Skandalurteil: Helmut Kohls Geheimnisse bleiben „Privatsache“

Skandalurteil: Helmut Kohls Geheimnisse bleiben „Privatsache“

Skandalurteil: Helmut Kohls Geheimnisse bleiben „Privatsache“

Ein Artikel von: Tobias Riegel

Hunderte Aktenordner aus der Regierungszentrale lagern im Privathaus Helmut Kohls und seiner Witwe in Oggersheim. Die Journalistin Gaby Weber hatte darauf geklagt, diese Akten allgemein zugänglich zu machen. Diese Klage wurde nun laut Weber vollumfänglich abgewiesen. Damit sei die illegale „Privatisierung amtlicher Akten“ nun zementiert. Von Tobias Riegel.

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Vom Altkanzler Helmut Kohl (CDU) war laut Medienberichten bekannt, dass er nach seiner Wahlniederlage 1998 hunderte Aktenordner aus der Regierungszentrale in die Konrad-Adenauer-Stiftung transportieren ließ. Einige Jahre später habe er diese mit der Begründung angefordert, sie für seine Memoirenbände verwenden zu wollen, so ein Bericht des „Tagesspiegel“. Seitdem würden sie im Privathaus des Verstorbenen und seiner Witwe in Oggersheim lagern.

Das Bundesverfassungsgericht hat zwar 2017 entschieden, dass Akten auch dann in die Regierungszentrale gehören würden, wenn sie etwa an Parteistiftungen oder andere Private übergeben worden seien, wie dieser Artikel beschreibt. Laut der Journalistin Gaby Weber gab es nun aber einen Rückschlag für diese Betrachtung: Ihre Klage auf Gleichbehandlung im Umgang mit amtlichen Dokumenten und bei der Möglichkeit der Einsicht wurde nach Webers Angaben vom Berliner Verwaltungsgericht „vollumfänglich abgewiesen“. Selbst der Zugang zu den „Findmitteln“ (also zum Inhaltsverzeichnis) sei abgewiesen worden, so „dass es einem Forscher gar nicht möglich ist, die genaue Akte mit Aktenzeichen zu benennen, die man haben will“, erklärt Weber. Das Urteil wurde am Dienstagnachmittag verkündet, ein Protokoll liege noch nicht vor.

Das Kanzleramt entscheidet, welche Akten es abgeben „will“

Der Gleichheitsgrundsatz greife im Fall der Kohl-Akten nicht, so das Gericht laut Weber, weil das Kanzleramt grundsätzlich von niemandem „abhanden gekommene“ Akten zurückfordern würde. Die Vorsitzende Richterin habe zwar den entsprechenden Gleichheitsgrundsatz von § 3 Grundgesetz diskutiert: Warum darf Frau Kohl-Richter amtliche Dokumente besitzen und andere Bürger haben keinen Zugang zu diesen Unterlagen? Die Richterin habe dann aber auf das Bundesarchivgesetz verwiesen, in dem eine Wiederbeschaffungspflicht nicht festgeschrieben sei.

Damit sei nun klar, so Weber, dass es im Ermessen des Kanzleramtes und anderer Behörden stehe, was es an das Bundesarchiv abgeben „will“ und was nicht. Der prinzipielle Anspruch des Bundesarchives, dass ihm Akten nach Erfüllung ihres Zwecks übergeben werden müssen, sei nun ausdrücklich verneint worden.

Kein Rechtsweg: „Illegaler Zustand wurde zementiert“

Gaby Weber zieht ein bitteres Fazit: „Wir haben kein Recht darauf, diese Akten – alle älter als 30 Jahre – einzusehen, und uns allen wird der Rechtsweg genommen, um z.B. die Offenlegung noch geheimer Akten zu beantragen oder den Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts um ein In-Camara-Verfahren zu bitten. Kein Rechtsweg, kein Rechtsstaat.“ Die Journalistin fährt fort:

„Ich hatte mich an das Gericht gewandt, um einen illegalen Zustand – die Privatisierung amtlicher Akten – zu beenden. Das Gericht hat diesen illegalen Zustand zementiert.“

Rechtsanwalt Raphael Thomas gehe aber in Berufung: „bis nach Straßburg“. Es gibt die Möglichkeit, Spenden zur Unterstützung des Prozesses zu entrichten: über Paypal an [email protected] oder über Comdirect: IBAN DE53 2004 11550192 074300 – BIC COBADEHD055.

Titelbild: elnavegante/shutterstock.com