Pfingsten in Berlin – eine Bestandsaufnahme

Pfingsten in Berlin – eine Bestandsaufnahme

Pfingsten in Berlin – eine Bestandsaufnahme

Ein Artikel von Ala Goldbrunner & Christian Goldbrunner

Die Organisatoren um „Pfingsten in Berlin“ hatten für das Pfingstwochenende vom 21. bis einschließlich 24. Mai 2021 zu zahlreichen Demonstrationen, Aufzügen und Autokorsos aufgerufen, um deren Forderungen Ausdruck zu verleihen, und rechneten mit Zehntausenden von Teilnehmern. Die geplanten Großveranstaltungen wurden jedoch behördlich untersagt und nur wenige, kleinere Protest-Veranstaltungen der Maßnahmenkritiker durften durchgeführt werden. Christian und Ala Goldbrunner waren vor Ort.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Die Organisatoren von „Pfingsten in Berlin“

Die Organisatoren, die nicht „Querdenken“ angehören, sondern u.a. aus der Friedensbewegung stammen, haben am 30. Mai 2020 die Demonstration „Kündigt Ramstein Air Base“ und in den letzten Monaten einige sogenannte „Schweigemärsche“ hier oder hier erfolgreich auf die Beine gestellt. Die Versammlungsbehörde hat die Organisatoren bezüglich Zusammenarbeit sogar gelobt.

Bemerkenswert ist das Manifest von „Pfingsten in Berlin“, in dem die Organisatoren in zwölf Punkten ihre Forderungen darlegten. Im Kern geht es um die vollkommene Wiederherstellung der im Grundgesetz verankerten bürgerlichen Rechte, die durch das Infektionsschutzgesetz außer Kraft gesetzt sind, solange die sogenannte „epidemische Lage nationaler Tragweite“ vom Bundestag beschlossen und aufrecht erhalten wird.

„Pfingsten in Berlin“ distanzierte sich von Anfang an wiederholt und ausdrücklich von jeglicher Form von Extremismus. In der Pressemitteilung vom 21.05.2021 hieß es: „Als Veranstalter von Pfingsten in Berlin distanzieren wir uns klar und deutlich von sämtlichen populistischen Aufrufen von Trittbrettfahrern aus dem rechtsextremistischen Umfeld, die jetzt auf einmal auftauchen. Jegliche Symbolik – insbesondere reichsbürgernahe Fahnen und Schilder – sind bei unseren Veranstaltungen verboten.“ Die Berliner SARS-Cov-2-Verordnung sei zu beachten.

Der Ablauf

Insgesamt 22 Versammlungen hatte das Organisationsteam „Pfingsten in Berlin“ geplant.
Am Freitag, den 21.5.2021, waren sechs Autokorsos mit anschließender Abschlusskundgebung genehmigt worden, die auch stattfanden.

Für Samstag, den 22.5., wurden die vier geplanten Sternmärsche in Richtung Siegessäule von der Versammlungsbehörde untersagt und das Verbot wurde nach zweifachem Widerspruch auch gerichtlich bestätigt. Jedoch sei laut Veranstalter und dem bevollmächtigten Rechtsanwalt Ralf Ludwig die angemeldete Endveranstaltung behördlicherseits nicht untersagt, aber von der Polizei „mit massiver Gewaltandrohung“ trotzdem verhindert und die „LKWs und die gesamte Technik festgesetzt“ worden. „Auch die Absperrung des Zugangs zu der Endkundgebung“ sei laut Veranstalter „unter diesem Gesichtspunkt eine reine Willkürmaßnahme.“ Am Samstag lieferten sich Demonstranten und Polizei ein absurdes Katz-und-Maus-Spiel: Sobald sich Gruppen formierten, wurden diese von der Polizei aufgelöst.

Für Sonntag, den 23.5., hatte „Pfingsten in Berlin“ eine Großdemo mit fünf Bühnen zwischen dem Brandenburger Tor über die Siegessäule bis zum Ernst-Reuter-Platz angemeldet. Die Behörden untersagten auch diese Versammlung. Der gesamte Bereich der Straße des 17. Juni und des Tiergartens wurde von Polizei abgeschirmt. Personen, die „eindeutig die Absicht verfolgen, eine nicht genehmigte Veranstaltung aufzusuchen“ – so ein Einsatzleiter wörtlich am Brandenburger Tor – wurden sehr robust abgedrängt. Es kam zu keiner nennenswerten Versammlung, die Strategie der Polizei ist aufgegangen.

Von den insgesamt 13 von „Pfingsten in Berlin“ geplanten Veranstaltungen am Montag , den 24.5., wurden nur fünf genehmigt.Teilnehmer und Teilnehmerinnen von „Pfingsten in Berlin“, die teilweise erhebliche Mühen auf sich nahmen, um von weit her in die Hauptstadt zu kommen, wurden von der Berliner Polizei äußerst effektiv daran gehindert, sich zu versammeln und ihrem Protest Ausdruck zu verleihen.

Viele der Teilnehmenden waren frustriert und reisten nach diesen Kräfte zehrenden, sinnlosen Strapazen vorzeitig ab. So hatten die genehmigten Versammlungen am Montag eher geringen Zulauf, die Teilnehmenden gingen in der Masse der Pfingstmontagsausflügler unter.

Die Bilanz

Die Organisatoren hatten bis zum Schluss versucht, das Ermöglichen der Versammlungsfreiheit auf dem Rechtsweg durchzusetzen, die Rechtsanwälte zogen bis vor das Verfassungsgericht Berlin/Brandenburg. In der Bilanz der Pressestelle der Polizei Berlin liest man zu den Vorgängen am Pfingstwochenende: „Bereits im Vorfeld des Wochenendes wurden mehrere angezeigte Versammlungen sogenannter Pandemiemaßnahmenkritiker durch die Versammlungsbehörde verboten und diese Verbote durch Gerichtsentscheidungen bestätigt. Die Polizei war deshalb nicht nur im Einsatz um stattfindende Versammlungen zu gewährleisten, sondern auch, um zu verhindern, dass sich trotz Versammlungsverbots Personen an den ursprünglichen Antreteplätzen ansammeln.“

Auf Nachfrage des Journalisten Martin Lejeune äußerte sich Dr. Dominik Hörauf, Richter am Verwaltungsgericht, zum Versammlungsverbot, die Kammer habe sich auf grundgesetzliche Bestimmungen bezogen, der „staatlichen Pflicht zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit laut Artikel 2 des Grundgesetzes und als widerstreitendes Grundrecht den Artikel 8 der Anmelder und der Teilnehmer.“ Es habe im Eilverfahren eine summarische Prüfung ergeben, dass die Gefahrenprognose der Polizei nicht zu beanstanden sei. Es sei zu erwarten gewesen, dass möglicherweise Abstandsregeln, die auch im Freien gelten, nicht eingehalten werden und dass es deshalb zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit kommen könne.

Olaf Sundermeyer ergoss sich beim rbb zu dieser Entscheidung: „Die Polizei hat die für Pfingsten geplanten Querdenken-Demonstrationen in Berlin verboten. Weil man in dem zu erwartenden massenhaften Verstoß gegen Abstands- und Maskenregeln eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sieht. Das Grundrecht aller auf körperliche Unversehrtheit steht damit über der Versammlungsfreiheit einiger Querdenker.“ Sundermeyer fabulierte beim rbb hämisch: „Das Ende der ‚Querdenker‘, wie wir sie kennen. Auf dem fruchtbaren Krisenboden einer verunsicherten Gesellschaft konnten Wut und Größenwahn der ‚Querdenker‘ zunächst gedeihen. Aber jetzt kehrt das Land allmählich zur Normalität zurück – und die Bewegung geht kraftlos ein. […] An Pfingsten ist ihr Widerstand endgültig gebrochen“.

Das die Organisatoren von „Pfingsten in Berlin“ nicht zu den Querdenkern gehören, ließ er beflissentlich unter den Tisch fallen. Seine Äußerungen sind ein weiterer Baustein jenes abgenutzten Framings, alle Maßnahmenkritiker undifferenziert in eine Ecke mit Begriffen wie „rechtsradikal/Verschwörungstheoretiker/Querdenken“ zu drängen. Darüber haben die NachDenkSeiten zur Genüge berichtet, beispielsweise hier, hier oder hier.

Die Richter bezogen sich in ihrem Urteil erneut auf eine abstrakte Gefährdung der Allgemeinheit. Den Beweis, ob von Demonstrationen eine starke Infektionsgefahr ausgehe und somit die Grundrechte Dritter gefährdet seien und damit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abgeleitet werden muss, blieben sie offensichtlich schuldig. Dass Grundrechte bzw. Menschenrechte für alle, permanent, bedingungslos und vor allem universell gelten müssen und dass solche Einschränkungen im Detail sehr gut begründet werden müssten, vor allem wenn sie dauerhaft entzogen werden, hat offenbar auch Herr Sundermeyer noch nicht begriffen.

Die Bundesregierung, Polizeibehörden, Richter und auch Leitmedien müssen sich darüber im Klaren sein, welche Folgen ein repressives, eskalierendes Vorgehen und fortgesetzte einseitige Berichterstattung gegenüber einer stetig wachsenden Zahl von Kritikern der Maßnahmenpolitik haben könnten.

Die Demokratiebewegung aus der Mitte der Gesellschaft hat sich in der überwiegenden Mehrheit der Gewaltfreiheit, dem friedlichen und pluralistischen, demokratischen Diskurs auf dem Boden des Grundgesetzes verschrieben. Diese stetig wachsende Bewegung im öffentlichen Debattenraum fortdauernd zu diffamieren und öffentlichkeitswirksame Meinungskundgabe auf den Straßen unsichtbar zu machen, indem man Versammlungen nicht genehmigt und auflöst, verhindert nicht ihre Existenz.

Wenn sich Bundesregierung, Polizeibehörden, Richter und Leitmedien nicht in einen fairen Dialog mit diesen Staatsbürgern begeben, könnten sie Gefahr laufen, dass sich eventuell Einzelne aus einer friedlichen Bewegung radikalisieren.

Titelbild: Jan Fock / Shutterstock.com

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