Bitte keine „Verschwörungstheorien“

Ein Artikel von Marcus Klöckner

Wie tief sind Geheimdienste in den Aufbau rechtsradikaler Strukturen verstrickt? Dass gerade im Hinblick auf die Stay-behind-Netzwerke der Nato bei dieser Frage auch Medien sensibilisiert sein müssten, könnte man eigentlich erwarten. Eigentlich. Doch nach wie vor haben Medien Probleme, wenn es darum geht, Verbindungen des Staates zu Terrorgruppen überhaupt zu denken. Der Beststeller-Autor Wolfgang Schorlau hat die Frage einer geheimdienstlichen Verstrickung in rechtsradikale Netzwerke nicht einfach nur gedacht. Er hat sie laut gedacht. Und zwar zur besten Sendezeit in einem öffentlich-rechtlichen Sender. Doch das kam bei manchen Journalisten überhaupt nicht gut an. Nun hat sich Schorlau in einem eigenen Artikel zu den Angriffen gegen ihn zu Wort gemeldet und bezieht klar Stellung. Ein Beitrag von Marcus Klöckner.

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Am 2. November hat das ZDF den Dengler-Krimi „Die schützende Hand“ ausgestrahlt. Die Romanfigur Schorlaus, der „Ex-BKA-Zielfahnder und Privatermittler Georg Dengler“, hat sich in dem Krimi mit einem realen Fall auseinandergesetzt. Stichwort: Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Wie kamen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die laut den Behörden Teil des NSU waren, ums Leben? Eine Frage, die für den Roman und den Film handlungsleitend ist.

Die offizielle Version im Zusammenhang mit dem Tod der beiden ist schnell erzählt. Nach einem Banküberfall ist das Duo in ein Wohnmobil geflüchtet. Nachdem ein Bürger die Polizei aufmerksam gemacht hat und diese sich dem Wohnmobil näherte, kam es zu einem Selbstmord und das Wohnmobil ging in Flammen auf. Nun ist es kein Geheimnis: Die Verbrechen, die einem Gebilde zugeordnet werden, das die Behörden als NSU bezeichnen, sind von fast schon unzähligen Merkwürdigkeiten durchzogen. Und so verhält es sich auch mit dem angeblichen Selbstmord von Mundlos und Böhnhardt. Sind die beiden, wie die Behörden es darstellen, tatsächlich durch einen erweiterten Suizid ums Leben gekommen? Oder hat sie möglicherweise eine dritte Person ermordet?

Fragen, die unabhängig von den realen Ereignissen auf jeden Fall Stoff für einen Roman bieten. Schorlau hat das erkannt. Und er hat einen in vielerlei Hinsicht brillanten Krimi abgeliefert. Wenn man so will, hat er – mit einer gewissen künstlerischen Freiheit – die Arbeit erledigt und jene Schlüsse gezogen, zu denen auch eine Presse, die kritisch berichtet, hätte kommen müssen – wenn sie denn weniger an den Lippen der Behörden hängen und sich nicht in Eigenregie Denkverbote auferlegen würde. Um es abzukürzen: Nach der Ausstrahlung des Films brach ein Donnerwetter über Schorlau aus. Insbesondere die Süddeutsche Zeitung (SZ) in Gestalt von Annette Rammelsberger sowie die Bild-Zeitung zeigten sich über die Hinterfragung der offiziellen Version nicht erfreut. Prompt führten Medien den Kampfbegriff Verschwörungstheorie gegen Schorlau ins Feld und unterstellten ihm, die Wirklichkeit nach seinem Gusto zurechtzubiegen.

Schorlau erkannte, dass es der Berichterstattung nicht nur um eine einfache Kritik an seinem Werk ging und meldete sich am Wochenende nun in einem Artikel in der „Kontext: Wochenzeitung“ zu Wort. Mit klaren Worten zeigt Schorlau auf, dass es einen Journalismus gibt, der offensichtlich Probleme damit hat, die Realität zu erkennen. Zunächst das Offensichtliche: Wer den Krimi gesehen hat und sich einigermaßen mit dem Fall NSU auskennt, wird schnell feststellen, dass hier nicht ein Autor am Werk war, der auf die Schnelle ein paar Versatzstücke der Wirklichkeit mit seiner eigenen Phantasie vermischt hat. Hinter dem, was Schorlau erzählt, steckt viel Arbeit – Recherchearbeit. Darauf verweist Schorlau auch in dem Artikel der „Kontext: Wochenzeitung“. Der Journalist Ekkehard Sieker habe ihn, also Schorlau, maßgeblich unterstützt und zwei Jahre für den Roman recherchiert. Zwei Jahre Recherche? Das mag für eine Medienwelt, in der tiefergehende Recherchen immer mehr zur Ausnahme werden, nur noch schwer vorstellbar sein. Aber das nur am Rande.

Was also haben Medien nun genau an dem Film kritisiert? Der Reihe nach. Rammelsberger, die als Gerichtsreporterin für die SZ am NSU-Verfahren teilnimmt, lässt bereits im Vorspann ihrer Kritik an Schorlaus Ausarbeitung Empörung anklingen. Zur Primetime präsentiere das ZDF einen „Misstrauensantrag gegen den Rechtsstaat” und inszeniere den Tod von Mundlos und Bönhardt als „große Verschwörung“.

Fünfmal taucht das ‚V-Wort‘ in dem Artikel auf. Da heißt es etwa:

  • Die ganz große Verschwörung war schon immer eine tolle Sache.
  • Und derzeit haben die Verschwörungstheoretiker offenbar auch in den öffentlich-rechtlichen Sendern Konjunktur.
  • Wer sich nicht wirklich tief in die NSU-Geschichte gegraben hat, der kann Fiktion und Fakten in diesem Fall nicht mehr unterscheiden. Der glaubt am Ende an die große Verschwörung.
  • Diese Liebe zur Verschwörung hat allerdings eine Nebenwirkung, die den Verantwortlichen in den Sendern vermutlich nicht einmal bewusst ist: Sie spielen ein Spiel mit, in dem andere versierter sind. Leute aus der rechten Szene, die Akten fleddern und Teile daraus ins Netz stellen, um ihre Theorie zu belegen…

Der Tenor also ist klar: Die staatsoffizielle Version zum Fall NSU ist korrekt, eine kritische Hinterfragung und der Gedanke an eine Verschwörung, die Teile des Staates umfasst, sind Unfug.

Aus Sicht von Rammelsberg sitzen, während Schorlau und Co sich an alternativen Interpretationen der Wirklichkeit abarbeiten, derweil „die Journalisten der öffentlich-rechtlichen Sender unermüdlich im Prozess und bemühen sich, die um sich greifenden Fake News über den NSU zu widerlegen.“

„Demnächst“, schreibt die SZ-Journalistin, „werden sie dann womöglich gefragt, warum das Gericht sich nicht endlich um den staatlichen Mord an Mundlos und Böhnhardt kümmert.“
Von Rammelsbergers Meinung, die sie in dem Artikel kund tut, einmal abgesehen: Inhaltlich trägt sie vor, der zuständige Rechtsmediziner habe vor Gericht alle Fragen zum Tod von Böhnhardt und Mundlos „plausibel beantwortet“ , „auch die nach dem Ruß in der Lunge von Uwe Mundlos, der nach dem letzten Banküberfall noch ein Feuer legte in seinem Wohnmobil. Und sich danach erschoss.“

Die Bild-Zeitung setzt sich auch mit der Frage ‚auseinander‘, warum in der Lunge von Mundlos keine Rußpartikel festgestellt wurden. Schließlich, so die offizielle Version, habe Mundlos doch zuerst das Feuer gelegt und sich dann erschossen. Die „Bild“ schreibt: „Richtig ist, dass in Uwe Mundlos’ Lunge keine Rußpartikel festgestellt wurden. Laut Rechtsmedizinern ist das aber kein Indiz gegen eine Selbsttötung.“

Darauf antwortet Schorlau nun in dem taz-Artikel:

„Diese Aussage stimmt, wurde jedoch im Film so nicht behauptet. Rußpartikel in der Lunge sind ein unzuverlässiger Hinweis, ob ein Toter vor seinem Ableben ein Branderlebnis hatte oder nicht. Zuverlässiger, und darum ging es in Buch und Film, ist die Feststellung der Kohlenmonoxid-Hämoglobin-(CO-Hb)Konzentration im Herzblut. Diese lag laut toxikologischem Gutachten bei Uwe Mundlos bei drei Prozent. Das ist ein niedriger Wert. Alle Gerichtsmediziner, die wir dazu befragt haben, gaben an, dass damit Mundlos das Feuer im Camper eigentlich nicht gelegt haben kann.“

Schorlau geht auf eine weitere inhaltliche Kritik ein, die von der Bild-Zeitung kommt. Es geht um den Verbleib der Gehirnmasse. Hierzu gilt es zu wissen: Die Frage steht im Raum, ob Mundlos und Böhnhardt tatsächlich in dem Wohnmobil ums Leben gekommen sind. Wenn dem so ist, so schlussfolgert Schorlau, müssten weite Teile der Gehirnmasse in dem Wohnmobil zu finden sein, schließlich weisen sowohl Mundlos als auch Böhnhardt Einschüsse im Kopf auf, die zu einem Aufriß des Schädels geführt haben.

Die Bild-Zeitung hat nun geschrieben, dass, anders als in dem Film behauptet, sehr wohl „Gewebeanhaftungen“ gefunden und „teilweise entsorgt“ worden seien. Dazu stellt Schorlau fest:

„Nun, es geht im Film und im Buch nicht um irgendwelche “Gewebeanhaftungen”. Durch die Kopfschüsse, mit denen die beiden Neonazis ums Leben kamen, zeigten sich “eine große Schädelaufreißung mit nachweisbarem partiellen Hirnverlust” (Obduktionsbericht). Mundlos’ Resthirn, das bei der Obduktion untersucht wurde, wog 558 Gramm. Das bedeutet, dass etwa 0,8 Kilogramm Gehirnmasse durch den Schuss in den Camper geschleudert wurde (von Böhnhardt über ein Kilogramm). Nur: bei den Asservaten ist davon nichts zu finden. Wenn Mundlos im Camper zu Tode kam, müssen größere Gehirnbrocken sowie spezifische Spurenbilder an der Wand des Campers zu sehen sein. Die Tatortfotos dokumentieren in der Tat eine Menge “Gewebeanhaftungen”, kleinere Blutflecken und dergleichen. Doch von der großen Masse dieses Hirns ist eben nichts zu finden, weder auf den Fotos, noch in den Asservatenlisten, die ansonsten jede “Gewebeanhaftung” sorgfältig dokumentieren.“

Nun wäre es zu wünschen, dass nach diesen Einlassungen von Schorlau die Medien die Argumente des Autors aufgreifen und sich mit ihnen auseinandersetzen. Also ganz im Sinne einer echten Diskussion nach den Prinzipien von Argument und Gegenargument. Ob dies geschehen wird? Vielleicht in einer der großen Polit-Talkshows im Öffentlich-Rechtlichen? Man darf zweifeln.

Die ausführliche Recherche, so steht es für Schorlau fest, habe klargestellt, „dass wir entscheidende Dinge über den NSU-Komplex bis heute nicht wissen.“ Und Schorlau wird noch deutlicher: „Aufgrund unserer Recherchen zum NSU-Komplex bin ich mir jedoch sicher, dass ein großer Teil der offiziellen Geschichte, die das Bundeskriminalamt und die Bundesanwaltschaft den Familien der Opfer und der Öffentlichkeit erzählen, sich so nicht zugetragen haben kann. Insbesondere glauben wir nicht, dass der NSU eine Terrorzelle war, die nur aus drei Personen bestand. Wir gehen davon aus, dass die Rolle der Inlandsgeheimdienste noch nicht ausreichend ausgeleuchtet ist.“

Schorlau, das sagt er in dem Artikel, wolle mit Film und Buch auf eine Reihe von noch immer offenen Fragen in Sachen NSU aufmerksam machen. Und an die SZ-Journalistin richtet er die Worte: „Das mag schmerzen, liebe Frau Ramelsberger, besonders wenn man glaubt, bereits alles zu wissen und wenn man denkt, alles sei zufriedenstellend geklärt. Offene Fragen zu benennen und künstlerisch zu bearbeiten, ist gerechtfertigt.“

Anmerkung: In diesem Beitrag für die „Kontext: Wochenzeitung“ listet Schorlau gemeinsam mit Ekkehard Sieker die zahlreichen Auffälligkeiten im Zusammenhang mit dem Tod von Mundlos und Böhnhardt auf.

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