Sachverständigenrat bleibt auf dem wirtschaftspolitischen „Holzweg“

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Ein Holzweg ist bekanntlich ein Weg, der in den Wald hineinführt, also weg vom Ort wo Menschen leben. Diesen Weg, weg von der Wirklichkeit der Menschen, schlägt das Jahresgutachten 2004/05 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung unter dem Titel „Erfolge im Ausland – Herausforderungen im Inland“ einmal mehr vor. Das Gutachten schreibt seine früheren Empfehlungen fort, die genau dahin geführt haben, wo wir heute sind. Also weiter mit Sparen, Steuersenkungen, Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und weitere Kapitaldeckung (Privatisierung) der Sozialversicherungssysteme.

Dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen sich deutlich verbessert hat, kann inzwischen auch der Sachverständigenrat nicht mehr leugnen. Es ist auch immerhin erfreulich, dass der These von der „Basarökonomie“, wonach die Exporterfolge zunehmend nur dem Import aus Billiglohnländern geschuldet seien, nicht gefolgt wird.
Die fünf „Wirtschafsweisen“ gestehen endlich ein, was seit Jahren offen auf der Hand liegt, nämlich dass unsere andauernde Wachstumsschwäche nicht an der mangelnden Wettbewerbsfähigkeit liegt, sondern vor allem auf die mangelnde Binnennachfrage zurück zu führen ist. Wer aber nun ein Programm zur Ankurbelung der Binnenkonjunktur erwartet, wird bitter enttäuscht. Es folgen nur die alten – schon in der Vergangenheit wenig erfolgreichen – Rezepte: „Rückführung der Defizite in den öffentlichen Haushalten“, „Schaffung eines die Wachstums- und Investitionsanreize stärkenden Steuersystems“, „mehr Flexibilität insbesondere auf Teilbereichen des Arbeitsmarktes“, eine stärkere Kapitaldeckung bei der „Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung“. Hinzu kommen noch die Empfehlungen zur „Beseitigung der erkennbaren Mängel auf allen Ebenen des deutschen Bildungssystems“ sowie einer „teilweisen Neuausrichtung des Aufbaus Ost“.

Dass Sparappelle und Sparabsichten der Öffentlichen Hand bei schwacher Binnenkonjunktur nicht zu Sparerfolgen führen müssen, sondern das Wachstum nur zusätzlich dämpfen, hat nun der „eiserne Hans“ seit sechs Jahren erfahren und die Finanzminister vor ihm auch schon, wie man am wachsenden Schuldenberg erkennen kann.

Was die Arbeitsmarktreformen von Hartz, über die Lockerung des Kündigungsschutzes, bis hin zu Niedriglöhnen und Mini-Jobs zur Belebung auf dem Arbeitsmarkt und vor allem zur Steigerung der Binnennachfrage beitragen, können wir seit einiger Zeit beobachten: steigende Arbeitslosigkeit, Rückgang des Konsums und Ausblutung der Sozialkassen.

Welchen Effekt eine stärkere Kapitaldeckung gegenüber dem Umlageverfahren bei den Sozialversicherungssystemen hat, können wir bei der „Riester-Rente“ beobachten. Der tendenziell gleiche Effekt wird auch bei der Krankheits- und Pflegeabsicherung eintreten: Eine Entlastung der Arbeitgeberseite, eine Mehrbelastung der privaten Haushalte, eine Kürzung der Leistungen und eine weitere Verschlechterung der Situation der Bezieher niedriger Einkommen.

Immerhin versprechen sich unsere protokollarisch höchstangesiedelten Wirtschaftsexperten von einer generellen Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich „keine merklich Erhöhung der Anzahl der Beschäftigten“, aber dagegen sind sie auch nicht.
Und gegen Mindestlöhne sind sie auch. Ihre Begründung für diese Ablehnung lässt die Denkstrukturen der ökonomischen Ideologie erkennen, der jedenfalls die Mehrzahl der vier weisen Männer, neuerdings ergänzt durch eine Frau huldigen: Eine „beschäftigungsfreundliche“ Mindestsicherung stelle im Vergleich zu Mindestlöhnen das „weitaus überlegenere Instrument dar“. „Beschäftigungsfreundlich“ darf man ohne bösartig zu sein, so übersetzen: Die Mindestsicherung muss man so niedrig ansetzen, dass die pure Not die Menschen in Beschäftigung zwingt, egal für welchen Lohn.

Die in Deutschland absolut herrschende „angebotsorientierte“ ökonomische Lehre, schlägt, wie in den früheren Gutachten, bis in die Nuancen der Empfehlungen durch. Man fragt sich wie das Mitglied Peter Bofinger, den man eher zu den Kritikern dieser „Pferde-Spatzen-Theorie“ zählen konnte, dieses „Jahres“-Gutachten mit seinen Philippika, die er das übrige Jahr „gegen ökonomische Halbwahrheiten und Fehldiagnosen“(Vgl. z.B. seine Aufsatzserie in der Frankfurter Rundschau) hält, in einen wissenschaftlichen geschweige denn wirtschaftspolitischen Einklang bringen kann. Dabei soll allerdings sein Plädoyer für höhere Löhne nicht verschwiegen werden.

Wenn man der Öffentlichkeit aus Versehen das letzte Jahresgutachten vor einem Jahr vorgelegt hätte, wäre das allenfalls dem aufgefallen, der auf die Zahlen geschaut hätte, an den Ratschlägen hätte man es wohl kaum bemerkt, selbst das jetzt neu in die Debatte geworfene Modell der „Bürgerpauschale“ bei der Krankenversicherung war im letzten Gutachten schon angelegt.

Da die Wirtschaftswissenschaften sich inzwischen zur Leitwissenschaft für alle Lebenszusammenhänge empor geschwungen haben, nimmt die Selbstverständlichkeit nicht wunder, mit der sich die Wirtschaftsweisen in ihrem Gutachten der Bildungspolitik annehmen. Sie sehen in „den“ Wirtschaftswissenschaften „wichtige und originäre Beiträge zum Verständnis und zur Reform des Bildungssystems (Ziff. 565 des Gutachtens). Dass Bildung dann nur noch in den Kategorien von „Humankapital“ als ein „zentraler Faktor des Wachstums“ oder als privates Investment vorkommt, löst kein Erstaunen mehr aus. Der ökonomische Omnipotenzanspruch reicht bis zur „Akkumulation von Humankapital“ auf dem Felde der „Sekundärtugenden“, nämlich „Zuverlässigkeit, Arbeitsdisziplin, Teamfähigkeit“. Resignierend stellt das Gutachten fest, dass diese Tugenden eben „teilweise angeboren“ seien. Es löst damit mit leichter Hand manche umstrittene pädagogische Streitfrage (Siehe Ziff. 559 des Gutachtens).

Was bleibt von Bildung übrig, wenn sich Ökonomen ihrer bemächtigen: Zitat: „Letztlich zielt die Analyse des Bildungsprozesses jedoch auf den dadurch hervorgebrachten Produktionsfaktor Humankapital und die damit zu erwirtschaftenden Erträge. Denn erst diese Erträge rechtfertigen die besondere Bedeutung, die dem Bildungssystem in der Ökonomie zukommt. Für die folgende Betrachtung wird Bildung daher primär als Humankapitalinvestition verstanden, die in der Folgeperiode Erträge abwirft.“ Zitat Ende. (Ziff. 560)

Es ist selbstverständlich, dass Bildung bei einem solchen Verständnis nicht mehr – wie in der Phase der Bildungsexpansion – als ein öffentliches gemeinnütziges Gut betrachtet wird, dessen Förderung eine öffentliche Aufgabe ist, sondern Bildung wird reduziert als ein weitgehend privates Investment, bei dem es vor allem um den „return on investment“ geht. Mit den inzwischen wohlfeilen pseudoökonomischen Argumenten fordert der Sachverständigenrat dann auch die Einführung von Studiengebühren.

Auf finanzwissenschaftliche Fachfragen, für die Ökonomen eigentlich zuständig sein sollten, werden Antworten verweigert. So etwa, wie in der Bundesrepublik der von der EU geforderte Anteil von 3% für Forschungsinvestitionen gemessen am Bruttosozialprodukt aufgebracht werden könnte. Da beschäftigt man sich lieber ausführlich mit der Verschuldensgrenze von 3% nach dem Maastrichter Vertrag. Und wenn man schon Bildung ausschließlich unter dem Blickwinkel von Produktivität und Rentabilität betrachtet und wenn man dann auch noch „Flexibilität“ von den Arbeitnehmern abverlangt, so hätte man in fachlicher Selbstbescheidenheit doch wenigstens einen Hinweis erwarten können, wie jenseits von Schule und Hochschule, Weiterbildung von Arbeitnehmern organisiert und vor allem finanziert werden könnte.
Aber statt sich mit solchen konkreten Fragen zu befassen, wo Ökonomen gefordert wären, begibt man sich lieber aufs glatte Eis der Bildungspolitik – und aufs Eis begibt sich bekanntlich nur der Esel der sich zu wohl fühlt.

Bei einem solche ökonomistischen Bildungsverständnis braucht man sich nicht mehr wundern, wenn sich die Wertorientierung, die Bildung vermitteln soll, auf solche Wertkategorien reduziert, wie viel Gewinne aus Spekulationsblasen abgesahnt werden können – ganz so, wie das Josef Ackermann, der Chef der Deutschen Bank, am Rande des Mannesmann-Prozesses so trefflich zusammengefasst hat.

Sich seines eigenen Verstandes ohne Anleitung eines anderen bedienen zu können, so hat Immanuel Kant einmal Bildung definiert. Das ist zwar schon lange her, aber man kann ja trotzdem noch hoffen, dass der Bundeskanzler, dem das Gutachten übergeben wurde, genug Bildung hat, um sich seines eigenen Verstandes zu bedienen, statt dass er sich von diesem „Sachverständigenrat“ anleiten lässt. Schließlich ist Gerhard Schröder ein Kind der Bildungsreformen der sechziger und siebziger Jahre des vorigen Jahrhunderts – als Bildung noch etwas mit Mündigkeit und Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen leben zu tun hatte und nicht nur etwas mit effizienter Faktorallokation.

www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/gutacht/04_v.pdf
www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/aktuell/04_press.pdf

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