Verfassungsgericht: Rückenwind für autoritäre Politik

Verfassungsgericht: Rückenwind für autoritäre Politik

Verfassungsgericht: Rückenwind für autoritäre Politik

Ein Artikel von: Tobias Riegel

Die aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, nach denen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie Schulschließungen verfassungskonform waren, können die rechtlichen Bedenken gegen die Corona-Politik nicht zerstreuen. Stattdessen haben sie zusätzliche Zweifel an der Integrität des Gerichts geweckt. Medien und Politik fühlen sich nun von dem Urteil beflügelt und zu weiteren autoritären Maßnahmen berufen. Viele Bürger fühlen sich im Stich gelassen. Von Tobias Riegel.

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Die aktuellen Entscheidungen des Verfassungsgerichts zur „Bundesnotbremse“ sind ein schlechtes Signal. So gilt es nun als „offiziell“, dass zentrale Maßnahmen der sogenannten Corona-Notbremse des Bundes verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden seien – sogar die Schulschließungen. In Medienberichten finden sich weitere Hintergründe.

Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Klagen ab, die sich gegen die im Frühjahr angeordneten Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie Schulschließungen richteten. Die ab einer „Inzidenz-Schwelle“ automatisch ausgelösten Grundrechtseingriffe seien durch „überragend wichtige Gemeinwohlbelange“ gerechtfertigt gewesen, teilte das Karlsruher Gericht am Dienstag mit. Mitteilungen des Gerichts finden sich hier und hier, die Entscheide hier und hier.

Der Rechtsweg für die Bürger wurde blockiert

Die Verweigerung weiter Teile der Justiz, die Bürger gegen eine fragwürdige Politik in Schutz zu nehmen, nimmt mit diesen aktuellen Urteilen nicht seinen Anfang, sondern sie sind nur ein neuer Höhepunkt. Bereits die Einführung der „Notbremse“ bedeutete einen juristischen Winkelzug: Dadurch wurde der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für die Bürger versperrt – es blieb einzig noch das Bundesverfassungsgericht, um gegen politische Willkür und „automatisch ausgelöste“ Grundrechtseinschränkungen zu klagen, wie Heribert Prantl am Dienstag im Deutschlandfunk Kultur nochmals betonte: „Es blieb nur noch dieses eine Gericht übrig.“ Durch diese Maßnahme landeten tausende von Beschwerden beim Verfassungsgericht. Und das tat monatelang – nichts.

Eine inakzeptabel lange Zeit wurde dadurch der Rechtsweg für die Bürger praktisch blockiert, sie waren dazu verdammt, auf das jetzige Urteil zu warten, da auch zahlreiche Eilanträge vom Verfassungsgericht abgewiesen wurden. Die jetzigen beiden Beschlüsse des Ersten Senats unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth sind die ersten grundsätzlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Freiheitsbeschränkungen in der Corona-Pandemie. Dieses Urteil wurde dann nicht einmal in einer mündlichen Verhandlung herbeigeführt. Und verkündet wurde es nun im Windschatten der Omikron-Kampagne: Dadurch werden die Richtersprüche scheinbar durch die „Dramatik“ der Realität „bestätigt“ und gleichzeitig erhalten die aktuellen Tendenzen zur erneuten Verschärfung der Maßnahmen Auftrieb und höchstrichterlichen Segen.

„Ein schwarzer Tag für die Grundrechte“

Die Entscheide haben die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Corona-Politik keineswegs zerstreut. Stattdessen haben sie zusätzliche Zweifel an der Integrität des Gerichts geweckt. Als „schwarzen Tag für die Grundrechte“ und einen „Freifahrtschein für die Regierenden“ bezeichnet etwa Rechtsanwalt Niko Härting treffend die Entscheidungen. Karlsruhe lege das Grundgesetz gegen seinen Wortlaut aus: Das Gericht gestehe zwar zu, dass das Grundgesetz Freiheitsbeschränkungen nur aufgrund einer Einzelfallentscheidung und nicht flächendeckend erlaube („aufgrund eines Gesetzes“), es setze sich jedoch über den Wortlaut des Grundgesetzes „teleologisch“ (aus Gründen des Sinns und Zwecks) hinweg, so der Anwalt. Dabei übersehe Karlsruhe auch die historischen Erfahrungen, die 1949 dazu führten, derartige Ausgangssperren zu verbieten. Härting formuliert einige der zentralen Kritikpunkte am Urteil:

„Karlsruhe setzt keine ‚roten Linien’. Es wird aus der gesamten Entscheidung nicht erkennbar, wie weit denn der Gesetzgeber bei der Corona-Politik gehen darf. Ein Freifahrtschein für die Regierenden. Karlsruhe versagt.

Karlsruhe stützt sich bei seiner Entscheidung auf dieselben Experten, die im Frühling 2021 die Bundesregierung beraten haben. Abweichende Stimmen – wie etwa Prof. Matthias Schrappe – werden in der Entscheidung vollständig übergangen.

Karlsruhe beschränkt sich bei seiner Argumentation auf eine Plausibiltätsprüfung. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wird zu einem bloßen Willkürverbot. Dies schwächt den Grundrechtsschutz dramatisch.

Karlsruhe stellt sich vollständig auf die Seite der Regierenden und unternimmt nichts, um Kritiker zu überzeugen. Statt Brücken zu bauen, trägt Karlsruhe – gewiss ungewollt – zur Spaltung der Gesellschaft bei, schwächt sich selbst und fügt dem Ansehen und der Akzeptanz des Gerichts schweren Schaden zu.“

Redakteure und Politiker fühlen sich beflügelt

Vor allem die Berufung auf die teilweise selben Experten und die völlig ungenügende Beachtung der Verhältnismäßigkeit schwächen das Urteil erheblich. Viele Politiker nehmen es jetzt aber als indirekte Bestätigung für eine heutige „Wiederholung“ der nun höchstrichterlich beglaubigten Maßnahmen. Etwa Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, der auf Twitter schrieb: „Das ist die Grundlage für eine neue Bundesnotbremse. Wir müssen jetzt schnell handeln.“ Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen schrieb, das Urteil gebe Rechtssicherheit für „zusätzliche Schutzmaßnahmen“. Der geschäftsführende Gesundheitsminister Jens Spahn sagte: „Das sollte jetzt auch den Parteien Orientierung bieten, die wegen verfassungsrechtlicher Bedenken schärfere Maßnahmen bislang ausgeschlossen haben.“

Auch die Nachrichtenagentur DPA fühlt sich – beispielhaft für viele andere Medien – beflügelt: „Erstmals seit Ausbruch der Corona-Pandemie gibt das Bundesverfassungsgericht der Politik klare Leitlinien an die Hand. Der Schutz von Leben und Gesundheit rechtfertigt demnach auch sehr einschneidende Maßnahmen.“ Schließlich sei „angesichts der Wucht der vierten Welle und der neuen Omikron-Variante“ der Ruf „nach einer erneuten Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes zuletzt aber immer lauter“ geworden.

Die Beschlüsse aus Karlsruhe sind erwartungsgemäß. Aber dennoch ist es schwer erträglich, dass damit die (selbst zur Erreichung der offiziell proklamierten Ziele) nicht geeignete, nicht erforderliche und nicht verhältnismäßige Lockdown-Politik das Mäntelchen der „Verfassungstreue“ erhält.

Verfassungsgericht: Kein Bollwerk mehr?

Nach diesem Richterspruch wird es wohl es kein Halten mehr geben, die Entscheide sind Rückenwind für eine fortgesetzte Lockdown-Politik – und für mehr: Der designierte SPD-Kanzler Olaf Scholz hat sich am Dienstag im Nachklang der Urteilsverkündung für eine allgemeine Impfpflicht ab Ende Februar ausgesprochen. Die autoritären Entwicklungen schreiten voran, da wundert auch die Berufung eines Bundeswehr-Generalmajors zum Leiter eines Corona-Krisenstabs nicht weiter.

Noch gefährlicher als die Impfpflicht finde ich die dafür aufzubauende und dann auf lange Sicht eingeführte Kontroll-Infrastruktur. Der „Gesundheitsschutz“ könnte nur ein Einfallstor für eine bereits lange angestrebte digitale Identität sein.

Mit dem Bundesverfassungsgericht hat sich nun eine weitere Instanz vorerst verabschiedet, die solchen Plänen noch Einhalt gebieten könnte. Dieses Gericht sollte ein Bollwerk gegen exzessive Tendenzen der Politik sein – das bedeutet selbstverständlich nicht, dass es sich in prinzipieller Opposition zur Regierung befinden soll. In diesem Fall aber drängt sich der Eindruck einer Kumpanei auf, die weit über gemeinsame Abendessen hinauszugehen scheint. Und der Eindruck bei den Bürgern verfestigt sich, im Stich gelassen und den Launen einer zunehmend autoritären und irrational „begründeten“ Politik ausgeliefert zu sein.

Titelbild: nitpicker / Shutterstock

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