Überraschungscoup in Frankreich

Überraschungscoup in Frankreich

Überraschungscoup in Frankreich

Marco Wenzel
Ein Artikel von Marco Wenzel

Die Drohung lag schon lange in der Luft. Überraschend war eigentlich nur der Zeitpunkt. Am Samstagabend, 29. Februar, beschloss der Ministerrat die Anwendung von Artikel 49.3 der französischen Verfassung, um die Diskussionen im Parlament über das Gesetzesprojekt zur Rentenreform in erster Instanz zu beenden. Von Marco Wenzel.

Eigentlich war der Ministerrat an diesem Samstag zu einer Krisensitzung einberufen worden, um über Gegenmaßnahmen zur Ausbreitung des Krankheitserregers Covid-19 zu beraten. Keiner hatte damit gerechnet, dass das Kabinett dort auch beschließen würde, die Karte des Art. 49.3 der Verfassung aus der Tasche zu ziehen.

Im Anschluss an die Kabinettssitzung begab sich Premier Philippe sogleich in die Nationalversammlung, das französische Parlament, um die Entscheidung öffentlich kund zu tun. „In Übereinstimmung mit Artikel 49 Absatz 3 der Verfassung … und nachdem ich die Genehmigung des Ministerrats am 29. Februar erhalten habe, habe ich beschlossen, die Verantwortung der Regierung für den Gesetzentwurf zur Einführung eines universellen Rentensystems zu übernehmen“, erklärte er dem Parlament. Damit kamen die Debatten sofort zum Stillstand.

Das übliche 49.3-Verfahren sieht vor, dass die Parlamentarier ab dem Moment, es war 17.35 Uhr am Samstagabend, 24 Stunden Zeit haben, um am Sonntag vor 17.35 Uhr einen Misstrauensantrag gegen die Regierung einzureichen. Sobald der Misstrauensantrag eingereicht wird, muss er innerhalb von 48 Stunden in der Nationalversammlung debattiert werden. Wenn der Misstrauensantrag angenommen wird, muss die Regierung zurücktreten.

Es wurden auch zwei Misstrauensanträge fristgerecht eingereicht, einer von der linken Opposition und einer von den Konservativen. Erwartungsgemäß wurde keiner der beiden Misstrauensanträge am Dienstagabend in der Nationalversammlung angenommen. Die Regierung, die in diesem Fall hätte zurücktreten müssen, hatte das aber nie zu befürchten. Sie hat eine absolute Mehrheit im Parlament. Zudem werden nur die Stimmen gezählt, die explizit für den Misstrauensantrag stimmen, alle Stimmen dagegen, Enthaltungen oder nicht anwesende Parlamentarier werden als Vertrauen für die Regierung gewertet.

Damit gilt das Gesetz zur Rentenreform nun in erster Lesung als verabschiedet. Jetzt geht der Text in den Senat und von dort wieder zurück in die Nationalversammlung.

Die Abgeordneten haben am Mittwoch aber noch immer das die Reform begleitende und mit 1.800 Änderungen versehene dazugehörige Organisationsgesetz auf der Tagesordnung. Seine Prüfung bis zum Sonntagabend (8. März) sei aber machbar, so der Fraktionschef der LREM, da der Text nur fünf Artikel habe (gegenüber 65 für die Hauptrolle).

Es dürfte niemandem entgangen sein, dass der Premierminister die Beendigung der Parlamentsdebatte im Anschluss an eine Krisensitzung der Regierung zum Thema des Erregers Covid-19 mitgeteilt hat. Das hat seine Gegner erst recht schockiert. Der Regierungschef beeilte sich darum, noch am Abend auf dem ersten Fernsehkanal TF1 zu versichern, zwischen dem Griff zum 49.3 und dem Covid-19 bestehe „keinerlei Verbindung“. Eine Aussage, die ihm aber kaum einer abnehmen will. Denn in derselben Sitzung wurde auch beschlossen, Stufe 2 und damit die erste Alarmstufe auszurufen und Versammlungen in geschlossenen Räumen von mehr als 5.000 Personen zu verbieten, wegen Gesundheitsgefahr natürlich. In ganz Frankreich gab es zu dem Zeitpunkt etwa 130 infizierte Personen und 2 Tote. Aber, auch wenn es zynisch klingen mag, aus diesem Blickwinkel betrachtet dürfte eine weitere Ausbreitung des Coronavirus der Regierung in die Hände spielen.

Eine richtige Epidemie, ein paar tausend oder zehntausend Infizierte, und Macron wird die nächste Alarmstufe ausrufen, alle Versammlungen verbieten, vielleicht sogar eine Ausgangssperre verhängen können. Polizei und Militär werden die Ausgangssperre überwachen, während die Menschen zu Hause auf Entwarnung warten und die Gesetzgebungsmaschine derweil wie geschmiert und ungestört weiterlaufen kann. Und am Ende der Virusepidemie stehen dann vollendete Tatsachen in Sachen Rentenreform sowie eine nicht mehr vorhandene Oppositionsbewegung dagegen.

Rentenreform im Schnellverfahren

Wie wir bereits berichtet haben, hat die Regierung Macron beschlossen, das Projekt im Schnellverfahren durchzupeitschen, und dafür die notwendigen rechtlichen Maßnahmen in die Wege geleitet. Jetzt will Macron es so schnell wie möglich hinter sich bringen und zeigen, dass seine Hand dabei nicht zittert.

Macron musste, um in seinem Zeitplan zu bleiben, deshalb unbedingt die erste Lesung in der Nationalversammlung vor den Parlamentsferien für die Kommunalwahlen am 15. und 22. März beenden. Das Parlament stellt seine Arbeit vom 9. bis zum 22. März ein.

Dabei hatte schon der Staatsrat Ende Januar bemängelt, dass er wegen der herrschenden Eile „nicht die Zeit zum Nachdenken hatte, die notwendig ist, um die bestmögliche Rechtssicherheit“ für die Reform zu gewährleisten. Es könnte demnach sogar sein, dass das Projekt im Nachhinein vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt werde.

Im April steht das Gesetz auf der Tagesordnung des Senats, in dem die Regierungsparteien keine Mehrheit haben. Die Rentenreform kommt ohne Pause in den Senat. Das Oberhaus wird den Text Ende April prüfen müssen, ohne die beantragte zweiwöchige Frist bis Anfang Mai erhalten zu haben, um die Ergebnisse der Finanzierungskommission abzuwarten, die bis Ende April tagt.

Im Senat kann die Regierung zwar den Artikel 49.3 nicht anwenden, aber sie hat noch andere verfassungsmäßige Möglichkeiten, das Gesetz durchzusetzen, auch wenn keine Einigung im Senat erfolgen sollte. Denn von den beiden Kammern, Nationalversammlung und Senat, ist die Nationalversammlung die stärkere. Die NDS werden jedenfalls ihre Leser über den weiteren Werdegang auf dem Laufenden halten.

Im Prinzip ist es aber so, dass jetzt der Senat die Möglichkeit hat, das Gesetzesprojekt zu untersuchen und seinerseits Änderungsvorschläge einzubringen. Laut Premierminister wird den Senatoren nicht die ursprüngliche Version des Gesetzes vorgelegt, sondern eine neue Version, in der eine Vielzahl der bisher bereits diskutierten Änderungsanträge berücksichtigt wurde. Von den 65 Artikeln im Gesetzesprojekt waren bis zum 29. Februar gerade einmal die ersten 7 diskutiert und angenommen worden. Die restlichen 58 wurden so wie sie sind an den Senat weitergeleitet. Von den 232 Änderungsanträgen, die in der Fassung für den Senat beibehalten wurden, gibt es Änderungsanträge, die von allen Fraktionen des Parlaments vorgeschlagen wurden. Ausgenommen diejenigen von La France Insoumise!

Beide Kammern sollen dem Parlament in zweiter Lesung einen identischen Gesetzestext vorlegen. Um dies zu erreichen, werden jetzt sogenannte „navettes“ (dt. „Schiffchen“) zwischen Nationalversammlung und Senat ausgetauscht. „Die Strategie des Senats besteht normalerweise darin, Texte zu ändern, aber dieser ist nicht reparierbar“, sagt dazu ein Mitglied des Senats. Wenn keine Übereinstimmung erreicht werden kann, kann die Nationalversammlung ihren Text trotzdem zur Abstimmung vorlegen. Und auch in der zweiten Lesung hat die Regierung dann wiederum die Möglichkeit, die Debatte über den Verfassungsartikel 49.3 abzubrechen. Laut Plan der Regierung soll das Gesetz noch vor der Sommerpause in Kraft treten.

Man sieht, es gibt kaum eine rechtliche Möglichkeit, das Gesetzesprojekt zu verhindern, wenn die Regierung entschlossen ist, es um jeden Preis durchzusetzen. Man kann zwar versuchen, den Prozess in die Länge zu ziehen, wie die Opposition es machte, indem sie allein etwa 25.000 Änderungsanträge einbrachte, und ihm so viele Steine wie möglich in den Weg zu legen. Beschränkt auf Praktiken wie Behinderungen oder Misstrauensantrag, sind die Abgeordneten der Linken jedoch machtlos. Verhindern kann man die Rentenreform nur durch Druck von der Straße, indem man den Preis dafür für Macron so hochschraubt, dass er entweder nachgibt oder seinen Hut nimmt.

Der Rückgriff auf Artikel 49.3

Der energische Schritt der Exekutive am Samstag unterstreicht einmal mehr das Fiasko der Macron‘schen Rentenreform. Bei einem so grundlegenden Text für die Zukunft des Landes mit aller Gewalt vorzugehen, birgt die Gefahr, früher oder später dafür bezahlen zu müssen. Dessen ist sich die Regierung mit Sicherheit auch bewusst. Aber sie will die Sache jetzt so schnell wie möglich hinter sich bringen. Realität ist auch, angesichts des wachsenden Widerstandes in den eigenen Reihen, dass die Regierung sogar ihre Fassadenmehrheit im Parlament selber anzweifeln muss.

Macron kann die französische Bevölkerung nicht mehr für das Projekt gewinnen. Dafür hatte er mehr als 2 Jahre Zeit, es ist ihm nicht gelungen. Viele Skandale und schlechte Handwerksarbeit haben die Reform bisher begleitet. Die Regierung hat in der öffentlichen Kommunikation um die Rentenreform völlig versagt.

Dabei wäre eine Rentenreform angesichts des Wirrwarrs von 42 verschiedenen Systemen ja nicht einmal so unvernünftig gewesen. Die Umwandlung in ein universelles, gerechtes System macht durchaus Sinn. Im Grunde ist es eine sozialdemokratische Reform, die von rechten Technokraten und Politikern falsch umgesetzt wurde und so zum Fiasko führte.

Kaum eine FranzösIn wird heute für sich etwas anderes als eine Rentenkürzung von dieser „Reform“ erwarten können. „Die Franzosen müssen länger arbeiten“, hatte Premier Philippe gleich zu Beginn erklärt. Das heißt in der Logik der Macronie: Länger arbeiten, ohne dafür etwas zu bekommen. Oder aber zum selben Zeitpunkt wie bisher auszuscheiden und dafür eine Kürzung der Rente hinzunehmen. Kaum eine Alternative, die sich eine FranzösIn in Zeiten von Arbeitslosigkeit und Lohnkürzungen bis an den Rand des Existenzminimums noch leisten kann. Arbeiten bis zum Einsargen also.

Der Rückgriff auf den Ausnahmeparagrafen 49.3 ist das Eingeständnis der Regierung, dass das von den meisten FranzösInnen ablehnte Rentenreformgesetz nur mit diesem fragwürdigen, undemokratischen Hebel gerettet werden kann. Die Verabschiedung des Gesetzes soll nun per Dekret erfolgen, ein Gesetz, das selbst mit Rückgriffen auf Verordnungen durchsetzt ist. Die Verantwortung dafür liegt weitgehend bei der Exekutive, die sich wegen selbstgesetzten Fristen zu seiner Durchsetzung, aber auch deshalb, weil die Rentenreform nicht der angeblichen Vereinfachung der Rentengesetzgebung zum Wohle aller FranzösInnen, sondern zur weiteren Umverteilung von Arbeit nach (Finanz)kapital dienen soll, in eine unvermeidliche Konfrontation mit der Bevölkerung verstrickt hat.

Insofern wirft der jetzige Rückgriff auf Artikel 49.3 durchaus ein erhebliches demokratisches Legitimitätsproblem auf. Angesichts der verfahrenen Situation möchte Macron es jetzt so schnell wie möglich hinter sich bringen und zeigen, dass seine Hand dabei nicht zittert. Während die französische Bevölkerung zusehen muss, wie sich das Vorgehen der Regierung zu einem reinen Akt der Autorität entwickelt.

Neben seiner antidemokratischen Frechheit ist dieses Vorgehen auch eine Bankrotterklärung der bürgerlichen Demokratie, der zufolge es ja angeblich das höchste demokratische Gut sei, irgendeine Partei zu wählen, die dann im Parlament die Interessen ihrer Wähler vertritt. Wenn Macron aber auf parlamentarischem Weg nicht mehr weiterkommt, dann lässt er das mit der Demokratie eben weg.

Empörung in der Bevölkerung

Erste Reaktionen ließen nach der Verkündung von Philippe nicht lange auf sich warten. Schon am Abend des 29. Februar versammelten sich spontan Menschen vor der Nationalversammlung und tags darauf vor dem Pariser Rathaus. Wenn auch zunächst noch wenige, es gab ja kaum Zeit zur Mobilisierung. Insofern war der Überraschungscoup der Regierung gelungen. Die Gewerkschaften mussten sich erst einmal zusammenfinden und über die nächsten Schritte beraten und riefen zu ersten dezentralen Demonstrationen am 3. März auf, dem Tag, an dem auch die beiden Misstrauensanträge im Parlament abgelehnt wurden.

Trotzdem war jetzt klar, dass man nicht, wie von der Intersyndicale angekündigt, bis zum 31. März warten konnte, um weitere Schritte in die Wege zu leiten. Das Koordinationskomitee RATP-SNCF, das kämpferischste Gremium in der Streik- und Protestbewegung, hat für Dienstag, 10. März, zu einer großen Streikversammlung aufgerufen, in der zuerst die Bilanz der bisherigen Streikaktionen gezogen werden soll. Die weitere Tagesordnung der Versammlung besteht hauptsächlich darin, einen substanziellen Schlachtplan für eine möglichst massive Streikbewegung in möglichst vielen öffentlichen und privaten Sektoren zu erstellen sowie die Möglichkeiten zum Aufruf für einen landesweiten Generalstreik und dessen technische Umsetzung zu diskutieren.

Am 5. März war ein Aktionstag in den Universitäten, verbunden mit Sperrung und Schließung derselben. Universitäten und Labors gingen gegen die Prekarität in ihren Berufen auf die Straße. Neben ihrem Unmut über die Rentenreform wehren sie sich auch gegen ein Gesetzesprojekt in ihrem Berufszweig, das zu noch unsichereren und befristeten Beschäftigungen führen würde. Der Aufruf wurde von allen Gewerkschaften unterstützt.

Zudem werden inzwischen neue Formen des Protestes ausprobiert. Unvergessen die Balletttänzerinnen der Pariser Oper am Weihnachtsabend, die die Streikbewegung mit einer Aufführung des Schwanensees unter freiem Himmel unterstützten. Die Neujahrsansprache von Direktorin Sybile Veil von Radio France, die eben dabei ist, den Sender zu „rationalisieren“, wurde von den Beschäftigten mit Giuseppe Verdis „Gefangenenchor“ übertönt. In Caen wollte die Justizministerin eine Rede vor versammelten Anwälten halten. Diese warfen ihr ihre schwarzen Roben vor die Füße und gingen nach Hause. Ärzte schmeißen ihre weißen Kittel den Rednern vor die Pulte und Lehrer entleeren den Inhalt ihrer Schulranzen vor die Füße von regimetreuen Schulleitern, werfen alte Schulbücher vor die Rektorate oder verbarrikadieren damit symbolisch den Zugang zur Schule.

Und nicht nur auf dem französischen Festland, auch in den Überseegebieten regt sich der Protest. Streiks bei den Lehrern auf den Antillen, in Martinique und Guadeloupe sind ebenso an der Tagesordnung wie in Paris. Denn sie sind von Macrons Kürzungen genauso betroffen. So kam es z.B. zu zwei Monaten Stillstand im Bildungssystem in der Karibik.

Zu erwähnen sei noch, dass neben den oben genannten Aktionen an jedem Tag, zu jeder Zeit und an allen Orten überall in Frankreich lokale Protestaktionen stattfinden. Alle diese Aktionen zu bündeln und sie wie ein Brennglas auf denselben Fokus zu richten, das ist gerade das Bestreben des Aktionskomitees RATP-SNCF, das erkannt hat, dass es aussichtslos ist, mit dieser Regierung noch irgendwelche Verhandlungen zu führen. Der letzte Coup mit dem Rückgriff auf Artikel 49.3 war dafür Beweis genug.

Auch in den Augen von manchen Funktionsträgern in der Partei von Macron scheint einiges aus dem Ruder zu laufen. Am Samstag, nach der Verkündung von Philippe im Parlament, verließ Senator Amiel die LREM. „Es hat eine Reihe von Fehlern gegeben, die sehr, sehr ungünstig für flüssige Regierungsmaßnahmen waren. Das Ende ist 49.3, an einem Samstagabend inmitten eines Coronavirus-Ausbruchs, fast hinterhältig“, sagte er. Zudem verließen zwei Abgeordnete die Partei. Zählte die LREM zu Beginn noch 314 Abgeordnete, so sind es nunmehr nur noch 300. Und Gerüchten zufolge wollen nach dem Rückgriff auf Art. 49.3 noch etwa 40 weitere Abgeordnete die Partei verlassen. Das erinnert unwillkürlich an das Lied von den zehn kleinen Negerlein… da waren‘s nur noch neun.

Auch in den Kommunen laufen die Mitglieder der LREM scharenweise davon und kandidieren auf eigenen oder auf anderen Listen für die Wahlen.

Und endlich hat auch die CGT am 3. März die Tür zur Finanzierungskonferenz zugeschlagen und will sich nicht mehr an diesem „Mummenschanz“ beteiligen. Ein Tag nachdem bereits die Force Ouvrière (FO) ihren Rückzug aus diesem Gremium bekanntgegeben hatte.

Die Frauen

Am Sonntag ist der Internationale Frauentag und Frauenstreiktag.

„Die Frauen werden die großen Gewinner der Reform sein.“ So log Edouard Philippe am 11. Dezember 2019 die Frauen an. Ein Versuch, seiner zutiefst unsozialen Reform eine feministische Fassade zu geben. Geplant ist aber eine allgemeine Kürzung der Altersrenten auch für Frauen, bei niedrigen Löhnen und besonders für all jene, die unter Prekarität und zerhackten Karrieren leiden. Ganz zu schweigen von der Nichtberücksichtigung der Plackerei, die Körper und Geist in den schwierigsten Berufen am unteren Ende der Leiter, die weitgehend feminisiert sind, abnutzt. Wie bei den Zimmermädchen in den Hotels oder den Putzfrauen an den Pariser Bahnhöfen.

„Wenn sich also die Macronie eine feministische Fassade geben will, dann ist es an der Zeit, laut und deutlich zu erklären, dass die Emanzipation der Frauen nur mit klassenkämpferischen Methoden und in völliger Unabhängigkeit von den Arbeitgebern, dem Staat und seinen Institutionen erreicht werden kann“, so hieß es jüngst auf einem feministischen Treffen in Paris: Lasst uns einen 8. März gegen Macron und seine Welt aufbauen!

Und in der Tat, auch bei den Streiks und Demonstrationen und in den Streikkomitees stehen Frauen inzwischen mit in der vordersten Reihe. An diesem 8. März will auch die Frauenbewegung ihre Ablehnung gegen die Macronie an die Öffentlichkeit tragen.

Die Gewerkschaften

Angesichts neuer Herausforderungen müssen auch die Gewerkschaften ihre Rolle neu überdenken und vor allem auch neu finden. Wir hatten in unserem letzten Beitrag bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die aktuelle Streikbewegung sowie auch die Bewegung der Gelbwesten praktisch ohne Zutun der Gewerkschaftsführung entstanden ist. Die Basis organisiert sich selbst, die an ihren Arbeitsplätzen mobilisierten Beschäftigten treiben die Aktionen voran und organisieren sich anders, als von den nationalen Gewerkschaftsführern erwartet.

Dasselbe gilt für interprofessionelle Generalversammlungen oder lokale Koordinationen und ihre Aktionen. In Zeiten der sozialen Netzwerke und Smartphones können Informationen schneller als früher ausgetauscht und verbreitet und Aktionen an den Gewerkschaftsfunktionären vorbei organisiert werden.

Aber die Bewegung der Gelbwesten lehrt uns auch, dass ein langandauernder Protest ohne Organisationen, wie sie die Gewerkschaften haben, nicht aufrechterhalten werden kann. Ein Smartphone allein genügt nicht, eine Protestbewegung auf längere Zeit aufrecht zu erhalten, geschweige denn zu führen, es bedarf dazu auch einer gewissen Infrastruktur. Und nicht zu vergessen, dass die Gelbwesten auch nie das Instrument des Streiks anwenden konnten, da sie in den Betrieben kaum verankert waren. Streiks aber sind ein entscheidender Teil des gewerkschaftlichen Handlungsrepertoires.

Solange Streiks für Löhne oder Arbeitsbedingungen in verschiedenen Betrieben oder Sektoren geführt werden, sind sie dort auch erfolgreich. Anders sieht es aber mit politischen Streiks aus. Hier richtet sich der Streik nicht gegen einen Betrieb, sondern gegen die Regierung und deshalb sollten politische Streiks auch auf möglichst viele Sektoren ausgeweitet werden. Streiks in einem Betrieb, die sich nicht gegen die Betriebsführung selber, sondern gegen die Regierung richten, sind aber, besonders im Privatsektor, eine eher heikle Angelegenheit.

Viele Kommentatoren haben Macron mit Thatcher verglichen, und das stimmt in dem Sinne, dass Macron ideologisch der Überlegenheit des Marktes verpflichtet und unangreifbar für Zweifel ist. Wir sind aber nicht mehr in der historischen Periode, die Thatcher oder Reagan hervorgebracht hat, in der Periode eines erobernden Neoliberalismus. Im Gegenteil, die Legitimität des Marktes wird inzwischen auch in Frankreich in Frage gestellt. Auch deshalb kommt Macrons Vorstoß verspätet und stößt auf ganz anderen Widerstand als damals Gerhard Schröder in Deutschland.

Die Ausweitung des Streiks auf den privaten Sektor ist bei politischen Streiks immer schwierig. Wenn es schon schwierig ist, in den Streik zu treten, um Druck auf den eigenen Arbeitgeber auszuüben, ist es noch schwieriger, dies zu tun, um damit indirekt die Regierung zu erreichen. Daher werden politische Streiks in der Regel auch von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes durchgeführt.

In den privaten Betrieben spielen die Gewerkschaften im Allgemeinen nur eine eher untergeordnete Rolle. Je kleiner der Betrieb, desto geringer ihr Einfluss. Und auch in den großen Betrieben wird ihnen die Basis durch Leiharbeit und Werksverträge zunehmend entzogen. Das hat dazu geführt, dass die Gewerkschaften zunehmend nur noch die „Arbeiteraristokratie“ als Basis haben und sich um das Prekariat nur noch am Rande kümmern. Damit verlieren sie aber auch ihre Verankerung in der Bevölkerung, in der die gutverdienenden Festangestellten zunehmend zum Ausnahmefall werden. Ihre Bastionen schrumpfen.

Die wichtigste Herausforderung für die Gewerkschaften bleibt daher der Wiederaufbau einer Repräsentationskapazität, die auch das Prekariat und die Arbeitslosen einschließt. Die Gewerkschaften müssen lernen, den Neoliberalismus als Hauptfeind anzuerkennen und ihn als solchen zu bekämpfen. Und dabei auch die Teile der Arbeitswelt und auch der Bevölkerung wieder mit an Bord zu holen und von ihnen als Verteidiger ihrer Interessen angesehen zu werden, die sie in den Jahrzehnten der „Sozialpartnerschaft“ vernachlässigt haben.

Die gesellschaftlichen Kämpfe werden zunehmend politischer. Deshalb ist auch eine politische Strategie der Gewerkschaften notwendiger denn je. Mit reinen Lohnverhandlungen wird man langfristig immer unbedeutender. Was wir brauchen, ist eine Gewerkschaft, die wieder anfängt, sich als „Partei der Arbeit“ zu verstehen und sich für die Interessen der Arbeiterschaft in ihrer ganzen Vielfalt einsetzt.

Das Coronavirus

Zum jetzigen Zeitpunkt, Freitag, 6. März, gibt es laut Informationen des Gesundheitsministeriums in Frankreich 423 registrierte Ansteckungsfälle, sieben Menschen sind gestorben. Die Regierung hat bisher die Stufe 2 ausgerufen, sozusagen die erste Alarmstufe und ein Versammlungsverbot für mehr als 5.000 Menschen in engen Räumen. Nach Verlautbarungen von Gesundheitsministerin Sibeth Ndiaye wird die Regierung allerdings bald Stufe 3 ausrufen müssen.

Der Paris-Marathon, der für den 5. April geplant ist und bei dem rund 60.000 Personen erwartet werden, wurde auf den 18. Oktober verschoben, der Pariser Halbmarathon, der am vergangenen Samstag stattfinden sollte, wurde am Vorabend des Starts abgesagt und wird auf den 6. September verlegt.

Die Verschiebung der Kommunalwahlen am 15. und 22. März steht aber, entgegen verschiedenen Gerüchten, nicht auf der Tagesordnung.

Gut 100 Schulen, Colleges und Gymnasien bleiben in Frankreich vorläufig geschlossen.

Die Mitarbeiter des größten Museums der Welt, des Louvre, hatten am vergangenen Sonntag das Museum geschlossen, um die Verbreitung des Virus zu verhindern, nachdem die Regierung die Ansammlung von mehr als 5.000 Menschen auf engem Raum verboten hatte. Der Louvre kann bis zu 40.000 Menschen täglich empfangen.

Laut Arbeitsrecht kann ein Mitarbeiter, wenn er „berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass [eine Arbeitssituation] eine ernste und unmittelbare Gefahr darstellt“, „sich aus einer solchen Situation zurückziehen“. Bei Covid-19 geht es um das Risiko einer Ansteckung. Die Virusepidemie, aber nicht nur sie allein, kann demnach noch für viele Überraschungen und unerwartete Wendungen in diesem Arbeitskampf sorgen.

Titelbild: UlyssePixel/shutterstock.com