„Hochschulfreiheit“ oder das Ende der Hochschulautonomie

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An der Universität Siegen wird zum ersten Mal die weitgehende Entmachtung der Selbstverwaltung der Hochschulen gegenüber dem im Hochschul-„Freiheits“-Gesetz neu geschaffenen „Hochschulrat“ offenkundig. Dieser Aufsichtsrat hat ohne jede Rückkoppelung mit dem Senat der Hochschule einen neuen Präsidenten gewählt. Der Senat hat diese Wahl mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Man hatte mit der Wiederwahl des bisherigen Rektors gerechnet. Doch der Hochschulrat kann sich mit einer Zweidrittelmehrheit über dieses ablehnende Votum des Senats hinwegsetzen. „Dieses Gesetz hätte in Berlin eine Palastrevolution ausgelöst, das hätte sich keine Universität gefallen lassen“, meinte der vom Hochschulrat gewählte neue Präsident Jörg Steinbach von der TU Berlin, und weiter: „Habt Ihr alle geschlafen als das gemacht worden ist?“ Es ist schlimmer: Die Hochschulen in NRW haben mit dem Hochschul-„Freiheits“-Gesetz freiwillig auf ihre Freiheit verzichtet.

Vor wenigen Tagen habe ich in meinem Referat von der „Freiheit der Hochschule zur ´unternehmerischen` Hochschule“ die These vertreten, dass durch das nordrhein-westfälische Hochschul-„Freiheits“-Gesetz die überwiegende Mehrheit der Lehrenden und Studierenden gemessen an ihren früheren Forschungs- und Lernfreiheiten wesentlich „unfreier“ sein wird als vorher. Ich habe herauszuarbeiten versucht, dass die akademische Selbstverwaltung durch eine zentralistische Aufsichtsratsstruktur ersetzt wird und die „unternehmerische“ Hochschule über den externen Hochschulrat und vor allem durch dessen Zusammensetzung maaßgeblich von Vertretern der Wirtschaft gesteuert wird.

Das mochte sich für manchen ziemlich abstrakt und praxisfern anhören, doch die Praxis bestätigt meine Aussage:

Der Hochschulrat der Universität Siegen (zusammengesetzt aus vier externen und vier hochschulinternen Mitgliedern) hat ohne weiteren Vorlauf, geschweige denn einer transparenten Auswahl von möglichen Kandidaten, und unter größtmöglicher Geheimhaltung mit 5 gegen 2 Stimmen den Ersten Vizepräsidenten der TU Berlin, Jörg Steinbach [PDF – 24 KB], zum neuen Präsidenten gewählt.

Der vom Hochschulrat gewählte Kandidat wurde nun vom Senat der Universität Siegen am 16. Juli mit 14 Nein-, 9 Jastimmen und einer Enthaltung, d.h. (anders als in den Zeitungen berichtet) mit 15 zu 9 Stimmen abgelehnt. Der Senat hatte wohl, weil die Mehrheit seiner Mitglieder mit der Amtsausübung des erst vor zwei Jahren gewählten Ralf Schnell zufrieden war, mit der Wiederwahl des alten Rektors gerechnet.

In einer mit 16 Ja-Stimmen verabschiedeten Resolution des Senates heißt es:

Der Hochschulrat hat in seiner letzten Sitzung einen externen, innerhalb der Hochschule unbekannten Kandidaten zum Rektor gewählt. Obwohl dieses Verfahren gesetzeskonform ist, verletzt es grundsätzliche akademische Verfahrensweisen, nach denen ein Kandidat vor der Wahl zum Rektor eine breite Basis in der Hochschule haben sollte. Der Senat missbilligt dieses Vorgehen und sieht die Basis der Zusammenarbeit zwischen der Hochschule und dem Hochschulrat beschädigt; er wünscht sich für die Zukunft eine konstruktivere Zusammenarbeit.

Wenn Sie sich einen Eindruck vom Verlauf der Senatssitzung machen möchten, dann schauen sie das interessante Video von Campus TV an.

Trotz des eindeutig ablehnenden Votums des Senats gegen ihn will sich Steinbach nach Presseberichten dennoch zum Rektor wählen lassen.
Das könnte auch so geschehen. In § 17 Abs. 3 des Hochschul-„Freiheits“-Gesetzes heißt es: „Wird eine Wahl (durch den Hochschulrat) innerhalb einer von der Grundordnung bestimmten Frist vom Senat nicht bestätigt, kann der Hochschulrat mit der Mehrheit von drei Vierteln seiner Stimmen die Bestätigung ersetzen; soweit Mitglieder der Hochschule Mitglieder des Hochschulrates sind, reicht eine Mehrheit von zwei Dritteln seiner Stimmen hin.“ In Siegen würde also eine zusätzliche Stimme im Hochschulrat ausreichen, um das entgegenstehende Votum des Senats zu überwinden. 5 Stimmen hatte Steinbach schon bei der letzten Sitzung des Hochschulrats; ein Hochschulratsmitglied war bei dieser Wahl abwesend.

Dem Hochschulrat der Universität Siegen gehören Prof Dr. Katharina Krause, Vizepräsidentin der Universität Marburg und Mitglied des Senats der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Dipl.-Ing. Axel E. Barten, Dr. Georg Schütte, Generalsekretär der Alexander-von-Humboldt-Stiftung sowie Bundesbankpräsident Prof. Dr. Axel A. Weber als externe Mitglieder an. Prof. Dr. Marion Heinz, Professorin für Philosophie, der bisherige Prorektor für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, Prof. Dr. Hans-Jürgen Christ, Prof. Dr. Friedhelm Hase, langjähriges Senatsmitglied und Professor für Öffentliches Recht sowie der ehemalige Rektor der Universität, Prof. Dr. Albert H. Walenta, sind die vier Mitglieder, die aus dem Kreis der Hochschulangehörigen kommen.

Hochschulratsvorsitzender ist Dipl.-Ing. Axel Barten. Barten ist Geschäftsführender Gesellschafter der Achenbach Buschhütten GmbH in Kreuztal, ein Unternehmen, das u.a. Walzwerk- und Kühlmittelanlagen produziert.

Das ist eine für die Hochschulräte ganz typische Konstellation. Derzeit sind knapp die Hälfte (47%) der Vorsitzenden von Hochschulräten Vertreter der Wirtschaft [PDF – 484 KB]. Kein Wunder, dass das Handelsblatt vom 12. Oktober 2007 ziemlich triumphierend titelte: „Manager erobern die Kontrolle an den Unis“. Nach meiner Meinung wäre es deshalb zutreffender, statt von der „unternehmerischen“ Hochschule von einer von Unternehmensführern gesteuerten Hochschule zu sprechen.

Barten ist unternehmerischer Multifunktionär: Er ist u.a. beratendes Mitglied im Vorstand des Siegener Bezirksverein des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI), Beiratsmitglied der 7. Internationalen Metallurgie-Fachmesse, Vizepräsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Siegen, stellvertretender Vorsitzender des Verbandes der Siegerländer Metallindustriellen e.V. (VdSM) und im Vorstand der NRW-Arbeitgeberverbände.

Er war bis 2007 drei Jahre lang Chairman der EUnited Metallurgy [PDF – 208 KB], einer Brüsseler Lobbyvereinigung der Metallindustrie. Er sitzt zusammen mit dem NRW-Innovationsminister Pinkwart, vormals Professor gleichfalls in Siegen, im Beirat einer sog. „Innovations-Allianz“, zu der sich 23 nordrhein-westfälische Hochschulen und Fachhochschulen zusammengeschlossen haben.

Darüber hinaus ist er Mitglied der „Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaft, der Informatik, der Ingenieurwissenschaften und er Mathematik e.V.“ (ASIIN) und setzt sich dort als Vertreter der Berufspraxis vor allem für Fragen der „Employability“ [PDF – 148 KB], also die Ausrichtung der Studiengänge auf die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen ein. Bis vor kurzem saß Barten zusammen mit dem Vizepräsidenten der TU Berlin Steinbach im Vorstand dieser Akkreditierungsagentur. Barten habe Steinbach darauf angesprochen, ob er sich nicht in Siegen bewerben wolle, schreibt die Siegener Zeitung.

Professor Steinbach – seit 2002 Erster Vizepräsident der TU Berlin – ist in die Schlagzeilen geraten, weil er eine Strafanzeige gegen den Präsidenten der TU erstattet hat. Die Staatsanwaltschaft prüft einen Anfangsverdacht, wonach sich der Präsident der TU Berlin, Kurt Kutzler, und der Leiter der Bauabteilung der Untreue zum Nachteil des Landes Berlin schuldig gemacht haben sollen. Profiteurin der Unregelmäßigkeiten an der TU soll nach allem, was in den Berliner Medien kolportiert wird, die Kanzlerin der TU, Ulrike Gutheil, sein. Sie soll in zweifacher Weise begünstigt worden sein: Einmal durch eine Dienstwohnung der Universität, für die sie besonders günstige Mietkonditionen erhalten habe. Zum anderen soll ihr Beamtenstatus in ein profitableres öffentlich-rechtliches Auftragsverhältnis umgewandelt worden sein.

Ausgerechnet Steinbach, der Anzeige erstattet hat, soll nun auf Weisung des Senats das Disziplinarverfahren gegen die Kanzlerin leiten. Dagegen haben deren Anwälte schon Anträge wegen Befangenheit gestellt.

Steinbach gilt als überzeugter Verfechter des Bologna-Prozesses und der damit einhergehenden Einführung der gestuften Bachelor- und Masterabschlüsse. Er tritt für die Sicherung der Qualität des heutigen Diplom-Ingenieurs beim neuen Master ein. Er wurde erst am 23. Januar 2008 mit überzeugender Mehrheit vom Senat der TU Berlin in seine vierte Amtszeit als Erster Vizepräsident gewählt, dessen Ressort die Bereiche Lehre und Studium sowie Berufungsangelegenheiten umfasst.

Dass Steinbach Strafanzeige gegen die Machenschaften an seiner Hochschule gestellt hat, ehrt ihn eher, als dass es ihn für das Präsidentenamt an der Uni Siegen schädigen könnte. Es spricht jedoch einiges dafür, dass ihn der Streit an der Hochschule und die Weisung des Berliner Senats, das Disziplinarverfahren zu leiten, verärgert und zermürbt haben und er deshalb den Wechsel in die ruhigere „Provinz“ anstrebt. Was sollte sonst das Motiv für einen Wechsel von einer renommierten Technischen Hochschule in der Bundeshauptstadt an eine Hochschule sein, deren Zukunft nach den Hierarchisierungsvorstellungen des nordrhein-westfälischen Innovationsministers allenfalls auf dem Niveau einer „School“ liegen dürfte.

Dennoch wäre ein solcher Wechsel durchaus legitim, es ist allerdings zumindest unakademisch und ein Tiefschlag gegen die Selbstverwaltung einer Hochschule, dass ein Aufsichtsrat mit einem Unternehmer an der Spitze einen Hochschulpräsidenten aussucht und diesen der Hochschule vor die Nase setzt. Es ehrt Professor Steinbach, dass er dies auch so sieht, um so weniger ist nachvollziehbar, dass er offenbar an der Kandidatur festhält.

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