Corona macht Arme ärmer und kränker

Corona macht Arme ärmer und kränker

Corona macht Arme ärmer und kränker

Ein Artikel von Frieder Claus

Arme tragen in der Coronakrise das größere Risiko und die größeren Lasten, bekommen aber die geringsten Hilfen. Nirgends wird das so deutlich wie beim Blick auf den Globus. Während die riskanten Impfversuche fast durchweg in den armen Ländern stattfanden und die Menschen dort die Versuchskaninchen für uns Reiche spielten, bekommen sie jetzt am wenigsten vom erprobten Impfstoff. Doch auch innerhalb unseres reichen Landes funktioniert dieser Mechanismus bestens, was in den folgenden fünf Aspekten dargestellt werden soll. Von Frieder Claus[*].

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Dabei muss vorangestellt werden, dass wir bereits viele medizinische Daten zu Covid-19 haben, aber nur sehr wenige mit Verknüpfungen zum Sozialstatus, also welche Lebens- und Arbeitsbedingungen abträglich für Erkrankung und Verlauf sind samt den sozialen Folgen für Betroffene, ihre Familien und Kinder. Die Infektiologin Muge Cevik berät die britische Regierung in der Pandemie. Sie sagt: “Viel wichtiger als die Ausbreitung von Mutanten zu stoppen, ist es, die Menschen in den sozial benachteiligten Gegenden besser zu schützen.” Ohne Bezug auf soziale Daten wird die Impfreihenfolge aber auf Alter und berufliche Erfordernis fokussiert. 14 von 16 Bundesländern haben nach Recherchen von NDR, WDR und SZ keine Erkenntnisse darüber, welche Menschen sich besonders häufig mit Corona infizieren. Die Landesregierung Sachsen teilte etwa auf Anfrage mit: “Zur sozialen Herkunft liegen uns keine Daten vor”. Ein Schelm, der Böses dabei denkt…

  1. Arme tragen das größere Risiko

    Die schlecht bezahlten Jobs liegen häufig im Risikobereich der Pandemie und/oder sind schlecht geschützt. Das betrifft nicht nur die Pflege im Altenheim oder Krankenhaus, sondern geht über Erzieherinnen, Kassiererinnen, Arzthelferinnen, Friseusen, Post- und Paketzusteller bis hin zu den Hotspots der Schlachtbetriebe mit schlechten Massenunterkünften. Die Beschäftigten können kaum im Homeoffice arbeiten und sind zumeist zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel gezwungen. Doch auch Erwerbslose tragen ein erhöhtes Risiko. Deutlich sichtbar etwa bei Obdachlosen ohne Schutz einer eigenen Häuslichkeit. Sie müssen schon durch ihr bloßes Da-Sein gegen Ausgangsverbote verstoßen und können im Lockdown Hygienegebote gar nicht einhalten.

    Nach einer Untersuchung der AOK Rheinland / Hamburg haben Hartz-IV-Bezieher ein um 84 Prozent erhöhtes Risiko für einen schwereren Verlauf der Krankheit. Ein wesentlicher Faktor dabei dürften die ungesünderen Lebens- und Wohnverhältnisse sein. Erste vereinzelte Daten aus Hamburg, Berlin, Bremen, Bochum oder Duisburg zeigen signifikante Abweichungen in den Infektionszahlen armer und reicher Stadtteile. So ist das Infektionsrisiko in Berlin-Neukölln etwa fast doppelt so hoch wie im benachbarten Treptow-Köpenick mit gehobener Sozialstruktur. „In Stadtteilen mit hoher Wohnraumdichte, niedrigem Durchschnittseinkommen und höheren Armutsquoten haben wir höhere Neuinfektionsquoten gehabt”, sagt der Sprecher der Bremer Gesundheitssenatorin.

    Die englische Health-Foundation-Studie kommt zu diesem Ergebnis: Überlastete Wohnsituation führte zur raschen Corona-Ausbreitung und einer Vielzahl an Todesfällen im Vereinigten Königreich. Das Virus hatte sich vor allem in beschränkten Wohnformen und kleinen Wohnräumen erfolgreicher ausgebreitet. Darum seien auch ärmere Menschen und ethnische Minderheiten in einem höheren Ausmaß von der Virus-Pandemie betroffen. Menschen, die in Häusern mit viel Lebensraum wohnen, hätten hingegen ein weit geringeres Infektionsrisiko. Erst am 16.3.2021 hat das Robert Koch-Institut Quartiere von sozial Benachteiligten als mögliche Hotspots von Infektionen identifiziert.

    In der Unabhängigen Hartz-IV-Beratung im Landkreis Esslingen hatten wir Infizierte, die mit ihrer 5-köpfigen Familie in 2 Zimmern hausen und keine Chance hatten, den erforderlichen Abstand zur Familie einzuhalten. Mit einem schwierig durchführbaren Homeschooling wurden gerade auch Kinder zu besonderen Opfern beengter Wohnverhältnisse. Nach der Statistik des Jobcenters Esslingen gibt es über 100 vierköpfige Familien, die in Wohnungen zwischen 40 und 60 qm hausen. Und immerhin noch 22 Familien mit fünf Köpfen, die sich dort hineinzwängen. Nach Abzug von 15-20 qm für Küche, Bad, WC und Flur bleibt da nicht mehr viel für die Zimmer. Bundesweit leben aber ca. 8% der deutschen Bevölkerung in überbelegten Wohnungen.

    Gesundheitliche Risiken in der Pandemie dürfen nicht nur auf die Infektion begrenzt werden. Die Gesundheit von armen Kindern ist auch in weiterem Sinn besonders gefährdet. Nach einer Studie des Uni-Klinikums Hamburg-Eppendorf war jedes dritte Kind in der Pandemie psychisch auffällig, zuvor nur jedes fünfte Kind. Dabei sind die psychischen Probleme bei armen Kindern nach einer Untersuchung des Deutschen Jugendinstituts doppelt so häufig wie bei finanziell Bessergestellten. Der soziale Zusammenhang zwischen Krankheit und Armut beginnt früh.

  2. Arme tragen die größeren Lasten

    Nach einer Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung im Oktober 2020 gab es bei Einkommen bis 900 € Verluste von 49 Prozent, bei Einkommen von über 4.500 € lagen diese nur bei 26 Prozent. Einkommen unter 1.500 € monatlich netto waren zu 40 Prozent von Kurzarbeit betroffen, bei über 4.500 € nur von 11 Prozent. Die stark Betroffenen zeigten sich deutlich empfänglicher für Verschwörungsmythen zu Corona.

    Je prekärer Arbeitsverhältnisse sind, umso dünner wird der soziale Schutz. Ein großer Teil der Alleinerziehenden in unserem Esslinger Beratungsnetzwerk hat nur einen Minijob. Für diese Jobs gibt es aber kein Kurzarbeitergeld, Kündigungen in diesem Bereich werden häufig rigoros umgesetzt – ex und hopp.

    Auch die kleineren Einkommen, die bei Familien häufig zusätzliche Hartz-IV-Leistungen erfordern, haben bei Kurzarbeitergeld von 60 Prozent ohne bzw. 67 Prozent mit Kindern noch weitere und unvermutete Einbußen. Behalten werden darf im Hartz-IV-Bezug nur ein Freibetrag mit höchstens 330 €. Der wird normalerweise aus dem Brutto berechnet. Er reduziert sich beim Kurzarbeitergeld von nur noch 60/67 Prozent schon mal deutlich. Da es hier aber kein Brutto gibt, rechnet sich der Freibetrag dann überraschenderweise auch nur noch aus dem viel niedrigeren Nettobetrag. Ergebnis: Der Freibetrag sinkt gleich zwei Mal. Einmal durch das reduzierte Kurzarbeitergeld und dann noch einmal durch die Errechnung aus dem niedrigeren Nettobetrag. Je geringer das vorherige Einkommen ist, um so überproportionaler sind die Einbußen beim Freibetrag in Hartz IV, da können ganz unvermutet gleich nochmal 100 € von einem kargen Einkommen wegfallen. Für die Betroffenen sind das enorme Beträge.

    In unserer Beratung gibt es viele Familien, die ihre vom Jobcenter auf die Mietobergrenzen abgesenkte Miete mit diesem Freibetrag ins Lot bringen. Das Erschrecken ist groß, wenn bei Kurzarbeit dieser Freibetrag geschrumpft ist und nicht mehr für die volle Miete reicht – oder im Fall des Arbeitsplatzverlustes ganz weggebrochen ist. Auch Beratung kann da nicht vor Verarmung und drohendem Wohnungsverlust schützen.

    Generell lässt die dauerhafte Geldnot in Hartz IV keinen Spielraum für Zusatzbelastungen wie Wegfall von Tafeln, Mittagstischen, Sozialkaufhäusern, Second-Hand-Läden, Schulessen für die Kinder, Masken, Hygiene u.a.m.. Ausgleichende Hilfen gab es dafür über ein Jahr lang nicht. Zur dürftigen Einmalzahlung im Mai 2021 dann im nächsten Punkt.

  3. Arme erhalten geringere Hilfen

    Während für Unternehmen und Selbstständige – bei allen Stolpersteinen – milliardenschwere Hilfspakete geschnürt wurden, warteten Sozialleistungsempfänger ein Jahr vergeblich auf Hilfen, die ihre Zusatzbelastungen bei dauerhafter Geldnot erträglicher machen. Ein noch nie dagewesenes Bündnis von 41 Verbänden und Gewerkschaften hatte im Februar 2021 die Erhöhung des trickreich kleingerechneten Regelsatzes von 446 € auf 600 € gefordert, um für die Betroffenen endlich einen minimalen haushälterischen Spielraum zu verschaffen. Zusätzlich über die Zeit der Pandemie einen monatlichen Bonus von 100 € für die besonderen Belastungen. Die Antwort der Regierung war – nicht zum ersten Mal – erbärmlich: eine Einmalzahlung im Mai 2021 mit 150 €. Nach 15 Monaten Pandemie gerade mal 10 € pro Monat – erbärmlich eben.

    Der Fairness halber sei erwähnt, dass im März 2020 im Rahmen eines erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung die Vermögensprüfung für Hartz-IV-Leistungen übergangsweise außer Kraft gesetzt wurde. Damit wurde verhindert, dass Bessergestellte nach Arbeitsplatzverlust in der Pandemie gleich um ihr Erspartes fürchten mussten, soweit dies nicht erheblich war. Allerdings können Jobcenter diesen Schutz mit kreativer Gestaltung der Bewilligungszeiträume schon nach 6 Monaten außer Kraft setzen.

    Auch die Absenkung der Mietkosten auf die marktfremden „Mietobergrenzen“, mit denen die Jobcenter die zulässigen Mieten von Hartz-IV-Empfängern deckeln, wurde um ein halbes Jahr aufgeschoben. Das Überleben mit dem unzulänglichen Regelsatz – bei Paaren gerade mal 401 € pro Person für den Monat – wurde damit aber nicht leichter. Und wer etwa im April 2020 nach coronabedingtem Arbeitsplatzverlust in die Hartz-IV-Mühle geriet, erhielt schon im Oktober die Aufforderung zum Wohnungswechsel, wenn die Mietkosten über den schäbigen örtlichen Mietobergrenzen lagen.

    Enorm schwer haben es Menschen mit Sprachproblemen, deren Beratungsbedarf in der monströsen Bürokratie weder digital noch telefonisch umgesetzt werden kann. Dabei ergeben sich Sprachprobleme in der Hartz-IV-Welt auch für viele deutsche Muttersprachler, die ihre Not nicht in Bedarfe und Ansprüche übersetzen können. Die Jobcenter sind im Lockdown, „Notfallsprechstunden“ werden formal nicht angeboten, Durchwahlnummern der Sachbearbeiter sind geheim und die „Hotline“ führt zu Callcentern unbekannten Ortes, die statt Abhilfe einen Rückruf versprechen. Nach dem Eindruck von Beratungsdiensten scheitert ein Großteil der Ratsuchenden an diesen Hürden. Makabres Beispiel: „Sie werden zurückgerufen.“ „Aber ich hab doch gar kein Telefon.“ „Jetzt seien Sie nicht so ungeduldig, wir rufen Sie zurück.“ „Urx.“ Aufgelegt. Dazu die Rechtslage nach § 17 SGB I: ‚Leistungsträger sind verpflichtet, dass ihre Verwaltungs- und Dienstgebäude frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren sind…‘. “Urx.“

  4. Digitales Lernen verschärft Ungleichheit

    Viele Kinder aus armen Familien müssen mit dem kleinen Handybildschirm lernen, in manchen Familien teilen sich mehrere Personen ein Handy. Laut Institut der deutschen Wirtschaft besitzt nicht einmal jeder siebte 12-Jährige aus Hartz-IV-Haushalten einen eigenen Rechner, gerade mal die Hälfte des deutschen Durchschnittswerts. Stabiles W-Lan und Drucker gibt es in vielen armen Haushalten auch nicht. In beengten Wohnungen fehlt es oft an einem geeigneten Arbeitsplatz für die Kinder und an einer ungestörten Lernatmosphäre. Das soziale Bildungsgefälle verschärft sich.

    Anfang Februar hat sich die Bundesagentur endlich dem Druck zahlreicher Gerichte gebeugt und grünes Licht für insgesamt 350 € für Laptop, Drucker und weiteres Zubehör gegeben, soweit für Onlineunterricht an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen notwendig und von der Schule kein Gerät gestellt wird.

    Schwierig ist für viele Kinder zunächst die Frage, wer ihnen die Bedienung des Rechners zeigt, wenn Eltern nicht helfen können oder ältere Geschwister fehlen. Probleme macht auch die Engführung auf zwei Schultypen, für Studierende etwa gibt es gar keinen Anspruch. Auch Empfänger von Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen sind ausgeschlossen. Kein durchdachtes Konzept, um Ungleichheit in der Bildung für Arme zu beseitigen.

  5. Die Ärmsten der Armen: kriminalisiert und nicht besonders schutzwürdig

    Menschen, die ganz ohne Obdach auf der Straße leben, wurden in den Lockdown-Regelungen einfach vergessen. Es wurde nicht bedacht, dass sie viele Einschränkungen gar nicht umsetzen können. Zuhause bleiben geht eben nicht, wenn man kein Zuhause hat. Fast zwangsläufig kommt es deshalb zu Verstößen gegen das Ausgangsverbot, dem Verbot von Zusammenkünften von mehreren Personen und dem Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Bei Ausgangssperren müssen Obdachlose einfach aufgrund ihres „Da-Seins“ eine Ordnungswidrigkeit begehen, sie können sich nicht ab 20 Uhr in Luft auflösen.

    Betroffene Obdachlose fanden in vorliegenden Fällen kaum geeignete Beratung. Wenn nach der Corona-Verordnung Verstöße gegen das Alkoholverbot mit einem Bußgeld von 200 € sanktioniert werden, konnten ihnen die Berater i.d.R. nicht sagen, dass das höherstehende Ordnungswidrigkeitsgesetz im Einzelfall auch eine Buße von 5 € oder eine Einstellung wegen Geringfügigkeit zulässt. Einsprüche führten beim Amtsgericht dagegen zwingend zu einem Strafbefehl zzgl. Gerichtskosten, weil dem Amtsrichter eine gesetzliche Handhabe zur Berücksichtigung der Obdachlosigkeit fehlt.

    Last not least: Man stelle sich vor, dass den Bundesbürgern neben den Kontaktbeschränkungen zuhause auch noch ein monatelanges Alkoholverbot auferlegt worden wäre – wohl der Beginn einer Revolution.

    Am 26.2.2021 hat das Sozialministerium BW die Impfberechtigung für Wohnungslose auf Kategorie 2 hochgestuft, was grundsätzlich zu begrüßen ist. Dabei kam es jedoch zu sinnwidrigen Regelungslücken, die ausgerechnet die vulnerabelste Gruppe von der Impfung ausschließen.

    Es ist die besonders gefährdete Gruppe der Menschen ohne jegliche Unterkunft, die in Kälte, Dreck und Regen und damit ohne den Schutz eigener Häuslichkeit leben. Impfberechtigt sind nämlich nur Personen, die in der Einrichtung einer Wohnungslosenhilfe „untergebracht oder tätig“ sind. Beides ist bei Menschen gänzlich ohne Unterkunft nicht der Fall. Dabei sind sie viel ungeschützter als die große Masse der „Untergebrachten“ in gesicherten Wohnformen.

Insgesamt hat die Pandemie die Kluft zwischen Arm und Reich vergrößert. Einen ganz wesentlichen Teil dazu hat die armutspolitische Ignoranz der maßgeblichen Akteure beigesteuert. Die Pandemie hat die soziale Spaltung als chronische Erkrankung unserer Gesellschaft offengelegt, die nicht durch Virologen gelöst werden kann.

Titelbild: Valeriya Popova 22/shutterstock.com


[«*] * Frieder Claus arbeitete bis zu seinem Ruhestand mit wohnungslosen Menschen, zuletzt als Referent für Wohnungslosenhilfe und Armut im Diakonischen Werk Württemberg. 1987 hatte er den Verein Heimstatt Esslingen mitbegründet, der auf vielerlei Weise Wohnraum für Wohnungslose schafft.
Auf dieser Basis initiierte er 2013 die Unabhängige Hartz-IV-Beratung im Landkreis Esslingen als Netzwerk von 13 Beratungsstellen, deren Sprecher und Koordinator er seitdem ist. Das Thema Armut hat er auch mit seiner Bettlers Oper in musikalische Formen gebracht. Mit ihr reiste er 10 Jahre durch die Lande.

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