Sachsen kommt zur Ruhe?

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Vorbemerkung: Dies ist ein Text, ein Leserbrief von Diana Al-Jumaili aus Dresden. Wir veröffentlichen ihn auch deshalb, weil die Autorin sich mit einem empörenden Vorgang, der Ankündigung autoritärer Maßnahmen durch den Ministerpräsidenten von Sachsen, auseinandersetzt. Die kritische Betrachtung dieses Vorgangs ist notwendig – schon deshalb – weil zum Beispiel das ZDF-Heute-Journal am 11.12., dem Tag des Geschehens, es nicht einmal für nötig hielt, sich kritisch mit dieser anti-demokratischen, skandalösen Ankündigung eines hohen politischen Funktionärs auseinanderzusetzen. Albrecht Müller.

Der sächsische Ministerpräsident Kretschmer hat entschieden: „Dieses Land muss zur Ruhe kommen …“ (mdr.de/sachsen/corona-virus-sachsen-ticker-freitag-elfter-dezember-100.html, 12.12.2020). Deshalb wird den Bürgern mit der Corona-Schutz-Verordnung vom 11. Dezember 2020 ab 14. Dezember der härteste Lockdown seit Beginn der Covid-19-Pandemie auferlegt.

„… jeder sollte sich nur dort noch bewegen, wo es unbedingt sein muss, nur unbedingt notwendige Einkäufe machen, kleine Familientreffen“, so Kretschmer weiter (a. a. O.). Kretschmer weiß, wie man die Menschen zur Ruhe bringt. Mit Ermahnungen kommt man nicht weiter: „Wir brauchen hier ganz andere, ganz klare autoritäre Maßnahmen des Staates” (https://www.rnd.de/politik/corona-kretschmer-fordert-autoritare-massnahmen-nach-krankenhausbesuch-G6ZDE634ZFE4NK7AABDE7KDEQU.html, 12.12.2020).

Teil dieser autoritären Maßnahmen ist die Schließung aller Kitas, Horte und Schulen, ohne dabei nach Schulart (Grundschulen oder weiterführende Schulen) und nach den Infektionszahlen der Region zu differenzieren. Warum die Schließung dieser Einrichtungen erforderlich und verhältnismäßig für den angestrebten Zweck ist – darüber schweigt die Landesregierung. Sie führt lapidar aus: „Die aktuelle Entwicklung der Infektionszahlen im Freistaat Sachsen erfordert diese flächendeckende Maßnahme“ (coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2020-12-11.pdf, S. 32, 33, 12.12.2020).

Der sächsische Ministerpräsident fordert eine stärke Orientierung an wissenschaftlichen Erkenntnissen im Umgang mit der Covid-19-Pandemie ein: „Wir müssen der Verdummung in diesem Land entgegentreten, indem wir klar für wissenschaftliche Fakten argumentieren, die stärken und auch diese Stimmen stärker zur Geltung bringen, die aus der Wissenschaft heraus kommen“ (https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-interview-michael-kretschmer-heute-journal-100.html, 12.12.2020).

Offensichtlich sind aber nicht alle wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Festlegung der eigenen Strategie willkommen.

Die verfügbaren Daten des RKI legen eine Schließung jedenfalls nicht nahe: Nicht einmal 1% aller mit Covi-19 Infizierten sind Kinder bis zum Alter von vier Jahren (805 von insg. 82.226, RKI Dashboard, Stand 12.12.2020, 0.00 Uhr). Kinder zwischen 5 und 14 Jahren stellen lediglich 4,51 % aller Infizierten (3.709 von 82.226. Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren werden die Daten nicht ausgewiesen. Sie sind im Cluster 15 bis 34 Jahre enthalten.).

Das RKI weist in seinem Lagebericht vom 11.12.2020 auf „das zunehmend diffuse Infektionsgeschehen sowie das Auftreten von Ausbrüchen vor allem in Haushalten, beruflichen Settings sowie Alten- und Pflegeheimen“ hin https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Dez_2020/2020-12-11-de.pdf?__blob=publicationFile, S. 12, 12.12.2020). Von besonderen Gefährdungslagen in Kitas, Schulen und Horten ist nicht die Rede. Nahmen zunächst auch in Schulen und Kitas die Zahlen zu, konnte ab Kalenderwoche 46 (Woche ab 9. November) wieder ein abnehmender Trend beobachtet werden (RKI, Lagebericht vom 08.12.2020, S. 9, https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Dez_2020/2020-12-08-de.pdf?__blob=publicationFile, 12.12.2020).

In den Daten des RKI zum Infektionsumfeld sind leider die Schulen nicht ausgewiesen. Aber es sind Daten zu Horten und Kitas verfügbar: Es wurden von insg. 187.080 gemeldeten Covid-19-Infektionsfällen insg. 2.032 Fälle den Horten und Kitas zugeordnet (1,08%, rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Ausbruchsdaten.html, eigene Auswertung der Excel-Tabelle vom 01.12.2020).

Die Grundannahmen des RKI zum Infektionsgeschehen haben weiterhin Bestand. Dazu gehören die Feststellungen:

Auch möchte die sächsische Landesregierung den Warnungen der Kinderärzte nicht folgen, siehe zuletzt deren Stellungnahme vom 09.12.2020 (dgkj.de/detail/post/presseinfo-verlaengerte-schulferien-sind-kein-pandemieschutz, 12.12.2020). Alle Erkenntnisse über die Auswirkungen der Schließungen der Kitas, Schulen und Horte während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 bleiben unberücksichtigt.

Die sächsische Landesregierung setzt sich in ihrem autoritären Tun (s. o.) über die Rechte der Kinder und Jugendlichen auf Bildung, Teilhabe, Förderung und Betreuung hinweg.

Die sächsische Landesregierung interessiert sich aber auch nicht für die Unruhe und Schwierigkeiten, die eine solche Schließung für Eltern, Schulen und Kitas, die Träger dieser Einrichtungen und die Arbeitgeber der Eltern mit sich bringt.

Obwohl die Schließung der Einrichtungen seit Montag, den 07.12.2020 diskutiert wurde, behielt sich das sächsische Kabinett vor, die Neufassung der Corona-Schutz-Verordnung erst am Freitagabend vor dem Lockdown zu verkünden.

Erst am Freitagabend war wussten die Menschen, welche Berufe und Tätigkeiten der Eltern zu einer zu einer Notbetreuung der Kinder berechtigen. Am Donnerstagnachmittag machte zwar eine Vorabfassung die Runde. Eine Planung für die kommende Woche und die Zeit danach war für die Eltern, Einrichtungen, Träger und Arbeitgeber nicht möglich.

Man kann sich bei bestimmten Berufen noch vorstellen, dass diese als “systemrelevant” eingestuft werden, z. B. Polizei. Andere Berufe sind da schon nicht eindeutig zuortenbar. Sind z. B. Erzieher, Lehrer, Angestellte der öffentlichen Verwaltung systemrelevant? Und wenn ja: müssen beide Elternteile in einem systemrelevanten Beruf arbeiten?

Bis Freitagabend wussten die meisten Eltern noch nicht, ob sie einen Anspruch auf Notbetreuung haben werden; die Träger wussten nicht, mit wie vielen Kindern sie maximal rechnen müssen (für Bedarfsabfragen gab es schon gar keine Zeit); die Arbeitgeber wussten nicht, ob ihre Mitarbeiter am Montag danach zur Verfügung stehen.

Nun wissen die Menschen, woran sie sind. Diejenigen, deren Kinder eine Notbetreuung zusteht, müssen sich sputen. Denn spätestens am zweiten Tag nach Inanspruchnahme der Notbetreuung (also i. d. R. am Dienstag, den 15.12.2020) muss die berechtigende Arbeitgeberbescheinigung vorliegen.

Diejenigen, deren berufliche Tätigkeit als nicht notwendig im Sinne der Corona-Schutz-Verordnung definiert wurde, müssen ihre Kinder nun zuhause betreuen. Wie und ob sie das bewerkstelligen können, war nicht von Interesse. Irgendwie muss und wird es gehen. Doch ob all dies dazu dienen kann, das Land “zur Ruhe zu bringen”? Zweifel scheinen durchaus berechtigt.

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