Aufruf zu einer Aktion bei Abgeordneten wegen Servicepauschale der Bahn

Albrecht Müller
Ein Artikel von:

Das Vorhaben der Bahn, einen Bedienzuschlag beim Fahrkartenkauf am Schalter zu erheben, hat viele Menschen aufgewühlt. Auf unsere Beiträge zum Thema von gestern kamen viele Mails mit guten Anregungen. Sie sind im folgenden wiedergegeben. Der Bundesverkehrsminister hat sich geweigert, einzugreifen. Er meint, die Entscheidung für die Servicepauschalen sei eine unternehmerische Entscheidung der Bahn. Siehe unten.In den Mails unserer Nutzer sind über die gestern angesprochenen Punkte hinaus noch einer Reihe von anderen Problemen benannt worden. Gerade die Einkommensschwächeren werden zusätzlich belastet. Intervenieren Sie bitte bei Ihren örtlichen Abgeordneten, vor allem bei Abgeordneten der Berliner Koalition. Den bayerischen Landtagswahlkampf könnten sie nutzen, um ihre Abgeordneten zu stellen. Albrecht Müller.

Die Weigerung der Bundesregierung, zu intervenieren, wenigstens die Stimme zu erheben, ist in doppelter Hinsicht unverständlich. Dazu eine kleine Geschichte: ich war im Vorfeld der Einführung des neuen Preissystems (Dez. 2002) zusammen mit einem Professor und Verkehrfachmann beim damaligen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium. Wir haben diesen Mann, den ich aus Bundestagszeiten kannte, damals beschworen, bei der Bahn gegen dieses bei der Lufthansa abgekupferte Preissystem zu intervenieren. Er verwies uns darauf, dass dies eine „unternehmerische Entscheidung“ der Bahn sei und die Bundesregierung nicht eingreifen wolle. Das war damals genauso grotesk wie heute. Es war damals eine falsche unternehmerische Entscheidung und die heutige Entscheidung wird wiederum auch unternehmerisch falsch sein.

Hinzu kommt zweitens, dass diese Entscheidung dem Auftrag der Bahn zur Daseinsvorsorge widerspricht. Auch ärmere Menschen, auch ältere Menschen, auch solche, die den Umgang mit Computern nicht kennen, haben ein Anrecht auf ebenbürtige Nutzung der Bahn.

Zwingen Sie Ihre und unsere Abgeordneten zu öffentlichen Äußerungen. Besonders in Bayern müsste das flächendeckend organisiert werden. Gerade weil dieses Vorhaben sowohl sozialpolitisch fragwürdig ist als auch sachlich falsch ist, müsste es möglich sein, Abgeordnete zu öffentlichen Äußerungen zu veranlassen.

Hier nun der Hinweis auf eine Meldung in Tagesspiegel und dann E-Mails von Freunden der NachDenkSeiten zum Thema:

Anlagen:

Kritik an Bahn wegen “Bedienzuschlag”
“Dreiste Abzocke” oder notwendige unternehmerische Entscheidung? Die Pläne der Deutschen Bahn für die Einführung einer neuen Zusatzgebühr sorgen weiter für Empörung. Dennoch: Die Bundesregierung will die Bahn gewähren lassen. Die von der Deutschen Bahn ab Mitte Dezember geplante Zusatzgebühr beim Kauf von Fahrkarten am Schalter sorgt weiter parteiübergreifend für Unmut. Das Bundesverkehrsministerium lehnt ein Eingreifen allerdings ab. Die Entscheidung, eine Servicepauschale zu erheben, sei eine “unternehmerische Entscheidung der Bahn”, sagte eine Sprecherin von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD). Zuvor hatten zahlreiche Politiker die geplante Gebühr scharf kritisiert und zum Teil ein Eingreifen der Bundesregierung gefordert.
Quelle: Tagesspiegel


Empörung über Zusatzgebühr für Bahntickets

Über die geplante Zusatzgebühr beim Kauf von Bahntickets am Schalter gibt es einige Empörung. Besonders ältere Fahrgäste, die mit Internet oder Automat nicht zurecht kämen, würden abkassiert, schimpfte FDP-Chef Westerwelle. Das Verkehrsministerium will jedoch nicht eingreifen.
Quelle: Tagesschau

Hallo meine Herren,
interessant an dieser Stelle wäre anzumerken, dass z.B. am Bahnhof Karlsruhe es ohne EC,- oder Kreditkarte gar nicht mehr möglich ist, Tickets an den Automaten für den Fernverkehr zu kaufen. Es können mit Bargeld dort an diesen Geräten nur Tickets für die S-Bahn und den Regionalverkehr gezogen werden. Ein gewisser Herr Mehdorn hat den Karlsruher Bahnhof ob seiner “Kundenfreundlichkeit” einmal als wegweisend beschrieben. Nicht nur an die Automaten wird man gezwungen, was für mich eigentlich kein Problem darstellt, man wird auch noch gezwungen seine Daten per Plastikgeld darzulegen, und das stellt für mich ein erhebliches Problem dar, allen Datenschutz-Versprechen eines Herrn M. zum Trotz.
Gruß

Hallo, NDS-Team,
Aus der Mail des NDS-Nutzers zitieren Sie wie folgt:
“Der Automat schluckt auch nicht endlos Bargeld. Diese Menschen sind gezwungen an den Schalter zu gehen.“ Ich möchte mir den Hinweis erlauben, dass es noch viel schlimmer ist. Die Fernverkehrsautomaten der DB schlucken in der Regel und im Gegensatz zu den Maschinen der Verkehrsverbünde nämlich überhaupt kein Bargeld. Ein entsprechendes Bild eines dieser Geräte findet sich in der Wikipedia. Sie werden einen Münz- oder Bargeldeinwurf bei den Automaten der DB bis dato vergeblich suchen. Langzeitarbeitslose und Menschen ohne Bankkonto sind beim Global Player “Bahn” (“Die” Bahn wurde aus dem logo gestrichen) eben unerwünscht.
Viele Grüße,

Ich finde den Beitrag ein bisschen übertrieben. Diese Service-Pauschale existiert längst. Schon seit geraumer Weile werden 2,- EUR erhoben. Davon abgesehen macht es die Bahn ganz ähnlich wie die Post. Sie lagert die Dienstleistung “Schalterbetrieb” auf nicht ganz so großen Bahnhöfen aus. Ich war erstaunt als ich hörte, dass beispielsweise der Schalter in Schönebeck/Elbe eben nicht von der Bahn betrieben wird. Dort war ich gezwungen diese 2,- EUR zu bezahlen, weil der Automat (wie üblich…) nicht funktionierte.

Was viel schwerer wiegt ist die Tatsache, dass die Fahrkartenautomaten seit ihrer Einführung nicht richtig funktionieren – insbesondere wenn es regnet und sie im Freien aufgestellt sind – und die Wartung schlecht ist. Viele kleine Haltepunkte werden vom Personal nur einmal wöchentlich “abgeklappert”. Wenn dann der nicht seltene Fall eintritt, dass man zum Bankautomaten geht, einen 50,- EUR Schein herauszieht und am Bahn-Automaten eine Karte kaufen will, klappt das nur wieder auf großen, sowieso ständig besetzten Bahnhöfen auch vernünftig. In Kombination mit dem “abgeschafften” Fahrkartenverkauf durch den Conductuer ist das ein ziemlich explosives Gemisch. Um es zu zünden muss die Bahn nur noch darauf kommen, die “Bargeld-Automaten” durch solche mit reiner Karten-Zahlung zu ersetzen. Auf den Tag warte ich schon…

Sachsen-Anhalt hat hier übrigens ein erfreuliches Signal gesetzt. In den Nachrichten habe ich gehört, dass das Land bei der Ausschreibung von Nahverkehrsstrecken (genaues weiß ich nicht mehr) darauf bestanden hat, dass Fahrkarten im Zug und durch Personal (eben keine reine Automaten-Lösung) erhältlich sein müssen und, dass deswegen die DB-Regio den Zuschlag nicht erhalten hat. Ich habe nur nichts davon gehört, was daraus geworden ist.
Mit freundlichen Grüßen

Lieber Herr Müller,
ich will nicht rechthaberisch sein, aber Sie haben bei der Aufzählung der Betroffenen der Servicepauschale einen weiteren Personenkreis vergessen, denjenigen der Schwerbehinderten. Die haben zwar nach Zahlung einer jährlichen Pauschale Freifahrten innerhalb eines jeweils individuellen regionalen Streckenverzeichnisses, das dem entsprechenden Beiblatt zum SB-Ausweis beigelegt ist, aber die Freifahrten gelten nach Gesetz eben darüber hinaus auch auf allen Strecken, deren Betreiber einem Verbund angehören. Dazu gehört i.d.R. die Deutsche Bahn und die meisten (aber eben nicht alle) regionalen Anbieter. Streckenteile, in denen der Behinderte IC oder ICE-Züge benutzt, sind obligatorisch fahrpreispflichtig. Wenn ich also als Schwerbehinderter z.B. von Villingen nach Mainz fahren will, dann muss ich zwangsläufig an den Bahnschalter, weil nur dort festgestellt werden kann, für welche Streckenteile ich zahlen muss und für welche ich freie Fahrt habe. Die Servicepauschale trifft auch hier diejenigen, die es in der Regel nicht im Überfluss haben.
Freundliche Grüße

“Betrifft: Nachtrag zu Servicepauschale der Bahn: Langzeitarbeitslose gehören auch zu den Leidtragenden
(Achtung: Ironie)
Was regt sich euer Nutzer/Leser so auf? 2.50 Euro als Pauschale ist doch Teil der “sozialen Gerechtigkeit”. Schließlich dürfen Langzeitsarbeitslose (HartzIV-Empfänger) dank gesetzlicher Ortsanwesenheitspflicht ihren Wohnort gar nicht legal verlassen – es sei denn, die Langzeitsarbeitslosen nehmen sich dafür Urlaub oder bekommen eine Genehmigung von der Arge. Und es ist eben mittlerweile Luxus und nur das Recht der arbeitenden Bevölkerung, seine Bekannten oder Verwandten am Wochenende oder Abends Ausserorts zu besuchen. Für unterschiedliche Menschen gibt es eben unterschiedliche Gesetze. Trotzdem bleiben wir ja ein Volk…
Mit freundliche Grüßen“

Sehr geehrte Damen und Herren,
könnte es sein, dass diese Servicepauschale der Bahn gegen das AGG verstößt, weil sie Senioren und Behinderte bei einem Massengeschäft schlechter behandelt, also diskriminiert. Diese können die Automaten in vielen Fällen nicht bedienen und müssen dann 2,50 Euro mehr bezahlen. PS: Es kann jeder gern einmal versuchen, mit einem Anzug, der die Einschränkungen des Alters simuliert, an einem Automaten einen Fahrkarte zu kaufen.
Wäre schön, wenn dies mal geprüft werden könnte. Vielleicht haben Sie zu diesem Thema einen Ansprechpartner.

Mit freundlichen Grüßen

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