Die Rektorenkonferenzen als Trutzburgen rückwärtsgewandter Bildungspolitik treten die Studiengebührendebatte wieder los

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Zum Wintersemester 2014/2015 schafft Niedersachsen als letztes Bundesland die Studiengebühren ab. In Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und im Saarland wurden nach Wahlniederlagen von CDU und FDP, die Studiengebühren wieder abgeschafft. Selbst in Bayern wagte die mit absoluter Mehrheit wiedergewählte CSU nicht, die 2013 abgeschaffte Campus-„Maut“ wieder einzuführen. Doch die Studiengebührenbefürworter geben keine Ruhe. Diesmal fangen die Hochschulrektoren an mobil zu machen. Einmal mehr zeigt sich darin die Geringschätzung der Hochschulleiter gegenüber dem Gesetzgeber und vor der Meinung der überwiegenden Mehrheit in der Bevölkerung. Der neuerliche Vorstoß belegt, dass die Rektorenkonferenzen zu Trutzburgen konservativer Bildungspolitik geworden sind und dass sie selbst Wein trinken und ihren Studierenden Wasser predigen. Von Wolfgang Lieb

Dass die Hochschulrektorenkonferenzen Trutzburgen konservativer und mit ihrem Kampf für die „unternehmerische Hochschule“ Horte neoliberaler Bildungspolitik geworden sind haben die HRK und die Landesrektorenkonferenz NRW nicht zuletzt mit ihrem irrationalen Kampf gegen die Hochschulgesetznovelle in Nordrhein-Westfalen erwiesen. Kaum hat nun das letzte Bundesland, nämlich Niedersachsen, die Studiengebühren abgeschafft, unternehmen die sich wie Duodezfürsten gegenüber dem Gesetzgeber aufspielenden Rektoren einen Vorstoß zu ihrer Wiedereinführung. Die Rektoren meinen wohl, dass kalter Kaffee besser schmeckt, wenn er mehrfach wieder aufgewärmt wird.

Wie tief der politische und ökonomische Sachverstand der angeblichen Manager unserer „hohen Schulen“ gesunken ist, belegt die folgende Argumentation des Vorsitzenden der HRK, Horst Hippler: Vor dem Hintergrund knapper Landeskassen und der „Schuldenbremse“ sei das Thema Studiengebühren „garantiert nicht erledigt“. Dass die öffentliche Verschuldung etwas mit dem „Steuersenkungswahn“ der letzten Dekade und die „Schuldenbremse“ etwas mit dem neoliberalen Dogma des „Aushungern“ des Staates („starve the beast“) zu tun hat, sehen die Rektoren in ihrer Angepasstheit an die herrschende Ideologie leider nicht mehr.

Statt alle politischen Hebel in Bewegung zu setzen, die Hochschulpaktmittel pro Studienanfänger von 26.000 Euro auf wenigstens 30.0000 Euro anzuheben oder dafür zu kämpfen, dass die Länder die vom Bund übernommenen BAFöG-Mittel in die Hochschulen stecken, wollen die Rektoren lieber die Studierenden zu Kasse bitten. Sie tun gerade so, als ob damit die Unterfinanzierung der Hochschulen überbrückt werden könnte.

Auch die Vorsitzende der nordrhein-westfälischen Rektorenkonferenz, Ursula Gather, demonstriert einmal mehr diese Froschperspektive, indem sie für die „nachgelagerte Gebühr“ wirbt, die erst nach dem Studium zu entrichten wäre. Dabei wird auf das abgedroschene Neidmotiv abgehoben, dass die Akademiker Besserverdiener seien und die Normalverdiener für deren Studium herangezogen würden. („Die Arzthelferin bezahlt mit ihren Steuern das Studium des Arzt-Sohnes“)

Dabei ist dieses Argument eigentlich ein Schuss ins eigene Tor der konservativen Ideologie: Sollte es nämlich tatsächlich so sein, dass ein besser verdienender Akademiker die öffentlichen Kosten für sein Studium nicht über seine spätere Einkommens- oder Ertragssteuer refinanziert, dann hieße das schlicht, dass Akademiker im Vergleich zu geringer verdienenden Nichtakademikern zu wenig Steuern bezahlen. Das dürfte zwar in vielen Fällen wohl zutreffen, ist aber sicherlich nicht über Studiengebühren auszugleichen.

Statt der Rückzahlung eines Darlehens oder einer wie auch immer gearteten Akademikersteuer, wäre es um ein Vielfaches einfacher und weniger aufwendig und vor allem auch erheblich gerechter, den Steuersatz für hohe Einkommensbezieher ganz allgemein etwas anzuheben, als Studierenden schon zu Beginn ihres Studiums eine Darlehensschuld bei ihrem Start in die Berufsphase anzudrohen. (Siehe dazu „Die Studiengebührenbefürworter machen wieder mobil“)

Professorin Gather spricht von einer „sozial gerechte Beteiligung der Studierenden an der Studienfinanzierung“. Welches Verständnis von „sozialer Gerechtigkeit“ muss da zugrunde liegen, wenn man es als Rektorin der Dortmunder Universität offenbar nicht anrüchig empfindet unter vier Augen mit einem Hochschulratsvorsitzenden ein Jahresgehalt von über 134.000 Euro [PDF] auszuhandeln (eine Steigerung um 60% innerhalb von 4 Jahren), während von Studierenden, die kein eigenes Einkommen haben, 1.000 oder 2.000 Euro pro Semester abzukassieren, für „vertretbar“ gehalten wird.

Angesichts des Anstiegs der Studienanfängerquote und aus Sicht der Hochschulleitungen ohnehin maßlosen Überlastung der Hochschulen, ist man ohnehin nicht besonders daran interessiert, dass noch mehr Studierende an den Hochschulen ankommen. Dass Studiengebühren (ob nachgelagert oder nicht) gerade auch für Kinder aus benachteiligten sozialen Schichten eine besonders hohe Barriere darstellen, ist in diesem Oberschichtendenken vernachlässigbar.

Hinweis: Zur hochschulpolitischen Verortung der Hochschulrektorenkonferenz sollte man wissen, dass das bertelsmannsche Centrum für Hochschulentwicklung die damals noch ohne großen Apparat und institutionellen Einfluss agierende HRK mit ins Boot nahm. Das CHE und die HRK veröffentlichen ihre „Reform“-Konzepte unter einem gemeinsamen Kopfbogen. Über die HRK verschaffte sich Bertelsmann ein einigermaßen unverdächtiges Entree in die Hochschulen, vor allem bei den Hochschulleitungen.

Anmerkung: Es ist ziemlich langweilig, die Debatte über die Studiengebühren immer wieder von neuem zu eröffnen. Seit 10 Jahren haben wir auf den NachDenkSeiten Argumente gegen die Studiengebühr zusammengetragen. Wenn Sie daran interessiert sind, hier eine kleine Auswahl:

Und viele andere Beiträge mehr …

Zum Täuschungsmanöver mit der nachgelagerten Gebühr siehe:

„Wer meint, dass die sog. „nachgelagerte Gebühr“ – also die Rückzahlung eines Kredites nach dem Studium – die Geldbarriere wegnähme, sollte sich daran erinnern, dass in der Regierungszeit Kohl das Bafög auf Darlehen umgestellt wurde; das führte von 1982 –2000 zu einem Rückgang des Anteils der Studierenden aus „bildungsfernen Schichten“ von 23 auf 13%.

Gegen die „nachgelagerte Gebühr“ gelten prinzipiell dieselben Einwände wie gegen die „vorgelagerte“ Gebühr.
Der Unterschied besteht nur darin, dass die Benachteiligung der Studierenden aus niedrigen Einkommensschichten oder aus Familien mit Kindern als Start- und Einkommensnachteil in die Berufsphase fortgeschrieben wird. Wer reiche Eltern hat, startet ohne Hypothek und erspart sich sogar noch die Zinsen.
Angesichts der auch für Akademiker keineswegs mehr risikofreien Arbeitsmarkterwartungen tun sich natürlich die jungen Erwachsenen, deren Studium von den Eltern finanziert werden kann, bei einer Entscheidung für ein Studium erheblich leichter als solche, für die sich eine Risikoabwägung bei der Aufnahme einer Bildungshypothek erst gar nicht stellt.
Wer solche Argumente nennt, dem wird oft vorgehalten, dass man die soziale Fürsorglichkeit zu weit treibe und dass derjenige, der studieren möchte, eben auch ein gewisses Opfer dafür bringen müsse. So auch das Bundesverwaltungsgericht:

„Das Recht auf chancengleiche Teilhabe an den staatlichen Ausbildungsressourcen fordert jedoch nicht, dass Erschwernisse, die mit der Erhebung von Studienabgaben verbunden sind, durch soziale Begleitmaßnahmen vollständig kompensiert werden.“

Auch dieser Satz offenbart ein typisches Oberschicht-Denken.

Es ist nachweislich so, dass aufgrund der geringeren verfügbaren Einkommen für statusniedrigere Familien die erwarteten Kosten schwerer wiegen als für statushöhere, meist besser verdienende. Sowohl die Eltern als auch die Kinder, vor allem, wenn sie in der ersten Generation an eine Hochschule gehen, schätzen die Erfolgsaussichten geringer ein, als das in Akademikerfamilien üblich ist, so dass eine kosten- und zeitintensive Bildungsinvestition riskanter erscheint.

Es ist also kein Wunder, dass bei statushöheren Familien „der Apfel nicht weit vom Stamm fällt“. Für solche Familien besteht nicht nur ein künftiges Aufstiegsrisiko, sondern es droht bei einer Entscheidung gegen ein Studium ein aktueller Statusverlust. Die Sozialstatistik für die Bildungsbeteiligung spiegelt diese soziale Realität überdeutlich wider. Wer da behauptet, eine „nachgelagerte Gebühr“ sei „sozial verträglich“, tritt in Wahrheit für eine soziale Realität ein, in der Bildungschancen eklatant ungerecht und sogar so ungleich verteilt sind wie in kaum einem anderen vergleichbaren Land.

Bildungskredite benachteiligen darüber hinaus in besonderer Weise Frauen. Die Rückzahlungsverpflichtungen vor dem Hintergrund nach wie vor schlechterer Einkommenserwartungen von Frauen oder deren (biologisch und kulturell bestimmter) Unterbrechung der Erwerbstätigkeit in der „Kindererziehungsphase“ haben für weibliche Studierwillige einen noch höheren Abschreckungseffekt.

Die „nachgelagerte Gebühr“ ist also nicht nur eine nach hinten verschobene, aber dafür um so höhere soziale Barriere für ein Studium, sie ist darüber hinaus ein schwerer Rückschlag für die Aufholjagd junger Frauen bei der Bildungsbeteiligung.“

Studiengebühren sind aber nicht nur eine Barriere zur Aufnahme eines Studiums, sie sind auch mitursächlich für Studienabbrüche. 19% der Studienabbrecher scheitert letztlich an der Finanzierung des Studiums.

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