Keine Pressefreiheit für russische Staatsmedien

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Nach der Debatte um eine deutsche Rundfunklizenz für den russischen Staatssender „RT“ gerät das nächste russische Medium in Schwierigkeiten: Das Radioprogramm „SNA“ von „Sputnik“ wurde vorerst abgeschaltet. Von Tobias Riegel.

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Die Atmosphäre gegenüber vom russischen Staat finanzierten Medien wird in Deutschland zunehmend kritischer. Die neueste Entwicklung ist, dass das „SNA-Radio“, das deutsche Radioprogramm der staatlichen russischen Nachrichtenagentur „Sputnik“, ab dem 1. März den Sendebetrieb in Berlin und Brandenburg einstellen muss: Die Medienanstalt Berlin Brandenburg (MABB) hat die Lizenz für den ausstrahlenden Sender „Mega-Radio“ verweigert, wie „Sputnik“ vermeldet und die MABB in einer Pressemitteilung erklärt.

Dieser Schritt erinnert an die jüngste Debatte um eine deutsche Rundfunklizenz für den russischen Staatssender „RT“. Durch diese Diskussion wurden wichtige Fragen der Pressefreiheit, der Willkür und des Messens mit zweierlei Maß berührt – im Zuge der Debatte hatte sich auch eine „große Medien-Koalition gegen ‚RT Deutsch‘“ gebildet, wie die NachDenkSeiten hier berichtet haben. Besonders fragwürdig hatte sich in dem Konflikt um die „RT“-Lizenz der Chef des Deutschen Journalistenverbands, Frank Überall, verhalten, dem die NachDenkSeiten daraufhin den Rücktritt nahegelegt hatten.

Aufregung bis nach Moskau

Beim aktuellen Fall war das nun ab 1. März abgestellte „SNA“-Radioprogramm in Berlin und Brandenburg auf den Frequenzen des Radiosenders „Mega-Radio“ ausgestrahlt worden. Im Internet wird das Programm weiterhin verfügbar sein. Ende vergangenen Jahres war ein Antrag auf Erteilung einer Dauerlizenz von der Regulierungsbehörde abgelehnt worden, so „Sputnik“. Der aktuelle Vorgang schlägt Wellen bis nach Russland, wo sich die Sprecherin des Außenministeriums, Maria Sacharowa, am Donnerstag offiziell dazu äußerte:

„Die Weigerung wurde vor allem damit begründet, dass ‚Mega-Radio‘ finanziell von der Mediaholding ‚Russia Today‘ abhängig ist. (…) Die deutschen Behörden haben bemängelt, dass der Frequenzinhaber ‚den Inhalt des Senders nicht kontrolliert‘. Allerdings gab es von offizieller Seite keine Hinweise darauf, welche Inhalte des Programms warum bemängelt werden. Gab es Anzeichen für Propaganda, Fake-News, Verzerrungen von Informationen, Desinformation oder vielleicht eine respektlose Haltung gegenüber den Grundprinzipien der BRD? Ich glaube nicht, dass es dazu Beschwerden gab.“

Geografisch-politische Positionierung als Zensur-Grund?

Die Regulierungsbehörde MABB geht auf solche inhaltlichen Fragen nicht ein, sondern verteidigt den Schritt laut „Sputnik“ zunächst mit dem Argument, der Veranstalter habe „im Eilverfahren nicht glaubhaft dargelegt, dass eine Abschaltung (…) seine wirtschaftliche Existenz“ gefährde. Mutmaßlich tiefere Gründe nennt die MABB in ihrer Erklärung:

„Das Oberverwaltungsgericht hat zudem nach vorläufiger Einschätzung auch Zweifel an der Veranstaltereigenschaft von ‚Mega-Radio‘ geäußert, da der Sender in einem hohem Maße finanziell von dem staatlichen russischen Medienunternehmen ‚Rossiya Segodnya‘ (Russland heute) abhängig sei.“

In diesem Absatz findet sich das grundlegende Problem des Vorgangs: Ein Sender wird nicht wegen inhaltlicher oder bürokratischer Verfehlungen bekämpft, sondern mutmaßlich vor allem wegen seiner geografisch-politischen Positionierung. In diesem Artikel sollen die Inhalte von „Sputnik“ nicht pauschal verteidigt werden – wohl aber sollen die Prinzipien der Gleichbehandlung und der Meinungsfreiheit auch gegenüber russischen Medien geachtet werden.

„Schlag gegen die Meinungsfreiheit“

Entscheidung und Begründung der MABB stoßen bei den Betroffenen auf Unverständnis, etwa bei Peter Valentino, Geschäftsführender Gesellschafter von „Mega-Radio“. Das Vorgehen sei ein „Schlag gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung“. Man könne doch kein „Programm, das jahrelang in Berlin ohne jegliche Beanstandung gesendet hat“, ohne Gerichtsbeschluss abschalten. Valentino fährt fort:

„Wenn die Meinungsvielfalt (heute immer noch als Pressefreiheit bezeichnet) angeblich eine der wichtigen Werte der westlichen Demokratien ist, dann sind damit anscheinend nicht alle gemeint. Jedenfalls kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Meinung Russlands in Berlin (politisch) wohl nicht erwünscht ist.“

„Deutsche Welle“ in Russland – Zweierlei Maß?

Es sei auch „mehr als verwunderlich“, so Valentino, dass in Moskau „der deutsche Staatssender ‚Deutsche Welle‘ ohne Kontrolle sein Programm senden“ könne – jedoch in Berlin ein deutsches Radiounternehmen, das die zugelieferten Inhalte sogar vor Aussendung kontrolliere, dies nun nicht mehr dürfe. Das sieht – erwartungsgemäß – auch das russische Außenministerium so, das genüsslich an die Pressefreiheit in Deutschland erinnert:

“Vor dem Hintergrund der sich allgemein verschlechternden Situation rund um die russischen Medien in Deutschland ist es schwer, bei dem Vorfall um den Sender ‚Sputnik‘ keine politische Komponente zu erkennen. Wir fordern die deutschen Behörden, einschließlich der Berufsgemeinschaft der Journalisten, die erklärt haben, dass sie stolz auf ihr eigenes Maß an Redefreiheit sind, auf, die Meinungsfreiheit bei der Regulierung der Medien zu gewährleisten.“

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