Verlängertes Arbeitslosengeld für Ältere noch nicht in Kraft

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Wir wurden gestern von einer internen Anweisung der Deutschen Rentenversicherung informiert, dass bis auf Weiteres § 319 c SGB VI, welcher durch die Neuregelung durch das 7. SGB III- Änderungsgesetz das verlängerte ALG I geregelt hätte, noch nicht in Kraft getreten und somit nicht zu anzuwenden ist. Dadurch, dass diese gesetzliche Neuregelung (noch) nicht im Bundesgesetzblatt steht und es auch nicht absehbar ist, ob dies geschehen wird, gelten die alten Regelungen. Also können bereits 60.-jährige zur Rentenantragstellung aufgefordert und somit aus dem ALG 1-Bezug herausgenommen werden. Mit dem Änderungsgesetz sollte auch die Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten vor dem 65. Lebensjahr von 350 Euro auf 400 Euro erhöht werden, auch dies liegt “auf Eis”. (WL)

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