„Rentner werden gerne zu Sündenböcken der Nation gemacht”

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Das sagte Frau U. Mascher, Landesvorsitzende des VdK Bayern und Vizepräsidentin des VdK Deutschland, auf dem VdK-Forum Tutzing (nach VdK-Zeitung, Mai 2007).
In der Zurückweisung solcher Praktiken stimmt der VdK mit den anderen großen Sozialverbänden und den Gewerkschaftssenioren überein.Weiter: Dabei sei die Hauptursache für Finanzierungsprobleme der Sozialversicherung nicht der demographische Wandel, sondern die immer noch hohe Arbeitslosigkeit sowie die niedrige Erwerbsquote bei Frauen und über 50-jährigen. Ein Beitrag von Kurt Pittelkau, Arbeitskreis Alterssicherung ver.di-Berlin

Die Alten lägen dem Finanzminister auf der Tasche, so wird oft geklagt – als Bezieher von „Transferleistungen“. Der stellt immer wieder klar, dass trotz wiederkehrender Deckungslücken in den Rentenkassen für ihn kein höherer Bundeszuschuss in Frage käme. Auch die Ausweitung der Beitragspflicht auf andere Personengruppen lehnt er vehement ab. Da denkt die Bundesregierung schon lieber an „Einschnitte bei der Altersversorgung“, Stichwort „Rente mit 67“. Den RV-Beitrag erhöhte sie mit Jahresbeginn um 0,4 %.

„41 % der Deutschen leben vom Staat“, schockiert BILD seine gläubigen Leser. Und zählt dabei Rentner wie Pensionäre mit.

Schockieren sollen auch die aufgewandten Milliardenbeträge – zwischen 50 Mrd. € und 60 Mrd. € jährlich zahlt der Bund in die Rentenkassen, rund ein Viertel der Renten kommt demnach aus dem „Steuertopf“.

Derzeit hat sich solche Panikmache etwas beruhigt. Denn: „Die Rentenkassen profitieren vom Aufschwung“ („Berliner Zeitung“, 29.3.). Aber der Chef der Deutschen Rentenversicherung Bund gibt dort schon zu bedenken: „Wir werden in diesem Jahr keine größeren Liquiditätsreserven aufbauen können.“ Klar, denn der Aufschwung am Arbeitsmarkt besteht zu einem erheblichen Teil aus beitragsgeminderten Arbeitsverhältnissen, Kennzeichen und Hauptübel der Wirtschaftspolitik auch der gegenwärtigen Regierungskoalition.

Im Interesse nötiger Klarstellung fragte die unvergessene, argumentationsstarke U. Engelen-Kefer:

„Wer finanziert denn die sozialen Sicherungssysteme?“ Und beantwortete die Frage so: „Das sind (oder waren – K.P.) doch wir mit unseren Beiträgen und nicht nur die Unternehmen mit den so genannten Lohnnebenkosten“ (oder gar der Staat – K. P.). Das Prädikat „sogenannt“ schob sie ein, denn auch die Lohnnebenkosten sind von den Beschäftigten erarbeitet. Quelle: Protokoll des DGB-Kongresses Berlin 2006).

Und die Kassenlöcher?

2006 hatte die DRV 243 Mrd. € Einnahmen. Davon entfielen rund 60 Mrd. auf Bundeszuschüsse.
Es ist recht, wenn auch nicht billig, wenn die RentnerInnen vom Staat die Auffüllung der durch die Reformpolitik „hausgemachte“ Löcher in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme erwarten.
Damit ist auch die Frage nach den „versicherungsfremden Leistungen“ angesprochen.
Es handelte sich dabei zunächst um „Maßnahmen des sozialen Ausgleichs“, die der Gesetzgeber veranlasst hat. Die Deutsche Rentenversicherung hat die versicherungsfremden Leistungen definiert und benennt ausdrücklich „nicht beitragsgedeckte Leistungen“.

K. Michaelis, ehemals Direktor bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, jetzt Mitglied des Sozialpolitischen Ausschusses beim Sozialverband Deutschland, sieht die Bundeszuschüsse für nicht ausreichend an, um die versicherungsfremden Leistungen abzudecken (obwohl solche Leistungen reduziert wurden, z.B. Berücksichtigung von Ausbildungszeiten).

In der ver.di-Broschüre „Zukunft der Rente“, 2003, wird die Problematik der versicherungsfremden Leistungen erörtert. Als ver.di-Position ist festgehalten: „Gesamtgesellschaftliche Aufgaben dürfen nach Ansicht von ver.di nicht allein von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern, sondern müssen von allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern finanziert werden.

Auch die Rentenkassen wären dauerhaft durch eine Erwerbstätigenversicherung zu konsolidieren, wie sie der DGB gemeinsam mit großen Sozialverbänden konzipiert hat, eine Versicherung, in die alle (auch die Politiker!) von allen Einkünften für alle Versicherten einzahlen.

Fazit:
Eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung ist keine Staatsrente. (So lässt sich freilich der Begriff Pension deuten.) Die gesetzliche Rente ist dem Wesen nach ein durch Leistungen erworbener Anspruch. Daran ändert auch die immer wieder ins Feld geführte demografische Entwicklung (noch) nichts. Die gesetzliche Rente ist trotz der politisch gefährdeten Beitragseinnahmesituation im Kern beitragsgestützt. Die Bundeszuschüsse dienen dazu, „versicherungsfremde Leistungen“ abzudecken, wofür sie allerdings allzu knapp bemessen werden, was situativ Engpässe hervorruft.
Im Zusammenhang mit dem (sowieso immer mehr in Frage stehenden) Sozialstaatsprinzip ist die gesetzliche Rentenversicherung keineswegs zu einer staatlichen Fürsorge mutiert. Zwar hat der Staat immer wieder ihre Aufgaben erweitert und deren Erfüllung gesetzlich geregelt, ihre Aufgaben aber nicht zu seinen eigenen gemacht (C. J. Schulte in „Sozialrecht+Praxis“). Durch die Erweiterung der Aufgaben ist aber der Staat auch finanziell in der Pflicht, was sich in den Bundeszuschüssen zu den Rentenkassen ausdrückt.

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