Hochschulzulassung oder das Chaos der Hochschul-Autonomie

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Im Zuge der Einführung „unternehmerischen“ der Hochschulen ist bei der Zulassung zum Studium das Chaos ausgebrochen. Weil die ach so sehr auf ihre Autonomie versessenen Hochschulen über ihre Studierenden selbst auswählen wollen – und das zu Lasten der Studienanfänger. Obwohl und fast zwei Drittel der neuen BA/MA-Studiengänge zulassungsbeschränkt sind, blieb jeder fünfte dieser Studienplätze frei, weil sich die Hochschulrektoren einem angeblichen „Zulassungszentralismus“ verweigern. Dabei stünde bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) ein funktionsfähiges Portal auch für dezentrale Bewerbungs- und Zulassungsverfahren zur Verfügung. Doch bei den sich als „Vorstandsvorsitzende“ aufspielenden Hochschulrektoren hat die Wettbewerbsideologie die Funktion des Verstandes übernommen. Durch unausgeschöpften Kapazitäten werden nicht nur Steuergelder vergeudet, sondern es werden tausende von studierwilligen jungen Menschen, die keinen Studienplatz bekommen, enttäuscht und entmutigt. Von Wolfgang Lieb

Mit der Einführung der Auswahl von Studienanfängern durch die Hochschulen und vor allem nach der Abschaffung des zentralen Vergabeverfahrens auf Druck der Hochschulrektorenkonferenz sind in den letzten Jahren tausende von Studienplätzen unbesetzt geblieben. Im „Wettbewerb um die besten Köpfe“ drängten die Hochschulen darauf, ihre Studierenden selbst auswählen zu dürfen.

Seit dem Wintersemester 2005/2006 vergibt die ZVS nur noch 20 Prozent der Studienplätze nach der Abiturnote (das ist die sog. „Turboquote“ der besten der Besten). Weitere 20 Prozent werden nach Wartezeiten der Bewerber vergeben. Die restlichen 60 Prozent wollten die Hochschulen selbst auswählen. Das führte zu einem kolossalen Bewerbungsdurcheinander.

Ein größer werdender Teil der rund 300.000 Studienbewerber musste von da an das Studienangebot unter knapp 9.000 grundständigen Studiengängen an 345 Hochschulen auswählen und sich direkt an den Hochschulen bewerben. Um die Chancen auf einen Studienplatz zu optimieren, war es für die Studienbewerber nur rational, sich an einer Vielzahl von Hochschulen zu bewerben. D.h. mehrere Hochschulen bekommen von ein und demselben Studienanfänger Bewerbungen. In vielen Fällen erhielten die Bewerber gleich mehrere Zusagen und haben logischerweise nur ein Angebot annehmen können. Im Prinzip müssten die Hochschulen, deren Angebot nicht angenommen wurde, dann in einem Nachrückverfahren andere Bewerber aufnehmen. Doch da war mangels eines Datenabgleichs das Chaos programmiert. Viele Studienbewerber benachrichtigten die Hochschulen, deren Angebot sie ausgeschlagen haben, nicht. Auch unter den Hochschulen fand kein Datenaustausch statt. Jedenfalls fehlt ein geregeltes Verfahren.

Nach einer Umfrage des Handelsblatts Blieben z.B. an der Goethe-Universität Frankfurt im Wintersemester 807 Plätze in zulassungsbeschränkten Fächern unbesetzt – das waren rund 19 Prozent ihrer Kapazität. Sogar mehr als 30 Prozent blieben z.B. in den Fächern Wirtschaftspädagogik oder Biologie unbesetzt.

An der TU Dresden sind die Erstsemesterplätze lediglich zu 82 Prozent ausgelastet.

An der Elite-Uni FU Berlin und an der Universität Duisburg-Essen blieben im Winter fünf Prozent der an beiden Universitäten zusammen insgesamt fast 8 000 Erstsemester-Studienplätze unausgelastet, weil zu viele Bewerber letztlich doch anderswo hin gingen und die Zulassungsbeschränkungen offensichtlich zu hoch angesetzt waren

berichtet das Handelsblatt.

Ähnliches dürfte auf zahllose andere Hochschulen zutreffen.

Als die Misere allmählich offenbar wurde, schlossen sich einzelne Hochschulen sich zu einem Datenabgleich zusammen, doch das führte allenfalls zu einem Flickenteppich der Zulassungsverfahren. Bis heute fehlt ein bundesweiter Datenabgleich. Und das Durcheinander wird auch auf absehbare Zeit so bleiben.

Zwar trafen sich gestern die Rektoren der Universitäten und Fachhochschulen und Ländervertreter bei Bundesbildungsministerin Schavan. Sie verkündete im Anschluss an das Treffen entscheidende Verbesserungen beim Zulassungsverfahren.

Zunächst soll es bis zum Wintersemester 2009/2010 ein „Übergangsverfahren“ geben. Diese besteht darin, dass möglichst (?) alle Hochschulen einen einheitlichen Bewerbungsschluss auf den 15. Juli festlegen und Mitte August die Zulassungsbescheide erteilen. Die danach noch freien Studienplätze sollen in den ersten Septembertagen über das Internet in einer „Börse“ bekannt gegeben werden. Darauf können sich die Studierenden, die bis dato leer ausgegangen sind, erneut unmittelbar bei den Hochschulen mit frei gebliebenen Studienplätzen bewerben. Ob die Hochschulen bei diesem „Übergangsverfahren“ mitmachen, steht in ihrem Belieben. Letztlich wird jedoch mit dieser Übergangslösung dem Durcheinander nicht abgeholfen, denn auch in dieser zweiten Stufe dürften sich viele Studienbewerber sinnvollerweise wiederum an mehreren Hochschulen bewerben. Es drohen also weitere Bewerbungsrunden, die bis in das schon begonnene Semester hineinreichen oder es bleiben – wie bisher – Studienkapazitäten ungenutzt.

Ein endgültiges System soll zum Wintersemester 2010/2011 starten. Das „kann erreicht werden, wenn sich möglichst alle Hochschulen daran beteiligen“, schreibt die Bildungsministerin. Denn zu entscheiden hat sie nach der Dezentralisierung der Hochschulzuständigkeit im Zuge der Föderalismusreform und nach der „Befreiung“ der Hochschulen vom Staat nichts mehr.

Genauer müsste man allerdings sagen: Schavan will gar nichts zu sagen haben. Sie könnte die Kompetenz zur Regelung einer einheitlichen Hochschulzulassung an sich ziehen, wenn Sie nur wollte. Aber auch sie opfert eine vernünftige und sachliche Lösung für den Hochschulzugang dem neuen Fetisch der Hochschulfreiheit.

Dabei stünde ein (jedenfalls weitgehend) funktionsfähiges dezentralisiertes Vergabeverfahren durch die ZVS zur Verfügung. Die RWTH Aachen hat das Angebot der Service-ZVS zum Wintersemester 2007/08 für drei Fächer getestet. Außer ihr taten das drei weitere Unis sowie acht Fachhochschulen in Nordrhein Westfalen. Ergebnis: Der ZVS wurde gute Arbeit bescheinigt. Das kapazitätsorientierte Verfahren der ZVS wird jedoch durch die Hochschulrektoren schon seit längerer Zeit und zuletzt im Dezember 2008 durch ständig neue Anforderungen torpediert und als zu zentralistisch verdammt.

Die HRK hat sich nun für ihr „dialogorientiertes“ hochschuleigenes Auswahlverfahren von der Fraunhofer Gesellschaft ein „Lastenheft“ für ein „Serviceverfahren“ erstellen lassen.

Die Bewerbung soll danach online direkt bei den Hochschulen erfolgen. Die Hochschulen melden die Bewerber an eine zentrale Stelle. Nimmt ein Bewerber innerhalb des Hauptverfahrens einen angebotenen Studienplatz an, werden seine Bewerbungen auf andere Studiengänge/Hochschulen automatisch entfernt, dadurch bekommen evt. andere Bewerber Zugriff auf angebotene Studienplätze. Aber auch dieses Verfahren dürfte weitere Bewerbungsrunden nötig machen.

Die erforderliche Software zur Realisierung dieses von den Rektoren erwünschten „dialogorientierten Serviceverfahren“ muss jedoch erst noch entwickelt und der Auftrag muss europaweit ausgeschrieben werden. Das kostet viel Zeit und auch zusätzlich (vermutlich viel) Geld. Ob dieses Verfahren dann in der kurzen Zeit bis zum Wintersemester 2010/2011 funktioniert, muss man nach aller Erfahrung ernsthaft in Frage stellen.

Doch selbst, wenn das Serviceverfahren funktionierte und wenn damit mehr Plätze und das auch schneller vergeben werden könnten, so steht es in der ersten Runde seiner Erprobung vor einer bisher nicht gekannten Herausforderung: Durch den Übergang auf das Abitur nach 8 Jahren (G 8) werden sich im Wintersemester 2010/2011 zwei Abiturientenjahrgänge an den Hochschulen bewerben. Bei viel zu geringen Mitteln für die Erweiterung der Hochschulkapazitäten im Rahmen des sog. Hochschulpakts und bei den zunehmenden örtlichen Hochschulzulassungsbeschränkungen lässt sich jetzt schon sicher voraussagen, dass auf jeden Fall die Zahl der abgelehnten Bewerbern drastisch steigen wird. Wenn dann noch das nicht erprobte Verfahren technische Probleme macht, dann ist das Chaos perfekt.

Die Vergabe der Studienplätze durch die ZVS hat seit Anfang der 80er Jahren weitgehend reibungslos funktioniert. Die Hochschulkapazitäten konnten optimal genutzt werden und das Verfahren war für die Studierenden transparent und verlässlich. Es gab im Gegensatz zu den Auswahlverfahren der Hochschulen kaum jemals einen Rechtsstreit, den die ZVS verloren hätte.

Die Vergabe nach den Abiturnoten war zwar immer umstritten, doch bis jetzt hat sich noch kein anderes Kriterium als prognosesicherer erwiesen. Eine Zeit lang wurde mit viel Geld für die besonders nachgefragten Medizinstudienplätze ein sog „Medizinertest“ durchgeführt. Als sich herausstellte, dass die Prognose aufgrund dieses Testes über den erfolgreichen Abschluss eines Medizinstudiums nicht treffsicherer war als die Abiturnote, wurde der Medizinertest wieder abgeschafft.

Die ZVS wurde viel geschmäht, weil sie angesichts des zunehmenden numerus clausus natürlich nicht jeden Studienwunsch erfüllen und schon gar nicht immer den gewünschten Studienort anbieten konnte. Dabei wurde die ZVS in Wahrheit nur zum Sündenbock für den mangelnden Ausbau der Hochschulen durch die Länder und den Bund gemacht.

Mit der ideologischen Wende vom kooperativen Föderalismus zum Wettbewerbsföderalismus wurden wichtige Kompetenzen für die Hochschulgesetzgebung vom Bund auf die Länder verlagert. Der Kleinstaaterei in der Hochschulpolitik war die „Zentral“-Stelle für die Studienplatzvergabe ein Dorn im Auge. Hinzu kam noch, dass die nunmehr für die Hochschulen weitgehend allein zuständigen Länder die in der letzten Dekade vorherrschende Wettbewerbsideologie auch noch auf die Hochschulen ausdehnten. Die Hochschulen wurden aus der staatlichen Verantwortung „entlassen“ und zu „unternehmerischen“ Hochschulen umgewandelt, die vom Wettbewerb um Studiengebühren und um Drittmittel gesteuert werden sollen. Die Hochschulrektoren spielen sich seither auf wie Duodezfürsten und verteidigen, wie das Chaos bei der Hochschulzulassung beweist, mit aller Macht ihre winzigen „Fürstentümer“ gegen alle Vernunft und gegen staatliche Regelungen wie etwa für ein einheitliches Hochschulzulassungsverfahren.

Einer weit verbreitete Stimmung unter den unter der Überlast tatsächlich leidenden Hochschullehrern über die angeblich „mangelnde Studierfähigkeit“ vieler Abiturienten folgend, drängten die Hochschulen darauf nicht nur über die Zahl der Studienplätze an ihren Hochschulen selbst entscheiden zu können, sondern auch „die besten Köpfe“ unter den Studierwilligen selbst auswählen zu können.

Letzteres haben sie inzwischen bis zu 60 Prozent durchgesetzt. Das Prinzip der Verteilung von Studienplätzen wurde vom Prinzip der Selektion der Studierenden abgelöst.

Einmal davon abgesehen, dass viele Hochschulen gar nicht den Aufwand für vernünftige Auswahlverfahren betreiben können und wollen, sind viele der eingeführten Verfahren teuer und teilweise völlig willkürlich. Ziemlich viele Auswahlverfahren dürften bis heute nicht gerichtsfest sein. Aber mit dieser – im Wortsinne – Flickschusterei bei der Hochschulauswahl entstand das oben beschriebene Chaos bei der Hochschulzulassung zwischen den Hochschulen.

Angesichts der Überfüllung der Hochschulen durch die Übernachfrage nach Studienplätzen ist es nur natürlich, dass die Hochschullehrer kein übertriebenes Interesse daran haben, dass ihre (noch staatlich regulierten) Kapazitäten voll ausgelastet werden.

Die jungen Studienbewerber, die vor der Tür bleiben müssen, haben aber leider keine Lobby. Die Frage ist nur, ob diese Blockadehaltung der Hochschulen von den Steuerzahlern und vor allem von den Studierwilligen und ihren Eltern auf Dauer hingenommen wird. Es ist ein Trauerspiel mitzuerleben, wie viele junge Menschen, die eine hohe Motivation für ein Studium haben, in lange Warteschleifen gedrängt werden und gleichzeitig die vorhandenen Kapazitäten nicht ausgeschöpft werden. Und es ist ein Drama für die zukünftige Entwicklung unserer Gesellschaft und des wirtschaftlichen Erfolges unseres Landes, dass viele Studierwillige keinen Studienplatz bekommen, weil Ihnen eine völlig falsch verstandene Wettbewerbsideologie den Weg dahin verbaut.

Auch an der TU Dresden sind die Erstsemesterplätze lediglich zu 82 Prozent ausgelastet. Fast 500 Plätze blieben ungenutzt.

news.de: “Jeder fünfte Studienplatz unbesetzt”
news.de: “Kompromiss im Zulassungsstreit”
Nibelungen-Kurrier: “Studienplatzvergabe wird ab Wintersemester 2009/2010 einheitlich”
NDR Online: “Der Wirrwarr um Studienplätze”

ede Hochschule führt für jede Bewerbung ein vollständiges Zulassungsverfahren durch, sodann für jede nicht angenommene Zulassung ein bis vier Nachrück- und schließlich noch ein Losverfahren. Zu den absurden Konsequenzen des monatelangen Hindernislaufes gehört, dass manche Studenten erst so spät im laufenden Semester nachrücken können, dass sie es abschreiben müssen. Und am Ende bleiben bis zu 20 Prozent der Plätze unbesetzt, also blockiert.

Das Ganze schreit nach einer Institution, die dieses Verfahren zentral steuert. Die gäbe es auch, in Gestalt der ZVS. Die lange verschriene ehemalige Behörde in Dortmund für die Vergabe von allen Studiengängen mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung ist seit dem vergangenen Jahr umgewandelt in eine Servicestelle, die Hochschulen für ihre Studienplatzvergabe gegen Entgelt nutzen können. Verpflichtend ist der Weg über die ZVS nur noch in Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie.

Die RWTH hat das Angebot der Service-ZVS zum Wintersemester 2007/08 für drei Fächer getestet. Außer ihr taten das drei weitere Unis sowie acht Fachhochschulen in Nordrhein Westfalen. Ergebnis: Der ZVS wurde gute Arbeit bescheinigt. Doch da nur die paar Hochschulen mitmachten, waren der Aufwand für diese und das Chaos für alle Beteiligten letztlich nicht geringer. «Das war ein Schlag ins Kontor», sagt der Leiter des Studierendensekretariats der RWTH Aachen, Kurt Kinny.

Das offenkundige Problem ist die Freiwiligkeit, an zentralen Vergabeverfahren teilzunehmen. Die ist politisch gewollt. Während die SPD ein Bundesgesetz zur Hochschulzulassung fordert, wollen die Länderbildungspolitiker das mehrheitlich nicht. NRW-Innovationsminister Andreas Pinkwart (FDP) setzt ausdrücklich darauf, dass sich «gute Sachen von alleine durchsetzen». Das Ministerium lockt sogar mit einer Übernahme der ZVS-Kosten.

Dazu müssten aber eben alle Hochschulen – und das bundesweit – mitspielen. Nach aller langjährigen Erfahrung Kinnys ist solche Selbstverpflichtung unter ja auch noch zunehmend konkurrierenden Hochschulen eine Illusion: «Ich halte nichts von Freiwilligkeit. Das muss eine Verpflichtung sein, sonst klappt das nicht

«Wir haben keine Zeit mehr für Fehler, Experimente und Kompromisse», mahnt der Kultusminister von Sachsen-Anhalt, Jan-Hendrik Olbertz, auch mit Blick auf die 300 000 zusätzlichen Studienanfänger jährlich, die von 2011 bis 2015 zu verteilen sind. Der Aachener Zulassungs-Experte Kurt Kinny wird es vermutlich als Fehler einstufen, wenn in Berlin heute Freiwilligkeit beschlossen wird.

“Kleinstaaterei“ statt Chancengleichheit

Erkan Ertan, ebenfalls Mitglied des Bundesvorstands der Juso-Hochschulgruppen, sieht in dem augenblicklichen Chaos der Studienplatzvergabe das Ende des verfassungsrechtlichen Anspruches auf einen Studienplatz: „Von freier Studienplatzwahl kann keine Rede sein, mit Chancengleichheit hat das nichts zu tun“. Das Hauptproblem bestehe darin, dass mittlerweile 60 Prozent der Studienplätze autonom durch die Hochschulen selber vergeben werden. Die Studieninteressierten müssen sich deshalb mehrfach bewerben. Hinzu kommen die unterschiedlichen Bewerbungsfristen der Hochschulen. Die Leittragenden dieser „Kleinstaaterei“ seien die Studieninteressierten. Das Ziel der Juso-Hochschulgruppe ist eine transparente und zentrale Vergabe von Studienplätzen. Die praktikabelste Lösung dafür bleibe die ZVS, die zu „einer Serviceeinrichtung für Studieninteressierte“ umgebaut werden solle.

Bildungsministerin Schavan plant eine andere Lösung: Zum Wintersemester 2010/2011 soll ein Computersystem, das Software-Fachleute des Fraunhofer-Instituts entwickeln, per Datenabgleich Doppel-Einschreibungen unterbinden. Zurzeit werden nach Schätzungen der Hochschulrektorenkonferenz 20 Prozent der Studienplätze der begehrten NC-Fächer nicht besetzt, weil Studieninteressierte sich mehrfach bewerben und einschreiben. Die Juso-Hochschulgruppen sehen noch ein weiteres ungelöstes Problem: Zu wenig Studienplätze. „Mit dieser Anzahl von Studienplätze kann das Problem nicht gelöst werden“, so Ertan. Die Bemühungen der Bundesbildungsministerin seien eindeutig gescheitert.

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