Kinderarmut – Reaktionen auf den Artikel von Helga Spindler

Albrecht Müller
Ein Artikel von:

Frau Spindler hat in einem Beitrag auf den Nachdenkseiten eine Analyse der ökonomischen Situation von armen Familien, in denen dann zwangsläufig arme Kinder leben, vorgenommen. Dazu bringen wir unter A einen Beitrag von Anette Sorg und unter B zwei Leserbriefe, die sich kritisch mit Frau Spindlers Text und ihren Berechnungen auseinandersetzen. Albrecht Müller.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

  1. Ein anderer Blick auf Kinderarmut von Anette Sorg
     

    Leider gelingt es mir bei diesem Thema nicht, die Helikopterposition einzunehmen und eine nüchterne, mit Abstand betrachtete, möglichst neutrale Sicht einzunehmen. Sicher hat das auch etwas mit unterschiedlichen Erfahrungswelten zu tun.

    Dabei wehre ich mich nicht dagegen, mir Zahlen und Relationen und Vergleiche anzuschauen, um eine Lage einschätzen zu können. Dies ist aber nur der erste Schritt, dem ein zweiter folgen muss.

    Frau Spindler stellt die berechtigte Frage:

    „Aber wann hat eine Familie zu wenig Geld, wann hat sie viel zu wenig Geld und wann hat sie genug Geld (oder eine kostenlose oder bezuschusste geldwerte Infrastruktur)?“

    Alles halb so wild?

    Ich gestehe, dass die Darstellung von Frau Spindler optisch erst einmal beruhigt. Wer sich aber damit zufriedengibt, geht genau der Botschaft auf den Leim, die uns Politiker und sogenannte Experten in Talk-Shows einzutrichtern versuchen: Ist ja alles nicht so schlimm, damit kann man doch auskommen!

    Marcus Klöckner hat das „Schweigen der Eliten“ zu diesem brisanten Thema in einem Artikel auf den NachDenkSeiten beklagt und, wie Frau Spindler auch, die Kinderarmut mit der Elternarmut in Verbindung gebracht: „Wer auf politischer Seite nicht erkennen will, dass die Armut der Kinder in erster Linie mit der Armut der Eltern zu tun hat, betreibt eine Politik der gespaltenen Zunge.“ Zuvor schon hatte Marcus Klöckner ein Interview mit Lars Schäfer und Martin Debener zum Thema geführt. Die Fachreferenten „Armut und Grundsicherung“ beim Paritätischen in NRW haben in diesem Gespräch auf Elemente der Armut hingewiesen, die bei nüchterner Zahlenbetrachtung gerne übersehen werden, und die ich um weitere Elemente ergänzt habe:

    Dramatischer als Zahlen versuchen, glauben zu machen?

    • Armut verhindert weitestgehend „Aufstieg durch Bildung“,. das bedeutet: Armut wird familiär weitervererbt
    • Armut wirkt sich auf die Gesundheit, das Wohnen und die soziale Teilhabe der Betroffenen aus (z.B. hier und hier)
    • Die gesetzliche Konstruktion der sogenannten Bedarfsgemeinschaften (= Mithaftung) im Hartz IV-System (Beispiel von Martin Debener: In einer Hartz-IV-Familie lebt eine 16-jährige Tochter und ihr 20-jähriger Bruder. Der Bruder versäumt mehrere Termine im Jobcenter und bekommt alle Leistungen inkl. Mietanteil gestrichen. Natürlich setzen die Eltern ihn meistens trotzdem nicht vor die Tür. Unter dem Druck, der in dieser Familie herrscht, leiden auch die Bildungschancen der Tochter.) verschärft oftmals die ohnehin schon angespannte finanzielle Lage in einkommensschwachen Familien
    • Die Kinder von Gut- und Spitzenverdiener/innen profitieren mit steigendem Einkommen von den steuerlichen Kinderfreibeträgen. Diese wirken sich aufgrund des progressiven Steuersystems bei den höchsten Einkommen am stärksten aus. Aktuell beträgt die maximale Entlastung aufgrund der Freibeträge gut 290 Euro monatlich (also rund 100 Euro mehr als das Kindergeld für das erste und zweite Kind). Zusätzlich können Bezieher/innen hoher Einkommen ihre Ausgaben für häusliche Kinderbetreuung und/oder für Privatschulen steuersparend absetzen.

    Armutsforscher Prof. Dr. Stefan Sell zum Bildungs- und Teilhabepaket, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts und seine Lösungsvorschläge

    Hilfreich ist es, sich beim Thema Kinderarmut auf dem Blog des Armutsforschers Prof Dr. Stefan Sell umzuschauen. Hier geben wir auszugsweise Äußerungen und Verlinkungen zum Thema Kinderarmut wieder: Die Kinder und die Armut ihrer Eltern. Natürlich auch Hartz IV, aber nicht nur. Sowie die Frage: Was tun und bei wem?

    Zum Bildungs- und Teilhabepaket zitiert Stefan Sell den Präsidenten des Deutschen Kinderschutzbundes Heinz Hilgers:

    »Das Bildungs- und Teilhabepaket stigmatisiert Kinder, weil es sie immer wieder dazu zwingt, sich in Schule und Freizeit als arm zu outen. Hinzu kommt, dass die einzelnen Leistungen in ihrer Höhe bereits bei der Einführung nicht ausreichend waren und seitdem nie erhöht wurden“, so Hilgers weiter. Das werde insbesondere am Beispiel des Schulbedarfes deutlich: „Eine Schulerstausstattung, die wir auf der Grundlage von Informationsblättern von Schulen zusammengestellt haben, kostet über 200 Euro. Das ist mehr als doppelt so viel als vom Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehen.«

    Weiter meint Stefan Sell:

    „Diese ernüchternden Befunde können nicht wirklich überraschen. Das hängt eben auch zusammen mit der Entstehungsgeschichte und den Konstruktionsmerkmalen des BuT: Das „Bildungs- und Teilhabepaket“ (BuT) als eine Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 …

    Die damalige Bundesregierung hat die vom Bundesverfassungsgericht eindringlich geforderte Berücksichtigung der Bildungsbedarfe der Kinder in Reaktion auf das Urteil in einen eigenen Strang, aus dem dann das BuT entstanden ist, verlagert… .Es wurde damals darauf hingewiesen, dass mit dem Setzen auf Sach- und Dienstleistungen und der Nicht-Abbildung in den Geldleistungen ein „Paradigmenwechsel“ vorgenommen wurde – aber das ist an sich nicht zutreffend, denn die Dreizügigkeit von Geld-, Sach- und Dienstleistungen war schon im alten Sozialhilferecht nach dem BSHG ein Wesenselement auf der Leistungsseite und wir kennen dies auch im neuen Grundsicherungsrecht. Die Nutzung des Instruments Sachleistungen war im alten Sozialhilferecht sogar erheblich intensiver und aufgrund der stärkeren Einzelfallorientierung auch fallspezifischer.

    Der eigentliche „Paradigmenwechsel“, für den das BuT steht, kann man so zuspitzen: Dem ganzen Ansatz liegt vor allem ein generelles Misstrauen gegen die Eltern der betroffenen Kinder in der Grundsicherung zugrunde. Er basiert auf der Annahme, dass die Eltern zusätzliches Geld im Regelsatz der Kinder zweckentfremden beispielsweise für den Konsum von Alkohol oder Tabak oder der Anschaffung eines neuen Flachbildschirms. Dergestalt in Kollektivhaft genommen wurde allen Eltern die Kompetenz für und der Anspruch auf eine autonome Mittelverwendung entzogen.

    Es sollte darauf hingewiesen werden, dass das Urteil des BVerfG vom 9. Februar 2010 selbst entscheidende Hinweise gegeben hat, wie eine eigentlich „richtige“ Lösung aussehen könnte bzw. müsste. Es muss besonders hervorgehoben werden, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil ganz offensichtlich von dem „Normalfall“ einer Abbildung des Bedarfs der Kinder im Sozialgeld für diese ausgegangen ist, solange es keine flächendeckende institutionelle Regelung der Bedarfsdeckung mit einer entsprechend erforderlichen ländergesetzlichen Absicherung gibt – und dieser Hinweis ist auch vor dem Hintergrund der Verhinderung einer „Legendenbildung“ zu verstehen, dass die politisch Verantwortlichen in Berlin behaupten, sie hätten aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts gar keine andere Wahl gehabt als den Weg über ein separates „Bildungspaket“ für die Kinder im Grundsicherungsbezug zu gehen. Dies belegt der folgende Passus aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in aller Deutlichkeit:

    „Vor allem ist ein altersspezifischer Bedarf für Kinder einzustellen, welche die Schule besuchen. Wie bereits ausgeführt macht die Zuständigkeit der Länder für das Schul- und Bildungswesen die fürsorgerechtliche Berücksichtigung dieses Bedarfs nicht entbehrlich. Die Zuständigkeit der Länder betrifft überdies den personellen und sachlichen Aufwand für die Institution Schule und nicht den individuellen Bedarf eines hilfebedürftigen Schülers. Der Bundesgesetzgeber könnte erst dann von der Gewährung entsprechender Leistungen absehen, wenn sie durch landesrechtliche Ansprüche substituiert und hilfebedürftigen Kindern gewährt würden. Dann könnte eine einrichtungsbezogene Gewährung von Leistungen durch die Länder, zum Beispiel durch Übernahme der Kosten für die Beschaffung von Lernmitteln oder durch ein kostenloses Angebot von Nachhilfeunterricht, durchaus ein sinnvolles Konzept jugendnaher Hilfeleistung darstellen, das gewährleistet, dass der tatsächliche Bedarf gedeckt wird. Solange und soweit dies jedoch nicht der Fall ist, hat der Bundesgesetzgeber, der mit dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch ein Leistungssystem schaffen wollte, welches das Existenzminimum vollständig gewährleistet, dafür Sorge zu tragen, dass mit dem Sozialgeld dieser zusätzliche Bedarf eines Schulkindes hinreichend abgedeckt ist.“  (BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010, Absatz-Nr. 197).

    Gelandet sind wir hinsichtlich des “Bildungs- und Teilhabepakets” in einer Welt der kleinkrämerischen Zuweisung von überaus überschaubaren Geldmitteln für Sportvereine und andere bezuschussungsfähigen Aktivitäten…

    Stefan Sell: Der Einfluss des Familienhintergrunds auf die Humankapitalentwicklung der Menschen ist doppelt so stark wie der Einfluss aller Bildungseinrichtungen Kinderarmut. Leider nichts Neues. Ein weiteres Update zu den auseinanderlaufenden Lebenslinien der Kinder. Und zugleich eine ernüchternde Relation: 2 zu 1.

    „Unstrittig ist in der Armutsforschung, dass frühes Erleben von Armutslagen einen prägenden, nicht überraschend einen oftmals negativ prägenden Einfluss auf die Entwicklung der Kinder hat. Bis hin zu zerstörerischen Auswirkungen, die sich ein Leben lang bemerkbar machen. Und das ist zum einen für viele kleine Menschen, die dem ausgeliefert sind, ein ganz individuelles Drama – es ist aber auch für die gesellschaftspolitische Debatte von großer Bedeutung, die seit Jahren zunehmend eingedampft wird auf eine einseitige Verengung auf “Chancengerechtigkeit”, um die man sich kümmern müsse, alles andere kommt dann schon von alleine oder aber die Individuen sollen sich nicht beklagen, denn sie hatten ja die Chancen und diese eben nicht genutzt. Vor diesem Hintergrund sind Studien wie die, die von der Bertelsmann-Stiftung nun der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, von Relevanz, zeigen sie doch in aller Klarheit, dass beispielsweise beim Eintritt in das Schulsystem von Chancengerechtigkeit keine Rede sein kann.

    Natürlich kann das, wenn man es logisch zu Ende denkt, zu erheblichen Frustrationen führen und auch zu einer Blockade weiterer gesellschaftspolitischer Anstrengungen, die Schere wenigstens etwas zu schließen. Es kann aber auch dazu führen, dass man sich gerade nicht – wie auch in der neuen (Bertelsmann-)Studie empfohlen – selbst beschneidet und ein wenig mehr Geld für die schwierigeren Fälle fordert oder gar das völlig gescheiterte und nur noch als Peinlichkeit zu bezeichnende “Bildungs- und Teilhabepaket” der Bundesregierung an der einen oder anderen Stelle etwas aufpampert. Man könnte und müsste zu ganz anderen, weitaus ambitionierter angelegten Diskussionen kommen – Kindergrundsicherung einführen, die Kitas und die Schulen, die sich um die abgehängten Kinder kümmern, mit einem Vielfachen der Geld- und Personalmittel ausstatten als die, die nur mit “Mittelschichtskindern” gesegnet sind. Ich höre an dieser Stelle auf, denn es zeichnet sich ab, was dem vorangehen muss – eine echte gesellschaftspolitische Umverteilungsdiskussion. Und das ist derzeit nicht wirklich erkennbar, dass es hierfür große oder überhaupt eine Begeisterung gibt in Politik und Gesellschaft.“

    Kindergrundsicherung als Lösung?

    Die Forderung nach einer Kindergrundsicherung ist auch von einem Bündnis aufgegriffen worden, das vom Deutschen Kinderschutzbund initiiert wurde:

    „Unserer Gesellschaft sollte jedes Kind gleich viel wert sein – der Staat muss jedem Kind gleiche Chancen gewähren. Dies muss sich in Form einer besseren sozialen Infrastruktur und in materieller Teilhabe der Kinder auswirken. Auf keinen Fall darf ein Scheingefecht zwischen Geld und Bildung geführt werden, da für beides Geld nötig ist.…Ausgehend von verschiedenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hat das kindliche Existenzminimum eine hohe Bedeutung, die über seine steuerliche Freistellung hinausgeht. Aktuell beträgt die Höhe des verfassungsrechtlich notwendigen Existenzminimums 573 Euro monatlich. Es setzt sich aus der Höhe des sächlichen Existenzminimums (393 Euro) und dem Freibetrag für die Betreuung und Erziehung bzw. Ausbildung (BEA) (180 Euro, vor der Anhebung durch das Konjunkturpaket 2012) zusammen.“

    Leider keine guten Aussichten

    Ich teile allerdings den Pessimismus Professor Sells. Es steht eher zu befürchten, dass erneut halbherzige Scheinlösungen, wie das Bildungs- und Teilhabepaket, auf die politische Agenda kommen. Mit einer Jamaica-Koalition, die sich ausschließlich für „die Mitte“ und die Wohlhabenden einsetzen wird, wird es keine substantiellen Verbesserungen geben. Da ist es doch für die bürgerliche Mitte beruhigend zu lesen, dass man angesichts der Höhe der aktuellen Grundsicherungsleistungen seine Gewissensbisse ganz schnell ad acta legen kann. Oder selbige mit der Übernahme eine Patenschaft für ein Kind in der Dritten Welt beruhigen kann. Schließlich geht es uns ja allen gut. Hört man. So zum Beispiel auch am 10. November in der Sendung Aspekte (ab 17:00) gleich drei Mal im Gespräch mit Juli Zeh.
     

  2. Leserbriefe
     
    1. Ein erster Leserbrief
       

      Verehrte Nachdenkseiten !

      Ich kann die Rechnungen, die Frau Spindler in dem Artikel aufgestellt hat,
      NICHT kommentarlos stehen lassen.

      DESTATIS veröffentlicht die Armutsschwellen für Deutschland
      Quelle: destatis.de

      Aus 26 800 € jährlich errechnen sich 2 333 € monatlich, für 2 Erwachsene und 2 Kinder

      Jedenfalls NICHT wie bei Helga Spillner zu

      Nach dem Tenor des Textes handelt es sich bei den “unterschlagenen 100 €” auch “nur” um marginale 100 €  die durch die Freibeträge in einem Job aufgefangen werden können.

      Sehr kritisch betrachte ich, dass die Autorin eine “Höchstmiete in einer teuren Großstadt” als “Hilfsmittel anzeigt”, die Armutsschwelle zu überwinden:

      Miete ist ein Durchlaufposten, der die Lebensumstände NICHT verändert.
      Schließlich ist es kaum Wohlstand, hungernd in einer teuren Wohnung zu sitzen.

      Wollte sich die Autorin, oder jeder Andere über die Regelsätze, die hier zur “Großzügigkeit” “unserer” Republik informieren, dann lege ich den Kurzaufsatz des Herrn Professor Sell nahe.

      Hier ist erkennbar, dass die Regelbedarfe in 2006 noch 46,2 % der Armutsschwelle und 2016 nur noch 41,7 % der Armutsschwelle betragen.

      Eine Verringerung um 10 %.
      Eine implizite Sanktion !

      mfg juergen kluth
       

    2. Noch ein Leserbrief (Auszüge):
       

      … übel ist mir der Artikel “Kinderarmut  ist immer Familienarmut, aber wann ist eine Familie armutsgefährdet?” von Helga Spindler aufgestoßen. Dachte ich zunächst erfreut, endlich würde mal  jemand den Skandal thematisieren, dass die größte Hartz 4 – Gruppe Alleinerziehende (in der Regel Frauen) sind, so wurde mir rasch bewusst, dass es hier um die übliche neoliberale Verharmlosung von Armut geht – nach dem Motto: anderswo verhungern Arme, so lange das hier nicht der Fall ist, gibt es keinen Grund zur Klage. Das kann ich jeden Tag auf allen etablierten Nachrichtenkanälen hören … Kein Wort davon, was es bedeutet, in einer statistisch reichen Gesellschaft an vielem nicht teilhaben zu können – und, was für die betroffenen Eltern besonders bitter ist, auch den Kindern die Teilhabe untersagen zu müssen. Soziologische Analysen zeigen, dass Eltern mit geringem Einkommen in der Regel versuchen, dieses geringe Einkommen soweit irgend möglich den Kindern zukommen zu lassen und dabei selbst verzichten  (vgl. Kathrin Hartmann, Wir müssen leider draußen bleiben) – anders als der Artikel es suggeriert. In meiner logopädischen Praxis erlebe ich, dass mir alleinerziehende Mütter sagen, sie können zu diesem oder jenem Termin nicht kommen, weil sie da bei der Tafel anstehen müssen (zu ergänzen wäre: um ihre Kinder satt zu bekommen – wohlgemerkt, bei der Tafel hat niemand einen Rechtsanspruch darauf, Nahrungsmittel zu erhalten, vgl. das oben zitierte Buch von Kathrin Hartmann).