Hinweise des Tages II

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  1. Zielgenaue Pandemiebekämpfung statt autoritärer Symbolpolitik
  2. Jetzt erst recht!
  3. Milliardenkosten für Gratis-FFP2-Masken: Leicht zu überzeugen
  4. 50 Jahre Bafög – feiert bitte ohne mich!
  5. Ein starker Sozialstaat – unentbehrlich in Wirtschaftskrisen
  6. Wie prekär ist digitale Plattformarbeit? Einblicke in strukturelle Prekarisierung durch private Regulierung, finanzielle Ausbeutung und soziale Kontrolle auf Online-Plattformen.
  7. Globale Mindeststeuer: Konzerne endlich in die Pflicht nehmen!
  8. Wegen Corona: Führende Wirtschaftsinstitute fordern höheres Rentenalter
  9. Corona-Aufbaufonds der EU: Europa will sich schuldig machen
  10. Kammergericht zu Corona-Schließungen: Gewerbemiete wird halbiert
  11. Brief an einen Denunzianten
  12. Nur ein Bruchteil der Landoberfläche ist ökologisch intakt
  13. Neues Bündnis zur Mobilitätswende: Das Auto bleibt der Knackpunkt
  14. Scheuer muss keine Mails offenlegen: Union und SPD lehnen Antrag im Mautausschuss ab
  15. Demoskopie und Politik: Was die Zahlen auch verraten

Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind. Verantwortlich für die Richtigkeit der zitierten Texte sind die jeweiligen Quellen und nicht die NachDenkSeiten. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.

  1. Bundesnotbremse
    1. Zielgenaue Pandemiebekämpfung statt autoritärer Symbolpolitik
      1) Grundsätzlich zu begrüßen ist, dass der Bundestag per Gesetz konkrete Maßnahmen beschließt, statt diese Entscheidungen pauschal auf die Exekutive (Ministerpräsidentenkonferenz und Landesregierungen) zu übertragen wie bisher. Allerdings enthält auch die vierte Novelle eine weitreichende Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung mit der auch weitere Grundrechte eingeschränkt werden können. Diese Ermächtigung ist durch die Zustimmungspflicht des Bundesrates nur unzureichend demokratisch legitimiert. Dies lehne ich ab.
      2) Die vorgesehenen nächtlichen Ausgangssperren stellen einen massiven und verfassungsrechtlich höchst bedenklichen Eingriff in die Grundrechte dar, während die epidemiologische Wirksamkeit dieser Maßnahme äußerst fragwürdig ist. Eine solche autoritäre Symbolpolitik, die auch dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit widerspricht, lehne ich entschieden ab. Darüber hinaus sendet eine Ausgangssperre auch die völlig falsche Nachricht. Denn wie jüngst noch einmal die Gesellschaft für Aerosolforschung (GAeF) klargestellt hat, findet die Übertragung der SARS-CoV-2-Viren fast ausnahmslos in Innenräumen statt. Die Nachricht müsste also eigentlich sein, möglichst viele Aktivitäten an die frische Luft zu verlegen und nicht das Verlassen der Wohnung unter Strafe zu stellen.
      3) Der gesamte Bereich des Arbeitsschutzes (Verpflichtung der Arbeitgeber:innen zu kostenlosen Tests und zur Absicherung von Abstands- und Hygienemaßnahmen, Homeoffice, Pflicht von Testungen) soll in dem Gesetzentwurf völlig ausgespart bleiben. Für den privaten Bereich, Schulen und Kitas, den Sport und den Einzelhandel sieht die „Notbremse“ drastische Regelungen vor, für Großunternehmen hingegen nicht. Die Last zur Bewältigung der Pandemie darf nicht weiter überwiegend dem privaten Bereich, den Schulen und einzelnen Branchen auferlegt werden. Bestehende Regelungen zum Arbeitsschutz müssen endlich konsequent kontrolliert und durchgesetzt werden. Die Bundesregierung zieht hier aber Samthandschuhe an, während das Leben in anderen Bereichen immer härter eingeschränkt werden soll.
      Quelle: Andrej Hunko
    2. Wer stürzt den Inzidenzwert?
      Kritik an Abstellen auf den Schwellenwert wird lauter. Sogenannte Bundesnotbremse könnte dadurch angefochten werden. Debatte im Bundestag
      Parallel zu den ersten Debatten im Bundestag über eine erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird die Kritik an der darin vorgesehenen “Corona-Notbremse” lauter. Die Abgeordneten haben im Plenum am heutigen Freitag erstmals einen entsprechenden Kabinettsentwurf behandelt. Die Regierungsparteien wollen demnach im IfSG schärfere Regeln erlassen und zugleich ein gerichtliches Vorgehen gegen die Einschränkung von Grundrechten erschweren. Das Vorhaben provoziert gleichsam Widerspruch aus Fachkreisen, der Opposition und den Regierungen der Länder.
      Die “Bundesnotbremse” sieht eine Reihe schärferer Regelungen vor, unter anderem Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 Uhr und fünf Uhr morgens, wenn binnen drei aufeinanderfolgender Tage 100 Neuinfektionen mit dem neuartigen Corona-Virus Sars-CoV-2 pro 100.000 Einwohner verzeichnet werden. Ab einem Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen sollen auch Schulen wieder geschlossen werden.
      Vor allem die alleine Begründung der Maßnahmen mit einem mutmaßlich willkürlich festgelegten und mehrfach geänderten Inzidenzwert trifft auf Kritik und dürfte das Vorhaben in seiner jetzigen Form rechtlich angreifbar machen.
      Quelle: Telepolis
    3. Steuerung der Einschränkung von Grundrechten mit methodisch fragwürdig berechneten 7-Tage-Inzidenzen?
      Die Anzahl der gemeldeten COVID-19-Fälle, die den vom RKI veröffentlichten 7-Tage-Inzidenzen (pro 100.000 EW) zugrunde liegen, ist in der Freien und Hansestadt Hamburg immer wesentlich kleiner als die (später festgestellte) tatsächliche Anzahl der COVID-19-Fälle. Faktisch wird bei der Berechnung der 7-Tage-Inzidenz in Hamburg nur eine 6- bis 6,5-Tage-Summe gemeldeter COVID-19-Fälle zugrunde gelegt. Kurz: Spätes melden wird mit niedrigeren Inzidenzen „belohnt“.
      Ganz anders stellt sich dies im zeitnah meldenden Land Bremen dar! (siehe Abbildung unten)
      Von „bundeseinheitlich geltenden Standards“ (Bundestagsdrucksache 19/28444) kann schon allein wegen der methodisch fragwürdigen Inzidenzberechnung nicht die Rede sein. Nicht einmal bei der Berechnung der täglich gemeldeten Inzidenzen ist es nach über einem Jahr gelungen, „einheitliche Standards“ zu schaffen.
      Quelle: BIAJ
  2. Jetzt erst recht!
    Das Ende des Berliner Mietendeckels bedeutet nicht das Ende einer sozialen Wohnungspolitik. Vergesellschaftung, öffentlicher Wohnungsbau und eine progressive Agenda auf Bundesebene stehen jetzt auf der Tagesordnung.
    Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel gekippt. Die Begründung lautet: Die Bundesländer haben nicht die Gesetzgebungskompetenz. Demnach darf der Berliner Senat keine Regelungen für Miethöhen auf dem frei finanzierbaren Wohnungsmarkt treffen. Für viele Berliner Mieterinnen und Mieter bedeutet diese Gerichtsentscheidung massive Mietsteigerungen und möglicherweise auch erhebliche Mietrückzahlungen, die durch den Deckel eingespart wurden. Trotzdem muss dies nicht das Ende einer sozial gerechten Wohnungspolitik bedeuten.
    Quelle: Jacobin

    dazu: Immobilienwirtschaft ist größter CDU-Spender
    Das Spendenaufkommen aus der Immobilienwirtschaft wird immer größer. Nach Berechnungen der Linksfraktion profitieren vor allem Union und FDP von großzügigen Spenden der Unternehmen aus diesem Sektor.
    Die Immobilienwirtschaft hat im Jahr 2020 mehr als 1,25 Millionen Euro an die CDU gespendet. Dies ergeben Berechnungen der Bundestagsfraktion der Linken, die die Rechenschaftsberichte und angezeigten Großspenden der Parteien ausgewertet hat.
    Demnach kommen fast 80 Prozent der veröffentlichten Parteispenden an die CDU inzwischen von Bau- und Immobilienunternehmern. Erstmals machten sie den größten Anteil aus. Zu den Einnahmen zählen mehrere Großspenden von Bauunternehmern und Immobilienhändlern zwischen 70.000 Euro und 800.000 Euro. Die Berechnungen lagen dem SPIEGEL vorab vor.
    Quelle: DER SPIEGEL

    Anmerkung unseres Lesers J.A.: Eine Hand wäscht die andere. Deshalb hat die Unionsfraktion im Bundestag auch die Normenkontrollklage vor dem BVerfG gegen den Mietendeckel angestrengt. Warum werden die eigentlich von normalen Menschen, Arbeitnehmern, Mietern gewählt, *gegen* deren Interessen sie aktiv und bewusst arbeiten?

    dazu auch: Formlos verfassungsändernde ‘Staatspraxis’ und Gesetzesauslegung nach Parlamentsrede: Zum Mietendeckel-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
    Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute über die Normenkontrollen gegen das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln, sog. Mietendeckel) entschieden. Das Gesetz ist nicht mit Wirkung für die Zukunft für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt worden, sondern rückwirkend für nichtig.
    Der Senat ist der Auffassung, dass dem Land Berlin keine Gesetzgebungskompetenz für den Erlass von öffentlich-rechtlichen Mietpreisgrenzen zusteht. Er begründet diese Auffassung in zwei Schritten: Erstens handele es sich bei jedweden Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum um bürgerliches Recht, das bekanntlich der konkurrierenden Gesetzgebung unterfällt (Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG). Im Kompetenztitel des Wohnungswesens, das bekanntlich der ausschließlichen Gesetzgebung der Länder unterfällt (Art. 70 Abs. 1 GG), seien Mietpreisgrenzen darum nicht mehr enthalten. Mit Bezug auf die Miethöhe habe der Bund, zweitens, mit der sog. Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB) von seiner Kompetenz abschließend Gebrauch gemacht.
    Damit hat das Gericht die ungünstigste, verfassungspolitisch sowie praktisch folgenreichste Entscheidung getroffen, die in der Sache denkbar war.
    Quelle: Verfassungsblog

  3. Milliardenkosten für Gratis-FFP2-Masken: Leicht zu überzeugen
    Stolze 6 Euro pro Maske bekamen Apotheken vom Staat. Jens Spahn steht dafür in der Kritik. Beteiligt war aber auch das Ministerium von Olaf Scholz.
    Das Geschenk an die Apotheken ist für Jens Spahn in den letzten Monaten ein echtes Problem geworden. 6 Euro hat der Gesundheitsminister den Apotheker*innen im Dezember für jede FFP2-Maske versprochen, die sie im Auftrag des Staats an Angehörige von Risikogruppen ausgeben. 2,5 Milliarden Euro ließ er im Haushalt reservieren. Ein stolzer Preis, der dem CDU-Politiker bis heute Kritik einbringt. Hätte der Staat die Masken den Betroffenen einfach direkt geschickt, hätte man „mehr Leute erreicht und es wäre nicht teurer gewesen“, sagte etwa der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach dem NDR.
    Allerdings: An der Preisgestaltung waren in der Bundesregierung auch die Sozialdemokrat*innen beteiligt. Laut Unterlagen, die der taz vorliegen, kam dem SPD-geführten Finanzministerium die Gewinnmarge für die Apotheken zunächst zwar erstaunlich hoch vor. Eine vierzeilige E-Mail des Gesundheitsministeriums reichte dann aber, um das Haus von Finanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz umzustimmen.
    Quelle: taz
  4. 50 Jahre Bafög – feiert bitte ohne mich!
    „Liebes BAföG, alles Gute zu 50 Jahren Chancengerechtigkeit!“, schreibt das Ministerium auf der Titelseite ihrer Broschüre, dazu gibt es ein Foto von drei glücklichen, adrett gekleideten Studierenden in einer schnieken Küche. Meiner WG und mir ist da beim Sonntagsfrühstück fast das Marmeladenbrötchen aus der Hand gefallen. „Würden die Bafög bekommen, könnten die sich eine so schöne Küche gar nicht leisten“, sagt meine Mitbewohnerin Laura. Ich schaue derweil auf unseren wackeligen Küchentisch mit Brandlöchern. Stolz sein darf man ja, aber bitte nicht sich selbst beweihräuchern! Das Bafög ist ein tolles Instrument, aber es gibt noch viel zu tun. Statt Luftschlangen zu pusten, sollten die Zuständigen lieber anpacken.
    Denn auf dem Papier hört sich Bafög fein an: Je nach Einkommen der Eltern erhalten Studierende bis zu 861 Euro pro Monat, davon müssen maximal 10.010 Euro als zinsfreies Darlehen zurückgezahlt werden. Aber bereits der Blick auf die Statistik lässt Schwächen erkennen, denn immer weniger Studierende erhalten die Förderung.
    Quelle: FAZ
  5. Ein starker Sozialstaat – unentbehrlich in Wirtschaftskrisen
    Die Finanzkrise 2009 wurde in Deutschland vorbildlich gemeistert. Das Bruttosozialprodukt ging damals um 4,9% zurück, ohne dass im Unterschied zu fast allen anderen Ländern die Arbeitslosigkeit stieg. Dieses „Beschäftigungswunder“ wurde möglich, da die Unternehmen Stunden und nicht Beschäftigte entließen. Schon im Herbst 2008 wurden die Inanspruchnahme von Kurzarbeit erleichtert und ihre Dauer auf bis zu zwei Jahre verlängert. Die Sozialpartner hatten zudem in den Jahren zuvor – sozusagen auf Vorrat – ein breites Spektrum arbeitszeitpolitischer Krisenmaßnahmen vereinbart. Entlassungen konnten damals durch eine Kombination von Kurzarbeit mit betrieblichen Maßnahmen, wie der Auflösung von Guthaben auf Arbeitszeitkonten, Überstundenabbau oder auch der vorübergehenden Absenkung der Regelarbeitszeit, vermieden werden. (…)
    Eine neue Dimension in der Coronakrise ist sicherlich ihre Verknüpfung mit einem beschleunigten Strukturwandel infolge der Digitalisierung und der De-Karbonisierung der Wirtschaft. Anders als 2009 wird man nicht erwarten können, an alte Wachstumsmuster anknüpfen zu können. Der Arbeitsmarktpolitik fällt die Aufgabe zu, nicht nur diese Krise sondern gleichzeitig auch einen langgestreckten Strukturwandel abzufedern und ihn gleichzeitig aber durch eine aktive Qualifizierungspolitik zu ermöglichen.
    Mit drei neuen Gesetzen aus dem Arbeitsministerium, dem Weiterbildungsstärkungs-, dem Qualifizierungschancen- und dem Arbeit-von-Morgen-Gesetz, wurden die Möglichkeiten einer investiven Arbeitsmarktpolitik erheblich verbessert.
    Quelle: Gerhard Bosch in blog politische ökonomie
  6. Wie prekär ist digitale Plattformarbeit? Einblicke in strukturelle Prekarisierung durch private Regulierung, finanzielle Ausbeutung und soziale Kontrolle auf Online-Plattformen.
    Bei der Plattformarbeit vermittelt eine digitale Plattform zwischen Auftraggebern und den meist selbstständigen AuftragnehmerInnen. Sie kann ortsgebunden sein, wie im Falle von Uber-Taxifahrerdiensten oder Foodora-Lieferdiensten. Sie kann aber auch ortsungebunden und „remote“ verrichtet werden und reicht von niedrig qualifizierten Tätigkeiten auf Amazon Mechanical Turk oder Clickworker, wie die Verschlagwortung von Bildern oder Sprach- und Bewegungsaufnahmen zur Optimierung von künstlicher Intelligenz, bis hin zu hoch qualifizierten Tätigkeiten auf Upwork oder Fiverr, wie zum Beispiel Softwareprogrammierung oder Grafikdesign. Entscheidend ist, dass Plattformarbeit die Online-Auslagerung von Dienstleistungsarbeit für auftraggebende Unternehmen nicht nur möglich, sondern auch äußerst lukrativ macht. (…)
    Wenn prekäre Arbeit eine Form der Arbeit ist, die von Ungewissheit, Instabilität und Unsicherheit geprägt ist und in der ArbeiterInnen und nicht Unternehmen die damit verbundenen Risiken tragen, ohne rechtlichen Schutz oder eine angemessene Vergütung zu erhalten, dann trifft diese Definition weitestgehend auf Plattformarbeit zu. Jedoch handelt es sich bei Plattformarbeit nicht um eine neue Form der prekären Arbeit in dem Sinne, sondern um eine Wiederkehr der prekären Arbeit unter digitalem Deckmantel.
    Aktuell sind nur ungefähr 2 bis 4 Prozent der europäischen Bevölkerung auf Plattformen tätig, dennoch handelt es sich um eine Entwicklung mit weitreichender Bedeutung.
    Quelle: A&W blog
  7. Globale Mindeststeuer: Konzerne endlich in die Pflicht nehmen!
    Großkonzerne verschieben rund 40 Prozent ihrer Gewinne in Steueroasen. Den betroffenen Staaten entgehen so Hunderte von Milliarden Euro pro Jahr. Um diese Steuerflucht zu begrenzen, haben die USA eine weltweite Mindeststeuer vorgeschlagen. Gut so, sagt der DGB-klartext: Es kann nicht sein, dass diese Konzerne sich weiter vor dem Steuerzahlen drücken!
    Mit dem neuen Präsidenten in den USA kommt Schwung in weltwirtschaftliche Debatten. Zuerst setzte Joe Biden mit Billionenschweren Konjunktur- und Investitionspaketen neue Standards, von denen sich Europa etwas abgucken kann. Dann kündigte er Steuererhöhungen für Unternehmen und Reiche an.
    Jetzt hat US-Finanzministerin Janet Yellen eine weltweite Mindessteuer ins Spiel gebracht, um das globale Problem der Steuerflucht von multinationalen Großkonzernen zu begrenzen. Die internationale Diskussion um eine solche Mindeststeuer war zuletzt ins Stocken geraten. Es ist gut, dass jetzt neue Bewegung aufkommt. […]
    Die Corona-Krise hat weltweit nicht nur riesige Löcher in die öffentlichen Haushalte gerissen. Sie hat auch klar gemacht, dass es eine Stärkung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Staaten braucht – für bessere Gesundheitssysteme und mehr Investitionen. Gleichzeitig haben viele multinationale Unternehmen trotz, oder gar wegen der Pandemie, dicke Profite eingefahren. Es kann nicht sein, dass diese Konzerne sich weiter vor dem Steuerzahlen drücken!
    Quelle: DGB klartext

    dazu: Lockdown für Dividenden: Keine Staatshilfe für Aktionäre
    Die Bundesregierung hat in der Corona-Pandemie Milliardenhilfen für Unternehmen mobilisiert. Jetzt planen zahlreiche Unternehmen, die Hilfen angenommen haben, Gewinne in Milliardenhöhe an ihre Aktionäre auszuschütten.
    Quelle: Makroskop

    dazu auch: Größte US-Bank verfünffacht Nettogewinn mitten in Pandemie
    Die Großbank JP Morgan hat zum Jahresauftakt einen Gewinnsprung hingelegt und dabei besser abgeschnitten als erwartet. Wie die JP Morgan Chase & Co. mitteilte, verdiente sie von Januar bis März mit 14,3 Milliarden US-Dollar fünfmal mehr als im ersten Quartal des Vorjahres mit damals 2,87 Milliarden Dollar. Je Aktie belief sich der Nettogewinn auf 4,50 Dollar nach 78 Cent vor einem Jahr.
    Dabei profitierte die US-Bank nicht zuletzt von der Auflösung von Rückstellungen für Kreditausfälle in Höhe von 5,2 Milliarden Dollar. Bereinigt um diese und andere Sonderfaktoren lag der bereinigte Gewinn je Aktie bei 3,31 Dollar und damit über dem Factset-Konsens von 3,09 Dollar je Aktie. Die Einnahmen kletterten um 14 Prozent auf 33,1 Milliarden Dollar und übertrafen damit ebenfalls die Konsensschätzung, die auf 30,5 Milliarden Dollar gelautet hatte. Auch dieErholung der US-Wirtschaft spielte der größten Bank des Landes in die Karten.
    Quelle: n-tv

  8. Wegen Corona: Führende Wirtschaftsinstitute fordern höheres Rentenalter
    Es werde eine Herausforderung, die Staatsfinanzen nach der Pandemie wieder auf eine solide Basis zu stellen, heißt es in der am Donnerstag vorgelegten Frühjahrsprognose. Vor allem die perspektivisch steigenden Ausgaben für die Rentenversicherung spielten dabei eine große Rolle.
    “Die eleganteste Lösung wäre eine langsame, schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters”, sagte Oliver Holtemöller vom Institut für Wirtschaftsforschung (IWH). Ein höheres Rentenalter könne die Staatsfinanzen stützen, ohne bei wichtigen Zukunfts-Investitionen auf die Bremse treten zu müssen.
    Quelle: Nordbayern

    Anmerkung JK: Nun, das war zu erwarten, dass die Corona-Krise als Vehikel für weitere Sozialkürzungen herhalten muss. Selbstverständlich sind weitere Rentenkürzungen die eleganteste Lösung dafür, die deutsche Oligarchie vor einer Beteiligung an den Kosten zur Bewältigung der ökonomischen Folgen der Pandemie zu bewahren. Eine zu erwartende schwarz-grüne Koalition nach der Bundestagswahl ist dafür dann die beste Voraussetzung.

  9. Corona-Aufbaufonds der EU: Europa will sich schuldig machen
    Die EU-Kommission ist zuversichtlich, dass der Corona-Aufbaufonds bald starten kann. Er umfasst 750 Milliarden Euro. Doch noch ist vieles unklar. […]
    Etwas weniger als ein Drittel davon, nämlich 250 Milliarden Euro, soll in „Green Bonds“ – also grünen Anleihen – begeben werden. Damit will Brüssel umweltverträgliche Technologien fördern und den Umbau zu einer klimaneutralen Wirtschaft vorantreiben. Wie das genau funktionieren soll, ließ Hahn jedoch offen.
    Unklar ist auch, wie die EU die Anleihen zurückzahlen will. Ein fertiges Konzept gibt es nicht; erst Ende Juni will die EU-Kommission erste Vorschläge für neue Eigenmittel, also Steuern und Abgaben, vorlegen. Klar ist nur, dass alle Anleihen bis 2058 zurückgezahlt werden sollen – aus dem EU-Haushalt.
    Kritiker fürchten, dass dies zu massiven Kürzungen führen dürfte. Die EU werden den Gürtel nach der Coronakrise enger schnallen und große Ausgabenposten kürzen müssen, so die Sorge. Optimisten halten dagegen, dass Brüssel neue Einnahmen durch die Digitalsteuer oder die langdiskutierte Finanztransaktionssteuer erschließen werde. Diese eigenen Abgaben wären auch eine Premiere für Europa.
    Quelle: taz
  10. Kammergericht zu Corona-Schließungen: Gewerbemiete wird halbiert
    Eine Existenzbedrohung für gewerbliche Mieter durch Corona-bedingte Schließungen müsse nicht im Einzefall festgestellt werden, so das KG. Die Nachteile seien vielmehr solidarisch von beiden Parteien zu tragen.
    In einem Berufungsverfahren hat der 8. Zivilsenat des Kammergerichts (KG) entschieden, dass die Gewerbemiete für die Zeit während staatlich angeordneter Schließungen herabzusetzen ist (Urt. v. 01.04.2021, Az. 8 U 1099/20). Das gelte generell, eine konkrete Existenzbedrohung des Mieters im Einzelfall müsse nicht nachgewiesen werden.
    Der Fall vor dem Berliner Gericht: Der Eigentümer einer Spielhalle forderte von seinem Mieter, der die Gewerbemiete nur teilweise überwiesen hatte, die Zahlung des restlichen Betrags für die Monate April und Mai 2020. Hiergegen wehrte sich der Mieter im Wege der Widerklage. Nachdem das erstinstanzliche Landgericht (LG) Berlin diese noch abgewiesen hatte (Urt. v. 14.08.2020, Az. 34 O 107/20), hat das KG jetzt zugunsten des Mieters entschieden: Die vertraglich vereinbarte Miete zwischen Halleneigentümer und gewerblichen Mieter sei um 50 Prozent zu reduzieren.
    Grund hierfür sieht das Gericht in der Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
    Quelle: LTO
  11. Brief an einen Denunzianten
    Es wird wieder fleißig bespitzelt und denunziert in Deutschland. Es gibt kein noch so absurdes oder menschenfeindliches Verbot, das nicht von eifrigen Bürgerinnen und Bürgern, die sich als Hilfspolizisten verstehen, „bewacht“ würde. Die Autorin, die nicht namentlich genannt werden möchte, dokumentiert in diesem Brief einen realen Fall. Eine Frau, die in einem kleinen Friseurladen Menschen zum Haare Schneiden empfangen hatte, nachdem ihr ihre Berufsausübung über Monate verboten worden war, wurde von einem Hausbewohner oder einer Bewohnerin angezeigt. Das bedeutet das Ende ihrer Nebentätigkeit und ist mit einer saftigen Geldstrafe verbunden. Warum tut jemand so etwas? Die Autorin trat für besagte Friseurin ein und verfasste für sie einen Brief an alle Mitbewohner*innen. Dieser enthält auch einiges an Informationen zu Corona, die man in der Tagesschau oder bei Maybrit Illner nicht hören kann.
    Quelle: Hinter den Schlagzeilen
  12. Nur ein Bruchteil der Landoberfläche ist ökologisch intakt
    Die Artenvielfalt ist in den letzten 500 Jahren stark geschrumpft. Nur wenige Gebiete auf der Erde sind heute noch intakt. Die Anzahl ließe sich aber erhöhen.
    Weniger als drei Prozent der Erdoberfläche sind noch ökologisch intakt. Dazu zählen Teile des Kongobeckens, des Amazonas, der russischen Tundra oder einige Wüsten wie die Sahara. Und nur ein Zehntel davon sind Naturschutzgebiete. Zu diesem Ergebnis kommen Forscherinnen und Forscher um Andrew Plumptre von der Cambridge University im Fachjournal »Frontiers in Forests and Global Change«. Zuvor hatten viele Wissenschaftler geschätzt, dass 20 bis 40 Prozent der Landoberfläche ein weitgehend unberührtes Ökosystem enthalten.
    Laut den Kriterien, die die Forscherinnen und Forscher um Plumptre anlegten, sind es jedoch wesentlich weniger. Sie betrachteten mindestens 10 000 Quadratkilometer große Gebiete und ermittelten, wie viele Arten dort seit dem Jahr 1500 verschwunden sind. Damit orientierten sie sich am 2016 eingeführten Konzept der »Key Biodiversity Areas« – Regionen, die für die Artenvielfalt eine Schlüsselrolle einnehmen. Eine allgemein akzeptierte Definition von Unberührtheit gibt es nicht: Wer auf Satellitenbildern nach sichtbaren Folgen menschlichen Einflusses sucht, kommt dadurch zu einem anderen Ergebnis wie jemand, der die Zusammensetzung des Ökosystems betrachtet.
    Quelle: Spektrum
  13. Neues Bündnis zur Mobilitätswende: Das Auto bleibt der Knackpunkt
    Ein Bündnis aus Gewerkschaften, Umwelt- und Sozialverbänden und evangelischer Kirche fordert eine sozial- und klimaverträgliche Mobilitätswende. Um die Positionen zum privaten Autoverkehr wird weiter hart gerungen.
    Dank Pandemie hat der Verkehr in Deutschland 2020 sein Klimabudget eingehalten. Dies sei ein Grund dafür, dass sich in der Verkehrspolitik jetzt eine gewisse “Gemütlichkeit” breitmache, diagnostizierte heute der Präsident des Naturschutzbundes Nabu, Jörg-Andreas Krüger. Für die nächste Zeit erwarte er “keine großen Impulse”.
    Dabei dürfe es aber nicht bleiben, mahnte Krüger – und stellte ein vom Nabu initiiertes Bündnis für eine sozialverträgliche Mobilitätswende vor, sicher nicht zufällig zum Beginn der zweitägigen Verkehrsministerkonferenz von Bund und Ländern am heutigen Donnerstag.
    Dem Bündnis gehören der Gewerkschaftsdachverband DGB, die Einzelgewerkschaften IG Metall und Verdi sowie die Sozialverbände VdK, SoVD und Awo an, außerdem die Umweltverbände BUND, Nabu und VCD sowie die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD). Unterstützt wird das Bündnis von der Stiftung Mercator, die ihre Mittel von der deutschen Unternehmerfamilie Schmidt erhält.
    Quelle: Klimareporter

    dazu: Expertenrat für Klimafragen: Eigentlich müsste Verkehrsminister Scheuer beim Klima nachliefern
    Offiziell hat der Verkehr seine Klima-Vorgabe für 2020 geschafft. Anders als der Bauminister muss der Verkehrsminister deshalb kein Sofortprogramm für einen klimapolitischen Kurswechsel erarbeiten. In einem pandemielosen Jahr wäre es wohl andersherum gewesen.
    Quelle: Klimareporter

  14. Scheuer muss keine Mails offenlegen: Union und SPD lehnen Antrag im Mautausschuss ab
    Die Regierungsfraktionen haben in einer Sondersitzung des Maut-Untersuchungsausschusses einen Beweisantrag von FDP, Linken und Grünen abgelehnt, der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) dazu zwingen sollte, möglicherweise belastende E-Mails über seinen Abgeordneten-Account offenzulegen. Zu diesem Zweck war der Ausschuss, der die Hintergründe der gescheiterten Pkw-Maut aufklären soll, am Donnerstag zu einer Sondersitzung zusammengekommen.
    Quelle: RND
  15. Demoskopie und Politik: Was die Zahlen auch verraten
    Markus Söder oder Armin Laschet – soll sich die Union bei der Auswahl ihres Kanzlerkandidaten von Beliebtheit leiten lassen? Umfragewerte dürfen jedenfalls nicht die einzigen Werte sein, die etwas bedeuten. […]
    Bei der Union aber dient die Umfrage-Diskussion dieser Tage weniger der Erleuchtung, sondern dem Kampf. Sie muss ein eilbedürftiges Problem lösen, mithilfe von Umfrage-Argumenten soll kompensiert werden, was in den Monaten zuvor versäumt worden ist: CDU und CSU haben kein geordnetes Verfahren für die K-Frage, deshalb dieses Hauen und Stechen mit Zahlen. Die sind nun scheinbar eindeutig – mit der Betonung aber auf scheinbar. Denn die Demoskopen haben ja noch weitere Angaben geliefert. Zu den 44 Prozent Söder- und 15 Prozent Laschet-Anhängern bei Infratest kommen ja noch 33 weitere Prozent hinzu. Sie halten keinen der beiden für geeignet.
    Und das Kennzeichnende der Debatte ist ja ohnehin der Aspekt, unter dem sie seit Langem geführt wird: nicht, wer von beiden Aspiranten der bessere, sondern wer der weniger schlechte wäre.
    Quelle: Süddeutsche

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