Die Angst der Hamburger SPD vor dem Wähler

Jens Berger
Ein Artikel von:

Wenn man in Deutschland das Phänomen der Parteienverdrossenheit analysiert, richtet sich der Fokus meist relativ schnell auf die undemokratische Zusammenstellung sogenannter Wahllisten. Solche Listen werden von den Parteien aufgestellt und meist nach parteiinternen Befindlichkeiten ausgekungelt. Dem Wähler bleibt bei einer solchen Listenwahl dann nur noch die Alternative, die komplette Liste anzunehmen oder eben abzulehnen. Vor allem für jüngere oder kontroversere Kandidaten stellt dieses Listenwahlsystem sehr oft ein unüberwindbares Hindernis dar. Von den Parteispitzen wird es ganz im Sinne der Methode “Zuckerbrot und Peitsche” nur allzu oft als Disziplinierungsmittel für die eigenen Reihen eingesetzt – wer gegen den Strom schwimmt, bekommt einen hinteren Listenplatz, wer artig ist, rückt mit der Zeit in der Liste auf. Wen interessiert schon der Wähler? Jens Berger.

Um die Demokratie zu stärken, wurde das kommunale Wahlrecht in den meisten Bundesländern zu einem Personen-Mehrstimmensystem reformiert – der Wähler kann durch Kumulieren und Panaschieren seine Stimmen unabhängig vom Listenplatz auf die Kandidaten seiner Wahl verteilen. In den Stadtstaaten Bremen und Hamburg ist es nun auch möglich, sich bei den Bürgerschaftswahlen seine eigenen Kandidaten aus den Parteienlisten auszuwählen. Diese Wahlrechtsreform war in Hamburg Folge eines langen Kampfes verschiedener Bürgerinitiativen, der in einem erfolgreichen Volksbegehren gipfelte. Die Bürger wollen die freie Wahl haben, während die Parteien um ihre Macht fürchten und die Reform des Wahlrechts nach ihren Möglichkeiten hinter den Kulissen bekämpfen. Vor allem die SPD positioniert sich in diesem Kontext einmal mehr als Gegnerin einer offenen Demokratie.

Wie Recherchen der Internetplattform abgeordnetenwatch.de ergaben, existiert in Hamburg eine verpflichtende Richtlinie für Bürgerschaftskandidaten der SPD, die nahezu sämtliche Wahlkampfaktivitäten der Kandidaten, die sich potentiell zum Nachteil anderer Listenkandidaten der SPD auswirken könnten, untersagt – aus “Fairnessgründen”, versteht sich.

“Alle Bewerber/innen um eine Kandidatur verpflichten sich vor Einreichung der Wahlvorschläge beim Landeswahlamt durch Unterschrift zur Einhaltung dieses Verhaltenskodex. […]
Es muss … vermieden werden, dass die Reihung, über die die aufstellenden Gremien der Partei entschieden haben, durch welchen Mittelsatz auch immer (Geld, Personal, Werbematerial oder persönliche Ansprache) einer/eines einzelnen Wahlkreis- bzw. Landeslistenkandidatin bzw. und -kandidaten zulasten einer/s anderen Kandidierenden verändert wird.”

Die Hamburger SPD hat auf Nachfragen der NachDenkSeiten keinen Kommentar zu dieser Richtlinie abgeben, einzelne SPD-Kandidaten bestätigen hingegen die Existenz, auch wenn sie betonen, dass die Richtlinie nicht von allen Kandidaten unterschrieben wurde. Das Unbehagen der Sozialdemokraten ist verständlich. Mit ihrer “Fairnessrichtlinie” untergraben sie schließlich nicht nur den Charakter des Hamburger Wahlrechts, sondern auch die demokratische Öffnung der Partei, die von den Wählern in einem Bürgerbegehren auf demokratischem Wege erstritten wurde.
Es ist für einen SPD-Kandidaten schlichtweg unmöglich, Wahlkampf in eigener Sache zu machen, ohne dabei die “Reihung der aufstellenden Gremien der Partei” zumindest potentiell anzugreifen. Wobei unterstrichen werden muss, dass das reformierte Wahlgesetz aus eben diesem Grunde verabschiedet wurde – es soll ein demokratisches Korrektiv zur Listenherrlichkeit der Parteien sein.

Vor allem bei der Hamburger SPD hat das implizite Verbot des Personenwahlkampfs eine ganz besondere Bedeutung. Es ist hinlänglich bekannt, dass sowohl der Spitzenkandidat Olaf Scholz als auch der Landesverband innerhalb der Partei eher dem neoliberalen Flügel angehören und Kandidaten, die trotz ihrer sozialdemokratischen Überzeugungen die Partei noch nicht verlassen haben, im Landesverband einen schweren Stand haben. Wie will ein “Parteilinker” aber auf sich aufmerksam machen, wenn er keinen Wahlkampf in eigener Sache führen darf? Auch wenn die SPD ihren Kandidatenmaulkorb mit dem unterschiedlichen finanziellen Hintergrund der Kandidaten begründet, so wirkt die Richtlinie nach außen vielmehr als Instrument, um unbequeme Kandidaten auf Linie zu bringen. Die Partei, die Partei, die hat immer Recht!

Nach Angaben des Weser-Kuriers hat auch die Bremer SPD eine ähnliche Verpflichtung für ihre Kandidaten bei der diesjährigen Bürgerschaftswahl aufgestellt. In Bremen ist es SPD-Kandidaten sogar verboten, alleine auf Wahlplakaten zu posieren. Wenn die Sozialdemokraten ihr Konterfei schon plakatieren lassen, so ist dies ausschließlich auf Gruppenplakaten zusammen mit mindestens fünf oder sechs anderen SPD-Kandidaten gestattet. So viele Kandidaten gibt es jedoch in einigen Wahlbezirken überhaupt nicht, so dass verzweifelte Sozialdemokraten sich bereits Kollegen aus anderen Wahlbezirken zum gemeinsamen Posieren ausborgen mussten. Den Wähler wird es sicher wundern, dass der Großteil der Gesichter dann auf den Wahlzetteln gar nicht zur Wahl steht. Letztlich wird es aber wieder heißen, der Wähler sei zu dumm. Dieses Scheinargument wird schließlich auch immer wieder angeführt, um das Personen-Mehrstimmensystem (Kumulieren und Panaschieren) zu diskreditieren. Hier geht es aber nicht Dummheit, sondern um die Angst der Parteien vor dem Wähler.