Die Polizei und die Corona-Gästelisten: Mit Täuschung in die Vorratsdatenspeicherung?

Die Polizei und die Corona-Gästelisten: Mit Täuschung in die Vorratsdatenspeicherung?

Die Polizei und die Corona-Gästelisten: Mit Täuschung in die Vorratsdatenspeicherung?

Ein Artikel von: Tobias Riegel

Die Beschlagnahmung von Corona-Gästelisten in Gaststätten durch die Polizei ist ein Vertrauensbruch. Auch wenn das Vorgehen durch die Strafprozessordnung gedeckt sein sollte: Es wurde im Vorfeld der Anordnungen ganz anders kommuniziert. Die Praxis bewegt sich in der Nähe der Vorratsdatenspeicherung und sie schwächt die wackelige Rechtfertigung für die ohnehin fragwürdigen Daten-Abfragen in Lokalen weiter. Von Tobias Riegel.

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Während den Gästen vor Ort oft versichert wird, die Registrierung ihrer Daten etwa beim Restaurantbesuch würde ausschließlich dem Gesundheitsschutz dienen, hat sich herausgestellt: Die Polizei in mehreren Bundesländern hat die betreffenden Listen für die Verfolgung mutmaßlicher Straftäter beschlagnahmt. Die als mutmaßliche Täuschung der Bürger zu bezeichnende Praxis begründet Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) laut Medien damit, dass „der Bürger“ diese widersprüchliche Praxis zu seinem Schutz „erwarten“ würde:

“Der Bürger erwartet zu Recht, dass die Polizei im Rahmen der Rechtsordnung alles zu seinem Schutz unternimmt und nicht unter dem Deckmäntelchen eines falsch verstandenen Datenschutzes die Hände in den Schoß legt.“

Diese Sicht ist grenzwertig, bei schweren Delikten wie Mord und Totschlag mag sie angemessen sein. Laut bayerischem Innenministerium sei der Zugriff zumindest in Bayern „nur in Einzelfällen und bei schweren Delikten“ erfolgt. Aus anderen Bundesländern sind die Angaben nicht eindeutig, so lägen dem hessischen Justizministerium nach eigenen Angaben „keine Erkenntnisse vor, ob und in welchem Umfang Listen bislang genutzt wurden“. Laut dem hessischen Gaststättenverband Dehoga habe es aber einzelne Fälle etwa in Südhessen gegeben. Medien berichten auch von Fällen etwa in Rheinland-Pfalz.

Das Problem ist, dass die reale Gefahr besteht, dass es bei etwaigen Beschränkungen auf schwere Gewaltdelikte möglicherweise nicht bleiben wird, wenn man diese Zugriffe nun zulässt. Der bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz, Thomas Petri, hat laut Medien Prüfungen eingeleitet und er fordert eine bundesweite gesetzliche Regelung, um den Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf die Daten einzuschränken:

“Das geht in Richtung Vorratsdatenspeicherung.“

Unter anderem die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung würde besagen, dass Gäste etwa in Wirtshäusern ihre Kontaktdaten hinterlassen müssten, so die „Süddeutsche Zeitung“. Es sei auch festgelegt, dass die erhobenen Daten ausschließlich auf Anforderung der zuständigen Gesundheitsbehörden und zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen ausgewertet werden dürften.

Ministerien: Beschlagnahmung der Listen rechtens

Laut SWR jedoch darf die Polizei die Kontaktdaten für strafrechtliche Ermittlungen beschlagnahmen und auswerten. Das erlaube die Strafprozessordnung, wie sowohl das rheinland-pfälzische Justizministerium als auch das Bundesjustizministerium bestätigt hätten. Voraussetzung sei laut rheinland-pfälzischem Justizministerium, dass es ein Ermittlungsverfahren gebe. Zudem unterscheide das Gesetz demnach nicht nach der Schwere der Straftat: Es könne sich um Ermittlungen wegen Mordes, aber auch wegen Diebstahls, Betrugs oder Hausfriedenbruchs handeln.

Das Bundesjustizministerium teilte laut SWR mit, dass die Strafverfolgungsbehörden nach den Regeln der Strafprozessordnung auf die bei Gastwirten aufbewahrten Kontaktdaten der Gäste zugreifen dürften, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorlägen, etwa zu „Sicherstellung“ oder „Durchsuchung“. Die Strafprozessordnung sehe keine Verwendungsbeschränkungen für die von den Gastwirten zu erhebenden Daten vor.

“Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist nicht zulässig”

Auch in der Corona-Verordnung von Rheinland-Pfalz heißt es laut SWR zwar, die Daten der Gäste würden erfasst, um bei einer Corona-Infektion Kontakte zurückzuverfolgen: “Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist nicht zulässig.” Dies beziehe sich laut rheinland-pfälzischem Gesundheitsministerium aber auf diejenigen, die verpflichtet seien, die Daten zu erfassen, wie die Gastronomen. Dass die Polizei die Daten auswerte, schließe die Verordnung nicht aus. „Sehr verwundert“ gibt sich angesichts der Praxis der Polizei laut Medien Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga:

“Das war so nicht gedacht und von der Politik anders kommuniziert.“

Dehoga-Hauptgeschäftsführer Julius Wagner sagte dem Sender „FFH”, es könne „nicht sein, dass man auf einmal auf einen ‚Datenschatz‘ zugreift, den es ohne Corona ja nie gegeben hätte“. Ein Sprecher des rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten Dieter Kugelmann sagte laut „Zeit“:

“Wer im Biergarten sitzt, darf nicht später von der Polizei aufgrund des Eintrags in eine Corona-Gästeliste befragt werden, wenn es um die Aufklärung einer Ordnungswidrigkeit, einer kleineren Sachbeschädigung oder eines Falschparkens in der Nähe geht.”

Wenn die Polizei die Gästelisten etwa bei Ermittlungen zu schweren Straftaten wie Mord oder Totschlag wirklich für ihre Arbeit brauche, dann biete ein richterlicher Beschluss Rechtssicherheit, so die Datenschützer. 

Anders als in Rheinland-Pfalz dürfen etwa in Baden-Württemberg laut SWR Daten von Gaststätten-Besuchern nicht von der Polizei verwendet werden. Nach der Gaststätten-Corona-Verordnung in Baden-Württemberg würden Daten von Gästen nur deshalb erhoben, um gegenüber den Gesundheitsämtern und den Kommunen Auskunft nach dem Infektionsschutzgesetz erteilen zu können, so der Bericht. Daraus ergebe sich aus juristischer Sicht eine „eindeutige Zweckbindung“, sagte demnach ein Sprecher des Innenministeriums.

Datenschützer Kugelmann rät Wirtinnen und Wirten laut Medienberichten, die Gästelisten nicht ohne Weiteres herauszugeben. Betroffene sollten sich einen richterlichen Beschluss zur Beschlagnahme der Gästeliste zeigen lassen. Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze sagte laut „Süddeutscher Zeitung“, sie könne die Irritation der Menschen über „diesen Vertrauensbruch“ absolut nachvollziehen. Laut Martin Hagen von der FDP reicht laut demselben Bericht “das Beteuern der Polizei, die Daten nur bei besonders schwerwiegenden Delikten zu nutzen“ nicht aus. Gästedaten müssten „tabu“ sein, das müsse „gesetzlich klargestellt“ werden.

Praxis der Polizei untergräbt Vertrauen

Das Vorgehen der Polizei könnte, wie gesagt, als Täuschung der Bürger interpretiert werden, auch wenn es formal durch die Strafprozessordnung gedeckt ist – eben, weil es im Vorfeld anders kommuniziert wurde. Diese mutmaßliche Täuschung untergräbt die fragwürdige Basis der ohnehin zurecht umstrittenen Erhebung der Kundendaten zusätzlich. Darüber hinaus hat es das Potenzial, bei vielen Bürgern das Vertrauen in die Berechenbarkeit staatlichen Handelns allgemein zu untergraben. Nicht zuletzt wird durch das nun entstandene Misstrauen auch das offiziell formulierte Ziel der Gästelisten – die „Pandemie-Bekämpfung“ – erheblich geschwächt.

Zusätzlich besteht die Gefahr, dass auf solch umstrittenen Wegen erhobene Daten (wenn sie einmal verfügbar sind und die Nutzung für ein begrenztes Feld erlaubt wurde) dann auch außerhalb des einst eingegrenzten Feldes genutzt werden könnten. Die Floskel vom „falsch verstandenen Datenschutz“ kennt man bereits von der Debatte um die Rechtfertigung der Voratsdatenspeicherung. Bei diesem Bereich wird häufig etwa das emotionale Thema Kinderpornografie ins Feld geführt, um diese Speicherung einzuführen. Soll diesem emotionalen Argument nun das „Corona-Argument“ als Türöffner hinzugefügt werden?

Titelbild: Pedro Talens / Shutterstock

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