Reisefreiheit: Beschneidung der Grundrechte bei Nacht und Nebel

Reisefreiheit: Beschneidung der Grundrechte bei Nacht und Nebel

Reisefreiheit: Beschneidung der Grundrechte bei Nacht und Nebel

Ein Artikel von: Tobias Riegel

In einem skandalösen und geradezu „heimlichen“ Akt wurde im Bundestag beschlossen, auch nach Auslaufen einer „epidemischen Lage“ weiterhin Einschränkungen der Reisefreiheit möglich zu machen. Die Bürger können also weiterhin schikaniert werden – dann sogar entkoppelt von zahlreichen ohnehin ungeeigneten „Virus“-Kriterien. Mögliches Motiv: eine Schwächung des Widerstands gegen Massenimpfung und die Einführung des digitalen Impfpasses als Einfallstor für Überwachung. Von Tobias Riegel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

So „klammheimlich“ wurde gestern vom Bundestag eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes beschlossen: spät abends, ohne angemessene Ankündigung oder Debatte, im Schatten der Corona-„Lockerungen“, überlagert von einer heuchlerischen „Regenbogen“-Diskussion und versteckt in einem ablenkenden Gesetzestext. Die Regierung kann demnach bis zu einem Jahr nach einem Auslaufen einer „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ die Reisefreiheit weiterhin einschränken, unabhängig vom Parlament. Inhalt sowie Art und Weise des Vorgangs sind skandalös.

Der „versteckte“ Entzug von Grundrechten

Versteckt wurde die Änderung im Entwurf eines Gesetzes zur Harmonisierung des Stiftungsrechts: Diesem wurde ein Artikel 9 angehängt, der das erst vor kurzem geänderte Infektionsschutzgesetz weiter verschärft. § 36 Absatz 12 des Infektionsschutzgesetzes wird demnach wie folgt gefasst:

„Eine aufgrund des Absatzes 8 Satz 1 oder des Absatzes 10 Satz 1 erlassene Rechtsverordnung tritt spätestens ein Jahr nach der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag außer Kraft. Bis zu ihrem Außerkrafttreten kann eine aufgrund des Absatzes 8 Satz 1 oder des Absatzes 10 Satz 1 erlassene Rechtsverordnung auch nach Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite geändert werden.“

Der Journalist Norbert Häring ordnet das folgendermaßen ein:

„Ohne jede öffentliche Diskussion wurde dafür gesorgt, dass die Regierung noch ein Jahr nachdem die epidemische Notlage für beendet erklärt worden ist, per Notstandsermächtigung über Aufhebung, Beibehaltung oder Verschärfung von Einschränkungen unserer Reisefreiheit entscheiden darf, ohne das Parlament zu fragen.“

Artikel 10 stellt zudem fest, dass Artikel 9 die Freiheit der Person, die Freizügigkeit, die Unverletzlichkeit der Wohnung und die körperliche Unversehrtheit von Bürgern einschränkt. Dieser Passus wurde aber bereits im November in das Gesetz eingefügt.*

„Epidemische Lage“ braucht keine Notlage

Erst kürzlich wurde die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ verlängert, obwohl trotz bemühter Dramatisierung keine Notlage zu erkennen ist: Das Ausrufen einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wurde damit von den (bereits ungeeigneten) bisherigen Kriterien weitgehend entkoppelt. Mit der gestrigen Entscheidung erleben wir die zusätzliche Entkoppelung von Ausnahme-Regelungen sogar von der bereits fragwürdig definierten “epidemischen Lage“: Droht also der potenziell stets verlängerbare Ausnahmezustand, der nun gänzlich ohne evidenzbasierte Begründung und ohne gültige Kriterien auskommt?

Mit dem Ausnahmezustand einher gehen die fortgesetzten Schikanen, im konkreten Punkt vor allem gegen reisewillige, nicht geimpfte Bürger. Beobachter sehen ein mögliches Motiv dieser Schikanen darin, dass die Bürger einer Impfung und dem digitalen Impfpass eher zustimmen, wenn durch diese Zustimmung eine Milderung der sie betreffenden Schikanen erreicht werden kann. Dass die Impf-Motivation vieler Bürger mutmaßlich nicht zuerst durch gesundheitliche Sorgen getrieben ist, sondern eher durch den Wunsch, „die Freiheiten wiederzuerlangen“, diese Vermutung wird auch durch vor allem auf die „Freiheit“ (nicht die Gesundheit) abzielende Impfkampagnen gestärkt. Eine fortgesetzte (und von Evidenzen und rationalen Kriterien entkoppelte) Schikane etwa von Reisewilligen wird also wahrscheinlich die „Impfbereitschaft“ stärken. Manche Kritiker bezeichnen diese Motivation durch Freiheitsentzug auch als „Impferpressung“.

Mit Schikanen zur Zustimmung für Überwachung?

Im Lichte von angestrebter Massenimpfung und der Ungleichbehandlung zwischen Geimpften und Nichtgeimpften erscheint der hoch umstrittene digitale Impfpass dann als ein „unverzichtbares Instrument“ – schließlich sei der digitale Impfpass zur Unterscheidung der beiden Gruppen essenziell. Dieser digitale Impfpass kann auch als Einfallstor für sehr weitreichende und sehr beunruhigende Maßnahmen der Massenüberwachung wahrgenommen werden, wie etwa Norbert Häring in zahlreichen Artikeln beschrieben hat. So führt Häring aktuell aus:

„Ein weltweit verwendeter digitaler Impfnachweis ist Teil der von der Rockefeller Foundation angestoßenen, von Microsoft und der Impfallianz Gavi vorangetriebenen Kampagne ID2020. Diese zielt darauf ab, jedem Erdenbürger einen digitalen Identitätsnachweis zu verpassen, der für alle möglichen behördlichen und privaten Zwecke Verwendung findet, und so die Totalüberwachung zu vervollkommnen.“

* Aktualisierung 26.06.2021 10:15 Uhr: Dieser Satz wurde nachträglich ergänzt.

Titelbild: ronstik / Shutterstock

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