Atomwaffen-Verbots-Vertrag: NATO und Bundesregierung missachten die UNO

Atomwaffen-Verbots-Vertrag: NATO und Bundesregierung missachten die UNO

Atomwaffen-Verbots-Vertrag: NATO und Bundesregierung missachten die UNO

Ein Artikel von Bernhard Trautvetter

Die Reaktionen der Bundesregierung und des NATO-Rates auf den Atomwaffen-Verbots-Vertrag sind Ausdruck der Missachtung gegenüber dem Willen der Völker und gegenüber dem Völkerrecht. Die NATO offenbart sich dadurch einmal mehr als undemokratische Allianz, die ein Sicherheitsrisiko für die Welt darstellt. Von Bernhard Trautvetter.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Seit dem 22. Januar ist der Atomwaffenverbotsvertrag[1] der UNO Völkerrecht. Seither ist es verboten, nukleare Arsenale zu entwickeln, zu besitzen, zu transferieren oder sie zu stationieren, damit zu drohen oder sie anzuwenden und bei deren Einsatz unterstützend mitzuwirken. Damit ist die sogenannte „Atomare Abschreckung“ und die „Nukleare Teilhabe“ der Bundesrepublik Deutschland explizit völkerrechtlich verboten. Der NATO-Rat beschloss dazu am 15. Dezember 2020[2]:

“Da der (…) Atomwaffenverbotsvertrag kurz vor dem Inkrafttreten steht, bekräftigen wir gemeinsam unsere Ablehnung dieses Vertrags, da er das immer schwierigere internationale Sicherheitsumfeld nicht widerspiegelt und im Widerspruch zur bestehenden Nichtverbreitungs- und Abrüstungsarchitektur steht. (…) Dem Verbotsvertrag fehlt es an rigorosen sowie klaren Mechanismen zur Überprüfung und er wurde von keinem Staat unterzeichnet, der Atomwaffen besitzt, und er wird daher nicht zur Abschaffung einer einzigen Atomwaffe führen. Er birgt das Risiko, die globale Nichtverbreitungs- und Abrüstungsarchitektur zu untergraben, deren Herzstück seit mehr als 50 Jahren der Atomwaffensperrvertrag ist, sowie das IAEO-Sicherheitsregime, das ihn unterstützt.”

Der NATO-Rat bekräftigt, dass die NATO solange ein Bündnis mit Atomwaffen ist, wie Atomwaffen existieren. Die Nato verletzt mit dieser Haltung die Absicht des Atomwaffensperrvertrages, auch als Nichtweiterverbreitungsvertrag (NVV)[3] bekannt, der vorschreibt, dass die Nuklearstaaten alles zu unternehmen haben, um auf eine nukleare Abrüstung hinzuwirken.

Der Text des NATO-Rates ist als gesamtes Dokument und Punkt für Punkt ein Ausdruck der Missachtung gegenüber dem Willen der Völker, gegenüber der UNO und gegenüber dem Völkerrecht. Er kennzeichnet die NATO als undemokratische Allianz, die ein Sicherheitsrisiko für die Welt darstellt. Sie trägt mit dazu bei, dass die kritischen Nuklearwissenschaftler[4] des Berichtsblattes der Atomwissenschaften am 27. Januar auf einer Pressekonferenz erklärten, die Menschheit befinde sich wegen der Hoch- und Atomrüstung, der internationalen Krisen und der Risiken infolge der Klima- und weiteren ökologischen Zukunfts-Gefährdungen mit symbolischen 100 Sekunden extrem nahe an der Gefahr einer finalen Katastrophe. In der Situation hat das Engagement für das Überleben höchste Priorität für alle Kräfte, die sich für die Zukunft einsetzen.

Das Friedensengagement hat dabei auch die Aufgabe, über die Gefahren aufzuklären, die in Deutschlands sogenannter ‘Nuklearer Teilhabe’[5] lauern und die zur deutschen Beteiligung an den Atomkriegsmanövern ‘Cold Igloo’[6] und ‘Steadfast Noon’[7] führen. Hier geht es um den 3. Weltkrieg.

Nukleare Teilhabe“: „Mitsprache“ am Inferno?

Die NATO verleugnet die von nuklearen Arsenalen ausgehende Gefahr für das Leben in Europa und in der Welt. Die sogenannte ‘Nukleare Teilhabe’ wird durch deutsche Militärs, aber auch durch Außenminister Heiko Maas damit gerechtfertigt, dass sie die Mitsprache Deutschlands[8] bei möglichen nuklearen Kriegshandlungen ermögliche. Diese ‘Mitsprache’ am Inferno ist der Köder für die Aufrechterhaltung dieser atomkriegsorientierten Regelung und für die Stationierung nuklearer Arsenale in Deutschland. Die NATO benutzt dieses Argument auch, um damit Kritik an der deutschen Nuklearstrategie im Keim zu ersticken oder sie wenigstens zu lähmen. Die Bundesregierung folgt der NATO-Begründung der Ablehnung des Atomwaffenverbotsvertrages und behauptet in einer Antwort auf eine Anfrage[9] der Linksfraktion im Bundestag:

“Der Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) verfolgt (…) den Ansatz, Nuklearwaffen kategorisch zu ächten. Die hierin angelegte Spannung zum NVV und zu den im NVV anerkannten Nuklearwaffenstaaten, auf deren Mitwirkung es bei einer an realen Fortschritten orientierten nuklearen Abrüstung ankommt, wird durch Art. 18 AVV verstärkt, aus dem sich die Nachrangigkeit anderer Verpflichtungen gegenüber den Verpflichtungen des AVV ergibt. Aus Sicht der Bundesregierung kann dies zu einer Fragmentierung und realen Schwächung internationaler Abrüstungsbemühungen im nuklearen Bereich führen.“

Desinformation im Dienste des nuklearen Infernos

Diese ernsthaft klingenden Worte erweisen sich als freundlich verpackte Desinformation im Dienste des nuklearen Infernos. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages führt dazu aus:

[10]: “Das Verhältnis zwischen Atomwaffenverbotsvertrag und Nichtverbreitungsvertrag ist ganz offensichtlich besser als sein Ruf. Während vor allem durch AVV*-kritische Staatenvertreter sowie durch regierungsnahe Think Tanks und Abrüstungsexperten Zweifel an der rechtlichen Vereinbarkeit von AVV und NVV geäußert und genährt werden, kommt doch der ganz überwiegende Teil der Völkerrechtsliteratur – darunter ausgewiesene Experten aus dem Bereich des international disarmament law von Universitäten und Forschungsinstituten, aber vor allem auch Teilnehmer (Diplomaten und academics) an der UN Diplomatic Conference, die den AVV ausgehandelt hat – zu dem Ergebnis, dass beide Verträge weniger in einem rechtlichen Konkurrenz-, als in einem Komplementärverhältnis zueinander stehen. Das bedeutet konkret: Der AVV steht juristisch nicht in Widerspruch zum NVV.”
* AVV = Atomwaffenverbotsvertrag

Mit ihrer Verdrehung der Tatsachen stellen sich NATO und Bundesregierung auch gegen die Bevölkerung Deutschlands, von der laut einer Greenpeace-Umfrage circa 92 Prozent für die Unterzeichnung des Atomwaffenverbotsvertrages plädieren[11]. Die Bundesregierung und die NATO-Militärs stellen sich in dieser Frage mit ihrer Propaganda und deren Folgen für die Atomkriegsgefahr also gegen die Lebensinteressen der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes und auch der Menschheit, da ein Nuklearschlag die Gefahr in sich birgt, dass er eine Kriegsdynamik eröffnet, die in einem nuklearen Inferno außer Kontrolle gerät. Bevor es dazu kommt, verlieren die Menschen erst einmal jene Milliarden an Geldern, die die Nuklearrüstung kostet und die dann bei der Grundversorgung und Daseinsvorsorge, der Ökologie, der Bildung und der Infrastruktur fehlen. Deshalb dürfen in Deutschland keine Atomsprengköpfe der neuen und hoch-entwickelten Produktionsreihe B 61-12 stationiert werden, die laut führenden US-Militärs gebrauchsfreudiger sind[12]:

“Mit den neuen Bomben verwischen die Grenzen zwischen taktischen und strategischen Atomwaffen‘, kritisiert Hans Kristensen vom Nuclear Information Projects (Atomic Scientists) in Washington D.C. …„Die Optionen reichen so weit, implizierte einer [der Beteiligten] – ohne es direkt auszusprechen –, dass sie die US-Fähigkeiten atomarer US-Waffen, militärische Ziele auf russischem Territorium zu zerstören, verbessern würden.“

Hier gibt es die Möglichkeit, die ICAN-Petition zu unterstützen, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, den NVV zu unterschreiben.[13] Hier folgen die nach der Dokumentation der International Campaign to Abolish Nuclear Weapons (ICAN) für das Überleben der Menschheit existenziellen Verbote im NVV[14]:

“Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, unter keinen Umständen jemals

  1. Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper zu entwickeln, zu erproben, zu erzeugen, herzustellen, auf andere Weise zu erwerben, zu besitzen oder zu lagern;
  2. Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber unmittelbar oder mittelbar an irgendjemanden weiterzugeben;
  3. Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber unmittelbar oder mittelbar anzunehmen;
  4. Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper einzusetzen oder ihren Einsatz anzudrohen;
  5. irgendjemanden in irgendeiner Weise zu unterstützen, zu ermutigen oder zu veranlassen, Tätigkeiten vorzunehmen, die einem Vertragsstaat aufgrund dieses Vertrags verboten sind;
  6. von irgendjemandem in irgendeiner Weise irgendwelche Unterstützung zu suchen oder anzunehmen, um Tätigkeiten vorzunehmen, die einem Vertragsstaat aufgrund dieses Vertrags verboten sind;
  7. eine Stationierung, Aufstellung oder Dislozierung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern in seinem Hoheitsgebiet oder an irgendeinem Ort unter seiner Hoheitsgewalt oder Kontrolle zu gestatten.”

Titelbild: PlusONE / Shutterstock