Die Bundesagentur für Arbeit ergreift Partei gegen die Verlängerung des Arbeitslosengeldes und die Agenda-Verfechter missbrauchen ihre parteiischen Daten

Ein Artikel von:

Eine „Sonderbroschüre“ der Bundesagentur für Arbeit (BA) unter dem Titel die „Situation von Älteren am Arbeitsmarkt“ [PDF – 180 KB], die im Oktober zeitlich passend zur Kontroverse um die Vorschläge von Kurt Beck zur moderaten Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I erschienen ist, gehört derzeit zu den in der öffentlichen Debatte am meisten zitierten Publikationen. Die Anhänger von Hartz IV verbuchen die dort aufgelisteten positiven Zahlen über die Beschäftigung Älterer als „Erfolg der politischen Arbeit“. Hartz IV habe gewirkt.
Kann man einen solchen Zusammenhang aus diesen Daten der BA wirklich herstellen? Wolfgang Lieb

Aus den in der „Sonderbroschüre“ zusammengestellten Zahlen zieht die BA u.a. folgendes Resümee:

  • Es gebe eine positive Entwicklung der Erwerbstätigkeit und der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Älterer.
  • Zwei Drittel des Beschäftigungsaufschwungs in Deutschland gingen auf Ältere zurück.
  • Es gebe weniger Arbeitslosmeldungen Älterer über 55 Jahren.
  • Die Arbeitslosenquoten Älterer sänken deutlich.

Dies sei auf die „Veränderung von Anreizen“ und „insbesondere auf die Verkürzung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld“ zurückzuführen.

Es ist üblich geworden aus statistischen Korrelationen (Wechselbeziehungen) Handlungsanweisungen für die Politik abzuleiten. Das zeigt sich z.B. an den immer häufiger verbreiteten Benchmarks oder Rankings und daraus gefolgerten politischen Empfehlungen.
Das Aufzeigen solcher Wechselbeziehungen gilt in der Ökonomie und in der Wissenschaft generell als extrem simple Methode (selbst wenn das mit hohem Rechenaufwand verbunden ist): Man hat ein begrenztes Problem vor Augen – hier etwa die Arbeitslosigkeit Älterer – und stellt entsprechende Daten in eine Wechselbeziehung mit selbigem Problem und leitet aus einer statistischen Beziehung eine Begründung für eine Lösung – eine „Reform“ – ab. Statistische Korrelationen werden so unvermittelt zu Kausalitäten erklärt.

Solche Korrelationen können als Vorsichtsmaßnahme etwa bei Verträglichkeitsprüfungen von Medikamenten durchaus sinnvoll sein. Daraus mag man auch Hypothesen für Ursachenerklärungen ableiten. Wirkliche Erklärungskraft können solche statistischen Zusammenhänge aber nur erlangen, wenn der Vergleich zwischen statistisch erfasstem Verlauf und der tatsächlichen Entwicklung im Lichte einer Theorie auf kausale und funktionale Begründungen überprüft würde.
Werden jedoch solche ursächliche Wirkungszusammenhänge nicht nachgewiesen, haben Korrelationen etwa den sinnlosen oder beliebigen Erklärungswert von Aussagen der Art, dass, wo es viele Störche gibt, auch viele Kinder geboren werden, oder dass, wenn man jeden Tag Rotwein trinkt, das Herzinfarktrisiko sinkt. Warum solche Zusammenhänge bestehen, wenn sie überhaupt bestehen, bleibt völlig offen.

Man könnte beliebig viele andere Korrelationen des Beschäftigungsanstiegs Älterer mit anderen Sachverhalten herstellen als den Zusammenhang mit der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes:

  • Dass die Beschäftigungsquote bei den über 55-Jährigen angestiegen ist, könnte z.B. signifikanter mit der trivialen Tatsache korrelieren, dass der Altersdurchschnitt der Bevölkerung zunimmt und eben in den zurückliegenden Jahren mehr jüngere Erwerbstätige einfach die 55er-Altersgrenze überschritten haben. (Der Anteil der 55-Jährigen und Älteren an der Bevölkerung beträgt rund 31 Prozent, an den Erwerbstätigen hingegen lediglich etwa 12 Prozent).
    Wenn also etwa gesagt wird, die Beschäftigungsquote der über 55-Jährigen habe sich seit dem Jahr 2000 (!) um 10 Prozent auf 52 % erhöht, so könnte dass schlicht auch daran liegen, dass die damaligen Endvierziger, die zu den geburtenstarken Jahrgängen gehören – soweit sie nach wie vor einer Erwerbstätigkeit nachgehen -, inzwischen sieben Jahre älter geworden sind und sich dies eben in der Altersstatistik der Erwerbstätigen niederschlägt:

    „2006 hat die Bevölkerungsstärke der Altersgruppe der 50- bis unter 60-Jährigen zugenommen“ und von dem Rückgang von knapp zwei Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse seit Oktober 2000 waren Ältere und hier vor allem die Gruppe der 50- bis 55-Jährigen schwächer betroffen, schreibt die Bundesagentur in der Sonderbroschüre dazu selbst.

  • Die höhere Beschäftigungsquote Älterer könnte auch damit verknüpft werden, dass etwa die finanziellen Anreize der früheren großzügigen Vorruhestandsregelungen nahezu völlig abgeschafft wurden. Dieser „Umbau“ wurde schon vor gut 10 Jahren noch durch Arbeitsminister Blüm mit der Einführung der finanziell ungünstigeren Altersteilzeit begonnen, es wurden beim Vorruhestand deutlich höhere Versorgungsabschläge eingeführt (z.B. bei den Postbediensteten 10,8 Prozent lebenslang) oder es wurde das das Renteneintrittsalter für Frauen angehoben.
  • Dass Menschen heute länger arbeiten wollen oder müssen, könnte genauso auch damit zusammenhängen, dass durch die zahlreichen Rentenreformen, die Rentenanwartschaften erheblich gesunken und unsicherer geworden sind und die Abschlagsraten für ein vorzeitiges Ausscheiden (3,6 % pro Jahr) erheblich anstiegen. Auch die ständigen Warnungen vor Altersarmut bei der gesetzlichen Rente in Werbekampagnen für die Riester-Rente könnten ihren Teil dazu beigetragen haben. Nicht zuletzt dürften die seit langem stagnierenden Löhne die Arbeitnehmer zu längerer Lebensarbeitszeit zwingen, wenn sie durch die zusätzlich anrechenbarer Arbeitsjahre in der Rentenformal ein auskömmlicheres Renteneinkommen erzielen wollen.
    „Die Bestände an Alters-Rentnern (einschließlich Renten wegen Arbeitslosigkeit) und wegen verminderter Erwerbsfähigkeit waren zuletzt deutlich rückläufig. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass der Renteneintritt (wieder) später erfolgt“, heißt es immerhin dazu in der „Sonderbroschüre“ der BA.
  • Der stärkere prozentuale Anstieg älterer Beschäftigter könnte aber genauso auch darin seine Erklärung finden, dass den Unternehmen seit einiger Zeit nichts anderes übrig bleibt, als Ältere (weiter oder wieder) zu beschäftigen, weil sie nicht mehr genügend qualifizierte junge (billigere) Arbeitnehmer finden können. Man könnte also mindestens genauso plausibel wie Hartz IV auch den inzwischen oft genannten „Fachkräftemangel“ (so etwa das Institut der deutschen Wirtschaft (IW)) als Erklärung heranziehen.
  • Der stärkere Zugang älterer Arbeitskräfte auf den Arbeitsmarkt könnte sogar auch daran liegen, dass es mit der Verschärfung des Ausländerrechts weniger Einwanderer oder seit einigen Jahren weniger Aussiedler gibt, die ihre Arbeitskraft anbieten.
  • Auch das kleine „Investitionsprogramm“ der Bundesregierung z.B. für energiesparende Gebäudesanierung könnte Multiplikator für mehr Arbeitsplätze gewesen sein, genauso wie die Abkehr von der prozyklischen Finanzpolitik des früheren Finanzministers Hans Eichel.
  • Die Zunahme um 10 Prozent seit 2000 (!), kann ohnehin – wenn überhaupt – nur zum Teil auf Hartz IV zurückgeführt werden, weil dieses Gesetz erst am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist. Die gekürzte Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I für Ältere gilt sogar erst seit 1. Februar 2006 (!). Wer also die 10 Prozent Zunahme seit sieben Jahren ausschließlich auf die seit 2006 eingeführte kürzere Bezugsdauer zurückführt, interpretiert ziemlich unseriös.
  • Aber selbst der – wie die Broschüre der BA schreibt – „sprunghafte Anstieg der Erwerbsquote um 3,6 % bei den 50- bis 65-Jährigen und gar um 4,4 Prozentpunkte bei den 55- bis 65-Jährigen“ seit 2005 (!) sind eher auf den sog. „Ältereneffekts“ zurückzuführen. Damit ist gemeint, dass zum Jahreswechsel 2005/2006 viele Ältere ihr Arbeitsverhältnis beendet haben, um noch in den „Genuss“ der bis Februar 2006 geltenden längeren Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes zu kommen. Die Kürzung der Bezugsdauer durch Hartz IV hätte damit jedenfalls vor der Umstellung nicht zu einem positiven, sondern vielmehr zu einem negativen statistischen Beschäftigungseffekt bei Älteren geführt. Diese statistische „Delle“ nach unten hat sich eben nach Inkrafttreten der Kürzung ab dem Februar 2006 mit einem entsprechend kräftigeren Anstieg wieder ausgeglichen.
  • Mindestvoraussetzung für Rückschlüsse aus einer statistischen Korrelation wäre, dass die genannten Zahlen über den „sprunghaften Anstieg“ wenigstens vergleichbar wären. Doch selbst daran bestehen Zweifel. Die Bundesagentur merkt in ihrer Sonderbroschüre selbst an, dass die deutliche Zunahme der Erwerbsquoten Älterer seit 2005 durch „Umstellungen im Erhebungsverfahren des Mikrozensus (bessere Erfassung geringfügiger Beschäftigung) etwas überzeichnet sein dürfte.“ Um wie viel überzeichnet, würde man gerne wissen, bevor mit solchen Erfolgsmeldungen öffentlich hantiert wird?

  • Der „sprunghafte Anstieg“ ließe sich, statt mit der Einführung der kürzeren Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I, aber auch mit der dramatischen Zunahme von prekären Beschäftigungsverhältnissen, also von Mini- oder Midijobs oder von Leiharbeitsverhältnissen korrelieren.
    Von dem gegenüber 2006 verzeichneten Zuwachs von 694.000 Beschäftigten entfielen im September 2007 nach Angaben der Bundesagentur rund 240.000 auf den Anstieg von Leiharbeit, 125.000 auf den Zuwachs an Billigjobs und ca. 174.000 auf den Anstieg von versicherungspflichtig Beschäftigten mit einem Nebenjob. Hinzu kommen noch demografisch bedingte Abgänge.
    In der Sonderbroschüre der BA wird zwar bestritten, dass sich der Zuwachs der Erwerbstätigkeit von Älteren nicht mit einer Zunahme von geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen erklären ließe. Es werden aber keine Angaben über die Zunahme von Leiharbeit oder anderen prekären Arbeitsverhältnissen bei Älteren gemacht. Eine IAB-Studie kommt nach einer Unternehmerbefragung jedenfalls zum Ergebnis: Öfter als vorher nahmen Arbeitslose auch Stellen an, für die sie über- oder unterqualifiziert waren. Öfter als früher machten die Bewerber außerdem Zugeständnissen bei der Lohnhöhe.

Schaut man nicht nur auf die absolute Zahl der Erwerbstätigen, so fällt die Zunahme des Anteils der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an der Bevölkerung (Beschäftigungsquoten im engeren Sinne) bei den über 50-Jährigen von 2005 auf 2006 mit 1,9 und bei den über 55-Jährigen mit 2,4 Prozentpunkten deutlich niedriger liegen, als die von den Agenda-Verfechtern überschwänglich gelobten beachtlich höheren Zahlen über die Zunahme älterer Erwerbstätiger insgesamt.

In der Sonderbroschüre der BA wird nicht bestritten, dass Ältere über 50 ihre Arbeitslosigkeit mit nur 29,1 % seltener als alle Arbeitslosen (35,6%) durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beenden. Wo die überwiegende Zahl der über 50-Jährigen Arbeitslosen landet, darauf gibt die Broschüre keine Antwort, sondern verweist nur darauf, dass „ihnen – anders als jüngeren Arbeitslosen – die Alternative der Altersrente offen“ stünde.

Ausschließlich von Seiten der Befürworter einer (Wieder-)Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes für Ältere wir der Einwand vorgetragen, dass die Arbeitslosenquote (bezogen auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) für Ältere mit 12,8% (für 50- bis unter 65-Jährige) und 12,4% (für 55- bis unter 65-Jährige), im Vergleich zu 11,6% für die 15- bis unter 65-Jährigen immer noch höher liegt.
Und unbestritten können die Verteidiger der Vorschläge Becks darauf hinweisen, dass Ältere Arbeitslose im Vergleich zu allen Arbeitslosen deutlich länger arbeitslos sind:
„Ältere Arbeitslose beenden durchschnittlich nach 66,9 Wochen ihre Arbeitslosigkeit, alle Arbeitslosen nach 41,9 Wochen. 54,3% der älteren Arbeitslosen sind seit über einem Jahr arbeitslos, bei allen Arbeitslosen liegt der Anteil bei 39,1%“, heißt es immerhin dazu in der Broschüre.

Nach all dem hier Ausgeführten ist es schon ziemlich gewagt, wenn die Bundesagentur weiter schreibt: In diesen Daten (über die längere Arbeitslosigkeit Älterer WL) „spiegeln sich nicht nur Hindernisse bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt wider. Die Daten reflektieren (!) auch Ansprüche auf einen (immer noch) längeren Bezug von Arbeitslosengeld.“ Dieser „Reflex“ der Daten mag für die Verfasser der Broschüre plausibel sein, eine harte Begründung können sie jedoch nicht bieten.

Man könnte noch eine Menge andere Korrelationen für die (leicht) verbesserte Beschäftigungssituation Älterer bilden. Alle diese Wechselbeziehungen könnten bestenfalls einmal mehr belegen, dass in einer Volkswirtschaft eben alles mit allem zusammen hängt und es praktisch nie einen ausschließlichen Grund für signifikante Entwicklungen gibt. Darin sind sich seriöse Wissenschaftler einig.
Der Versuch, das Beschäftigungswachstum dem einen oder anderen Sachverhalt oder einer einzelnen Gesetzesbestimmung zuzurechnen, muss scheitern. “Genauso gut könnte man sein Gegenüber spontan auffordern, eine Zahl zwischen 0 und 100 zu nennen”, spottet Hartmut Seifert, der Leiter des WSI, des Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Instituts in der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, über alle Versuche, hier eine Prozentzahl für den jeweiligen Einfluss einzelner Faktoren zu ermitteln.

Über die viel höhere und eindeutigere Signifikanz des Zusammenhangs zwischen dem Anstieg der Konjunktur und der Beschäftigung Älterer wird im Zusammenhang mit den Vorschlägen Kurt Becks zur Verlängerung des Arbeitslosengeldes I für Ältere allenfalls am Rande gesprochen.
Während in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit die Schuld von den Vorständen der Bundesagentur und von der Politik zuerst auf die negativen Einflüsse einer schwachen oder stagnierenden Konjunktur geschoben wurde, gilt der Rückgang der Arbeitslosigkeit als ein Erfolg der Politik.

Dieses Eigenlob der Politiker (das von vielen Medien einfach nachgeplappert wird) stinkt:
Als die Arbeitslosigkeit stieg und stieg, lag das an der schlechten Konjunktur, für die ja angeblich die Politik nichts konnte, als die Arbeitslosigkeit (ein wenig) abnahm, lag das natürlich an der guten Politik.

Dass vor allem die wirtschaftliche Situation die Beschäftigungslage von Alt und Jung bestimmt, zeigt sich etwa darin, dass bei einer Gegenüberstellung der Erwerbstätigenquoten von 55- bis 64-Jährigen und der Arbeitslosenquoten von 15- bis 24-Jährigen in Ländern mit hoher Alterserwerbstätigkeit auch die Jugendarbeitslosigkeit eher gering ist und umgekehrt.
Auch die Broschüre der BA kommt nicht um die Feststellung herum, dass Ältere „offensichtlich den aktuellen Wirtschaftsaufschwung stärker nutzen als Jüngere, um wieder am Erwerbsleben teilzuhaben“.

In der Tat kenne ich keine Statistik, in der nicht ein enger, wenn auch nachlaufender positiver Zusammenhang zwischen wirtschaftlichem Aufschwung und Beschäftigung (bzw. Rückgang der Arbeitslosigkeit) ausgewiesen wäre. Es gibt in sämtlichen Statistiken, nahezu sämtlicher Länder kaum einen eindeutigeren Zusammenhang. (Siehe als nur ein Beispiel bei Eurostat den Vergleich von Beschäftigungswachstum der Wachstumsrate des realen BIP.

Kaum ein Ökonom bestreitet den Zusammenhang des aktuellen Rückgangs der Arbeitslosigkeit und der relativ geringen Zunahme an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung mit dem derzeitigen leichten konjunkturellen Aufschwung.
Der leichte Anstieg des Wirtschaftswachstums in den letzten beiden Jahre wurde nach übereinstimmender Meinung vor allem durch die Weltkonjunktur induziert und kaum durch die Binnennachfrage und – entgegen aller Behauptungen der Bundesregierung – schon gar nicht durch eine wirtschaftspolitische Ankurbelung der Wirtschaft im Innern.
Angesichts der eindeutigen Korrelation zwischen Wachstum und Beschäftigung wäre es in jedem Fall näher liegend, statt sich über eine zweifelhafte Wechselbeziehungen eines winzigen Teilelements des Hartz IV-Gesetzes zu streiten, sich darüber Gedanken zu machen, wie der konjunkturelle Aufschwung stabilisiert werden könnte.

Als Begründung für eine Kürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes bei der Arbeitsmarktreform muss das sozialpsychologische Motiv des „Forderns und Förderns“ herhalten. Dieses Motiv lässt sich unschwer so übersetzen, nämlich „Druck“ auf die Arbeitslosen zu machen, jede angebotene Stelle zu jedem angebotenen Preis anzunehmen. Je früher das ALG I gestrichen wird, desto früher müsste diese Schmerzgrenze erreicht sein.

Das „Fördern“ würde aber doch nur gelingen, wenn der Arbeitsmarkt Stellen in ausreichender Zahl anbieten würde. Der logische Bruch in der Argumentation des „Forderns“ besteht doch darin, dass der Druck – sofern der Bedarf an Arbeit nicht zunimmt – allenfalls einen Verdrängungseffekt auf andere (vielleicht geringer qualifizierte) Arbeitnehmer ausübt.
Hinter der Parole vom „Fördern und Fordern“ verbirgt sich das neoklassische ökonomische Dogma, dass Arbeitslosigkeit ihre Hauptursache darin hat, dass die Löhne zu hoch seien. Wären sie nur niedrig genug und hätten sie nur einen „markträumenden“ Preis, dann wäre das Problem beseitigt. Selbst wenn dieses Gleichgewichtsmodell der Wirklichkeit entspräche, so könnte das bestenfalls zur weiteren Senkung der Lohnstückkosten beitragen und zu weiterem exportinduziertem Wachstum führen. Die Binnennachfrage würde durch den geringeren Lohnanstieg noch mehr begrenzt und die deutsche Volkswirtschaft würde sich noch exportabhängiger machen, also sie ohnehin schon ist.

Der Streit um ein paar Monate Arbeitslosengeld länger oder nicht ist letztlich ein Streit darüber, ob der Druck auf die arbeitslosen Älteren hochgehalten oder ob dieser Druck ein wenig gemildert werden sollte. Es handelt sich also um eine Auseinandersetzung auf der Basis des neoklassischen Dogmas.

Der wirklich wichtige Streit müsste sein:
Hat Hartz IV oder haben die Hartz-Reformen überhaupt Arbeitsplätze geschaffen?

Der Ende 2006 vorgelegte Endbericht der wissenschaftlichen Evaluierung der Hartz-Reformen belegte, dass sie allenfalls im geringen Umfang zur Überwindung der Arbeitslosigkeit beigetragen und den Arbeitsmarkt allenfalls flexibilisiert haben, denn zugenommen haben Mini-Jobs, Leiharbeitsverhältnisse und andere prekäre Arbeitsverhältnisse.

Resümee:

  1. Soweit seit 2006 die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze zugenommen hat, so ist das vor allem dem leichten konjunkturellen Aufschwung zu verdanken.
    Hartz kann den Arbeitsmarkt vielleicht ein Stück besser verwalten, vielleicht wurde die Vermittlung ein wenig beschleunigt und sie kann Menschen dazu zwingen prekäre Arbeit anzunehmen, aber die „Reform“ konnte von Anfang an keine neue Arbeit schaffen. Das schafft nur ein wirtschaftlicher Aufschwung.
  2. Die Verfechter der kürzeren Bezugsdauer nach Hartz IV stützen sich auf anzweifelbare oder beliebige Korrelationen zwischen der Beschäftigung Älterer und der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes. Beck und die Gewerkschaften führen die Gerechtigkeit ins Feld.
  3. So politisch richtig ich eine Verlängerung der Bezugsdauer auch halte, so lenkt dieser Streit von der Kernfrage, nämlich eines Paradigmenwechsels in der Wirtschaftspolitik ab: einer Abkehr vom herrschenden neoklassischen Dogma.
    Wenn dieser Streit nicht zum Anlass genommen wird, eine vernünftigere Wirtschaftspolitik für mehr Arbeitsplätze für Jung und Alt einzuleiten, bringt er – selbst wenn er zugunsten von Beck ausginge – allenfalls eine kosmetische Korrektur einer falsch angelegten Politik. Ob nun mehr oder weniger Druck auf die Arbeitslosen ausgeübt wird, mag für jeden Betroffenen wichtig sein, damit wird jedoch kein zusätzlicher Arbeitsplatz geschaffen. Es bleibt nämlich dabei: Hartz kuriert an den Symptomen der Arbeitslosigkeit durch den Kampf gegen Arbeitlose, setzt aber nicht an den Ursachen an.

  4. In ihrem Fazit spricht die „Sonderbroschüre“ der Bundesagentur den Zusammenhang von konjunkturellem Aufschwung und dem Rückgang der Arbeitslosigkeit an:
    „Ältere profitieren überdurchschnittlich vom aktuellen Wirtschaftsaufschwung“ heißt es dort in der Überschrift lapidar, um dann aber im weiteren Text sofort wieder auf die Hauptthese der ganzen Broschüre zurückzukommen: „Die gestiegene Erwerbsbeteiligung Älterer dürfte auch auf die Veränderung von Anreizen zurückzuführen sein, das Erwerbsleben frühzeitig zugunsten eines faktischen Vorruhestands zu beenden. Insbesondere die Verkürzung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld hat die Möglichkeiten eingeschränkt, die Phase zwischen Beschäftigung und Renteneintritt durch Arbeitslosigkeit zu „überbrücken““.
  5. Diese Sonderbroschüre der Bundesagentur für Arbeit hat also vor allem die Botschaft, die verkürzte Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes zu begründen und sie beizubehalten.

Das Motiv der BA für diese Botschaft liegt auf der Hand:
Die Bundesagentur hat ein massives Interesse an einer möglichst kurzen Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I. Die Auszahlung dieser Versicherungsleistungen erfolgt aus ihrem Haushalt. Nach der Bezugsdauer des Alg I muss die Bundesagentur zwar einen sog. Aussteuerungsbetrag für jeden oder jede bezahlen, die ins Alg II abrutscht. Das Alg II geht jedoch überwiegend eben nicht auf Kosten der BA, sondern zu Lasten des Bundes bzw. etwa für das Wohngeld auf Kosten der Kommunen. Die Bundesagentur würde sich also einen Tort antun, wenn sie für eine Verlängerung des Arbeitslosengeldes I plädierte.

Dass die BA zu Lasten der langzeitarbeitslosen Alg II-Empfänger spart und ungestraft sparen kann, beweisen die Überschüsse, die sie in den letzten beiden Jahren „erwirtschaftet“ hat.

Fazit: Die Bundesagentur für Arbeit ergreift in der Debatte um die Verlängerung des Arbeitslosengeldes für Ältere Partei für die Hartz-Gesetze und die Sonderbroschüre ist nicht mehr und nicht weniger als parteiisch. Sie hat damit nur eine Vorlage für die Verfechter der Agenda-Politik geliefert.

Die NachDenkSeiten sind für eine kritische Meinungsbildung wichtig, das sagen uns sehr, sehr viele - aber sie kosten auch Geld und deshalb bitten wir Sie, liebe Leser, um Ihre Unterstützung.
Herzlichen Dank!