Stirbt die Erbschaftsteuer? Der „Kirmeskrach“ um Steuersenkungen geht weiter

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Wenige Tage nach seinem Vorstoß zur Senkung der Einkommensteuer (Hinweise vom 10. April 2007 Ziffer 5), woraufhin BILD ein tagelanges Trommelfeuer für diese Steuersenkung abgab, legt Wirtschaftsminister Glos nach und plädiert für die Abschaffung der Erbschaftsteuer – und wieder liefern BILD und ihr Chefkolumnist Hugo Müller-Vogg den Resonanzboden.
Thomas Fricke von der FTD nannte den Steuerwahn des Wirtschaftsministers zu Recht einen „Kirmeskrach“ und sprach von „einer absurden Finanzpolitik nach Kassenlage“.
Als Hauptargumente für die Abschaffung der Erbschaftsteuer werden genannt: Alles was vererbt werde, sei schon einmal versteuert worden, erben sei eine Privatangelegenheit und die Erbschaftsteuer sei mit Einnahmen von 4 Milliarden jährlich so niedrig, dass das Eintreiben der Steuer den Verwaltungsaufwand nicht lohne.
In Wahrheit geht es um die generationenübergreifende Verfestigung der Spaltung der Gesellschaft in Arm und Reich. Wolfgang Lieb.

Die Abschaffung der Erbschaftsteuer ist schon seit längerer Zeit auf der Agenda der Neokons und ihrer Propagandaagenturen. Der Chef des arbeitgebernahen IWWF Straubhaar nannte sie gar in Anlehnung an die Kampagne der Konservativen in den USA in abschreckender Absicht eine „death-tax“, also eine „Todessteuer“.

Einen trefflichen Anlass zu dieser Kampagne liefert ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1996, das insbesondere die ungleichen Bewertungsregeln für unterschiedliche Vermögensarten als Grundlage für die Erbschaftssteuer, etwa die Privilegierung von vererbten Immobilien gegenüber Kapitalvermögen beanstandet hat.
Das Urteil verpflichtet die Länder die Regeln für die Erbschaftsteuer bis Ende 2008 neu zu fassen. Also hofft man vor einer Novellierung des Gesetzes – ähnlich wie 1997 als die Regierung Kohl beschlossen hat, weil man keinen Weg finden wollte, die verschiedenen Vermögensarten gleich zu besteuern, auf die Vermögensteuer gleich ganz zu verzichten – auch noch bei der Erbschaftsteuer eine Abschaffung durchzusetzen.

Die Kampagne gegen die Erbeschaftsteuer ist ein Teilelement der neoliberalen Strategie den Staat über die Verkürzung von Steuereinnahmen zur Zurückdrängung staatlicher Regulationssphären vor allem im Bereich der Daseinsvorsorge und des Sozialstaats zu zwingen. Ganz im Sinne der marktradikalen Friedmannschen Parole „starve the biest“ („hungert die Bestie (Staat) aus“).

Besonders absurd ist das Argument von Unions-Fraktions-Vize Michael Meister, die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer lohnten den Aufwand ihrer Einziehung nicht. Daran ist zwar soviel richtig, dass die Steuern auf Vermögen und Erbschaften in Deutschland mit einem Anteil von 0,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts [PDF – 60 KB] gemessen an den meisten OECD-Ländern besonders niedrig liegt – nur in Mexiko, der Tschechischen und der Slowakischen Republik und in Österreich liegen sie niedriger [PDF – 1.2 MB]. Das Argument folgt der Logik: Weil die Steuer ohnehin so niedrig ist, kann man sie auch gleich abschaffen.

In irreführender Argumentation, wird gegen die Erbschaftssteuer polemisiert, der Staat ginge dabei an das mühsam ersparte sprichwörtliche „Oma ihr klein Häuschen“. Unterschlagen wird dabei bewusst, dass etwa pro Kind ein Freibetrag von über 200.000 Euro eingeräumt wird und dass vom Verkehrswert (der erhebliche unter dem wirtschaftlichen Wert liegt) eines Grundstücks nur 50 Prozent steuerpflichtig sind.

Was die doppelte Besteuerung anbetrifft, so wird so getan, als müsse der Verblichene ein zweites Mal sein erworbenes Vermögen besteuern. Tatsächlich geht es um eine minimale Besteuerung von „leistungslosem Erwerb“ der Nachfahren von keineswegs nur ersparten sondern von Vielen erarbeiteten Großvermögen. Die Erbschaftssteuer ist der letzte (zaghafte) Reflex auf die ungleiche Primärverteilung in der Gesellschaft, die eine der wichtigsten Ausgangsbedingungen für die ungleiche Verteilung der Chancen in der Gesellschaft ist.
Nach sehr groben Schätzungen werden bis 2010 über 400 Milliarden, das ist etwa ein Viertel des gesamten Jahresinlandsprodukts in Deutschland, vererbt.
Warum sollte dieses leistungslos durch die Erben erworbene Vermögen nicht wenigstens ein kleines Stückchen dazu beitragen, das die Nachfolgegeneration der Ärmeren (etwa über eine bessere Bildung) in eine ein wenig fairere Leistungskonkurrenz treten kann? Warum sollte der Erbe von Großvermögen nicht wenigstens ein kleines Stückchen beweisen müssen, dass er den „Leistungen“ seines Erblassers gerecht wird? Warum sollte der Konzentration von Reichtum nicht ein kleines Stückchen entgegengewirkt werden und ein kleines Stückchen mehr „Leistungs“-Gesellschaft hergestellt werden? Es ist schon bemerkenswert, dass gerade die Anhänger der Abschaffung der Erbschaftssteuer ansonsten immer die „Leistungsgesellschaft“ im Munde führen.

Man muss sich das mal vor Augen halten um welche Dimensionen es hier geht: Durch den seit den 80er Jahren eingeschlagenen Marsch in den Lohnsteuerstaat liegt die jährliche Abgabenlast von leistungsbasiertem Arbeitseinkommen bei weit über 300 Milliarden und die Erbschaftssteuer für ererbtes Vermögen bei unter 4 Milliarden Euro.

In einem Land wo die unteren 50% der Haushalte nur über 4% des Nettovermögens verfügen, während das reichste Zehntel seinen Anteil auf 47% steigern konnte (Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung), wo seit Jahren Arm und Reich immer weiter auseinanderklaffen, ist die sich generationenübergreifend verfestigende Spaltung der Gesellschaft eben nicht, wie BILD – Kommentator Müller-Vogg meint eine „Privatangelegenheit“, sondern ein immer unerträglicher werdender gesellschaftlicher Skandal.

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