Von wegen mehr Solidarität – Der am 27. März veröffentlichte Bericht der Rentenkommission zeigt, dass die politisch entscheidenden Kräfte nichts aus der aktuellen Krise lernen.

Von wegen mehr Solidarität – Der am 27. März veröffentlichte Bericht der Rentenkommission zeigt, dass die politisch entscheidenden Kräfte nichts aus der aktuellen Krise lernen.

Von wegen mehr Solidarität – Der am 27. März veröffentlichte Bericht der Rentenkommission zeigt, dass die politisch entscheidenden Kräfte nichts aus der aktuellen Krise lernen.

Albrecht Müller
Ein Artikel von: Albrecht Müller

Allenthalben wird schon davon geschwärmt, dass wir nach überstandener Corona-Krise solidarischer miteinander umgehen werden und dass sich das auch in der Politik niederschlagen würde. Die Realität sieht anders aus. Mitten in der Krise, am 27. März, hat die Rentenkommission des Bundes einen Abschlussvorbericht vorgelegt, der von allem strotzt, nur nicht von Solidarität und von Sorge und Fürsorge für die betroffenen Menschen. Es geht weiter mit dem Abbau der Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Rente und der Privatisierung der Altersvorsorge. Die Kommission hat nichts von Nachbarn gelernt, zum Beispiel von Österreich. Wir geben Ihnen dazu ein paar Informationen. Albrecht Müller.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Zunächst unter

  • A. eine Bewertung des Berichts durch den engagierten Fachmann Reiner Heyse vom Seniorenaufstand. Das ist der Kern unseres Artikels!
  • Dann folgt in B. (1) der Text der Bundesregierung zur Veröffentlichung des Berichts der Rentenkommission,
  • dann B. (2) Erklärung der Kommission selbst: „Kommission Verlässlicher Generationenvertrag übergibt ihren Bericht“,
  • dann unter B. (3) das Mitgliederverzeichnis dieser Kommission. Wer sich ein bisschen auskennt, wird alte Bekannte entdecken, bei denen man davon ausgehen konnte, dass nichts Soziales, Faires, Solidarisches „hinten rauskommt“, wie der frühere Bundeskanzler Kohl zu sagen pflegte.

Dass unter maßgeblicher Mitwirkung von Sozialdemokraten und Gewerkschaftern so etwas rauskommt, charakterisiert zugleich die Krise der Sozialdemokratie und der Gewerkschaften. Und es wird daran sichtbar, wie weit die private Versicherungswirtschaft ihre Finger in Wissenschaft und Politik stecken hat. In einer wirklichen Demokratie dürfte es nicht vorkommen, dass ein seit Jahrzehnten als Lobbyist bekannter „Wissenschaftler“ wie Börsch-Supan Mitglied einer solch zukunftsweisenden Kommission wird und dort maßgeblichen Einfluss nimmt.

Bitte entschuldigen Sie diese emotionalen Bemerkungen. Aber ich persönlich analysiere diese Machenschaften nunmehr seit 1996; die NachDenkSeiten haben seit Beginn im Jahre 2003 immer wieder beschrieben, welch ein Irrweg die Teil-Privatisierung der Altersvorsorge und insbesondere die staatliche Förderung der privaten Vorsorge und die parallel verlaufende, bewusst betriebene Erosion der gesetzlichen Rente darstellen; in meinem 2004 erschienenen Buch „Die Reformlüge“ ist der Irrsinn im Detail beschrieben. Das hat übrigens auch den früheren und zu früh verstorbenen Herausgeber der FAZ Frank Schirrmacher überzeugt und zu einem Freund der NachDenkSeiten werden lassen.

Wir haben mit unserer Kritik an der Riester-Rente und Entgeltumwandlung Recht behalten. Diese „Reformen“ haben sich als Flop erwiesen. Aber diese Erkenntnisse hatten und haben keinerlei Bedeutung für die weiteren Schritte – die Schritte auf dem nächsten Irrweg.

Nach dieser Vorbemerkung nun aber zum Kern der heutigen Veröffentlichung:

  1. Reiner Heyse vom Seniorenaufstand in Kiel analysiert und bewertet den Abschlussbericht der Rentenkommission

    Der Abschlussbericht vermittelt, es ist alles in Ordnung. Die bisherige Rentenpolitik ist nicht zu beanstanden. Altersarmut? Gesunkenes Rentenniveau? Kommt im Bericht nicht vor. Privatvorsorge? Hat sich positiv verbreitet.

    Die zentrale Fragestellung der Kommission war: wie können die Kosten des Babyboomer-Bergs ab 2025 begrenzt werden? Ihre Antwort auf einen Nenner gebracht lautet: Die Rentner werden mehr, deshalb müssen die Renten sinken. Dazu ist der ab 2001 eingeschlagene Kurs konsequent fortzusetzen, mit drei zentralen Elementen. … 

    1. Die Absenkung des Rentenniveaus soll fortgesetzt werden.
    2. Privatvorsorge steigern und kräftiger fördern. …
    3. Höheres Renteneintrittsalter – Festlegung nur vertagt. …

    Usw. hier der gesamte Text der Analyse von Reiner Heyse.

  2. Zu Ihrer Information hier verschiedene Dokumente zum Thema und zum Vorgang – jeweils Originaltexte:

    (1) Veröffentlichung der Bundesregierung vom 27. März 2020

    Bericht der Rentenkommission

    Alterssicherung: zukunftsfest und gerecht

    Die Kommission Verlässlicher Generationenvertrag hat ihren Bericht zur Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung ab dem Jahr 2025 übergeben. Er zeigt Handlungsoptionen auf und setzt dabei Grenzen, um einseitige Belastungen zu verhindern. “Sie können Richtschnur für eine künftige Alterssicherungspolitik sein”, sagte Karl Schiewerling, Vorsitzender der Kommission.

    bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bericht-der-rentenkommission-1735870

    (2) Kommission Verlässlicher Generationenvertrag übergibt ihren Bericht

    27. März 2020

    Am heutigen Tag hat die Kommission Verlässlicher Generationenvertrag ihren Bericht veröffentlicht. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der sich daraus ergebenden Schutzmaßnahmen erfolgte die Übergabe nicht physisch, sondern virtuell: Hierzu hat sich die Kommission unter Vorsitz von Gabriele Lösekrug-Möller und Karl Schiewerling mit Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, und Dr. Helge Braun, Chef des Bundeskanzleramts, als Stellvertreter der Bundesregierung in einer Telefonkonferenz zusammengefunden, in der die Ergebnisse vorgestellt wurden.

    Die Kommission legt in ihrem Bericht Leitgedanken für eine zukunftsfeste und gerechte Ausgestaltung der Alterssicherungssysteme in Deutschland über das Jahr 2025 hinweg vor. Der Vorsitzende Karl Schiewerling erklärt: „Diese Leitgedanken spiegeln die Diskussion in der Kommission wider. Sie waren Richtschnur für unsere Empfehlungen. Und sie können auch Richtschnur für künftige Alterssicherungspolitik sein.”

    Der Bericht zeigt Handlungsoptionen für die gesetzliche Rentenversicherung auf und setzt dabei Grenzen, um einseitige Belastungen zu verhindern.

    Langfristige Vorhersagen zur Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung sind grundsätzlich von Unsicherheiten geprägt, die mit der Länge des Projektionszeitraums steigen – etwa durch noch unbekannte ökonomische Rahmenbedingungen oder unvorhersehbare Krisen. Vor diesem Hintergrund sieht die Kommission in einem verbindlichen Regelwerk und klar definierten Prozessen eine Lösung, um Verlässlichkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung zu gewährleisten.

    Langfristig sollen Gestaltungsspielräume definiert werden. Entscheidungen sollen für überschaubare Zeiträume getroffen werden – unter Zugrundelegung der jeweils aktuellen Rahmenbedingungen und unter Berücksichtigung dieses Regelwerks. Sowohl Beitragszahlerinnen und Beitragszahler als auch Rentnerinnen und Rentner sollen in Zukunft darauf vertrauen können, vor finanzieller Überforderung geschützt zu werden.

    Hierfür empfiehlt die Kommission einen neuen Dreiklang beim Sicherungsversprechen der Rente und der Höhe der Beiträge. Dieser Dreiklang besteht aus

    1. gesetzlich verbindlichen Haltelinien für das Rentenniveau und den Beitragssatz für einen Zeitraum von jeweils sieben Jahren,
    2. gesetzlich perspektivischen Haltelinien für einen Zeitraum von jeweils 15 Jahren und
    3. neuen sozialstaatlichen Bezugsgrößen im Rentenversicherungsbericht.

    „Unser Ansatz“, so betont Gabriele Lösekrug-Möller, „bietet einerseits die notwendige Flexibilität, um sich an sich ändernde Rahmenbedingungen anzupassen, und vermittelt andererseits sowohl Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern als auch Rentnerinnen und Rentnern ein hohes Maß an Sicherheit und Verlässlichkeit.“

    Verbindliche Haltelinien geben über 2025 hinaus Sicherheit

    Der Mechanismus von gesetzlich verbindlichen Haltelinien für Sicherungsniveau vor Steuern und Beitragssatz soll über 2025 hinaus fortgeführt werden. Verbindliche Haltelinien sollen ab 2026 jeweils sieben Jahre gelten und jeweils spätestens ein Jahr vor Inkrafttreten der neuen Haltelinien festgeschrieben werden. Die verbindliche Haltelinie für das Sicherungsniveau vor Steuern (als untere Haltelinie) soll sich in einem Korridor zwischen 44 und 49 Prozent des Sicherungsniveaus vor Steuern bewegen. Die verbindliche Haltelinie für den Beitragssatz (als obere Haltelinie) soll sich im Korridor zwischen 20 und 24 Prozent bewegen. Damit wird den Rentnerinnen und Rentnern das Versprechen der weiteren Teilhabe an der Wohlstandsentwicklung gegeben und zugleich die Belastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler begrenzt.

    Perspektivische Haltelinien geben Orientierung

    Eine verlässliche Rentenpolitik braucht aber auch langfristige Orientierung und Sicherheitsversprechen. Deshalb sollen die bewährten perspektivischen Haltelinien beibehalten werden. Die im geltenden Recht verankerten perspektivischen Bezugsgrößen – der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung und das Sicherungsniveau vor Steuern – sind nach Auffassung der Kommission auch für die Zukunft geeignet, um eine drohende Überforderung zu erkennen. Perspektivische Haltelinien sollten für den Zeitraum der jeweils nächsten 15 Jahre festgelegt werden. Erstmals wären sie damit spätestens ein Jahr vor Auslaufen der bis 2025 geltenden Haltelinien für den Zeitraum der dann folgenden 15 Jahre und damit bis 2040 festzulegen. Für die Festlegung der perspektivischen Haltelinien empfiehlt die Kommission dieselben Korridore wie für die verbindlichen Haltelinien.

    Neue sozialstaatliche Bezugsgrößen im Rentenversicherungsbericht einführen

    Die Kommission schlägt neben den bislang für die Haltelinien geltenden Bezugsgrößen (Beitragssatz und Sicherungsniveau vor Steuern) zwei weitere Bezugsgrößen vor, über deren voraussichtliche mittel- und längerfristige Entwicklung die Bundesregierung im Rahmen ihres jährlichen Rentenversicherungsberichts informieren sollte: Eine Bezugsgröße zum Schutz der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler vor Überforderung, die am Gesamtsozialversicherungsbeitrag und zusätzlichen gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeaufwendungen anknüpft. Außerdem eine Bezugsgröße zum Schutz der Rentnerinnen und Rentner, die sich an einem Abstand der verfügbaren Standardrente zum durchschnittlichen Bedarf der Grundsicherung im Alter bemisst.

    Alterssicherungsbeirat einsetzen

    Außerdem spricht sich die Kommission für die Weiterentwicklung des Sozialbeirats zu einem Alterssicherungsbeirat aus, der die Bundesregierung und das Parlament mit Informationen, Stellungnahmen und Empfehlungen unterstützt. Der Alterssicherungsbeirat soll alle drei Säulen der Altersvorsorge in den Blick nehmen und dabei die wirtschaftliche Lage älterer Menschen sowie die voraussichtliche Entwicklung der Demografie und der gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Alterssicherung berücksichtigen. „Der Alterssicherungsbeirat“, erklärt Gabriele Lösekrug-Möller, „soll auch Empfehlungen zu den verbindlichen und perspektivischen Haltelinien abgeben. Er soll eine unabhängige und pluralistische Instanz sein, die das Rentengeschehen kontinuierlich beobachtet, kommentiert und fachlich fundiert.“

    Mindestrücklage zur ganzjährigen Sicherung der Liquidität

    Es ist von besonderer Bedeutung für das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung, dass sie Renten verlässlich auszahlen kann. Weil sich aber die Einnahmen und Ausgaben im Jahresverlauf nicht gleichmäßig entwickeln, unterliegt die unterjährige Liquidität der Rentenversicherung deutlichen Schwankungen. Die Rentenversicherung muss dann gegebenenfalls Liquiditätshilfen des Bundes in Anspruch nehmen. Um dem zu begegnen, schlägt die Kommission eine Kombination aus zwei Maßnahmen vor: Zum Ersten soll die Mindestrücklage auf 0,3 Monatsausgaben erhöht werden, um Liquiditätsschwankungen nach unten besser auffangen zu können. Zum Zweiten sollen die unterjährigen Zahlungen des Bundes vorgezogen werden, um die saisonal bedingten Schwankungen der Beitragseinnahmen zu glätten.

    Betriebliche und private Altersvorsorge

    Ergänzend zur Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung wird für die meisten Menschen in Deutschland auch in Zukunft zusätzliche Altersvorsorge erforderlich sein, um den bisherigen Lebensstandard im Ruhestand weiter halten zu können. Trotz positiver Entwicklungen innerhalb der letzten 20 Jahre ist der aktuelle Zustand bei der zusätzlichen Altersvorsorge insbesondere bei ihrem Verbreitungsgrad nicht zufriedenstellend.

    Die Kommission sieht daher Handlungsbedarf bei der zusätzlichen Altersvorsorge. Sie empfiehlt unter anderem. eine Erhöhung und Dynamisierung der Förderung von arbeitgeberfinanzierter betrieblicher Altersvorsorge für Geringverdienerinnen und Geringverdiener sowie Verbesserungen und Vereinfachungen im Bereich Riester. Hierzu gehören auch die Einführung einer Digitalplattform für Riester-Produkte mit geringen Verwaltungskosten und die Schaffung eines Standardvorsorgeprodukts im Sinne eines Produktstandards. Der Staat sollte sich dabei die Möglichkeit offenhalten, mit öffentlichen Trägern selbst ein entsprechendes Produkt anzubieten. Auch schlägt die Kommission eine konsistentere Ausgestaltung des bislang noch sehr unterschiedlichen steuerlichen Förderungsrahmens in den verschiedenen Bereichen der zusätzlichen Altersvorsorge vor.

    Ziel der Empfehlungen ist es, dass die zusätzliche Altersvorsorge zukünftig möglichst umfassend die Erwerbstätigen erreicht. Sollte mit diesen Vorschlägen die Zielsetzung bis 2025 nicht realisiert werden, sollten weitergehende Maßnahmen geprüft werden. Bis zu diesem Zeitpunkt soll die Bundesregierung Vorschläge entwickeln, über die zeitnah entschieden werden kann. Dabei ist unter anderem auch eine verpflichtende Lösung mit der Möglichkeit der individuellen Befreiung bei Vorliegen einer gleichwertigen Altersvorsorge zu prüfen. Karl Schiewerling betont hierzu: „Gerade für die heute junge und die folgenden Generationen bietet eine gut ausgestaltete zusätzliche Altersvorsorge die Chance, flächendeckend einen wichtigen Teil zu einer guten Altersabsicherung beizutragen. Dafür müssen die Weichen möglichst schnell gestellt werden.“

    Die Kommission wurde im Mai 2018 durch das Bundeskabinett auf Empfehlung des Bundesministers Hubertus Heil eingesetzt, um sich nach Maßgabe des Koalitionsvertrages für die 19. Legislaturperiode zwischen CDU, CSU und SPD mit den Herausforderungen der nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Altersvorsorge ab dem Jahr 2025 zu befassen und eine Empfehlung für einen verlässlichen Generationenvertrag vorzulegen sowie einen Vorschlag zur Ausgestaltung der Mindestrücklage zur Sicherung der ganzjährigen Liquidität der gesetzlichen Rentenversicherung zu unterbreiten. Der Kommission gehören Vertreter der Sozialpartner, der Politik und der Wissenschaft an.

    Beide Bände des Kommissionsberichts sowie die Kurzfassung werden auf der Internetseite der Kommission Verlässlicher Generationenvertrag veröffentlich: verlaesslicher-generationenvertrag.de

    (3) Mitglieder

    Die Kommission ist unabhängig. Ihr gehören Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner, der Politik und Wissenschaft an.

    Geleitet wird die Kommission von zwei Vorsitzenden

    Weitere Mitglieder sind

    • Frau Annelie Buntenbach, Deutscher Gewerkschaftsbund
    • Herr Alexander Gunkel, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
    • Frau Katja Mast, MdB, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD
    • Herr Hermann Gröhe, MdB, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU
    • Herr Stephan Stracke, MdB, Stellvertretender Vorsitzender der CSU im Bundestag
    • Herr Prof. Dr. Axel Börsch-Supan, Direktor Munich Center for the Economics of Aging, Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, Professor an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, TU München
    • Frau Prof. Dr. Simone Scherger, SOCIUM – Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik, Universität Bremen, Professorin für Soziologie mit Schwerpunkt Lebenslauforientierte Sozialpolitik
    • Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Gert G. Wagner, Vorsitzender des Sozialbeirates, Senior Research Fellow am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin

    Ferner nehmen die Deutsche Rentenversicherung Bund, vertreten durch Frau Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, vertreten durch Herrn Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg, an ihren Sitzungen teil.

    Geschäftsstelle der Kommission
    Verlässlicher Generationenvertrag
    beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales
    Wilhelmstraße 49
    10117 Berlin
    [email protected]

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