Neujahrsvorsätze? Auswärtiges Amt will 2023 mal kein Völkerrecht brechen: „Wir erkennen keine Regierungen, sondern nur Staaten an“

Neujahrsvorsätze? Auswärtiges Amt will 2023 mal kein Völkerrecht brechen: „Wir erkennen keine Regierungen, sondern nur Staaten an“

Neujahrsvorsätze? Auswärtiges Amt will 2023 mal kein Völkerrecht brechen: „Wir erkennen keine Regierungen, sondern nur Staaten an“

Florian Warweg
Ein Artikel von: Florian Warweg

Am 23. Januar 2019 ernannte sich der venezolanische Oppositionspolitiker Juan Guaidó selbst zum „Präsidenten“ Venezuelas und formte eine „Interimsregierung“. Die Bundesregierung brach mit jahrzehntelanger deutscher Staatspraxis und erklärte umgehend ihre Unterstützung und Anerkennung für den selbstausgerufenen „Staatschef“. An dieser Anerkennung hielt man, trotz massiver völkerrechtlicher und verfassungsrechtlicher Bedenken von Fachjuristen und des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, über Jahre fest. Doch seit Guaidó am 30. Dezember 2022 von seinen eigenen Leuten abgesetzt wurde, tut das Auswärtige Amt so, als hätte es die letzten vier Jahre deutscher Venezuela-Politik nicht gegeben. Plötzlich heißt es aus den Mündern der AA-Sprecher auch wieder „Präsident Maduro“ und nicht mehr wie jahrelang üblich „…das Maduro-Regime…“. Ein Zyklus vergeblicher Regime-Change-Versuche ist wohl an sein Ende gekommen. Von Florian Warweg.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Am 30. Dezember 2022 stimmten die drei größten venezolanischen Oppositionsparteien (Acción Democrática (AD), Primero Justicia (PJ) und Un Nuevo Tiempo (UNT)) dafür, die „Übergangsregierung“ von Juan Guaidó und ihn selbst abzusetzen. Sie setzten damit ein schon länger geplantes, aber öfter verschobenes Vorhaben endgültig um. Hintergrund des Schrittes, Guaidó endgültig ins Abseits zu stellen, ist die seit vier Jahren gescheiterte reale Machtübernahme via Selbstausrufung und Putschversuchen sowie die Tatsache, dass selbst die ultra-rechten Oppositionskräfte, im Gegensatz zu Guaidó, sich wieder an Wahlen beteiligen wollen.

Diese Entwicklung führte am Montag zu unterhaltsamen Szenen und Aussagen in der Bundespressekonferenz (BPK). Der ehemalige Lateinamerika-Korrespondent der Süddeutschen Zeitung, Boris Herrmann, stellte angesichts der Absetzung von Guaidó dem Auswärtigen Amt die Frage, wer mit jetzigem Stand aus Sicht der Bundesregierung Präsident von Venezuela sei. Aus Dokumentations- und Unterhaltungszwecken geben wir den gesamten Austausch im protokollierten Wortlaut wieder:

Herrmann:

„Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Es ist, glaube ich, fast genau vier Jahre her, dass einige Länder, darunter auch Deutschland, Juan Guaidó als Interimspräsidenten von Venezuela anerkannt haben. Jetzt hat ihm selbst die venezolanische Opposition die Unterstützung entzogen. Wer ist mit jetzigem Stand aus Sicht der Bundesregierung Präsident von Venezuela?“

Wagner (Sprecher des Auswärtigen Amts):

„Wir haben die Entscheidung der Nationalversammlung zur Kenntnis genommen. Ich kann dazu allgemein sagen, dass für eine politische Lösung der Krise in Venezuela aus unserer Sicht eine geeinte Opposition ganz entscheidend ist. Wir unterstützen natürlich die demokratischen Kräfte in Venezuela mit dem Ziel, einen Ausweg aus der Krise durch freie, faire und glaubwürdige Präsidentschafts- und Parlamentswahlen zu befördern. Der demokratischen Opposition kommt hierfür eine zentrale Bedeutung zu. In dem Zusammenhang begrüßen wir aber auch, dass es eine Wiederaufnahme der Gespräche zwischen Präsident Maduro und der in der einheitlichen Plattform organisierten Opposition gibt. Das ist das, was ich zu diesem Zeitpunkt dazu sagen kann.“

Nachfrage von Herrmann:

„Wir müssen ja irgendjemanden anerkennen. Mit wem redet die Bundesregierung auf Ebene der Regierungschefs?“

Wagner:

„Wir erkennen keine Regierungen, sondern nur Staaten an. Insofern stellt sich die Frage in der Form nicht. Wir als Bundesregierung erkennen keine anderen Regierungen an, sondern andere Staaten.“

Die Aussagen des Auswärtigen Amtes sind auf mehreren Ebenen aufschlussreich und daher wert, einer kurzen Analyse unterzogen zu werden:

  1. Zunächst fällt auf, dass der Sprecher des Auswärtigen Amtes davon spricht, man hätte „die Entscheidung der Nationalversammlung zur Kenntnis genommen“. Diese Darstellung ist mindestens als bizarr zu bezeichnen. Denn tatsächlich handelt es sich dabei mitnichten um die Sitzung der im Januar 2021 neugewählten Nationalversammlung, sondern lediglich um eine virtuelle Sitzung einiger ehemaliger Oppositionsabgeordneter, die, obwohl ihr Mandat offiziell im Januar 2021 ausgelaufen war, dieses einseitig ohne jede Wahl jährlich selbst verlängerten und ein rein virtuelles „Alternativparlament“ in Konkurrenz zur neugewählten Nationalversammlung einberiefen. Man stelle sich die Reaktion in Deutschland vor, wenn oppositionelle Abgeordnete der 19. Legislaturperiode, sagen wir von der AfD, sich weigern würden, die Wahlen vom 26. September 2021 anzuerkennen und in Reaktion darauf virtuell einfach weitertagen, und so tun, als hätte es die Wahlen zum 20. Bundestag gar nicht gegeben. In Deutschland würde so ein Verhalten komplett absurd und als ein handfester Skandal eingestuft. Wenn dies aber genauso von durch Deutschland massiv unterstützte, radikale Oppositionskräfte in Venezuela gehandhabt wird, gilt dies scheinbar für das Auswärtige Amt als „demokratischer Akt“.
  2. Als Zweites ist auffällig, dass der Sprecher des Auswärtigen Amtes von der wichtigen Rolle der „demokratischen Opposition“ spricht. Da stellt sich natürlich die Frage, wieso er das Attribut demokratisch so betont. Das macht ja eigentlich nur Sinn, wenn es nach Ansicht des AA auch nicht-demokratische Oppositionskräfte in Venezuela gibt. Welche, die wie etwa Guaidó, regelmäßig zum Wahlboykott aufrufen statt sich an Wahlen zu beteiligen, die einen (schlussendlich gescheiterten) Militärputsch organisieren, wie Guaidó am 30. April 2019, oder die danach einen Vertrag mit einem US-amerikanischen Söldnerunternehmen unterzeichnen, um die amtierende Regierung mit einer (ebenfalls gescheiterten) Söldnerinvasion unter Führung von ehemaligen Mitgliedern der US-Spezialeinheit „Green Berets“ zu stürzen, wie Guaidó es nachweislich getan hat. Die beteiligten US-Söldner unterhielten zudem auffallend enge Verbindungen nach Deutschland.
  3. Drittens sticht ins Auge, dass das Auswärtige Amt plötzlich wieder von „Präsident Maduro“ spricht. Zuvor hatte das AA, der Verfasser hat das jahrelang in der BPK studieren dürfen, ausnahmslos von dem „Maduro-Regime“ gesprochen. Das Wort „Präsident“ wurde von Sprechern des AA, wenn überhaupt, nur in Bezug auf Juan Guaidó verwendet.
  4. Abschließend kommen wir zum wohl größten Knaller bei den Aussagen des Auswärtigen Amtes zum Umgang mit Venezuela: „Wir erkennen keine Regierungen, sondern nur Staaten an“. Äh, doch, das war ja gerade der Skandal und in gewisser Weise die diplomatische „Zeitenwende“, die auf massive Kritik, z.B. von den Juristen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, stieß. In einem Gutachten unter dem Titel „Rechtsfragen zur Anerkennung des Interimspräsidenten in Venezuela“ vom Februar 2019 stellen die Bundestagsjuristen gleich zu Beginn fest:

„Die Anerkennung des Oppositionspolitikers Guaidó als venezolanischen Interimspräsidenten stellt (…) eine Abkehr von der bisherigen Anerkennungspraxis der Bundesrepublik Deutschland dar. Bislang war es jahrelange deutsche Staatspraxis, lediglich Staaten anzuerkennen und keine Regierungen oder Präsidenten.“

Und weiter heißt es dort:

„Die Anerkennung des Interimspräsidenten Guaidó durch die Bundesrepublik Deutschland am 4. Februar 2019 stützt sich u.a. auch auf Art. 233 der venezolanischen Verfassung. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass Präsident Maduro aus deutscher Sicht über keine verfassungsrechtliche Legitimation (mehr) verfügt.

Mit dem Verweis auf Art. 233 der venezolanischen Verfassung positioniert sich Deutschland gleichzeitig in einer strittigen Frage des venezolanischen Verfassungsrechts. Dies erscheint unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der „Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates“ völkerrechtlich ebenso fragwürdig wie die (vorzeitige) Anerkennung eines Oppositionspolitikers als Interimspräsidenten, der sich im Machtgefüge eines Staates noch nicht effektiv durchgesetzt hat.“

Das Fachgutachten kommt einer (bisher folgenlosen) Generalabrechnung mit dem Agieren des Auswärtigen Amts gleich. Doch das ist noch nicht alles. Abgesehen von der massiven Einmischung in die inneren Angelegenheiten Venezuelas durch das AA, entbehrte deren Verweis auf den schon erwähnten Artikel 233 zur Legitimierung der Anerkennung von Guaidó von Beginn an jeder verfassungsrechtlichen Grundlage.

Denn in der venezolanischen Verfassung ist die Frage der Interimspräsidentschaft sehr klar und unmissverständlich geregelt. In besagtem Artikel 233 heißt es völlig eindeutig, dass „als zwingende Hinderungsgründe bezüglich der Amtsausübung des Präsidenten oder der Präsidentin der Republik“ ausschließlich die folgenden Punkte gelten:

  1. sein oder ihr Tod;
  2. sein oder ihr Rücktritt;
  3. seine oder ihre durch Urteil des Obersten Gerichtshofes verfügte Absetzung;
  4. seine oder ihre durch Attest einer vom Obersten Gerichtshof eingesetzten und von der Nationalversammlung bestätigten medizinischen Kommission bescheinigte dauernde körperliche oder geistige Handlungsunfähigkeit;
  5. die Nichtwahrnehmung des Amtes, die von der Nationalversammlung als solche festgestellt wird;
  6. sowie die Amtsenthebung durch Volksabstimmung.

Nichts von diesen sechs Punkten traf und trifft auf den amtierenden Präsidenten Nicolás Maduro zu. Doch selbst wenn dies der Fall wäre, käme dann der entscheidende Teil im Artikel 233 zum Tragen, den das Auswärtige Amt bis heute – wohl wissentlich – ignoriert:

„Bis der neue Präsident oder die neue Präsidentin gewählt ist und das Amt antritt, nimmt der Vizepräsident oder die Vizepräsidentin die Präsidentschaft der Republik wahr.“

Die damalige und auch nach wie vor amtierende Vizepräsidentin Venezuelas ist Teil der Maduro-Regierung und heißt Delcy Rodríguez, nicht Juan Guaidó. Zudem begrenzt die venezolanische Verfassung eine „Interimspräsidentschaft“ unmissverständlich auf 90 Tage und auf einen einzigen Zweck: die Organisation von Neuwahlen. Guaidó rief sich wie erwähnt am 23. Januar 2019 zum „Interimspräsidenten“ aus. Nicht nur, dass er die verfassungsrechtlich begrenzte Amtszeit um über 1.000 Tage überschritt, nein, er hat auch in dieser Zeit keinerlei Anstrengung unternommen, Wahlen zu organisieren. Im Gegenteil, er rief jahrelang explizit zum Boykott derselben auf.

Diese totale Verweigerungshaltung war, wie es sich am 30. Dezember 2022 zeigte, zwar selbst irgendwann den radikalsten Oppositionsparteien zu viel, nie aber dem Auswärtigen Amt, welches sich nicht ein einziges Mal diesbezüglich kritisch äußerte. Man spricht am Werderschen Markt 1 gerne von Demokratie und „regelbasierter Ordnung“, optiert im Zweifel aber, wie der Fall Venezuela bezeugt, für Regime-Change um jeden Preis, wenn es der eigenen Agenda förderlich erscheint. Vertreter des Auswärtigen Amtes waren, dies belegen die entsprechenden Protokolle, die die NachDenkSeiten einsehen konnten, auch auf EU-Ebene diejenigen, die sich am vehementesten für die wie dargelegt mehr als fragwürdige Anerkennung von Guaidó bei gleichzeitiger massiver Sanktionierung der venezolanischen Bevölkerung einsetzten.

Von den vielen Fehlentscheidungen und diplomatischen Tiefpunkten in der Historie des Auswärtigen Amtes konzentriert sich ein signifikanter Teil auf Südamerika. Verwiesen sei beispielhaft auf Chile und den Umgang mit dem Putsch gegen Salvador Allende sowie mit den Opfern der Colonia Dignidad oder Argentinien und die komplette Untätigkeit und Indifferenz des Auswärtigen Amtes angesichts der schweren Folter und Ermordung linksgerichteter deutscher Staatsbürger durch die argentinische Militärjunta, siehe den exemplarischen Fall von Elisabeth Käsemann. Erwähnen könnte man auch, wie das AA in jüngster Zeit den Putsch gegen den ersten indigenen Präsidenten Boliviens, Evo Morales, im November 2019 rechtfertigte und legitimierte. Bis heute gab es kein Wort der Entschuldigung.

Doch die Art und Weise, wie die Bundesregierung und vorneweg das Auswärtige Amt, wohl trotz besseren Wissens, eine Type wie Guaidó und dessen hochkorrupte Entourage jahrelang gegen alle völkerrechtlichen Gepflogenheiten als „Präsident“ und „Regierung“ anerkannten und hofierten, um einen, im Zweifel gewalttätigen, Regime-Change in Venezuela mit allen erdenklichen (und wie dargelegt zumeist gewalttätigen und illegalen) Methoden durchzusetzen, steht wohl für den bisher schwärzesten Moment bundesdeutscher Außenpolitik auf dem südamerikanischen Kontinent.

Der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko (Die Linke), welcher seit Jahren die außenpolitischen Aktivitäten der Bundesregierung in Bezug auf Venezuela kritisch begleitet und in diesem Zusammenhang zum Beispiel das erwähnte Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages initiiert hatte, erklärte gegenüber den NachDenkSeiten:

„Der fortgesetzte Eiertanz der Bundesregierung in Sachen Venezuela ist nur noch peinlich. Während viele Länder weltweit ihre Beziehungen zum Land nach dem erfolglosen Guaidó-Putschversuch normalisieren, rudert die Bundesregierung zwar teilweise zurück, ohne jedoch ihre abenteuerliche Anerkennungs-Konstruktion aufzugeben. Es ist höchste Zeit, diese Peinlichkeit deutscher Außenpolitik aufzugeben und die Beziehungen vollständig zu normalisieren.“

Titelbild: shutterstock / Julio Lovera

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