Krokodilstränen über Strompreistreiber

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Bild stellt die Strompreistreiber an den Pranger. Bundesweit heben insgesamt 326 Versorger ihre Tarife an – um bis zu 34 %! Im Schnitt steigen die Preise um 6,6 %. Bild spielt sich mal wieder als Anwalt der kleinen Leute auf und lenkt vom eigentlichen Problem ab, nämlich dass die Marktwirtschaft beim Strom und bei der Energieversorgung versagt. Wolfgang Lieb

Bis zum 30.6.2007 hatten die Landesregierungen die Möglichkeit, ungerechtfertigte Strompreiserhöhungen zu untersagen. Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die Bundesregierung im “Zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts” vom 7.7.2005 (BGBl 2005 I S. 1970) festgelegt, dass die Geltungsdauer der Bundestarifordnung Elektrizität zum 30.6.2007 endet. Ab 1.7.2007 sind Strompreiserhöhungen daher auch ohne Genehmigung der Landesregierungen zulässig. Ein Gesetzesvorschlag der Bundestagsfaktion “Die Linke” zur Beibehaltung der Tarifkontrolle nach § 12 BTOElt (Bundestagsdrucksache 16/2505) wurde erst kürzlich von allen anderen Parteien (CDU/CSU, SPD, FDP und Grüne) abgelehnt.
Nun muss man leider zugeben, dass diese Genehmigungspflicht bis auf ganz wenige Fälle, ein stumpfes Schwert war, denn die Landesregierungen haben eigentlich immer genehmigt, weil sie keine gerichtsfesten Argumente hatten, vor allem aber weil sie unter dem Einfluss der Stromanbieter standen. Kaum ein Wirtschaftssektor ist so eng mit der Politik vernetzt wie die Energiewirtschaft.

Immerhin schien diese Waffe auf die Preistreiber eine moderierende Funktion gehabt zu haben, denn nach dem Auslaufen der Genehmigungspflicht schlugen die Stromanbieter offenbar noch ungehemmter als vorher auf.

Nun hat in dieser Woche der Bundestag eine weitere Gesetzesänderung beschlossen, die den Kartellbehörden ab dem kommenden Jahr eine strengere Preiskontrolle ermöglichen soll. Zuvor wollen allerdings noch über dreihundert Versorger die Stromtarife erhöhen. Man nimmt halt sicherheitshalber mal mit, was man kann.

Die Marktführer sollen künftig keine Entgelte oder Konditionen fordern dürfen, die ungünstiger sind als die anderer Unternehmen. Damit soll das Auskonkurrieren der kleineren Konkurrenz eingeschränkt werden. Neu ist auch die Umkehr der Beweislast: Die Unternehmen müssen künftig gegenüber den Kartellwächtern nachweisen, dass ihre Kosten und Kalkulationen angemessen sind.
Künftig sind also die Regierungen, also die Politik, außen vor, eine Behörde, das Kartellamt, soll nachträglich die Preise überprüfen dürfen und nicht vorher wie bei der Preisgenehmigung.

Doch auch diese neue Regelung dürfte nicht mehr als ein Ablenkungsmanöver gegenüber dem öffentlichen Zorn sein. Das Abschieben auf das Kartellamt wird, wie wir das in der Vergangenheit erfahren haben, vielleicht den Leiter der Behörde mit markigen Worten ins öffentliche Rampenlicht stellen. Aber solche Kartellverfahren sind langwierig und ziehen endlos lange Gutachterstreitigkeiten nach sich und passieren wird wie in der Vergangenheit nicht viel. Die Stromanbieter werden immer Begründungen für die Erhöhung der Energiepreise liefern können und der Marktpreis wird auch weiter über die Energiebörse manipuliert werden können. Die Stromerzeuger werden auch in Zukunft ihre Kalkulationen an Hand der Investitionskosen für (teure) neue Kraftwerke vorlegen können und ihre „Windfall-Profits“ aus den alten „Schätzchen“, den längst abgeschriebenen Altkraftwerken verstecken können.

Solange die großen Vier, RWE, E.on, EnBW und Vattenfall, als Oligopolisten unabgesprochen oder abgesprochen die Preise diktieren können, wird sich nicht viel ändern. So lange sie auch über verschachtelte Besitzanteile die Preise und die Investitionen (etwa in Blockkraftwerke) auch der kleinen Konkurrenten und vor allem auch der kommunalen Stromanbieter bestimmen können, werden auch diese mit ihren Preisen nachziehen.

An diesem ökonomischen Machtkartell, werden die bestgemeinten Gesetze abprallen.
Helfen würde allenfalls eine Zerschlagung oder zumindest eine Entflechtung der Oligpolanbieter oder wenigstens, wie das die EU-Kommission will, eine – auch eigentumsrechtliche – Trennung von Stromnetzen und Stromanbietern. Aber das wollen unsere angeblichen Marktwirtschaftler in Deutschland nicht. Und warum kommt eigentlich nicht unser Finanzminister auf die Idee, die sog. „Windfall-Profits“ aus den längst abgeschriebenen alten Kraftwerken wegzusteuern?

Helfen würde auch eine (echte) Rekommunalisierung der städtischen Elektrizitätswerke oder zumindest ein Beteiligungsverbot der Monopolisten an ihnen. Das gilt aber in Deutschland als Sozialismus.

Helfen würde vielleicht auch, zusätzliche Stromanbieter ins Spiel zu bringen, etwa über private Investitionen in kleine Blockheizkraftwerke mit Kraftwärmekoppelung oder in alternative Energiegewinnung. Aber dafür ist die Lobby der Oligopolisten gegenüber der Politik zu stark.

Da fällt unserem Wirtschaftsminister eben nichts Besseres ein als der Appell, „die Tassen im Schrank“ zu lassen. Krokodilstränen eben, denn die privaten Haushalte dürfen weiter zahlen.

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