Grenzzaun Ost

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Ein Artikel von Florian Schwinn

Die für Wild- und Hausschweine tödliche Afrikanische Schweinepest ist in Polen außer Kontrolle. Deshalb haben die Bundesländer Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern entlang der Ostgrenze einen Zaun gezogen, der die Wildschweine vom Grenzübertritt abhalten soll. Von Florian Schwinn.

Hinter dem ersten Zaun entsteht gerade ein zweiter, und zwischen den beiden Zäunen soll dann eine wildschweinfreie Weiße Zone sein – alles zum Schutz der deutschen Hausschweine und vor allem der großen Schweinebetriebe. Kann man eine Tierseuche, die von Wildtieren verbreitet wird, an einer Landesgrenze aufhalten? Und was sagen die gewaltigen Anstrengungen dazu über unser Verhältnis zu unseren Hausschweinen und über das deutsche Schweinehaltungssystem? Dass die Diskussion über Tierwohl für Schweine obsolet ist?

Seuche versus Biohaltung

Als die Afrikanische Schweinepest ASP im Juli die deutschen Hausschweine erreicht hat, geschah das, obwohl die Amtstierärzte in den bedrohten Gebieten den Schweinen den Auslauf gestrichen hatten. Auch in einem Biobetrieb im Landkreis Spree-Neiße war den zweihundert Schweinen der Weg nach draußen seit September 2020 verwehrt, obwohl dieser Auslauf für Bioschweine vorgeschrieben ist. Trotz der „Aufstallung“ wurde bei einem der Schweine im Juli der ASP-Erreger festgestellt. Das war das Todesurteil für alle Schweine, auch für die gesunden. Man nennt das „Keulen“, wenn alle Tiere eines Betriebes wegen einer Seuche getötet werden. Sprache kann manchmal genauso brutal sein wie die Realität. Bei dem zweiten ASP-Ausbruch bei Hausschweinen starben nur zwei und im dritten Fall nur vier Tiere, weil es sich dabei um Kleinsthaltungen handelte. Auch diese Tiere wurden im Stall gehalten, ohne Auslauf.

Kann man daraus schließen, dass das Aufstallen, das die Veterinärämter allenthalben verfügen, wenn eine Tierseuche naht, gar nicht schützt? Dass die reine Stallhaltung gar nichts verhindert? Es könnte so sein. Sicher ist, dass die reine Stallhaltung für Schweine, die das Leben im Freien gewohnt sind, eine Qual ist. Der Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest scheint aber sämtliche Diskussionen über Tierwohl und artgerechte Haltung außer Kraft zu setzen. Und das, obwohl die Betriebe, die ihre Schweine im Freien halten wollen, sie auch ohne Seuche schon mehrfach umzäunen müssen, damit die Hausschweine auf keinen Fall mit Wildschweinen in Kontakt kommen können. Das reicht aber angeblich nicht, wenn es um die Afrikanische Schweinepest geht. Die nämlich kann auch von Aasfressern übertragen werden – theoretisch. Und sie könnte dabei sogar fliegen.

„Es besteht ein Risiko, das aber meiner Meinung nach sehr gering ist“, sagt Deutschlands oberster Tier-Epidemiologe Prof. Franz J. Conraths, der Vizepräsident des Friedrich-Löffler-Instituts FLI: „Dennoch empfehlen wir, in den Kerngebieten und den gefährdeten Zonen die Aufstallung von Schweinen anzuordnen, um diesem Risiko zu begegnen.“ Das Institut hat selber in einer Studie festgestellt, dass nicht nur die Aasfresser unter den Säugetieren, wie Fuchs oder Marderhund, an Wildschweinkadavern fressen, sondern auch Vögel, die jeglichen Schutzzaun überfliegen können. Aufnahmen von Wildkameras belegen, dass Krähenvögel mit Gewebe im Schnabel die Kadaver verlassen. Aber wie weit fliegen sie damit? Lassen sie das Gewebe irgendwo fallen? Kann eine solche kleine Gewebeprobe Schweine infizieren? Ist es deshalb vielleicht ganz sinnlos, Schutzzäune gegen die Afrikanische Schweinepest zu bauen – nicht nur um freilaufende Hausschweine herum, sondern auch entlang der Grenze? Franz Conraths sagt: „Wenn der zweite Zaun im Abstand von fünfhundert bis tausend Metern zum bestehenden Zaun entlang der Grenze gezogen ist und die Zone dazwischen wildschweinfrei wäre, dann hätten wir eine wirksame Barriere gegen die Afrikanische Schweinepest aus dem Osten.“ Der Professor betont, dass er hier bewusst den Konjunktiv wählt, weil es nicht einfach ist, eine solche Zone wirklich wildschweinfrei zu halten.

Wenn das aber gelingen würde, dann ginge es nur noch darum, wie wir die Gebiete ASP-frei bekommen, die schon verseucht sind. Und das erweist sich gerade als schwierig.

Einsperren als Lösung

Nach dem ASP-Ausbruch in dem Biobetrieb im Landkreis Spree-Neiße hieß es, Nagetiere hätten die Seuche in den Stall getragen, also Mäuse oder Ratten. „Davon weiß ich nichts“, sagt Franz Conraths: „Wenn so ein Ausbruch geschieht und man keine offizielle Quelle weiß, dann kocht die Gerüchteküche. Und das könnte bei dieser Nagetierhypothese so sein. Was man sagen kann, ist, dass es in großer Nähe zu diesem Betrieb Funde von Wildschweinen mit ASP gegeben hat. Der nächste war rund vierhundert Meter entfernt.“ Wie die Seuche von dort allerdings trotz aller professionellen Hygienemaßnahmen, übrigens inklusive „Schadnager-Management“, tatsächlich zu den Hausschweinen im Stall gelangte, ist nicht geklärt. Dem Betrieb sei nichts vorzuwerfen, sagt der Epidemiologe, dort sei alles richtig gemacht worden. Und dennoch habe es ihn erwischt: „Ärgerlich!“

Nicht erwischt hat es indes einen Betrieb, der seine Schweine im Freiland hält, und das trotz Aufstallpflicht in der gefährdeten Zone: das Gut Hirschaue in Birkholz, rund sechs Kilometer östlich der Spree. Schon der Vater der beiden heutigen Betriebsleiter Michael und Henrik Staar hatte den Betrieb 1992 von Bioland zertifizieren lassen. Heute bewirtschaften die Brüder fast sechshundert Hektar, zweihundert davon als Wildgehege für Dam- und Rothirsche. Dazu gibt’s die eigene Fleischerei und den Hofladen. Und dann gibt es, seit Michael Staar vor über zwanzig Jahren seinen eigenen Betrieb aufbaute und in den Verbund einbrachte, bis zu zweihundert Schweine in Freilandhaltung.

Saugutes Leben im Freien: Deutsche Sattelschweine auf Gut Hirschaue im Landkreis Oder-Spree. Weil die Region zum seuchengefährdeten Gebiet gehört, wurde diesen Schweinen schon mehrfach Stallarrest verordnet.
Foto: Gut Hirschaue

Zunächst züchtete er Deutsche Sattelschweine, eine in der DDR aus Angler Sattelschwein und Schwäbisch Hällischem Schwein entstandene eigene Rasse, die ehemals zehn Prozent des Schweinebestandes im Osten ausmachte. Heute gehört das Deutsche Sattelschwein zu den gefährdeten alten Haustierrassen auf der Roten Liste und das Gut Hirschaue beteiligt sich am Erhaltungszuchtprogramm. Dazu kam eine eigene Rasse, die die Hirschauer „Märkisches Sattelschwein“ nennen. Diese Schweine entstanden aus mehrfacher Kreuzung von Deutschen Sattelschweinen und Wildschweinen.

„Diese Tiere wachsen im Freiland auf und leben das ganze Jahr draußen“, sagt Henrik Staar: „Die können wir jetzt nicht plötzlich einsperren. Das verkraften die nicht!“ Andere Freilandhalter, die ihre Schweine aufstallen mussten, berichten von deren Langeweile und Aggressionen, bis hin zu blutigen Verletzungen. Schweine sind eben eigentlich keine Stalltiere. Nun hat der Betrieb Ende Juli eine „Ordnungsverfügung“ des Landkreises zugestellt bekommen, mit der Aufforderung, die Tiere bis zum 22. August aufzustallen. Die Berliner Rechtsanwältin Katrin Brockmann hat für das Gut Hirschaue sowohl gegen die spezielle Ordnungsverfügung, als auch gegen die Allgemeinverfügung des Landkreises zum Umgang mit der ASP, Widerspruch eingelegt. Am 9. August hat der Landkreis eine neue Allgemeinverfügung erlassen, gegen die nun ein neuer Widerspruch eingelegt werden muss. „Es ist ein Katz-und-Maus-Spiel“, sagt Henrik Staar. Denn es ist nicht das erste Mal, dass die Betriebe des Guts gegen solche Verfügungen vorgegangen sind. Bisher wurde allen Widersprüchen stattgegeben. Das mag auch daran liegen, dass die Rechtsanwältin von Gut Hirschaue einschätzen kann, was eine Aufstallung für die Tiere bedeuten würde. Katrin Brockmann ist nicht nur Juristin, sondern auch Agraringenieurin. Die Schweine jedenfalls sind immer noch im Freien.

Wobei das mit der Freiheit äußerst relativ ist. Die Äcker, auf denen die Schweine wühlen, sind dreifach eingezäunt. Innerhalb des umzäunten Wildgatters steht ein zwei Meter hoher Zaun, der zusätzlich noch einen halben Meter in die Erde reicht. Anerkannt als wolfssicherer Festzaun, kann er von Wildschweinen nicht unterwühlt werden. Der dritte Zaun folgt nach dreihundert Metern Pufferzone und ist ebenfalls zwei Meter hoch.

Tierwohl ade

„Um die Tiere ging es bei allen Auseinandersetzungen um die Aufstallung eigentlich nie“, sagt Henrik Staar. „Wie es denen im Stall gehen würde, scheint niemanden zu interessieren. Die sind keine Individuen mit Bedürfnissen, sondern werden als Sache behandelt.“ Und eine Sache könne man ja eben mal wegstellen. Wobei davon in der Schweinepestverordnung, der Grundlage für das Handeln der Veterinärämter in den gefährdeten Gebieten, gar nichts steht. Dort heißt es in § 14a lediglich: „Mit Bekanntgabe der Festlegung des gefährdeten Bezirks haben Tierhalter im gefährdeten Bezirk (…) die Schweine so abzusondern, dass sie nicht mit Wildschweinen in Berührung kommen können.“ Das Wort Aufstallung kommt in der Schweinepestverordnung überhaupt nicht vor. Auch das sicherlich ein Grund dafür, dass der Landkreis Oder-Spree bislang immer ein Einsehen hatte und den Widersprüchen von Rechtsanwältin Brockmann gegen die eigenen Verfügungen stattgab.

Den Brüdern Michael und Henrik Staar geht es im Übrigen bei ihrer Schweinehaltung gar nicht darum, die Tiere zu mästen. Mast kann man das auch kaum nennen, was da auf den Äckern von Gut Hirschaue geschieht; dazu wachsen die Schweine viel zu langsam, sowohl die Sattelschweine, vor allem aber die Wildschweinkreuzungen. „Die Schweine sind ein Teil unserer Fruchtfolge“, sagt Henrik Staar. Zu der gehört im Ackerbau eine fünf Jahre dauernde Phase mit Kleegras. Das wird zunächst vier Jahre lang von Hirschen beweidet. Die sind allerdings sehr wählerisch bei der Futtersuche. Am Ende steht auf den Weiden dann nur noch das, was die Hirsche nicht fressen mögen. Jetzt kommen, im fünften Jahr, die Schweine auf die Flächen und brechen sie um. Die Schweine düngen noch einmal und sparen den Pflug. Ein schönes Konzept, das mit Stallhaltung zunichte wäre. Zumal es weder den Stall gibt, noch das Stroh, das dann zur Einstreu nötig wäre. Denn Stroh ernten ist im ASP-gefährdeten Gebiet verboten, damit die Seuche nicht in den Betrieb eingetragen wird.

Und weiter?

Wie geht das nun weiter mit der Afrikanischen Schweinepest und der Schweinehaltung? Mit immer neuen Verfügungen und immer neuen Widersprüchen? Oder dann doch mit dem Ende der Freilandhaltung und damit der artgerechtesten Haltung, die wir Schweinen antun können?

Wenn es nach der Interessengemeinschaft der Schweinehalter IGS in Brandenburg und dem dortigen Bauernverband geht, verschwinden die Schweine aus der Landschaft. Die beiden Organisationen lassen keine Gelegenheit aus, die Freilandhaltung im Gut Hirschaue anzugreifen. Die Schweine sollen in den Stall, damit sie sich nicht infizieren. Wie die Schweine, die sich im Stall befanden und sich doch infizierten. Eine wenig logische Argumentation? Scheint so. Aber nur, weil nicht gesagt wird, worum es wirklich geht: um die wirtschaftlichen Interessen der Schweinehalter, um das gesamte Schweinesystem, nicht um die Tiere. Ach ja, und um unser geliebtes Billigfleisch natürlich. Wer weiterhin Schnitzel oder Nackensteaks für fünf oder sechs Euro das Kilo kauft, unterstützt dieses System.

Der andere Weg

Ein kleiner Hof im niedersächsischen Wendland hat unterdessen vorgeführt, dass man sich mit Amtstierärzten auch einigen kann. Kathrin Ollendorf und Holger Linde vom Hutewaldhof züchten auch eine vom Aussterben bedrohte alte Haustierrasse: das Angler-Sattelschwein. Die robusten Tiere eignen sich besonders für die extensive Haltung im Freien. Auch auf dem Hutewaldhof leben die Schweine das ganze Jahr über im Freien. Nur wenn die Sauen ferkeln, kommen sie vorübergehend in einen Stall, den sie nach wenigen Tagen mit ihrem Nachwuchs wieder verlassen. Sonst leben die Tiere in Gruppen auf den Äckern, wo sie ihr Futter zum Teil selber ernten können. Zum Schutz gegen Regen und Kälte gibt es kleine, isolierte und mit Stroh eingestreute Hütten. Und im Herbst dürfen die Schweine in einen eingezäunten, zwei Hektar großen Wald, um dort Eicheln, Bucheckern, Pilze und Kräuter zu suchen.

Gutes Leben ganzjährig im Freien: Eine Sau der gefährdeten Haustierrasse Angler-Sattelschwein mit Ferkeln auf dem Hutewaldhof im Wendland.
Foto: Florian Schwinn

Nun ist der Weiler Riskau bei Dannenberg im Wendland weit von der polnischen Grenze und den umzäunten Kernzonen der Schweinepestausbrüche in Deutschland entfernt, dennoch haben sich die beiden vom Hutewaldhof schon vor längerer Zeit auf den Weg gemacht, um mit dem zuständigen Veterinäramt zu diskutieren, was mit ihren Schweinen im Fall der Fälle geschieht. Derzeit leben auf dem Hutewaldhof vier ins Herdbuch der Angler-Sattelschweine eingetragene, also für die Zucht zugelassene Sauen. Die Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen führt die Angler-Sattelschweine als extrem gefährdet auf der Roten-Liste und gibt den gesamten Bestand mit 96 weiblichen und 28 männlichen Tieren an (die Überblickdaten stammen von 2018). Wenn da wegen der Afrikanischen Schweinepest vier Sauen fehlen, ist das schon ein gravierender Einschnitt in den Genpool. Wenn mehrere Betriebe betroffen wären, könnte die Schweinepest die ganze Rasse aussterben lassen. Und schon die vier Zuchtsauen vom Hutewaldhof könnten den Genpool in Gefahr bringen, denn sie gehören zur ersten von sieben Zuchtlinien, und diese Linie A zählt zurzeit nur sechs Tiere. Bricht eine Zuchtlinie zusammen, wird die genetische Varianz zu klein für die Erhaltungszucht.

Ausnahme Genpool

Was also tun, um nicht die Schweinerasse und den eigenen kleinen Betrieb zu gefährden? Es gibt in der Schweinepestverordnung den „§ 8 Ausnahmen“. Darin steht: „Die zuständige Behörde kann bei einem Ausbruch der Schweinepest oder der Afrikanischen Schweinepest in einer Untersuchungseinrichtung, einem Zoo, einem Wildpark oder einer vergleichbaren Einrichtung, in denen Schweine zu wissenschaftlichen Zwecken, zur Arterhaltung oder zur Erhaltung seltener Rassen gehalten werden, Ausnahmen von § 4 (…) genehmigen.“ In § 4 wiederum steht, was ohne Ausnahme zu tun ist: „die Tötung und unschädliche Beseitigung aller Schweine des Verdachtsbetriebs.“ Nach langen, kooperativen Diskussionen mit dem Veterinäramt, einigen ergänzenden Umbauten, weiteren Sicherheitsmaßnahmen und ausführlichen Nachweisen des Zuchtverbandes hält die Agrarökologin Kathrin Ollendorf jetzt eine vielseitige Ausnahmegenehmigung in der Hand, die ihren Schweinen bescheinigt, eine UTR zu sein, eine „Unersetzbare tiergenetische Ressource“. Gilt allerdings nur für die Zuchtsauen, nicht für deren Nachwuchs.

Dieses Papier musste sich der Betrieb mühevoll erarbeiten. Durch zusätzliche Zäune und Hygienemaßnahmen und vor allem durch einen restriktiven Zutritt für die Besucher. „Wir zeigen den Leuten ja auch gerne unsere Schweine“, sagt Kathrin Ollendorf, „das gehört zu unserem Konzept.“ Der Hutewaldhof erhält keine EU-Agrarzuschüsse, weil das Agroforstsystem und die wechselnden Futteranbauten für die extensive Schweinehaltung in keine EU-Verordnung passen. Umso mehr ist der Betrieb auf seine Kunden angewiesen, die für das gute Fleisch und die Wurstwaren tiefer in die Tasche greifen. Auch ein Sternekoch stand bereits auf der Kundenliste, der für das Schweinefleisch aus Riskau die berühmten Iberico, die Eichelschweine aus Spanien, von der Karte genommen hat. Kunden, die den Betrieb besuchen, um die Schweine zu sehen, passen aber überhaupt nicht zu den Hygienerichtlinien, die allen, die mit den Schweinen zu tun haben, vorschreiben, Schuhe und Kleidung beim Betreten des Betriebs zu wechseln. Deshalb sind Besuche nur im Ausnahmefall möglich und es muss Buch geführt werden über jeden Betriebsfremden, der das Gelände betritt. Corona-geübte Restaurantbetreiber kennen das, landwirtschaftliche Betriebe eher nicht.

Die Bereiche der Schweine waren schon zuvor mit doppelten Zäunen und Elektrodraht gesichert. Ohne das wird Schweinehaltung im Freien in Deutschland nicht genehmigt. Jetzt musste auch noch das restliche Hofgelände umzäunt und das Hoftor abschließbar werden, auf dem Land eine eher verstörende Maßnahme. „Eine große Diskussion war das vorgeschriebene Schadnager-Monitoring“, sagt Kathrin Ollendorf. Wie soll man bei Freilandhaltung Ratten und Mäuse fernhalten? Da passt die Verordnung nicht zur Realität. Das haben die Veterinäre dann auch bemerkt, denn wo die Schweine frei herumlaufen, hält sich freiwillig keine Maus mehr auf. Wenn die Schweine einen Acker neu besiedeln, um sich dort ihr Futter zu suchen, ist nach kurzer Zeit jedes Mäusenest ausgegraben und jede Maus verspeist.

Ebenfalls Bedingung für den UTR-Status ist, dass der Hutewaldhof an einem ASP-Früherkennungsprogramm teilnimmt. Das bedeutet, dass zweimal im Jahr der Tierarzt kommt und bei einer großen Zahl der Schweine Fieber misst. Bei jedem Besuch kontrolliert der Tierarzt auch noch einmal sämtliche anderen Bedingungen, die der Hof erfüllen muss. Den Tierarzt und seine Kontrollarbeit muss der Betrieb bezahlen. Der Vorteil, den der Hutewaldhof davon hat, ist ein neuer Status: ASP-frei! Der Status als schweinepestfreier Betrieb bringt im Seuchenfall den Vorteil, dass die Tiere dann noch bewegt werden dürfen – „verbracht“ heißt das im Amtsdeutsch. Wenn das Veterinäramt die „Aufstallung“ verhängt, dann müssen die Tiere in einen Stall gefahren werden, denn vor Ort gibt es keinen. Wenn es aber gleichzeitig ein Verbot gibt, die Tiere vom Hof zu fahren, könnten die Hutewaldhöfer nur warten, bis ihnen sämtliche Schweine, weil nicht „aufgestallt“, getötet werden. „Das möchte ich auf keinen Fall erleben“, sagt Kathrin Ollendorf.

Leiden fürs Schweinesystem

Also was jetzt: vorsorglich einen Stall bauen oder pachten? Obwohl man doch überzeugt ist, dass die Sau raus muss, und ihre Ferkel mit ihr. Der Stall für die Tiere vom Hutewaldhof müsste deutlich überdimensioniert sein, weil die Tiere ja das Leben im Stall gar nicht kennen. Und das Gefühl, eingepfercht zu werden, führt nicht nur bei Menschen zu Aggressionen. Also müsste ein großer und entsprechend teurer Stall gepachtet werden. „Das wollen wir aber nicht,“ sagt Kathrin Ollendorf, „denn wir sind ja von unserer Haltungsform im Freiland überzeugt und wollen nun nicht noch eine zweite Haltungsform finanzieren. Längerfristig können wir uns das auch gar nicht leisten.“

Aus der offiziellen Risikoabschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts FLI, des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit, entnimmt Kathrin Ollendorf den eigentlichen Grund für all die Seuchenschutzmaßnahmen wie die Aufstallungspflicht. Dort heißt es: „In einer Studie, die einen ASP-Eintrag in dänische Hausschweinebestände simulierte, wurden direkte Kosten von 12 Millionen Euro und Verluste durch Exportverbote von 349 Millionen Euro errechnet.“ In Dänemark werden, gemessen an der menschlichen Bevölkerung, noch mehr Schweine gehalten als in Deutschland. Das Prinzip ist dabei das gleiche: Wir importieren Futter, zum Beispiel Soja aus abgebranntem Regenwald, und exportieren Schweinfleisch, zum Beispiel nach China. „Deutschland leidet schon jetzt nach dem bisher ausschließlichen Eintrag der ASP in die Wildschweinpopulation unter deutlichen Exportverlusten“, schreibt das FLI: „Ein Eintrag in einen Hausschweinebestand würde die wirtschaftlichen Verluste noch vergrößern. Darüber hinaus könnten sich Probleme im Zusammenhang mit der Annahme von schlachtreifen Schweinen durch Schlachthöfe weiter verschärfen und zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Gewährleistung des Tierschutzes führen.“ (Die Risikoabschätzung des FLI datiert vom 19.04.21.)

Nun denn, der Eintrag in Hausschweinebestände ist inzwischen geschehen. Was die Risikobewertung verschärft, allerdings nur in finanzieller Hinsicht. Es geht mal wieder nicht um die Tiere, auch nur mittelbar um die Seuche. Es geht ums Geld. Den Hausschweinen, die weit genug weg sind von der polnischen Grenze, von wo die Seuche kommt, kann das einstweilen egal sein. Nicht aber den Höfen, die sich artgerechter Tierhaltung verschrieben haben. Sie dürfen sich jetzt schon mal darum kümmern, ihren Tieren das gute Leben zu versauen. Oder auch nicht. „Wenn wir jetzt den teuren Stall pachten, finanzieren wir ein Haltungssystem, was wir nicht wollen“, sagt Kathrin Ollendorf, „und das nur, um die konventionellen Schweinehalter vor wirtschaftlichen Verlusten zu schützen.“ Soll heißen: Wenn die Schweinebetriebe, die ihre Hybridschweine in engen Ställen turbomästen, Angst, vor allem finanzielle Angst, vor der Afrikanischen Schweinepest haben, dann sollten sie es sein, die den Betrieben, die ihre Tiere artgerecht im Freiland halten, die Seuchen-Aufstallung finanzieren.

Wir Fleischesserinnen und -esser können einstweilen die Betriebe unterstützen, die die alten Rassen halten und ihre Schweine wühlen und suhlen lassen. Das ist viel teurer als das Schweinefleisch von der Billigtheke – aber es ist Schweinefleisch, das diesen Namen noch oder wieder verdient! Und die Tiere hatten ein gutes Leben.

Titelbild: Paul Henri Degrande / Pixabay

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