EU-Strompreisdeckel – der Verbraucher zahlt, der Staat kassiert

EU-Strompreisdeckel – der Verbraucher zahlt, der Staat kassiert

EU-Strompreisdeckel – der Verbraucher zahlt, der Staat kassiert

Jens Berger
Ein Artikel von: Jens Berger

Die EU will die Bürger entlasten und dafür so schnell wie möglich den Strompreis deckeln. Das ist eine sehr gute Idee. Doch die bereits durchgesickerten Informationen zur neuen EU-Strompreisregelung, die Ursula von der Leyen heute vorstellen wird, deuten darauf hin, dass der EU-Strompreisdeckel Bürger und Betriebe gerade eben nicht entlastet. Anstatt die Preise für die Verbraucher zu deckeln, sollen die Einnahmen der Stromproduzenten gedeckelt und ihre Übergewinne an den Staat abgeführt werden. Der Verbraucher zahlt also weiterhin die vollkommen unnötig überteuerten Preise. Für ihn stellt der Übergewinn-Anteil letztlich nur eine Abgabe an den Staat dar. Die sozialen und ökonomischen Probleme bleiben. Das ist reine Augenwischerei nach dem Prinzip „Linke Tasche, rechte Tasche“. Von Jens Berger.

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Zunächst klang es so , als hätte Ursula von der Leyen meinen Artikel von 24. August gelesen, in dem ich die EU-Kommission aufgefordert habe, den Strompreismechanismus zu ändern. Kurz zusammengefasst: Durch das „Merit Order“-Prinzip wird zurzeit der gesamte Strom unabhängig von den realen Erzeugungskosten zu einem Preis verkauft, der dem aufgrund der Gaspreisentwicklung massiv überteuerten Erzeugerpreis der Gaskraftwerke entspricht. Produzenten von Strom aus Kohle, Kernenergie und regenerativen Energien machen so exorbitante Gewinne und die Verbraucher werden durch den vollkommen unnötig hohen Strompreis belastet.

Dieses problematische Preissystem wollte die EU reformieren. Dazu hätte es zwei naheliegende Möglichkeiten gegeben:

  1. Man hätte die Gaskraftwerke vom Merit-Order-Prinzip ausnehmen können. Dann wäre das teuerste Kraftwerk, das nicht mit Gas arbeitet, das sogenannte Grenzkraftwerk, das den gesamten Strompreis für den betreffenden Abrechnungszeitraum bestimmt. Die Gaskraftwerke hätten ihren Strom zu diesem (niedrigeren) Preis verkaufen und sich die Differenz vom Staat über einen Zuschuss erstatten lassen können. Dieser Zuschuss hätte entweder aus Steuermitteln oder über eine Umlage von den Verbrauchern refinanziert werden können. Die Lösung wäre zwar vergleichsweise bürokratisch, aber für die Verbraucher die mit Abstand günstigste Lösung, da so rund 90% des Stroms zu einem günstigen „Vorkrisen-Preis“ gehandelt würden und wirklich nur der Strom teuer bezahlt werden müsste, der durch die hohen Gaspreise tatsächlich teurer in der Herstellung ist.
  2. Die zweitbeste Lösung wäre eine Kappung der Strompreise bei den Gaskraftwerken gewesen. In ihrem jetzigen Modell sieht die EU die Kappungsgrenze bei 180 Euro pro Megawattstunde vor. Wenn der Strompreis diese Grenze überschreitet, wird der Preismechanismus ausgekoppelt und analog zu (1) müsste der Staat dann die Differenz tragen – sei es über Zuschüsse aus Steuermitteln oder eine Umlage. Vorteil dieser Regelung wäre, dass der Maximalpreis für Strom zwar hoch, aber nicht vollkommen überteuert und zudem bekannt ist. Versorger, Haushalte und Unternehmen hätten so zumindest eine Kalkulationsgröße. Nachteil ist, dass bei diesem Modell die Kappungsgrenze von 180 Euro pro Megawattstunde als „Merit Order“ den gesamten Strompreis betrifft und auch andere Stromproduzenten mit deutlich niedrigeren Herstellungskosten zu diesem viel zu hohen Preis abrechnen könnten. Dies ließe sich aber auch durch eine Übergewinnsteuer abschöpfen.

Die EU-Kommission hat sich nun für keines dieser beiden Modelle entschieden. Stattdessen hat sie mit besagten 180 Euro pro Megawattstunde einen „Maximalpreis“ festgelegt, der jedoch für den Verbraucher ohne Bedeutung ist. Der Preismechanismus bleibt im Kern unangetastet. Die EU will lediglich Preise, die über diese 180 Euro pro Megawattstunde hinausgehen, abschöpfen. Wenn der Preis an der Strombörse also beispielsweise bei 300 Euro pro Megawattstunde liegt, müssten die Versorger als Kunden an der Strombörse diesen vollen Preis bezahlen, der Stromproduzent dürfte jedoch „nur“ 180 Euro für sich selbst behalten und müsste die übrigens 120 Euro an den Staat abführen – zumindest in der Theorie.

Um diese Preise einmal ins Verhältnis zu setzen: Vor den massiven Preisentwicklungen am Gasmarkt lag der Börsenpreis für Strom meist zwischen 30 und 50 Euro pro Megawattstunde. Die von der EU festgelegten 180 Euro, die nach dem Merit-Order-Prinzip dann ja weiterhin für alle Produzenten gelten, sind also immer noch massiv überteuert. Es ist vollkommen unverständlich, warum Produzenten von Strom aus Kohle, Kernkraft und regenerativen Energien ein derart hoher Aufpreis gestattet werden soll. Diesen Aufpreis bezahlt der Verbraucher zu 100 Prozent. Aber nicht nur das. Da die Strompreisbremse ja nicht beim Verbraucher, sondern beim Produzenten ansetzt, bezahlt der Verbraucher – wie auch jetzt schon – den vollen Preis; im Beispiel von oben also die vollen 300 Euro. Der von der Strompreisbremse betroffene Anteil von 120 Euro wird schließlich vom Produzenten an den Staat abgeführt.

Aus Sicht des Verbrauchers sind diese 120 Euro erst einmal eine zusätzliche Abgabe. Die Argumentation der EU legt zwar nahe, dass die Staaten diese Gelder zur Entlastung der Verbraucher weiterverteilen sollen. Ob und wie das geschieht, ist jedoch offen und liegt in der Hand der nationalen Gesetzgeber.

Volkswirtschaftlich von besonderer Bedeutung ist jedoch, dass die gesamte Strompreisbremse à la EU keinen Einfluss auf den zu zahlenden Strompreis hat. Die Bürger müssen also weiterhin hohe Abschläge zahlen und können das Geld nicht für andere Dinge ausgeben. Dadurch bricht die Binnenkonjunktur ein. Die gewerblichen Stromverbraucher müssen ebenfalls den vollen Preis bezahlen und ihn als Energiekosten auf die Produktpreise umlegen, wollen sie keine dauerhaften Verluste machen. Die zwei zentralen volkswirtschaftlichen Probleme, Nachfrageeinbruch und Preissteigerungen, bleiben also erhalten.

Und was macht der Staat mit den abgeschöpften Geldern? Dazu kann die EU natürlich nichts sagen, da dies einzig und allein im Gestaltungsbereich der Nationalstaaten liegt. Es ist jedoch anzunehmen, dass die deutsche Regierung diese Gelder nutzt, um die bereits verkündeten „Entlastungen“ zu refinanzieren. Das ist rechte Tasche, linke Tasche. Man nimmt dem Bürger das Geld über die Stromrechnung ab und gibt es ihm dann zum Teil großzügig über Entlastungen wieder zurück. Damit ist keines der Probleme gelöst. Zynisch könnte man sagen: Eine typische EU-Lösung. Wer den Bürger und die Unternehmen wirklich entlasten will, muss dafür sorgen, dass derart hohe Preise gar nicht erst entstehen. Doch das will die EU offenbar nicht.

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Titelbild: lunopark/shutterstock.com