Hinweise des Tages II

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Hier die Übersicht; Sie können mit einem Klick aufrufen, was Sie interessiert:

  1. TikTok, Trump und die Europäer
  2. Kann sich Deutschland gegen neue US-Sanktionen wegen Nord Stream 2 wehren? – russische Sicht
  3. Kandidat für CDU-Vorsitz streut alternative Fakten zu 5G
  4. 7,5 Millionen Beschäftigte nutzen Entgeltumwandlung
  5. Gezielt Arbeitsplätze schaffen durch öffentliche Beschaffungen
  6. Schöne neue Arbeitswelt dank Corona?
  7. Regelungen der Bedarfe für Bildung und Teilhabe wegen Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts mit dem Grundgesetz unvereinbar
  8. “Das nenne ich Arroganz der Macht”
  9. Abfrage von Polizeidatenbanken -3: Suchoptionen und Protokollierung
  10. “Nordkreuz”-Gruppe SEK-Polizist fiel schon vor Jahren mit rechtsradikalen Ansichten auf
  11. Kippt die Stimmung? Gibt es in Deutschland eine kritische Masse an Systemverweigerern?
  12. Waldsterben: Die vergessene Krise
  13. Warum noch ins Kino, wenn man den Film schon zwei Wochen später streamen kann?
  14. Zu guter Letzt: Steinmeier bedauert Verstoß gegen Hygiene-Regeln

Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.

  1. TikTok, Trump und die Europäer
    Die Jugendlichen in den USA, die die chinesische Internetplattform TikTok nutzen, haben Trump geärgert. Sie buchten zu Tausenden Plätze zu seinem Wahlkampfauftakt und kamen dann nicht. So blieben viele Plätze leer und die als Highlight geplante Wahlkampferöffnung war eher ein Reinfall. Jetzt hat Trump angedroht, TikTok in den USA zu verbieten. Mit der nachvollziehbaren Begründung, er könne nicht zulassen, dass ein chinesischer Internetkonzern die privaten Daten der US-Bürger sammele und dem chinesischen Geheimdienst zur Verfügung stelle.
    Dass die US-Internetkonzerne dasselbe in der ganzen Welt (Ausnahmen: China und Russland) machen, stört ihn natürlich nicht. Selbstverständlich maßt sich die US-Verbrecherclique an, die ganze Welt im „Kampf gegen den Terror“ auszuspionieren.
    Wo bleiben die Europäer? Wann endlich haben die europäischen Regierungschefs den Mut, die Ausplünderung des Privatlebens aller Europäer durch die US-Konzerne zu unterbinden?
    Vor Jahren sagte die in der veröffentlichten Meinung hochgelobte Kanzlerin: Ausspionieren unter Freunden geht gar nicht. Hat sie etwas gemacht? Fehlanzeige! Wir brauchen eine europäische Plattform, öffentlich-rechtlich kontrolliert, die dem unverschämten orwellschen Treiben der US-Konzerne in Europa, ebenso wie demjenigen chinesischer Konzerne, den Riegel vorschiebt. Selbstgefällig reden wir von liberalen Demokratien, in denen wir angeblich leben. Liberale Demokratien, in denen Menschen rund um die Uhr ausspioniert werden, welch ein Widerspruch. Die Enteignung des Privatlebens und die Zerstörung der Demokratie können wir nicht weiter hinnehmen, wenn wir uns selbst nicht lächerlich machen wollen.
    Quelle: Oskar Lafontaine via Facebook

    dazu: USA sollen Aktionen gegen chinesische Apps einstellen
    Nach TikTok nehmen die USA nun die chinesische Kommunikations-App WeChat und weitere ins Visier, da die Trump-Regierung ihre Bemühungen ausweitet, gegen chinesische Technologie in den USA vorzugehen. […]
    „Das Vorgehen der USA hat keine faktische Grundlage und ist eine böswillige Verleumdung und politische Manipulation”, stellte er klar. „Im Kern geht es darum, ihre High-Tech-Monopolstellung zu erhalten”. Diese „Mobbing-Aktion” verstoße komplett gegen die Marktprinzipien und internationalen Wirtschafts- und Handelsgrundsätze und bedrohe ernsthaft die Sicherheit der globalen industriellen Lieferkette.
    Wang betonte, dass viele chinesische Unternehmen, die derzeit einseitigen Sanktionen der USA unterliegen, unschuldig und ihre Technologien und Produkte sicher seien. Es habe nie einen Vorfall im Bereich der Netzwerksicherheit gegeben, der mit WikiLeaks oder der Veröffentlichung von Geheimnissen über die Überwachungsaktivitäten der US-amerikanischen Nationalen Sicherheitsbehörde (NSA) durch Edward Snowden vergleichbar wäre. Auch habe es kein Netzwerküberwachungsverhalten gegeben, das mit dem „Prism Gate”-Skandal vergleichbar wäre.
    „Es ist lächerlich, dass die USA von einem ‘sauberen Netzwerk’ sprechen, obwohl es mit Schmutz bedeckt ist”, machte er deshalb deutlich. Er forderte die USA dazu auf, ihre Fehler zu korrigieren und der Welt einen freien, offenen und sicheren Cyberspace zurückzugeben.
    Quelle: German.China.org.cn

  2. Kann sich Deutschland gegen neue US-Sanktionen wegen Nord Stream 2 wehren? – russische Sicht
    Ob die amerikanischen Sanktionen den Fertigbau von Nord Stream 2 und seine Inbetriebnahme verhindern, hängt weitgehend von der Position Deutschlands ab, meint der führende Experte der russischen Stiftung für nationale Energiesicherheit, Stanislaw Mitrachowitsch.
    „Die Deutschen erbringen finanzielle Dienstleistungen“, so der Experte, „und liefern Rohre für das Projekt. Sie waren es auch, die für die Lösung der Probleme gesorgt haben, die Dänemark durch die Verzögerung der Erteilung der neuen Baugenehmigung verursacht hat. Entscheidend ist jedoch, inwieweit die Amerikaner bereit sind, Schritte vorzunehmen, die in Deutschland als Demütigung empfunden werden. Die Definitionen der amerikanischen Sanktionsgesetze sind nicht präzise genug. So lassen sie viel Spielraum, und man muss stets mit Sanktionen rechnen, die über jedermann hereinbrechen können.“
    „Ursprünglich haben diese Sanktionen für Unternehmen gegolten, die Rohre verlegen“, merkt Mitrachowitsch an. „Deshalb musste die schweizerische ‘Allseas’ aus dem Projekt aussteigen. Nun sollen die Sanktionen auf Schiffe mit anderen Funktionen ausgedehnt werden, darunter auch auf solche, die den Meeresgrund für die Verlegung der Rohre vorbereiten, sowie auf die Versicherungsbewertung, das Testen und die Zertifizierung der Gasleitung. Gerade dieser Punkt gilt als besonders empfindlich, denn ohne den abschließenden Konformitätsnachweis (dass Nord Stream 2 den lokalen Vorschriften entspricht) darf man die Pipeline nicht in Betrieb setzen.“
    Da Deutschland an ihrem Fertigbau interessiert sei, werde es die Sanktionen hart kontern müssen, betont der Leiter der Stiftung für nationale Energiesicherheit, Konstantin Simonow: „Es geht darum, ob Deutschland zu selbständigen Beschlüssen im Bereich Energiesicherheit fähig ist und von allein festlegen kann, wo es sich das Gas am billigsten bzw. am vorteilhaftesten holt. Trump sieht die Sache anders: „Ich gebe euch politische Deckung, dafür seid ihr verpflichtet, mir Gas abzunehmen. Egal, wie hoch der Preis ist.“
    Der Experte weist darauf hin, dass dieses Projekt in Europa unterschiedlich bewertet wird. „Die herkömmlich Washington-treuen Länder wie Polen oder die baltischen Staaten kämpfen an vorderster Front gegen das Projekt. Andere versuchen eine flexiblere Politik zu betreiben. Auch Brüssel selbst als das Zentrum der Eurokratie rezitiert schon seit langem die Mantra über die Diversifizierung von Gaslieferungen. Es begegnet den russischen Projekten ebenfalls mit einiger Zurückhaltung.“
    Quelle: Sputnik

    Anmerkung Christian Reimann: Die NachDenkSeiten haben oftmals das Projekt Nord Stream 2 und US-Sanktionen dagegen thematisiert. Bitte lesen Sie dazu z.B.

    1. US-Angriff auf Nord Stream 2 – warum ist Merkel auf einmal so kleinlaut?
    2. Dissens bei Nord Stream 2. Deutschland – verraten und verkauft. Von Wolfgang Bittner.
    3. Harms, Röpcke und Reitschuster gegen Nord Stream 2: Das letzte Aufgebot der Manipulation
    4. Nord Stream 2: US-Sanktionen, „Putins Pipeline“ und die Propaganda
    5. Nord Stream 2 – Die USA drehen weiter an der Sanktionsschraube und haben nun auch Deutschland im Visier.

    dazu: Manuela Schwesig reagiert empört auf Drohung aus den USA
    In einem Brief vom 5. August, über den als erstes das „Handelsblatt“ berichtet hatte, drohen Ted Cruz, Tom Cotton und Ron Johnson mit empfindlichen Konsequenzen für den Fall, dass das Unternehmen, das den Mukran Port auf Rügen betreibt, die logistische Unterstützung für Nord Stream 2 nicht umgehend einstellt.
    „Wenn Sie weiterhin Waren, Dienstleistungen und Unterstützung für das Nord-Stream-2-Projekt bereitstellen, würden Sie das zukünftige finanzielle Überleben Ihres Unternehmens zerstören“, heißt es in dem drei Seiten umfassenden Schreiben.
    Niels Annen, Staatsminister im Auswärtigen Amt, erklärte gegenüber dem Tagesspiegel: „Mit ihrer Politik der extraterritorialen Sanktionen greift die USA in unsere nationale Souveränität und die unserer europäischen Partner ein. Wir haben gegenüber unseren amerikanischen Partner deutlich gemacht, dass wir uns gegen die Ausübung von Druck auf europäische Unternehmen verwehren. Deswegen sind Tonfall und Inhalt der Drohbriefe, die von amerikanischen Senatoren verschickt worden, völlig unangebracht. Unser Ziel ist es die europäische Souveränität zu stärken. Denn Europa darf sich nicht erpressbar machen.“
    Quelle: Tagesspiegel

  3. Kandidat für CDU-Vorsitz streut alternative Fakten zu 5G
    In der explosiven Situation zwischen den USA und China zündelt Norbert Röttgen, CDU-Politiker mit Aspirationen auf den Parteivorsitz und die Kanzlerschaft, mit unrichtigen Aussagen zu 5G und Huawei. […]
    Zuerst machte Röttgen am 15. Juli bei Twitter von sich reden, wo er in makellosem Englisch twittert. “Gestern hat Großbritannien beschlossen, Huawei bis 2027 aus seinen Netzwerken zu entfernen. Heute fordern die chinesischen Staatsmedien ‘öffentliche und schmerzhafte’ Vergeltungsmaßnahmen gegen Großbritanien. Die Ironie: Europäische Unternehmen durften auch nicht in China 5G ausrollen. Die EU sollte diesbezüglich klar an der Seite von Großbritanien stehen”.
    Am 31. Juli legte er dann in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin Focus nach: “Peking käme gar nicht auf die Idee, sein 5G-Netz für ausländische Anbieter zu öffnen. Dann sollte es verstehen, warum wir das umgekehrt auch nicht machen.” Doch das ist so nicht richtig.
    Schon bei Twitter entgegnete Röttgen unter anderem die Technologieredakteurin der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ), dass der europäische Mobilfunkausrüster Ericsson sehr wohl in den chinesischen 5G-Mobilfunknetzen aktiv sei. Das Gleiche trifft auf Nokia zu. Doch seine Behauptung zurückgenommen hat der frühere Bundesumweltminister, den die Unionsfraktion 2014 zum Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses machte, nicht. “Einer der Gründe, warum ich mich so beim Thema 5G-Netz engagiere, hat etwas mit Außenpolitik und China, aber auch mit dieser Innovationsfrage zu tun”, erklärte er dem Focus.
    Der überzeugte Transatlantiker Röttgen erhält nach Informationen von Golem.de die Briefings der US-Botschaft zur Huawei-Diskussion. Vielleicht zieht er daraus seine Erkenntnisse zu 5G in China und dem angeblichen Ausschluss, doch das sind – diesmal zumindest – eher alternative Fakten.
    Quelle: Golem.de
  4. 7,5 Millionen Beschäftigte nutzen Entgeltumwandlung
    Rentenversicherung: Einsparung von Sozialbeiträgen reduziert die Rentenansprüche aller versicherten Beschäftigten und Rentner.
    Seit dem Start der staatlich geförderten Altersvorsorge (“Riester-Reform”) im Jahr 2002 steht die sozialbeitragsfreie Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) immer wieder in der Kritik. Vor allem die negativen Folgen des betrieblichen Vorsorge-Sparens für die gesetzliche Rentenversicherung erhitzen die Gemüter von Rentenexperten, Sozialforschern und auch manchen Ökonomen. Fachleute wie der langjährige Chef des Sozialbeirats der Bundesregierung, Winfried Schmähl, gerieten wegen der durch die Entgeltumwandlung erwartete Schwächung der Rentenversicherung regelrecht in Rage.
    Daten des Bundessozialministeriums (BMAS), die Aufschluss über die Nutzung der von den Beschäftigten ganz oder teilweise selbst finanzierten betrieblichen Altersvorsorge geben, scheinen den Kritikern recht zu heben. Den Ergebnissen einer bereits im Januar 2019 veröffentlichten bAV-Trägerbefragung zufolge sparten im Spätherbst 2017 mehr als 7,5 Millionen Arbeitnehmer mit Eigenbeiträgen zu Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds über ihren Arbeitgeber für eine spätere Zusatzrente. Das waren mehr als 40 Prozent der gut 18,1 Millionen Beschäftigten mit einem Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge. Im Schnitt legten die Beschäftigten – über alle drei Durchführungswege hinweg – etwas mehr als 100 Euro monatlich für das Alter zur Seite.
    Quelle: Ihre Vorsorge
  5. Gezielt Arbeitsplätze schaffen durch öffentliche Beschaffungen
    „Eine Pandemie ist eine soziale Katastrophe mit einigen medizinischen Aspekten.“ Was der deutsche Pathologe und Politiker Rudolph Virchow im 19. Jahrhundert festhielt, findet seit Ausbruch von COVID-19 seine Bestätigung im drastischen Anstieg der Arbeitslosigkeit. In dieser Situation könnte der Staat – ergänzend zu sonstigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen – nun auch seine Kaufkraft gezielt dazu verwenden, Arbeitsplätze zu schaffen. Enorme Effekte können am Arbeitsmarkt erreicht werden, wenn auch nur Teile des staatlichen Beschaffungsvolumens an beschäftigungspolitische Aspekte geknüpft würden. (…)
    Lange Zeit wurde die Verfolgung von beschäftigungspolitischen Zielen über öffentliche Vergaben in einem juristischen Graubereich verortet. Im Jahr 1988 erkannte der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache „Beentjes“ erstmals die Möglichkeit an, bei einer öffentlichen Auftragsvergabe soziale Zwecke zu verfolgen. In diesem konkreten Fall aus den Niederlanden wurde die Vergabe eines Auftrags an die Bedingung geknüpft, dass eine bestimmte Anzahl der für den Auftrag eingesetzten Arbeitskräfte Langzeitarbeitslose sind. Diese Rechtsprechung setzte der EuGH in weiteren Entscheidungen fort, und schließlich wurde diese Zielsetzung in die EU-Vergaberichtlinien 2014 aufgenommen. Die Aufnahme dieser Kriterien war vor allem auch eine Reaktion auf die immer noch spürbaren Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008. Die neuen Vergaberichtlinien sollten stärker als zuvor eine dynamische Wechselwirkung zwischen der Wirtschafts-, Sozial- und Beschäftigungspolitik in den Mitgliedstaaten ermöglichen und zur Erreichung des gesellschaftlichen Fortschritts und der ökonomischen Resilienz in der Union beitragen.
    Quelle: A&W blog
  6. Schöne neue Arbeitswelt dank Corona?
    Eine kurzsichtige Prognose, meinen manche Psychotherapeuten, Juristen und Sozialwissenschafter.
    Homeoffice als Chance für die Zukunft. Nichts wird mehr sein wie vorher. Corona wird unsere Arbeitswelt verändern. So oder ähnlich lauten die Titel der Zeitungen. Vor der Coronakrise arbeitete nur etwa jeder vierte Schweizer gelegentlich im Homeoffice. In den vergangenen Monaten war es auf einmal jeder zweite. Mark Zuckerberg prognostiziert, dass in zehn Jahren jeder zweite Beschäftigte bei Facebook ausserhalb des Büros arbeiten werde.
    Die Neue Zürcher Zeitung berichtet, bei der Credit Suisse habe es kaum Probleme bei der IT oder im Tagesgeschäft gegeben. Rund 90 Prozent der Credit-Suisse-Mitarbeiter seien in den zurückliegenden Wochen von zu Hause aus tätig gewesen. Auch bei der UBS sei mit Homeoffice alles rund gelaufen. Fazit: «Viele sind offenbar selbst überrascht, wie reibungslos das pandemiebedingte Experiment in Echtzeit geklappt hat.» (NZZ, 4.6.2020)
    Hat man richtig gelesen? «Experiment in Echtzeit»? Es gehört ein wenig Mut dazu, diesen Begriff zu verwenden. Denn genau das ist es, was Kritiker der Corona-Lockdown-Politik einem weltweit vernetzten Polit-Establishment vorwerfen. Man habe das Virus als Vorwand für ein Feldexperiment benutzt, um zu sehen, wie sich die Bevölkerung im Falle eines Falles verhalten wird. Hypothesen dieser Art wurden von Behörden und Medien – kaum überraschend – unisono als Verschwörungstheorie abgetan.
    Quelle: Infosperber
  7. Regelungen der Bedarfe für Bildung und Teilhabe wegen Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts mit dem Grundgesetz unvereinbar
    Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss § 34 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2, Abs. 4 bis Abs. 7 und § 34a Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) in der Fassung vom 24. März 2011 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 1 SGB XII für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Die angegriffenen Regelungen stellen eine unzulässige Aufgabenübertragung dar und verletzen die Beschwerdeführerinnen, kreisfreie Städte des Landes Nordrhein-Westfalen, in ihrem Recht auf Selbstverwaltung. Die Regelungen bleiben jedoch bis zum 31. Dezember 2021 weiter anwendbar. Die in § 34 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 SGB XII geregelten Aufgaben entsprechen dagegen inhaltsgleich bereits früher auf die Kommunen als örtliche Träger der Sozialhilfe übertragenen Aufgaben und sind mit dem Grundgesetz vereinbar.
    Quelle: Bundesverfassungsgericht
  8. “Das nenne ich Arroganz der Macht”
    Zehn Jahre Protestsommer gegen Stuttgart 21: Am 16. August 2010 stand der damalige Grünen-Fraktionsvorsitzende Winfried Kretschmann auf der Bühne der Montagsdemo, zum ersten und letzten Mal. Von Käse, der gegessen sei, sprach der spätere Ministerpräsident da noch nicht, wohl aber von Wahrheit und Mehrheit, vom Tricksen und Täuschen und dem “fürchterlichen” Begriff “alternativlos”.
    Quelle: Kontext: Wochenzeitung
  9. Abfrage von Polizeidatenbanken -3: Suchoptionen und Protokollierung
    Bei der Abfrage von Polizeidatenbanken gibt es komfortable Suchoptionen. Manche können für trickreiche Abfragen und mehr genutzt werden. Die Ansichten bei Medien und in der Öffentlichkeit über das Ausmaß der Protokollierung solcher Abfragen und die möglichen Auswirkungen auf die positiven Ergebnisse bei der Suche nach Datendieben gehen weit an den tatsächlichen Gegebenheiten vorbei. Damit beschäftigt sich dieser letzte Teil unserer Artikelserie, auch anhand von Fallbeispielen zur Datenbanknutzung über Journalisten, die zu deren Ausschluss beim G7-Gipfel in Hamburg führten. Und anhand der Auswertung von Protokollen über polizeiliche Aktivitäten, die der unberechtigten Inhaftierung des jungen Syrers Amad A. vorausgingen, der in der JVA Kleve nach einem Zellenbrand gestorben ist.
    Quelle: Police-IT
  10. “Nordkreuz”-Gruppe SEK-Polizist fiel schon vor Jahren mit rechtsradikalen Ansichten auf
    Marko G. hortete Zehntausende Schuss Munition und wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Nach SPIEGEL-Informationen waren anderen Polizisten bereits 2009 die Parolen des SEK-Scharfschützen aufgestoßen.
    Ein suspendierter SEK-Beamter aus Mecklenburg-Vorpommern, Gründer der obskuren “Nordkreuz”-Gruppe, fiel schon vor Jahren mit seiner Begeisterung für den Nationalsozialismus auf. Das geht nach SPIEGEL-Informationen aus einem vertraulichen Bericht der Expertenkommission hervor, die die alarmierenden Vorgänge um den Beamten und einige seiner Kollegen aufgearbeitet hat.
    Quelle: DER SPIEGEL
  11. Kippt die Stimmung? Gibt es in Deutschland eine kritische Masse an Systemverweigerern?
    Den DeutschlandTrend kann man so im Hinblick auf die Corona-Krise interpretieren, als gebe es einen Anteil von 10 Prozent an Systemkritikern
    Ein Leser hat mich gerade auf einen Text aufmerksam gemacht, den ich vor neun Jahren geschrieben habe. Darin geht es um Computersimulationen amerikanischer Wissenschaftler, mit denen sich berechnen lassen soll, wann in Gesellschaften eine kritische Masse erreicht wird, ab der sich die politische Position einer Minderheit durchsetzt und zur Mehrheitsmeinung wird (Gibt es einen kritischen Punkt, ab dem eine Minderheitsmeinung zur Mehrheitsmeinung wird?). (…)
    Nach den Simulationen hängt es nur von der Zahl der “Missionare” oder “Ideologen”, ob sie die Mehrheit auf ihre Seite ziehen können, nicht aber vom Netzwerk oder der Gesellschaftsform. Stellen sie weniger als 10 Prozent der Bevölkerung dar, geschieht nicht viel und verbreitet sich ihre Meinung kaum oder gar nicht. Wenn die Missionare allerdings die kritische Grenze von 10 Prozent überschreiten, wird ihre Meinung schnell von der Mehrheit übernommen. (…)
    Zur nächsten Demo am 29.8. wird “Europa” nach Berlin eingeladen. Damit haben sich die Veranstalter unter erheblichem Druck gestellt, die Teilnehmerzahl der letzten Demo, die sie mit 1,3 Millionen angeben, überbieten zu müssen. Zu beobachten wird sein, ob womöglich eine kritische Masse erreicht wird, die die politische Stimmung im Land verändern könnte. Bei den Interviews, die Gaby Weber mit Demoteilnehmern geführt hat, war auffällig, dass viele der Meinung sind, es gebe keine Oppositionspartei, wenn dann wird noch die AfD angeführt (“Ich sehe keine Opposition in der Politik”).
    Quelle: Telepolis
  12. Waldsterben: Die vergessene Krise
    Es brennt in Brasilien, Bolivien, Sibirien, Neuguinea und weiten Teilen Afrikas. Die Feuer zerstören wertvolle Ökosysteme und könnten die Corona-Pandemie verschlimmern. Doch die Öffentlichkeit beachtet sie dieses Jahr nicht, kommentiert Daniel Lingenhöhl.
    Quelle: Spektrum
  13. Warum noch ins Kino, wenn man den Film schon zwei Wochen später streamen kann?
    Ein neuer Kinofilm darf schon nach 17 Tagen im Netz angeboten werden: Der Deal zwischen der weltgrössten Kinokette, AMC, und dem Hollywoodstudio Universal könnte die Branche auf den Kopf stellen. […]
    Die Corona-Krise hat den Trend zu einer immer kürzer werdenden Schutzfrist nun radikal verschärft. Als die Lichtspielhäuser im Frühling schliessen mussten, entschied etwa das Hollywoodstudio Universal, zwei seiner neuen Filme, «Trolls World Tour» und «The King of Staten Island», in den USA auf dem eigenen Streaming-Portal zu lancieren. Die Chefetage von AMC, der grössten amerikanischen Kinokette, war darob so verärgert, dass sie drohte, zukünftige Universal-Titel zu boykottieren.
    Die Wogen sind inzwischen geglättet. AMC hat mit Universal eine Übereinkunft getroffen, die die Filmbranche auf den Kopf stellen könnte: Die Schutzfrist wurde von 90 auf nur 17 Tage reduziert, im Gegenzug wird AMC am Profit aus dem Video-on-demand-Vertrieb beteiligt.
    Quelle: NZZ
  14. Zu guter Letzt: Steinmeier bedauert Verstoß gegen Hygiene-Regeln
    “Fünf Sekunden Unaufmerksamkeit, die ich mir selbst vorwerfe” – der Bundespräsident entschuldigt sich dafür, bei einem Foto im Südtirol-Urlaub weder den Abstand eingehalten noch eine Maske getragen zu haben.
    Quelle: Süddeutsche

    Anmerkung André Tautenhahn: Das ist schon lächerlich. Selbst die Corona-Warn-App springt erst nach 15 Minuten Distanzunterschreitung an. Man sollte es daher generell unterlassen, den Menschen eine gewisse Lockerheit im Umgang miteinander permanent zum Vorwurf zu machen, sondern lieber darüber nachdenken, ob dies nicht vielleicht auch ein Stück weit notwendig ist, um mit Krisen, wie dieser, besser zurechtzukommen. Es ist doch fraglich, ob die Aufrechterhaltung der Anspannung oder eines permanenten Alarmzustandes in körperlicher und geistiger Isolation der Gesundheit allgemein zuträglich ist. Jedenfalls wissen wir jetzt, dass der Bundespräsident, wenn er denn vorbildlich gehandelt hätte, beim Abstieg ins Tal furchtbar nass geworden wäre.

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