschrittlichsten internationalen Verträgen bestehenden Grundrechten aufbauen oder diese verbessern, insbesondere werden hier genannt

  • die internationale Charta der Menschenrechte
  • die Europäische Konvention für den Schutz der Menschen- und Grundrechte (EMRK)
  • die Turiner Version der Europäischen Sozialcharta (die späteren Versionen wurden verwässert)
  • die Europäischen Ordnung der sozialen Sicherheit.

Attac sieht die Aufnahme verbriefter Grundrechte im Vertrag als notwendigen Schritt, da die Grundrechte in der gegenwärtig vorgesehenen Formulierung abgeschwächt und durch Erklärungen im Schlussakt stark eingeschränkt oder nicht einklagbar sind. Deshalb sollen Grundrechte, wie sie in der EMRK, in der europäischen Sozialcharta und in der Europäischen Ordnung der sozialen Sicherheit festgelegt sind, bei den nationalen oder europäischen Gerichten einklagbar sein. Durch den Beitritt zur EMRK würde erreicht, dass ihre Institutionen auch dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterworfen sind. Nach Attac müssen diese fundamentalen Rechte, wie auch die Prinzipien des neuen Vertrags, Vorrang vor dem Primär- und Sekundärrecht der EU haben. Grundrechte dürfen des Weiteren nicht durch nationales oder EU-Recht oder durch die persönliche Interpretation des Konventspräsidiums eingeschränkt werden. Attac dringt darauf, dass die genannten Rechte auch in der EU-Außenpolitik berücksichtigt werden, insbesondere in den Bereichen Sicherheitspolitik, Migrationspolitik, Umweltpolitik und Handelspolitik.

Demokratische Errungenschaften schützen und verbessern
Unter dieser Überschrift fordert Attac:

  • Das Recht auf Tarifverträge und das Streikrecht.
  • Dass die Kernarbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) den Status von einklagbaren Grundrechten erhalten.
  • Dass jeder Mitgliedsstaat die Möglichkeit haben muss, weitergehende Bestimmungen in den Bereichen soziale Sicherheit, Arbeitsstandards, Umweltschutz oder Schutz von Minderheiten zu erlassen oder beizubehalten.
  • Dass die Europäische Union sich als eine Gemeinschaft der Kooperation und nicht als eine der Konkurrenz verstehen muss.
  • Als Ziel der Europäischen Union, die Umwelt-, Sozial- und Arbeitsstandards kontinuierlich zu erhöhen, um die Verfassungsprinzipien soziale Sicherheit und ökologische Nachhaltigkeit zu erfüllen.
  • Dass Regeln zur Verhinderung von Sozial- und Steuerdumping geschaffen werden müssen
  • Die Sichergestellung, dass die Ausübung von Eigentumsrechten immer gleichzeitig dem öffentlichen Wohlergehen dienen muss.
  • Wirtschaftsdemokratie und ökonomische Teilhabe auf allen Gebieten.

Offenheit gegenüber Alternativen Wirtschaftsordnungen
Attac fordert, dass im neuen Vertrag kein bestimmtes Wirtschaftsmodell verankert werden darf, wie es der vorgeschlagene Verfassungsvertrag und auch frühere Verträge tun, in welchen „offene Marktwirtschaft mit freiem und unverfälschter Wettbewerb“ festgelegt wurde.

Zitat Artikel III-177 der Verfassung:
Die Tätigkeit der Mitgliedsstaaten und der Union im Sinne des Artikel I-3 umfasst nach Maßgabe der Verfassung die Einführung einer Wirtschaftspolitik, die auf einer engen Koordinierung der Verfassungspolitik der Mitgliedsstaaten, dem Binnenmarkt und der Festlegung gemeinsamer Ziele beruht und dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb verpflichtet ist.

Parallel dazu umfasst diese Tätigkeit nach Maßgabe der Verfassung und der darin vorgesehenen Verfahren eine einheitliche Währung, den Euro, sowie die Festlegung und Durchführung einer einheitlichen Geld- sowie Wechselkurspolitik, die beide vorrangig das Ziel der Preisstabilität verfolgen und unbeschadet des Zieles die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union unter Beachtung des Grundsatzes einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb unterstützen sollen.

Die Tätigkeit der Mitgliedsstaaten und der Union setzt die Einhaltung der folgenden richtungsweisenden Grundsätze voraus: stabile Preise, gesunde öffentliche Finanzen und monetäre Rahmenbedingungen sowie eine dauerhaft finanzierbare Zahlungsbilanz.

Artikel III-178 der Verfassung
Die Mitgliedsstaaten richten ihre Wirtschaftspolitik so aus, dass sie ihm Rahmen der in Artikel III-179 Absatz 2 genannten Grundzüge zur Verwirklichung der Ziele der Union im Sinne des Artikel I-3 beitragen. Die Mitgliedsstaaten und die Union handeln im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, wodurch ein effizienter Einsatz der Ressourcen gefördert wird, und halten sich dabei an die in Artikel III-177 genannten Grundsätze.

Artikel III-179 Absatz 2
Der Rat erstellt auf Empfehlung der Kommission einen Entwurf für die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedsstaaten und der Union und erstattet dem Europäischen Rat hierüber Bericht

Die Forderung von Attac nach Offenheit für verschiedene wirtschaftspolitische Ansätze, beinhaltet auch die Abkehr von der schrankenlosen Geltung der wirtschaftsliberalen Grundfreiheiten Warenverkehrsfreiheit, Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit.

Nicht Mittel sondern Ziele definieren
Nicht die Art und Weise, wie Politikziele erreicht werden sollen, dürfe in den Text aufgenommen werden. Nach Vorstellung von Attac dürfen nur die Ziele definiert werden. Als Beispiel wird eine “nachhaltige Verkehrspolitik und gleichen Zugang zu Mobilität für alle” aufgeführt und nicht wie in der Verfassung in Artikel III-246 geschrieben steht “der Auf- und Ausbau transeuropäischer Netze”:

Zitat: Artikel III-246 der Verfassung
Um einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Artikel III-130 und III-220 zu leisten und den Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern, den Wirtschaftsbeteiligten sowie den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in vollem Umfang die Vorteile zugute kommen zu lassen, die sich aus der Schaffung eines Raums ohne Binnengrenzen ergeben, trägt die Union zum Auf- und Ausbau transeuropäischer Netze in den Bereichen Verkehrs-, Telekommunikations- und Energieinfrastruktur bei.

Die Tätigkeit der Union zielt im Rahmen eines Systems offener und wettbewerbsorientierter Märkte auf die Förderung des Verbunds und der Interoperabilität der einzelstaatlichen Netze sowie des Zugangs zu diesen Netzen ab. Sie träg insbesondere der Notwendigkeit Rechnung, insulare, eingeschlossene und am Rande gelegene Gebiete mit dem zentralen Gebieten der Union zu verbinden.

Spirale nach oben bei Sozial- und Steuerstandards
In einem friedlichen Europa kann nicht ein Wetteifern der Mitgliedsstaaten um niedrigere Steuern und Sozialstandards praktiziert werden. Ein neuer Vertrag, so Attac, müsse Bestimmungen enthalten, die eine Spirale nach oben anreizen, dies könnte nach Meinung des globalisierungskritischen Netzwerks durch folgende Maßnahmen geschehen:

  • Durch Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerdumping.
  • Durch eine Besteuerung von Unternehmensgewinnen und Kapitaleinkommen.
  • Dadurch, dass eine gemeinsame Sozialpolitik der EU mit hohen sozialen Mindeststandards und Rechten eingeführt wird, die weniger wirtschaftskräftige Mitgliedsstaaten aber erst entsprechend der Verbesserung ihrer Wirtschaftskraft erfüllen müssen (sog. Korridormodell)
  • In keinem Land dürfen höhere Standards verhindert werden

Friedenspflicht und Solidarität
Attac kritisiert, dass das Ziel der Sicherheitspolitik nicht Aufrüstung auf EU-Ebene sein darf, sondern eine Sicherheitspolitik, die auf Frieden ausgerichtet ist und kritisiert in diesem Zusammenhang Artikel I-41 der Verfassung:

Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist integraler Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Sie sichert der Union eine auf zivile und militärische Mittel gestützte Fähigkeit zu Operationen. Auf diese kann die Union bei Missionen außerhalb der Union zur Friedenssicherung, Konfliktverhütung und Stärkung der internationalen Sicherheit in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen zurückgreifen. Sie erfüllt Aufgaben mit Hilfe der Fähigkeiten, die von den Mitgliedsstaaten bereitgestellt werden.

Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik umfasst die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik der Union. Diese führt zu einer gemeinsamen Verteidigung, sobald der Europäische Rat dies einstimmig beschlossen hat. Er empfiehlt in diesem Fall den Mitgliedsstaaten, einen Beschluss in diesem Sinne im Einklang mit ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften zu erlassen.
Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern. Es wird eine Agentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung (Europäische Verteidigungsagentur) eingerichtet, deren Aufgabe es ist, den operativen Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors beizutragen und diese Maßnahmen gegebenenfalls durchzuführen, sich an der Festlegung einer europäischen Politik im Bereich der Fähigkeiten und der Rüstung zu beteiligen sowie den Rat bei der Beurteilung der Verbesserung der militärischen Fähigkeiten zu unterstützen.

Durch die Verpflichtung in Artikel I-41 (3) besteht die Gefahr, dass militärische Mittel nicht mehr nur zu Verteidigungszwecken oder allenfalls als ultima ratio eingesetzt werden dürfen sondern ganz allgemein zur Konfliktlösung oder zur Durchsetzung von “strategischen Interessen” (Art I-40 (2)). Damit wäre nicht mehr auszuschließen, dass sogar grundlegende wirtschaftliche Ziele mit militärischer Gewalt verfolgt werden (wie das im Irak oder in Afghanistan durch die USA geschehen ist). Man bedenke wie viele Kriege um Ressourcen, aus wirtschaftlichem und strategischem Interesse in der Welt geführt wurden und werden. Auf militärische Mittel zur Durchsetzung strategischer Interessen, könnten die EU-Staaten durch den oben genannten Artikel leichter zurückgreifen als das bisher der Fall war. Darüber hinaus würden weltweite Militäreinsätze Verfassungsrang bekommen. Mit der Formulierung “Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung” wird Terrorismus zu einem wichtigen Thema gemacht. Es besteht zudem die Gefahr, dass künftige Militärinterventionen mit der “drohenden Gefahr des Terrorismus” gerechtfertigt werden. Des Weiteren steht zu befürchten, dass militärische Aufrüstung über Einsparungen in anderen Politikbereichen, etwa im Sozialbereich finanziert werden, für den eine derartige Verpflichtung zum Aus- und Weiterbau nicht vorgesehen ist.

Attac fordert deshalb:

  • Die absolute Einhaltung des Völkerrechts, einschließlich der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und des Atomwaffensperrvertrages mit seiner Abschlussverpflichtung. Darüber hinaus muss die EU auf eine demokratische Reform der UNO drängen.
  • Förderung der weltweiten Abrüstung, beginnend im eigenen Land.
  • Sicherstellung der Unabhängigkeit der EU von der NATO.
  • Relevante Investitionen in den Aufbau von Institutionen, die zu friedlicher Konfliktbeilegung arbeiten und forschen, in allen Mitgliedsstaaten und auf EU-Ebene.

Eine Verfassung, die keine sozialen Prinzipien aufweichtt, keine neoliberale Wirtschaftsordnung festschreibt, aber auf einer demokratischen Basis beruht und hohe Standards enthält, ist die einzige Möglichkeit, der EU eine realistische Zukunft in Frieden zu geben. Alles andere führt nicht, wie uns immer wieder gesagt wird, zu immer größerer Gemeinsamkeit in Europa, sondern dazu, dass wegen des gnadenlosen Wettbewerbs der Staaten neuer Hass unter die Völker Europas gesät wird. Eine dahingehende Entwicklung der Europäischen Union kann den Traum eines friedlichen und geeinten Europas nicht erfüllen.

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