Cum Cum, Cum Ex, Cum Fake – es ist an der Zeit, die Spielregeln grundsätzlich zu ändern

Jens Berger
Ein Artikel von:
Jens Berger

Nach dem Betrug mit unrechtmäßigen Steuerrückerstattungen für im Kreis verliehene Aktienpakete ist die Kölner Staatsanwaltschaft nun auf eine Steuerbetrugsmasche gestoßen, vor der die US-Börsenaufsicht SEC schon seit Jahren warnt – offenbar haben Banken im Namen reicher Kunden auch Steuerrückerstattungen auf Dividenden für Aktien eingefordert, die sie nie besessen haben. Steuerbefreiungen und Steuerrückerstattungen sind zum Ziel krimineller Aktivitäten in unglaublichem Ausmaß geworden. Opfer ist der Steuerzahler, also wir. Um so unverständlicher ist, dass die Politik diese Form der Kriminalität nicht in der gebotenen Härte bekämpft und die scheunengroßen Schlupflöcher nicht antastet. Dabei wäre es gar nicht so schwer, diese Formen des Betrugs wirkungsvoll zu unterbinden. Man müsste aber auch wollen und dabei fundamental neue Wege gehen. Von Jens Berger.

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Stellen Sie sich doch einmal vor, der Mitarbeiter in der Pfandannahme eines Supermarkts würde einem Komplizen reihenweise hohe Pfandbons ausstellen, die dieser sich dann an der Ladenkasse auszahlen lässt. Anhand dieses – natürlich vereinfachten – Beispiels erklärt der Finanzexperte der Linksfraktion, Fabio De Masi, die Cum-Fake-Masche. Wie lange würde die Betrugsmasche mit den Pfandbons wohl funktionieren? Wahrscheinlich bis zur nächsten Kassenprüfung. Und dies ist der elementare Unterschied zum Betrug mit den „Kapitalertragssteuer-Bons“, die freilich nicht von der Supermarktkasse, sondern vom Finanzamt zurückerstattet werden. Und dies, ohne das zuvor jemals eine Zahlung an das Finanzamt geleistet wurde.

Mit der Spritzpistole gegen die Mafia

Die Steuerprüfer der Finanzämter vergleichen den Kampf gegen die professionelle Steuerkriminalität mit dem Rennen eines Fahrrads mit einem Ferrari. Daran ist auch und vor allem die Politik der „schwarzen Null“ verantwortlich. In Bayern stapeln sich bei der Steuerfahndung schon seit Ewigkeiten 15.000 unerledigte Fälle – Arbeit für sieben Jahre in einem Bereich, in dem die Taten meist nach fünf Jahren verjähren. Alleine im Freistaat fehlen 20.000 Prüfer. Und die wenigen Top-Fahnder die es gibt, werden – vor allem von schwarz-gelben Landesregierungen – systematisch aus dem Job gemobbt – so geschehen in Hessen und ganz aktuell in Nordrhein-Westfalen. So treffen zu wenige, zu schlecht ausgestattete und unzureichend geschulte Steuerfahnder auf ein Heer von Bankern und Top-Anwälten, denen alle Mittel der Welt zur Verfügung stehen. Es ist so, als solle der Dorfpolizist mit einer Spritzpistole die Mafia hochnehmen.

Die krasse Ungleichheit der Mittel ist dabei schon der Keim des Problems. Denn bereits bei der Formulierung der Gesetze fehlt es dem Staat am nötigen Wissen. Da im Finanzministerium keine Kompetenzen über die Praktiken der Banken und Top-Kanzleien vorhanden ist, engagiert man gerne Mitarbeiter eben jener Banken und Top-Kanzleien, um den Gesetzgeber bei der Steuergesetzgebung zu beraten. Und die wenigen Experten, die zeitweise im Finanzministerium die Interessen des Staates vertreten, wissen genau, dass sie nach ein paar Jahren „marktfreundlicher“ Arbeit einen wesentlich besser dotierten Job in der Finanzwirtschaft bekommen. Wen wundert es da ernsthaft, dass die entsprechenden Gesetze und Vorschriften oft mit scheunentorgroßen Schlupflöchern versehen sind?

Cum X – um was geht es?

Bei Cum Cum werden Aktien von mindestens drei Akteuren um den Dividendenstichtag herum im Kreis gehandelt, um die Kapitalertragssteuer zu hinterziehen. Die Beute wird dabei unter den Beteiligten, der Bank und den beratenden Kanzleien aufgeteilt. Bei Cum Ex läuft es genau so, nur dass hier über Leerverkäufe von den Finanzämtern Rückerstattungen für nie gezahlte Steuern auf nie kassierte Dividenden abgezockt werden. Bei Cum Fake werden gar Steuerrückerstattungen auf nie gezahlte Steuern für nie geflossene Dividenden von nicht vorhandenen Aktien ergaunert. Der Aktienbesitz wird mittels „Hinterlegungsgutscheinen“ von den Banken vorgetäuscht. Zwei Töchter der Deutschen Bank wurden für genau diese Praktiken im Juli dieses Jahres von der US-Wertpapieraufsicht zu einer Strafe von 75 Millionen US$ verurteilt.

Alle drei Maschen nutzen dabei Regulierungslücken aus, die eigentlich sinnvolle Mechanismen des internationalen Steuerrechts betreffen. Grundsätzlich ist es natürlich sinnvoll, dass die Kapitalertragssteuer auf Dividenden schon an der Quelle – also den Aktiengesellschaften und Depotbanken – automatisiert an den Fiskus abgeführt wird. Das Problem: Nur bei inländischen Privatpersonen ist die Kapitalertragssteuer eine echte Abgeltungssteuer. In allen anderen Fällen besteht das „Risiko“ einer Doppelbesteuerung. Bei Unternehmen gehen Dividendenerträge in die Gewinn- und Verlustrechnung ein, daher kann die einbehaltene Kapitalertragssteuer zurückgefordert werden. Und da die Kapitaleinkünfte von Ausländern auch in deren Heimatland besteuert werden müssen, kann auch hier vom deutschen Fiskus im Rahmen der Doppelbesteuerungsabkommen die einbehaltene Kapitalertragssteuer zurückgefordert werden. Dies ist übrigens kein großer Bürokratieakt, sondern geht in der Regel automatisiert. Die Prüfung wurde dabei an die Depotbanken ausgelagert. Da könnte man freilich auch einen Hund damit beauftragen, einen Haufen Knochen zu bewachen.

Die Arglosigkeit des Gesetzgebers gegenüber den Banken zieht sich wie ein roter Faden durch die jüngere Geschichte der Finanzkriminalität. Nur 15% aller deutschen Aktien werden von Privatpersonen gehalten, ein Teil davon zudem von „Steuerausländern“. Die Rückerstattung der Kapitalertragssteuer auf Dividendenerträge ist also keine Ausnahme, sondern die Regel. Da stellt sich dann allerdings die Frage, warum der Gesetzgeber ein derartiges Einfallstor nicht schließt? Es gäbe ja durchaus Mittel und Wege.

Einfach umzusetzen, aber für kriminelle Banken wohl auch zu umgehen, wären beispielsweise Stellschrauben wie die Einführung einer Mindesthaltefrist oder eine Verschärfung der Dokumentationsvorschriften. Aber auch hier sollte man sich darüber klar sein, dass die nötigen Gesetze und Regulierungen aus Mangel an eigenem Know how wohl nur unter Zuhilfenahme eben jener Akteure möglich ist, deren Interesse ganz sicher nicht deckungsgleich mit dem der Bevölkerung ist. Was also tun?

Ein einfacher Vorschlag

Wenn es nicht umsetzbar ist, auf Basis der aktuellen Rahmenbedingungen ein Gesetz zu machen, das im Sinne der Allgemeinheit ist, ist es notwendig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen von Grund auf neu zu formulieren. Warum nutzt man nicht die moderne Technik, um neue Praktiken einzuführen, die dem Staat die Kontrolle über die Dokumentation von Finanzmarktgeschäften wiedergeben? Dies könnte beispielsweise über digitale Zertifikate geschehen, die an die dividendenberechtigten Aktien gekoppelt sind und die nach der Blockchain-Technologie funktionieren, also die Daten der Transaktionen und der daran beteiligten Akteure fälschungssicher in sich tragen. Dann wäre für jede Aktie lückenlos dokumentierbar, wann sie wie lange wem gehört hat und wer für eine Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragssteuer in Frage kommt. Wer diese Zertifikate nicht aufweisen kann oder aus technischen oder Datenschutzgründen lieber nicht am System teilnimmt, ist halt nicht steuerrückerstattungsberechtigt. So einfach könnte es sein und ich würde dafür wetten, dass ein solches System schon in wenigen Monaten umsetzbar wäre, wenn man es denn nur wollte.

Doch wahrscheinlich ist dieser Vorschlag zu einfach, um umsetzbar zu sein. Grundsätzlich ist es aber ohnehin an der Zeit, das Heft des Handelns wieder zurückzuerobern und im Zweifel bestehende Vergünstigungen und Vereinfachungen einfach auszusetzen. Als Otto Normalverbraucher muss man auch Berge voller Belege einreichen, um vom Finanzamt Monate später eine Rückerstattung zu bekommen. Es ist nicht wirklich einzusehen, warum ausgerechnet kriminellen Banken da eine weitgreifende Partnerschaft angeboten wird.

Wenn sich alle Beteiligten an die Regeln halten und es keinen Schaden für Unbeteiligte gibt, kann der Staat hoheitliche Aufgaben ruhig abgeben und bürokratische Vorgänge entschlacken. Die zahlreichen Straftaten zeigen jedoch, dass diese Voraussetzungen bei der Besteuerung von Kapitalerträgen ganz sicher nicht vorhanden sind. Hier stehen die kriminelle Energie der Betrüger selbst und der am Betrug beteiligten Banken in keinem Verhältnis zur liberalen und deregulierten Gesetzgebung. Dies muss die Politik auch endlich einmal einsehen und einen klaren Paradigmenwechsel einleiten. Vor dem Gesetz ist schließlich jedermann gleich – auch wenn in der Praxis natürlich einige gleicher sind.