Hinweise des Tages

Ein Artikel von:

Hier finden Sie einen Überblick über interessante Beiträge aus anderen Medien und Veröffentlichungen. Wenn Sie auf “weiterlesen” klicken, öffnet sich das Angebot und Sie können sich aussuchen, was Sie lesen wollen. (CR/AT)

Wir weisen darauf hin, dass die jeweiligen Anbieter für die Barrierefreiheit ihrer Angebote selbst verantwortlich sind und es durchaus sein kann, dass der Zugang von zunächst freien Inhalten nach einer Zeit beschränkt wird.

Hier die Übersicht; Sie können mit einem Klick aufrufen, was Sie interessiert:

  1. Wohl mehr zivile Opfer bei US-Drohnenangriffen
  2. Verteidigung: Lambrecht pocht auf militärische Abschreckung
  3. Kein Aufbruch, nirgends: Wie Olaf Scholz die absurden Gräben in der Corona-Politik weiter vertieft
  4. Kretschmann lässt sich juristisches Gutachten pro Impfpflicht erstellen: Wer sich weigert darf finanziell ruiniert werden
  5. Wie funktioniert das Impfregister?
  6. Kritik an Karlsruhe: Bundesverfassungsgericht durch “2G-Plus-Plus”-Regel befangen?
  7. “Das Vertrauen ist dramatisch erschüttert”
  8. Verwaltungsgerichtshof kippt 2G-Regel an Hochschulen in BW
  9. Omikron rollt über Südafrika und Europa
  10. Bis zu 24.000 Euro extra im Monat: So viel verdienen Ärzte an Corona-Impfungen
  11. BaFin dokumentiert erhebliche Mängel in Anlageberatung von Banken
  12. Die EU-Kommission beauftragt die Machbarkeitsstudie für ein Register der Vermögenswerte aller Bürger
  13. Provider müssen Staatstrojanern nicht helfen
  14. Das ist nur die halbe Miete
  15. Das Letzte: Nach falschen Aussagen zu Impftoten: SWR nimmt Lisa Fitz aus dem Programm

Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind. Verantwortlich für die Richtigkeit der zitierten Texte sind die jeweiligen Quellen und nicht die NachDenkSeiten. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.

  1. Wohl mehr zivile Opfer bei US-Drohnenangriffen
    Bei Drohnenangriffen im Nahen Osten nehmen US-Streitkräfte offenbar verheerende Folgen für Zivilisten fahrlässig in Kauf. Das berichtet die “New York Times”. Abschüsse seien oft “übereilt” oder “ungenau”.
    Die USA setzten seit Jahren Drohnen zur gezielten Tötung von Feinden in Syrien, Afghanistan und im Irak ein. Doch so gezielt, wie es dargestellt wird, sind die Attacken offenbar oft nicht. Das ist das Ergebnis einer Recherche der “New York Times”. Die Zeitung wertete mehr als 1300 vertraulicher Regierungsdokumente aus. Ihrem Bericht zufolge widerlegen die Papiere die Darstellung der Regierung über einen Krieg mit “Präzisionsschlägen” gegen Dschihadisten.
    Quelle: Tagesschau

    Anmerkung unseres Lesers A.H.: Diesen Artikel habe ich Sonntag früh auf Tagesschau.de gefunden. Mal sehen, ob er Sonntagabend noch aufgelistet wird oder es sogar zu einem TV-Bericht schafft.

  2. Verteidigung: Lambrecht pocht auf militärische Abschreckung
    Zum Start gleich eine Krise: Verteidigungsministerin Christine Lambrecht hat Litauen mit Blick auf die Spannungen an der Nato-Ostflanke die Unterstützung Deutschlands für eine glaubhafte Abschreckung zugesichert. Zugleich bekräftigte die SPD-Politikerin am Sonntag, Konflikte mit Russland sollten auf dem Wege der Diplomatie beigelegt werden. “Meine erste Einsatzreise führt mich ganz bewusst nach Litauen”, sagte Lambrecht im litauischen Rukla, wo sie deutsche Soldaten des Nato-Gefechtsverbandes (eFP) in dem Land besuchte.
    Quelle: Süddeutsche

    Anmerkung Albrecht Müller: Wer so redet, wer nicht sieht, dass wir von den baltischen Staaten instrumentalisiert werden, ist ein Kriegsrisiko und als Verteidigungsministerin fehl am Platz.

    dazu: Christine Lambrecht fordert persönliche Konsequenzen für Putin
    Im Ukraine-Konflikt sollten die “für die Aggression Verantwortlichen” Folgen direkt zu spüren bekommen, sagt die Verteidigungsministerin. Das geht gegen Wladimir Putin.
    Quelle: Zeit Online

    Anmerkung unseres Lesers M.W.: Wer so zündelt, gehört dringend abberufen.

  3. Kein Aufbruch, nirgends: Wie Olaf Scholz die absurden Gräben in der Corona-Politik weiter vertieft
    Erste Regierungserklärungen sollen immer einen Aufbruch signalisieren. Was aber den Umgang mit den nicht Geimpften angeht, liefert diese Regierungserklärung nur ein leicht kaschiertes “Weiter so” und eine Fortsetzung unnötiger Ausgrenzung. (…)
    Es gibt eine Stelle in der Regierungserklärung, aus der man schließen könnte, alles sei gut. ” Für die gesamte Bundesregierung sage ich: wir haben Respekt vor ernst gemeinten Einwänden, wir hören zu, wir suchen die Debatte. Wir sind offen für Kritik und Widerspruch.” Stünden diese Sätze alleine, sie könnten das Elend der letzten Monate zumindest lindern. Aber sie sind nicht so gemeint, wie sie da stehen. Denn schon die nächsten beiden Sätze nehmen sie wieder zurück: “Wir geben auch den Versuch nicht auf, bislang Zurückhaltende davon zu überzeugen, dass sie sich doch impfen lassen, mit der Kraft der Fakten, der Kraft der Vernunft oder der Kraft des besseren Arguments.” Wie sollen denn Kritik und Widerspruch aussehen, wenn man für sich von vorneherein die “Kraft der Fakten, der Vernunft und des besseren Arguments” beansprucht? Ist nicht Voraussetzung einer Debatte, anzuerkennen, dass auch das Gegenüber auf Fakten verweisen und Vernunft für sich beanspruchen kann?
    Die Rede von Scholz ist zugegeben subtiler als die Pressekommentare, die gegen die Ungeimpften holzen. Man muss seine Formulierungen genauer betrachten, um dem auf die Spur zu kommen, wen er als zur Gesellschaft gehörig betrachtet und wen nicht. Aber die Behauptung, man höre zu und suche die Debatte, ist nur dies, eine Behauptung, und nichts im umgebenden Text stützt oder bestätigt sie.
    Quelle: Dagmar Henn auf RT DE

    Anmerkung unseres Lesers W.K.: Besser kann man es nicht zusammenfassen

    dazu: Scholz kündigt Widerstand gegen »enthemmte Extremisten« an
    Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat in seiner ersten Regierungserklärung vor dem Bundestag ein entschlossenes Vorgehen gegen die Coronapandemie angekündigt. »Ja, es wird wieder besser, ja, wir werden den Kampf gegen diese Pandemie mit der größten Entschlossenheit führen, und ja, wir werden diesen Kampf gewinnen«, sagte Scholz. (…)
    Extremistische Bewegungen, die gegen die Coronamaßnahmen mobilisierten, kritisierte Scholz. »Wir hören zu. Wir suchen die Debatte«, sagt Scholz im Bundestag. »Unsere Demokratie ist eine wehrhafte Demokratie.«
    Quelle: DER SPIEGEL

    Anmerkung Christian Reimann: Um vom eigenen politischen Versagen abzulenken, werden andere zu Sündenböcken gemacht. Wenn der neue Bundeskanzler auch mal genauso gegen die “enthemmten Extremisten” des Finanzsektors das Wort ergreifen und vorgehen würde. Aber darauf zu hoffen, ist wohl vergeblich. Mehr Banken- bzw. Finanzlobby – und auch Unterstützung von Pfizer – als bei Herrn Scholz dürfte kaum noch möglich sein.

  4. Kretschmann lässt sich juristisches Gutachten pro Impfpflicht erstellen: Wer sich weigert darf finanziell ruiniert werden
    Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat sich von der Rechtsanwaltkanzlei Oppenländer ein Gutachten anfertigen lassen, das – sicherlich wie bestellt – zum Ergebnis kommt, dass eine allgemeine Impfpflicht nicht gegen höherrangiges Recht verstößt. Im Gutachten steht auch, wie ruppig man eine Impfpflicht durchsetzen könnte, also ganz dem Kretschmann-Stil entsprechend.
    Kretschmann, falls Sie es vergessen haben sollten, ist der, der jüngst Demonstranten gegen Impfpflicht als „Aasgeier der Pandemie“ bezeichnet hat. Kretschmann war regelmäßig ein Vorreiter der Eskalationsspirale gegen Menschen, die mit dem Impfen zögern oder es nicht wollen.
    Nun hat sich sein Staatsministerium also ein Gutachten schreiben lassen, wonach eine allgemeine Impfpflicht, die Kretschmann schon lange fordert, vom Bundesgesetzgeber ohne weiteres verfügt werden könnte. Die Argumentation ist vorhersehbar und einseitig pro Impfpflicht. Gegenargumente (siehe unten unter „Mehr“) werden lieblos und kurz abgehandelt.
    Interessant ist, was die Rechtsanwälte zur Durchsetzung der Impfpflicht zu sagen haben. Von unmittelbaren körperlichen Zwang, also Festhalten und zwangsweises Impfen, raten sie wegen Unverhältnismäßigkeit und wegen des Bildes in der Öffentlichkeit ab. Aber alles darunter sei in Ordnung.
    Quelle: Norbert Häring

    Anmerkung Albrecht Müller: Das ist der Link auf ein berüchtigtes Gutachten, das Ministerpräsident Kretschmann veranlasste. Auf Seite 87 und 88 sind die Passagen über das Zwangsgeld für Impfverweigerer.

    dazu: Grünen-Experte regt Impfpflicht für bestimmte Beamte an
    Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen hat eine Corona-Impfpflicht für Beamtengruppen wie Lehrerschaft, Polizei und Feuerwehr ins Gespräch gebracht. “Was für das Gesundheitspersonal schon beschlossen wurde, kann grundsätzlich auch für Beamte mit Verantwortung für andere Menschen richtig sein”, sagte der Bundestagsabgeordnete der “Rheinischen Post”.
    Quelle: n-tv

    dazu auch: Evidence is insufficient to back mandatory NHS staff vaccination, says House of Lords committee
    Quelle: BMJ

    Anmerkung Christian Reimann: Kurz und auf deutsch zusammengefasst: Es gibt keine Evidenz für eine Impfpflicht. Ein Mangel an Evidenz ist bereits seit Anfang 2020 zu beklagen. Offensichtlich um das zu verschleiern, entscheidet sich auch die hiesige Exekutive in Bund und Ländern für immer strengere Regelungen, die vor Gerichten nicht immer standhalten können.

  5. Wie funktioniert das Impfregister?
    Es klang eher nach einer Randnotiz, die der österreichische Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein fallen ließ, als er vor rund einer Woche den Gesetzentwurf zur Impfpflicht vorstellte: “Für die Impfpflicht bedarf es einer Datenverschneidung des zentralen Melderegisters mit dem zentralen Impfregister und dem epidemiologischen Meldesystem.” (…)
    Verwaltet werden die Daten von der Elga GmbH, die auch das System für die elektronische Gesundheitsakte Elga betreibt. Sie wird zu je einem Drittel getragen vom österreichischen Bund, den Ländern und den Sozialversicherungen. Während man sich – etwa aus Datenschutzgründen – von allen möglichen Elga-Leistungen abmelden kann, gilt das für den elektronischen Impfpass und damit das Impfregister nicht, erklärte Elga-Geschäftsführer Franz Leisch jüngst im ORF: “Wenn man sich bei Elga abmeldet, verliert man die Vorteile – zum Beispiel, dass die Ärzte telefonische Verschreibungen durchführen können oder der Arzt auf Vorbefunde zugreifen kann. Den Impfpass behält man aber weiter.” (…)
    So kann die Impfpflicht auf jeden Fall kontrolliert werden. Wer also im Melderegister auftaucht, im Impfregister aber nicht – und wer auch nicht im epidemiologischen Meldesystem als frisch genesen aufgelistet ist – der bekommt voraussichtlich Mitte März das erste Mal Post vom Staat: Ein Erinnerungsschreiben, sich bis zum nächsten Impfstichtag doch bitte den Stich zu holen.
    Quelle: Tagesschau
  6. Kritik an Karlsruhe: Bundesverfassungsgericht durch “2G-Plus-Plus”-Regel befangen?
    Das Bundesverfassungsgericht steht erneut in der Kritik: Grund dafür ist diesmal die “2G-Plus-Plus”-Regelung in Karlsruhe. Demnach müssen auch gegen Corona geimpfte Personen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Aus diesem Grund lehnte die Mainzer Rechtsanwältin Jessica Hamed in dieser Woche im Namen ihrer Mandantin alle Richter des ersten Senats wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Die Sorge sei berechtigt, weil der Erste Senat die Regelung auch bei der mündlichen Verhandlung zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz am Dienstag für alle Anwesenden, inklusive der Verfahrensbeteiligten, angeordnet hatte – ohne, dass dies rechtlich erforderlich gewesen wäre.
    Sofern der Test aus administrativen Gründen nicht rechtzeitig vor Verhandlungsbeginn eintrifft, was bei der derzeitigen Überlastung der Labore durchaus denkbar sei, würden Kläger und ihre Rechtsvertretung, obwohl sie nicht schuldhaft sind, von der Rechtsvertretung ausgeschlossen. Damit habe das Höchstgericht die “strengsten Corona-Regeln der Republik” geschaffen. Dies stehe im offensichtlichen Widerspruch zum Grundsatz der Gerichtsöffentlichkeit. Weiter erklärte Hamed das Ablehnungsgesuch ihrer Mandantin damit, dass diese befürchte, sie könnte in einem etwaigen Verfahren als nicht gegen COVID-19 geimpfter Mensch ausgeschlossen und damit ihr Anspruch auf rechtliches Gehör beeinträchtigt werden. Zudem müsse sie sich ihren Anwalt nach Impfstatus aussuchen, was ebenfalls abzulehnen sei. (…)
    Es gehe nicht um Privatvergnügen wie Restaurantbesuche, sondern um den einzigen Ort, an dem man im Zweifelsfall Recht einfordern kann. Das Gericht sei “die letzte Bastion, die frei zugänglich sein muss”. Selbst eine 3G-Regelung sei geeignet, große Mengen an Zuschauern im Sinne des Infektionsschutzes abzuhalten. Auch der Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt Roman Poseck äußerte im Zusammenhang mit der neuen Regelung Kritik: Die Gerichte in der Bundesrepublik enthalten bereits vielerorts entsprechende Regelungen und ordnen allenfalls 3G an, um dem Öffentlichkeitsgrundsatz Genüge zu tun. Er verweist auch darauf, dass Infektionen im Gerichtssaal bisher seltene Ausnahmen geblieben sind.
    Quelle: RT DE
  7. “Das Vertrauen ist dramatisch erschüttert”
    Die Politik bekommt das Coronavirus nicht in den Griff, nun soll es die Impfpflicht richten. Das wäre keine gute Idee, sagt Hans-Jürgen Papier, früher Deutschlands höchster Richter. (…)
    Ihre Nachfolger beim Bundesverfassungsgericht haben die “Bundesnotbremse” in einem wegweisenden Urteil soeben für verfassungskonform erklärt. Sehen Sie selbst das auch so?
    Ich möchte die Entscheidung nicht im Einzelnen kommentieren. Aber ich gebe zu bedenken, dass das Bundesverfassungsgericht bei anderen Spannungslagen im Verhältnis von Freiheit und Sicherheit in der Vergangenheit durchaus intensivere und dichtere Prüfungen der Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen durchgeführt hat.
    Hören wir da eine Kritik an Ihren Nachfolgern heraus?
    Die Bekämpfung des Coronavirus ist aus juristischer Betrachtung ein Konflikt zwischen hoch- und höchstwertigen Interessen von Verfassungsrang. Auf der einen Seite stehen die individuellen Freiheitsrechte der Bürger, auf der anderen der Lebens- und Gesundheitsschutz, der ebenfalls jeden Einzelnen von uns betrifft. Angesichts dieses Spannungsverhältnisses hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts bei der “Bundesnotbremse” auf einen äußerst großen Beurteilungsspielraum der gewählten Volksvertreter abgestellt. Diese sehr großzügige und pauschale Zurücknahme richterlicher Kontrolle ist fragwürdig. Ganz überwiegend geht es aber um Grundrechtseingriffe der Exekutive, für die ein so weiter Spielraum keinesfalls gelten kann.
    Nicht nur die Politik ist sich uneins, wie man Corona am besten bekämpft, die Friktionen ziehen sich durch die gesamte Gesellschaft: Auf der einen Seite stehen Impfverweigerer, auf der anderen Seite Menschen, denen die Schutzvorschriften gar nicht weit genug gehen können. Wo verläuft der Weg der Vernunft?
    Die Frage der Verhältnismäßigkeit muss bei sich ändernden Sach- und Erkenntnislagen ständig neu beurteilt werden. Genau aus diesem Grund existiert das Grundgesetz mit seinen Freiheitsrechten: Damit nicht eine mehrheitliche Gruppe von Bürgern ohne Rechtfertigung über die andere frei bestimmen kann. (…)
    Bevor die “Bundesnotbremse” in Kraft getreten ist, haben die Regierenden mit Verordnungen statt mit Gesetzen agiert. Werden auch die damals verhängten Regeln ein juristisches Nachspiel haben?
    Corona wird noch ein juristisches Nachspiel haben müssen! Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik mit der Entscheidung zur “Bundesnotbremse” insgesamt keinen Freibrief erteilt. Insbesondere die seit März 2020 bis heute seitens der Exekutive angeordneten Maßnahmen bedürfen der Überprüfung. Bedenken Sie allein die Folgen der Geschäftsschließungen und der Berufsverbote im Jahr 2020: Da wurden unzählige wirtschaftliche Existenzen gefährdet oder gar vernichtet.
    Quelle: T-Online

    Anmerkung Christian Reimann: Bitte lesen Sie dazu auch dieses Interview: Darf der Staat mit der Impfpflicht einige Menschenleben opfern, um viele zu retten?.

  8. Verwaltungsgerichtshof kippt 2G-Regel an Hochschulen in BW
    Hochschulen in Baden-Württemberg dürfen Studierende ohne Immunisierung gegen Corona nicht von Veranstaltungen ausschließen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden. (…)
    Der Kläger studiert dem Gericht zufolge Pharmazie in Baden-Württemberg und ist nicht geimpft. Er mache geltend, dass er auf einen Zugang zu Räumlichkeiten und Infrastruktur der Universität angewiesen sei. Andernfalls drohe ihm eine Überschreitung der Studienzeit und sogar eine Exmatrikulation. Der VGH gab ihm Recht, da Hochschulen die Studierbarkeit ihrer Studiengänge sicherzustellen hätten.
    In der Corona-Verordnung bleibe unklar, welche Vorkehrungen Hochschulen treffen müssen, damit nicht-immunisierte Studierende am Studienbetrieb teilnehmen können. Das könnte zum Beispiel eine Pflicht sein, Präsenzveranstaltungen regelmäßig als sogenannte Hybridveranstaltungen durchzuführen – also mit Übertragung im Internet – oder sie aufzuzeichnen und nicht-immunisierten Studierenden zügig zur Verfügung zu stellen.
    Quelle: SWR

    Anmerkung J.K.: Es gibt ihn also doch noch den Rechtsstaat und Richter die bereit sind die Bürgerrechte gegen eine sich im Machtrausch wähnende politische Elite zu verteidigen.

    Anmerkung Christian Reimann: Diese Entscheidung dürfte auch bundesweite Auswirkungen für Hochschulen haben.

  9. Omikron rollt über Südafrika und Europa
    Covid-19. Während aus Südafrika berichtet wird, dass Omikron sehr milde verläuft, erreicht die Panikmache in Deutschland einen neuen Höhepunkt. Impfen, was das Zeug hält mit einer Impfung, die gegen diese Virusvariante, die von vornherein milde verläuft, keinen weiteren Schutz bietet. (…)
    Die US-amerikanische Nachrichtenagentur Bloomberg mit Sitz in New York prognostiziert am 17. Dezember 2021: „Südafrikas Hospitalisierungsrate stürzt in der Omikron-Welle ab“[1] und findet dies fantastisch!
    Laut dem südafrikanischen Gesundheitsminister Joe Phaahla wurden insgesamt nur 1,7 Prozent der identifizierten Covid-19-Fälle in der zweiten Woche der vierten Infektionswelle in ein Krankenhaus eingeliefert, während es in der zweiten Woche der dritten Delta-Welle noch 19 Prozent waren.
    Es gebe Beweise, dass der Stamm wohl milder ist und die Welle bereits den Höhepunkt erreicht habe. Allerdings sei die Übertragbarkeit von Omikron schneller, es gebe bedeutend mehr Infektionen, pro Woche 20.000 Fälle, verglichen mit 4.400 Fällen in der dritten Delta-Welle.
    Die Krankenhausbelegung wegen Covid-19 entspreche nur etwa 40 Prozent des Höchststands der zweiten und dritten Welle, die Übersterblichkeit liege nur bei einem Achtel des früheren Höchststandes und habe nur geringfügig zugenommen. Bloomberg schreibt: „Die Zahl der Covid-19-Krankenhausaufenthalte in dieser Welle wird auch dadurch in die Höhe getrieben, dass leichtere Patienten aufgenommen werden, weil es Platz dafür gibt. Viele sind wegen anderer Beschwerden dort, werden aber routinemäßig getestet.“ Dies bedeutet, die Patienten, die unter Covid-19 geführt, sind an oder mit Covid-19 erkrankt.
    Quelle: GELA-News

    Anmerkung Christian Reimann: Die unten im Artikel genannten, der Panikmache dienenden tagesschau-Beiträge sind interessant. Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass auch der neue Bundesgesundheitsminister, die „Covid-Heulboje“ Lauterbach mit dabei ist, die Panik zu schüren. Er verlässt sich dabei auf die Modellierung des fragwürdigen Neil Ferguson vom Imperial College. Das ist keine Politik auf der Basis von Fakten, sondern politisches Agieren auf der Grundlage von Befürchtungen.

    dazu: Boris Johnson: Omikron ist „ernsthafte Bedrohung“ für Großbritannien
    Chris Whitty, der medizinische Chefberater der britischen Regierung für England, warnte vor kurzem vor einer doppelten Verbreitung der Virusvarianten Omikron und Delta. In den folgenen Wochen werde die Zahl der COVID-19-Infektionen wiederholt ein neues Rekordhoch erreichen, so Whitty. Viele britische Gesundheitsexperten forderten, die britische Regierung solle frühzeitig strengere Präventions- und Kontrollmaßnahmen ergreifen.
    Wegen der schnellen Verbreitung von Omikron kündigten die Niederlande am Samstag einen harten Lockdown ab Sonntag an. Bis zum 14. Januar 2022 bleiben alle nicht notwendigen öffetnlichen Plätze und Einrichtungen geschloßen.
    Quelle: CRI online

    Anmerkung Christian Reimann: Offensichtlich möchten insbesondere die EU-Regierungen ein mediales, Evidenz freies Signal an die Welt senden, damit die Panik möglichst global erhalten werden kann.

    dazu auch: Omikron: Deutschland plant Dienstag neue Maßnahmen
    Wie die “wirksamen Gegenmaßnahmen” zur Kontrolle des Infektionsgeschehens, die nun laut Expertenrat vorzubereiten sind, konkret aussehen sollen, wird nicht präzisiert. Es sollen “insbesondere gut geplante und gut kommunizierte Kontaktbeschränkungen” sein.
    Quelle: Telepolis

    Anmerkung André Tautenhahn: Der Expertenrat fordert bessere Kommunikation, liefert aber ein erstes Dokument, das diesen Ansprüchen selbst nicht genügt.

  10. Bis zu 24.000 Euro extra im Monat: So viel verdienen Ärzte an Corona-Impfungen
    Das Impfen ist der Weg aus der Corona-Pandemie. Für viele Ärzte und Ärztinnen im Land ist es jedoch auch eine Möglichkeit, gutes Geld zu verdienen. 28 Euro zahlt der Staat pro Corona-Impfung an Praxen, am Wochenende und an Feiertagen sogar 36 Euro. Für jeden impfenden Mediziner können im Monat so schnell mal mehrere tausend Euro extra zusammenkommen.
    Und das geht so: Etwa 100.000 Arztpraxen beteiligen sich laut Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) aktuell an der Corona-Impfkampagne. In der vergangenen Woche wurden demnach rund 4,5 Millionen Corona-Impfungen von ihnen durchgeführt. Im Schnitt macht das etwa 45 Impfungen pro Praxis pro Woche. Das macht ein Einkommen von mindestens 1260 Euro für eine Woche – mehr, je mehr Impfungen am Wochenende stattfinden. Im Monat kämen bei solchen Impfzahlen durchschnittliche Einnahmen von mindestens 5040 Euro zusammen. (…)
    Und das im Übrigen vor allem in Impfzentren. Dortige Impf-Ärzte erhalten einen Stundenlohn von rund 150 Euro – bei einer Schicht von acht Stunden käme so ein Tagesbrutto von 1200 Euro zusammen. Bei 20 Arbeitstagen macht das ein Brutto-Monatsgehalt von 24.000 Euro. Zum Vergleich: Das durchschnittliche Brutto-Monatsgehalt in Deutschland liegt bei 3975 Euro.
    Quelle: Business Insider
  11. BaFin dokumentiert erhebliche Mängel in Anlageberatung von Banken
    Testkäufer haben sich stichprobenartig beraten lassen und wurden unzureichend über Kosten und Eignung von Finanzprodukten informiert. Vor allem Senioren sind betroffen. (…)
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte die Untersuchung der BaFin. Für einen effektiven Verbraucherschutz am Finanzmarkt müssten Politik und Aufsicht “zwei Gänge hochschalten”, teilten die Verbraucherschützer mit. Dass Banken und Sparkassen schon bei einfachen Verbraucherinformationen gegen gesetzliche Regelungen verstießen, sei “ein Weckruf”.
    Laut vzbv zeigt die Untersuchung, dass Transparenz als Schutzschild gegen schlechte Beratung nicht funktioniere. Der Verband fordert daher ein “umfassendes Verbot von Provisionen” und klare gesetzliche Vorgaben für Anlageempfehlungen.
    Quelle: Zeit Online
  12. Die EU-Kommission beauftragt die Machbarkeitsstudie für ein Register der Vermögenswerte aller Bürger
    Anfang August hatte ich über eine EU-Ausschreibung für eine Studie zur Machbarkeit eines EU-weiten Vermögensregisters berichtet. Danach hatte die EU-Kommission abgewiegelt. Jetzt wurde der Auftrag für 400.000 Euro an ein Konsortium von drei Instituten vergeben. (…)
    Jetzt hat die EU-Kommission die Auftragsvergabe verkündet, mit unverändertem Auftragstext:
    „Im Rahmen dieses Projekts sollen verschiedene Möglichkeiten für die Erhebung von Informationen zur Einrichtung eines Vermögensregisters geprüft werden, das anschließend in eine künftige politische Initiative einfließen kann. Es soll untersucht werden, wie aus verschiedenen Quellen des Vermögenseigentums (z. B. Landregister, Unternehmensregister, Trust- und Stiftungsregister, zentrale Verwahrstellen von Wertpapieren usw.) verfügbare Informationen gesammelt und miteinander verknüpft werden können, und der Entwurf, der Umfang und die Herausforderungen für ein solches Vermögensregister der Union analysiert werden. Die Möglichkeit, Daten über das Eigentum an anderen Vermögenswerten wie Kryptowährungen, Kunstwerken, Immobilien und Gold in das Register aufzunehmen, ist ebenfalls zu berücksichtigen.“
    Dort heißt es auch, der Auftrag stehe „in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird.“ Welches das ist, erfährt man allerdings nur in den dort nicht veröffentlichten Beschaffungsunterlagen.
    Quelle: Norbert Häring
  13. Provider müssen Staatstrojanern nicht helfen
    Der Bundesrat hat am 17. Dezember gegen die Mitwirkungspflicht von Providern gestimmt. Sie sollten verpflichtet werden, bei der Installation von Trojanern zu helfen. Das Vorhaben hat im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. Die Verordnung wurde ursprünglich vom damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erarbeitet und war auf breite Kritik gestoßen.
    Der Entwurf sah vor, dass Provider mit über 100.000 registrierten Nutzern den Sicherheitsbehörden die Möglichkeit schaffen sollten, Geräte zum Einschleusen von Trojanern in ihren Räumen unterzubringen. Störungen seien zu melden und die Provider in- und extern zur Verschwiegenheit verpflichtet. (…)
    Anke Domscheit-Berg, netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, zeigte sich “erleichtert, dass diese gefährliche Verordnung im Bundesrat gestoppt wurde”. Die Verordnung “wäre ein weiteres Beispiel dafür geworden, wie eine Bundesregierung versucht, mit Angriffen auf die allgemeine Integrität unserer IT mehr Sicherheit zu erreichen, sie dadurch aber erheblich schwächt”.
    Sie hoffe, dass die Ampel-Koalition die Verordnung “nun endgültig beerdigen” werde und unter anderem eine Überwachungsgesamtrechnung folge. Domscheit-Berg sagte, “dass sich dabei zeigen wird, dass man zu viel auf Überwachung und zu wenig auf klassische Polizeiarbeit gesetzt hat, zu Lasten der Grundrechte”.
    Der Branchenverband Eco hatte zuvor in einer Presseerklärung den Bundesrat dazu aufgerufen, die Verordnung nicht in Kraft treten zu lassen. Eco-Vorstand Klaus Landefeld begrüßte gegenüber Golem.de, dass der Bundesrat nicht zugestimmt hat. “Die Regelungen waren in der vorliegenden Form nicht mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar”, sagte Landefeld. Vielmehr hoffe er, dass die Bundesregierung “baldmöglichst den Einsatz von Trojanern für alle staatlichen Stellen konsequent unterbindet”.
    Quelle: golem.de
  14. Das ist nur die halbe Miete
    Die Koalitionsvereinbarungen im Bund und in Berlin enthalten im Bereich Bauen, Wohnen und Miete zum Teil gute Ansätze, aber auch reichlich Augenwischerei und Leerstellen. (…)
    Lichtblicke aus im Koalitionsvertrag der Ampel sind die Einführung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit und die Beschränkung von Share Deals. Auch sieht die Vereinbarung der Ampel-Parteien vor, dass 100.000 Sozialwohnungen pro Jahr entstehen sollen. Wie das aber vor Ort umgesetzt werden soll und ob ausreichend Finanzmittel des Bundes und der Länder zur Verfügung stehen, ist nicht ausgemacht. So wird weder am Bodenrecht noch bei den Bodenpreisen irgendein Regulierungsbedarf gesehen, was geförderten Wohnungsbau im Innern der Ballungsräume und Großstädte wohl nahezu unerreichbar werden lässt. Damit dürfte die Zielzahl zwar ehrgeizig sein, aber wenig Aussicht auf Erfüllung bieten.
    In der vergangenen Legislatur wurden im Schnitt nicht mehr als 27.000 Sozialwohnungen jährlich bundesweit genehmigt. Wie die neue Bundesregierung nun insgesamt 400.000 Wohnungen pro Jahr neu errichtet sehen möchte, bleibt ihr Geheimnis. Der Mieterverein jedenfalls sieht wie viele andere Expert:innen für 300.000 teure Neubauwohnungen – egal ob sie vermietet oder als Eigentum verkauft werden – keinen Bedarf mehr. Von den negativen Folgen für den Klimaschutz ganz zu schweigen. Für die „bauen, bauen, bauen“-Strategie gibt es keine Berechtigung. (…)
    Umso bedauerlicher, dass sich offenbar auch in Berlin Grüne und Linke dem von der SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey eingeforderten Neubau-Irrglauben haben einfangen lassen. Dabei steht nach einigen Jahren, in denen der Neubau stets hinter der steigenden Nachfrage zurückblieb, fest: Der Anstieg von Fertigstellungen hat weder auf das Preisniveau bei Wiedervermietung noch auf die Entwicklung der Bestandsmieten einen dämpfenden Effekt gehabt. Die durchschnittliche Angebotsmiete ist nach heftigem Anstieg bei zehn bis elf Euro pro Quadratmeter (netto, kalt) angekommen. Auch in Bestandsmietverhältnissen stiegen die Mieten deutlich, einzig Mietendeckel und Fortschreibungsmietspiegel konnten in den vergangenen zwei Jahren für eine Dämpfung sorgen.
    Quelle: Berliner Mieterverein
  15. Das Letzte: Nach falschen Aussagen zu Impftoten: SWR nimmt Lisa Fitz aus dem Programm
    „Die Kritik an dieser Ausgabe der „Spätschicht“ trifft uns zu Recht“, sagte Clemens Bratzler, SWR-Programmdirektor Information. „Bei der Konzeption der fraglichen Ausgabe war es das Anliegen der Redaktion, unterschiedlichen und kritischen Meinungen auch zum sensiblen Thema Impfen Raum zu geben.“ Die Meinungsäußerungsfreiheit gelte jedoch nicht unbegrenzt, sondern ende auch in einer Comedy- oder Satiresendung bei falschen Tatsachenbehauptungen. „Die Aussage von Lisa Fitz zur Anzahl der Impftoten ist nachweislich falsch.“
    In einer vorherigen Stellungnahme hatte der SWR noch betont, dass die Äußerungen von Fitz zwar in ihrer Wirkung schwierig, aber von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. „Meinungsfreiheit ist für uns ein hohes Gut“, betonte Bratzler nun. „Dennoch war die erste Reaktion falsch, weil es hier eben nicht um eine Meinungsäußerung geht.“ Die Debatte schärfe den Blick auf die journalistischen Standards und die Wirkung der Angebote.
    Quelle: nordbayern

    dazu auch: Schwurbelei in der ARD
    Negativ aufgefallen ist die Kabarettistin Lisa Fitz nicht zum ersten Mal. Aber in der Coronakrise gleitet ihre Empörung häufiger noch als früher ab in Schwurbelei. So auch in der ARD-Sendung „Spätschicht“, einer Koproduktion von 3sat und dem SWR, die von Freitag- auf Samstagnacht im linearen Fernsehen läuft, aber aktuell schon in der Mediathek zum Streaming bereit steht. In ihrem TV-Auftritt prangert Fitz die Warnungen vor der Corona-Variante Omikron als „Panikmache“ an und macht sich über Ängste der Menschen lustig. Zugleich behauptet sie, es gebe inzwischen EU-weit 5.000 Corona-Impftote. Desinformation und Verschwörungstheorien, und das im öffentlich-rechtlichen Programm.
    Der SWR gibt zu, der Text von Lisa Fitz in der neuen Ausgabe der „Spätschicht“ sei „zugegebenermaßen insbesondere in seiner Wirkung schwierig“ gewesen. Das Prinzip der Meinungsfreiheit sei dem Sender aber wichtig. Fitz stützt sich bei ihrer Argumentation unter anderem auf eine EU-Parlamentsinitiative der extrem rechten französischen EU-Abgeordneten Virginie Joron vom Rassemblement National, einer Coronaleugnerin.
    Quelle: taz

    Anmerkung unseres Lesers E.: Da wird wohl mal wieder die nächste Person des öffentlichen Lebens durchs Dorf gejagt. Lisa Fitz hatten die Coronamaßnahmen- und Coronaimpfjünger ja schon seit längerer Zeit auf dem Kieker. Jetzt haben sie die richtige Gelegenheit gefunden, um sie aus dem öffentlich-rechtlichen Programm entfernen zu lassen.

    Anmerkung JK: Wer das offizielle Regierungsnarrativ nicht nachplappert, wird gnadenlos aussortiert. Wie viele Falschaussagen hat Lauterbach schon abgesondert und ist nun sogar Gesundheitsminister? Das Ganze lässt sich nur noch als totalitär bezeichnen.

    Anmerkung Christian Reimann: Bitte lesen/sehen Sie dazu auch Lisa Fitz bringt auf den Punkt, was zum Corona-Schlamassel zu sagen ist.

Rubriken:

Hinweise des Tages

Schlagwörter:

Die NachDenkSeiten sind für eine kritische Meinungsbildung wichtig, das sagen uns sehr, sehr viele - aber sie kosten auch Geld und deshalb bitten wir Sie, liebe Leser, um Ihre Unterstützung.
Herzlichen Dank!