Bei grob fahrlässigen bzw. fremdbestimmten politischen Entscheidungen sollte es Sanktionen bis hin zur Strafverfolgung geben. Ein Beitrag zur Demokratiediskussion.

Albrecht Müller
Ein Artikel von:

Die Bundestagsabgeordneten Fabio de Masi und Victor Perli haben bei der Berliner Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Untreue gegen Verkehrsminister Scheuer gestellt. Das PKW-Mautdebakel sei ein Fall für die Justiz. Verkehrsminister Scheuer habe ohne jeden Skrupel Steuermillionen in den Sand gesetzt und Parlament und Öffentlichkeit belogen. Siehe hier. Was sich Scheuer geleistet hat, ist ein eklatanter Fall. Es gibt darüber hinaus eine Reihe von politischen Fehlentscheidungen, die in Kenntnis der hohen Risiken getroffen worden sind und bei denen in ähnlicher Weise wie bei den Fehlleistungen von Herrn Scheuer große Interessen bedient werden sollten und bedient worden sind. Dass es in westlichen Demokratien keine Sanktionen gegen derartige Entscheidungen gibt, ist ein Manko, das an die Substanz dessen geht, was man gemeinhin Demokratie nennt. Albrecht Müller.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Im Folgenden wird an einige weitere Beispiele erinnert, in Stichworten, denn die Leserinnen und Leser der NachDenkSeiten haben die meisten Entscheidungen = Fehlentscheidungen im Kopf:

  1. Die Verringerung der Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rente und die gleichzeitige Einführung der Riester-Rente, der Rürup-Rente und der Entgeltumwandlung waren eindeutig von den Interessen der Finanzwirtschaft, der Versicherungen und der Banken initiiert und gesteuert.

    Die Fehlentscheidungen füllten die Kassen dieser Interessenten, sie kosteten den Steuerzahler Milliarden und was das Schlimmste ist: Zu diesem Zweck wurde auch noch die Altersversorgung von Millionen Menschen verringert.

    In diesem konkreten Fall müsste es Sanktionen gegen die beteiligten Politiker geben, also gegen Schröder und Riester zum Beispiel. Aber es müsste zugleich Möglichkeiten geben, Wissenschaftler, die falsch beraten haben, bei ihrer Verantwortung zu packen. Das gilt für Raffelhüschen, für Rürup, für Börsch-Supan, u.a. Im konkreten Fall von Rürup und Riester ist an der Tatsache ihrer nachfolgenden kommerziellen Zusammenarbeit mit einem der Hauptprofiteure, mit Carsten Maschmeyer, erkennbar und belegbar, dass sie von Interessen geleitet waren.

    Es war im konkreten Fall vorher schon erkennbar, dass die Entscheidungen teuer und ein Flop werden. Warnungen gab es zuhauf. Nicht zuletzt von den NachDenkSeiten und in Büchern wie „Die Reformlüge“ und „Machtwahn“.

  2. Die Auflösung der Deutschland AG und die Einführung der Steuerbefreiung für beim Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen offengelegte Gewinne (Siehe dazu Kapitel IV.11.in meinem Buch „Glaube wenig. Hinterfrage alles. Denke selbst.“) war von Interessen fremdbestimmt.

    Die Staatsanwälte müssten im konkreten Fall recherchieren und prüfen, ob es im Vorfeld und während der Prozedur Gespräche mit den großen Banken, Hedgefonds und anderen Kapitalsammelstellen, die inzwischen weite Teile der deutschen Industrie beherrschen, gegeben hat.

  3. Die Beteiligung Deutschlands am völkerrechtswidrigen Krieg in Jugoslawien ist nicht auf der Basis von Sacherwägungen der Regierung Schröder entschieden worden, sondern sehr wahrscheinlich auf Druck der USA und anderer NATO-Staaten. Ist eine solche Fremdbestimmung justiziabel? Vermutlich nicht. Aber die Debatte über diesen Missstand sollten wir endlich beginnen. Das ist besonders relevant, weil es inzwischen aufgrund der offensichtlichen „Kriegslust“ insbesondere der CDU-Vorsitzenden und amtierenden Verteidigungsministerin immer wieder neue Fälle geben wird, in denen nicht Sacherwägungen, sondern Einflüsterungen Dritter die Entscheidung prägen werden – zulasten der Steuerzahler und zulasten des Lebens von jungen Menschen.
  4. Die Vermehrung der Fernsehprogramme und Kommerzialisierung der Fernsehprogramme mit Einsatz von rund 10 Milliarden öffentlicher Gelder durch die Regierung Kohl und bei tätiger Mitwirkung des damals zuständigen Ministers Schwarz-Schilling war sachlich nicht begründet. Es gab Warnungen, die damals schon erkennbar richtig waren und sich inzwischen auch in der Realität als stichhaltig erwiesen haben. Die Entscheider von damals haben das beiseite gewischt und öffentlich dagegen polemisiert. Wo bleibt die Sanktion? Dass es diese nicht gibt, muss auf den Tisch der öffentlichen Debatte.
  5. Helmut Kohl ließ die Eisenbahnerwohnungen privatisieren und an ein der CDU nahestehendes Ehepaar verkaufen. Keinerlei Sanktionen, obwohl diese Entscheidung sowohl finanziell als auch wegen der Notwendigkeit, öffentliches Eigentum an preiswerten Wohnungen zu erhalten, falsch war und schon zum Zeitpunkt der Entscheidung erkennbar falsch war.
  6. Die Deutsche Bundesbank hat 1992/1993 den Leitzins auf über 8,5 % angehoben. Das war erkennbar falsch: Es war eine Entscheidung zugunsten der Geldvermögensbesitzer und zulasten von Konjunktur und Arbeitsplätzen. Auch hier sind strafrechtliche Sanktionen schwer vorstellbar. Aber die Debatte über diese Möglichkeit muss begonnen werden.
  7. Es war schon spätestens vor 20 Jahren erkennbar, dass die Chemisierung der Landwirtschaft und vor allem der Einsatz von Glyphosat weitreichende Folgen für das Überleben von Insekten und Vögeln haben wird. Auch Schäden für den Menschen sind seit längerer Zeit nachgewiesen und diskutiert. Dennoch ist diese Politik ohne Gewissensbisse weitergemacht worden, auch von Politikerinnen und Politikern, die sonntags in die Kirche gehen und den Gott der Schöpfung preisen. Auch hier sind die praktischen Möglichkeiten für rechtliche Sanktionen nicht konkret erkennbar. Aber die Diskussion über das Thema muss geführt werden. Es darf hier wie in den anderen Fällen nicht der Eindruck hängenbleiben, es gehe um Kavaliersdelikte.
  8. Zum Schluss ein Fall aus der Welt der mit der Politik verbundenen Privatwirtschaft. Die Deutsche Bundesbahn wurde in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Den Vorstandsvorsitzenden dieser AG wurde von Seiten des Bundes meist freie Hand gelassen, die Unternehmensentscheidungen im Zusammenspiel mit dem Aufsichtsrat zu treffen. Mehrere Chefs der Deutschen Bahn AG haben diese Entscheidungsfreiheit zu sonderbaren Unternehmensdispositionen genutzt – herausragend gilt das für Hartmut Mehdorn. Er hat Unternehmen in aller Welt gleich im Dutzend zusammengekauft und der Deutschen Bahn AG auf diese Weise einen Schaden von Abermillionen beschert. Wo bleibt die Sanktion? Es müsste wirklich möglich sein, in solchen Fällen auch auf das Privatvermögen der handelnden Person zurückzugreifen, auch dann, wenn damit quantitativ der Schaden nicht zu heilen ist. Zu heilen wäre auf diese Weise aber der Schaden für die demokratische Verfassung und die Substanz der Demokratie. Denn solche Sanktionen hätten zumindest die Folge, dass leichtfertig getroffene Fehlentscheidungen vermieden werden.

Es gibt noch viele andere Fälle. Mir ist wie zuvor mehrmals erwähnt auch klar, dass es äußerst schwierig ist, in den konkreten Fällen juristisch vorzugehen. Aber genauso klar ist, dass endlich die Diskussion darüber losgehen muss. Andernfalls schwindet der Vertrauen in diese Art von Demokratie noch mehr, als es bisher geschehen ist. Und vor allem werden die politischen Entscheidungen immer schlechter, weil die Entscheidungsträger nicht fürchten müssen, dafür haftbar gemacht zu werden. Oft sind sie schon nicht mehr im Amt, wenn der Schaden offensichtlich wird. Aus diesem Grund scheidet auch die übliche demokratische Sanktion aus. Denn die Verursacher der Fehlentscheidungen sind nicht mehr im Amt und können deshalb von den Wählerinnen und Wählern bei Wahlen nicht bestraft werden.

Die NachDenkSeiten sind für eine kritische Meinungsbildung wichtig, das sagen uns sehr, sehr viele - aber sie kosten auch Geld und deshalb bitten wir Sie, liebe Leser, um Ihre Unterstützung.
Herzlichen Dank!