kino.to – Kriminalisierung und Kriminalität im Internet

Jens Berger
Ein Artikel von:

Zu den Grundbedürfnissen eines jeden Menschen zählt auch die Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben eines Gemeinwesens. Wer jedoch bei dem Begriff „Kultur“ nun an Goethe oder Beethoven, den Theater- oder Konzertbesuch denkt, verkennt womöglich die kulturellen Realitäten in unserer Gesellschaft. Vor allem für jüngere Menschen zählen neben Popmusik und Computerspielen auch aktuelle Kinofilme zur kulturellen Teilhabe. Die Schließung des Internetportals kino.to, das diese Teilhabe ermöglicht und dabei gegen geltende Gesetze verstoßen hat, wirft jedoch einmal mehr die grundsätzliche Frage auf, wie unsere Gesellschaft eine kulturelle Teilhabe ermöglichen will, ohne ganze Bevölkerungsschichten zu kriminalisieren. Von Jens Berger

Wer einen aktuellen Kinofilm anschauen will, muss entweder rund sieben Euro an der Eintrittskasse eines Kinos berappen oder ein paar Monate warten und sich dann für – je nach Qualität und Ausführung – zehn bis zwanzig Euro die dazugehörige DVD kaufen. Wer keine Probleme damit hat, sich Filme auf dem Monitor anzuschauen und in einer rechtlichen Grauzone zu operieren, kommt jedoch heutzutage dank des Internets auch kostenlos zu seinem Filmvergnügen. Sogenannte Streaming-Portale leiten den Internetnutzer schnell auf zehntausende Filme weiter, die er dann direkt im Internetbrowser betrachten oder auch herunterladen kann. Weitere Portale bieten neben Filmen auch alle nur erdenklichen Inhalte an, angefangen bei Computersoftware über Computerspiele, Musik, Hörbücher bis hin zu pornographischen Inhalten jeglicher Couleur – das alles selbstverständlich kostenlos.

Kriminalisierung einer ganzen Bevölkerungsschicht

Natürlich kann man es sich leicht machen und solche Angebote wegen des offensichtlichen Verstoßes gegen das Urheberrecht brüsk ablehnen und deren Nutzer moralisch anklagen. Zielführend ist das jedoch nicht. Wie soll man einem Jugendlichen denn auch klarmachen, dass er mit dem Betrachten des neuesten X-Men-Films, über den der ganze Schulhof spricht, vielleicht gegen geltende Gesetze verstößt? Filme, die bei den Nutzern dieser Portale beliebt sind, gehören auch nicht unbedingt in die Kategorie Independent- oder Autoren-Film, deren Fortbestehen in der Tat gefährdet wäre, wenn die Einnahmen an der Kinokasse wegbrechen. Das Mitleid mit dem X-Men-Star Hugh Jackman, der sich dank des vermeintlich gesetzwidrigen Konsumverhalten der Internetnutzer nun nicht den zehnten Ferrari leisten kann, dürfte sich ebenfalls in Grenzen halten. Unser Rechtsempfinden orientiert sich nun einmal an der Frage, wen und in welcher Weise ein vermeintlicher Rechtsbruch schädigt und welche Folgen das für die Gesellschaft hat. Im Falle des systematischen Verstoßes gegen das Urheberrecht im Internet ist dies jedoch eine sehr abstrakte Frage, die vielleicht für Rechtsexperten interessant ist, von den meisten Internetnutzern aber bereits längst für sich selbst beantwortet wurde.

Welche Alternative hätte denn beispielsweise ein jugendlicher Internetnutzer? In unserer Gesellschaft ist es nun einmal Millionen von Familien nicht möglich, dem Nachwuchs mehrmals pro Monat zwanzig Euro in die Tasche zu stecken, um ihm einen schönen Abend im Kino mit Cola und Popcorn zu finanzieren. Die Jugendlichen, die nicht das nicht Privileg der Gnade der „richtigen Geburt“ hatten, fühlen sich jedoch verständlicherweise ausgegrenzt, wenn sie auf dem Schulhof nicht mitreden können, wenn es um die neuesten Filme geht.

Auch wenn es vielleicht moralisch fragwürdig ist, solche Verstöße gegen das Urheberrecht zu bagatellisieren, so handeln die Nutzer dieser Angebote doch eigentlich genau nach dem informierten, globalisierten Maßstab, den unsere Gesellschaft in anderen Bereichen stets als wünschenswert propagiert. Sie nutzen die Möglichkeiten moderner Technologie, sozialer Netzwerke und einer globalisierten Welt, um ihre Bedürfnisse bestmöglich zu befriedigen. Warum diese Maxime in wirtschaftlichem oder wissenschaftlichem Kontext erwünscht, im kulturellen Kontext aber unerwünscht sein soll, wissen zwar Rechtsexperten – die Jugendlichen selbst interessiert diese Unterscheidung jedoch nicht.

Der Schlag gegen kino.to

Entsprechend ambivalent fallen daher auch die Reaktionen auf die Schließung der populären Streaming-Plattform kino.to aus. Es ist wenig überraschend, dass die Lobby der Rechteinhaber die groß angelegte Aktion der Generalstaatsanwaltschaft Dresden feiert, bei der zwanzig Wohnungen, Büros und Rechenzentren durchsucht und dreizehn Personen wegen des Verdachts der „Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen“ verhaftet wurden. Es ist jedoch auch wenig überraschend, dass die Nutzer der Plattform dies mit einem Schulterzucken quittieren und ganz einfach zu einem der zahlreichen Konkurrenzangebote wechseln. Mit solchen Portalen verhält es sich wie mit den Köpfen der Hydra – schlägt man einen ab, entstehen mindestens zwei neue.

Man sollte jedoch tunlichst vermeiden, die fragwürdige Kriminalisierung von Millionen Nutzern mit einem Freibrief für die Betreiber von Portalen wie kino.to zu verwechseln. Die Betreiber von kino.to und vergleichbaren Portalen sind keine modernen Robin Hoods, sondern knallharte Geschäftsleute, die mit dem vorsätzlichen Verstoß gegen Urheberrechte Gewinne in Millionenhöhe realisieren. Die Besucher zahlen zwar keinen Cent für die Nutzung der Plattformen, werden dafür aber mit einer ganzen Kaskade von Pop-Ups und Werbeeinblendungen überhäuft, die auf Angebote verweisen, die bestenfalls zwielichtig sind und schlimmstenfalls eine betrügerische Absicht verfolgen.

Kriminelle Betreiber

Als Beispiel sei hier eine sehr lukrative Einnahmequelle des Portals kino.to genannt. Bevor der Nutzer sich einen Film anschauen kann, wird er – vollkommen unabhängig davon, welche Software er benutzt – darauf hingewiesen, dass er das Angebot nur dann wahrnehmen kann, wenn er sich eine Softwareaktualisierung herunterlädt. Diese Software stammt dann – obgleich sie eigentlich kostenlos ist – von einem Anbieter, der diese Software als Abonnementdienst für mehrere hundert Euro anbietet. Nach den Angaben von Verbraucherschützern fielen jeden Monat tausende Nutzer auf diesen perfiden Trick herein. Ob das Portal kino.to ein festes Honorar für die Einblendung dieser betrügerischen Werbung bezog oder am Umsatz beteiligt war, ist indes nicht bekannt. Wer sich jedoch in der Netzöffentlichkeit das Mäntelchen eines Robin Hood überstreift und sein Angebot mit den „sieben Millionen Hartz-IV-Empfängern“ begründet, die sich „keine Kinokarte leisten können“, und eben diese Besucher vorsätzlich abzockt, hat keine Sympathie verdient.

Ob die Justiz dem Portal kino.to nachweisen kann, dass es selbst gegen geltende Urheberschutzrechte verstoßen hat, wird das Verfahren zeigen. Leicht ist die Arbeit der ermittelnden Behörden jedenfalls nicht, da kino.to offiziell nur die Besucher zu den zweifelslos illegalen Inhalten vermittelt, diese Inhalte aber nicht selbst angeboten hat. Für die Frage, ob die Betreiber eine Strafe zu erwarten haben, spielt dies jedoch keine Rolle. Da ihr Angebot sich bestenfalls in einer rechtlichen Grauzone bewegte, haben die Anbieter verständlicherweise ihre Einkünfte auch nicht beim Fiskus angegeben und sich damit aller Wahrscheinlichkeit nach der Steuerhinterziehung strafbar gemacht. Neben einer Geldstrafe in vermutlich siebenstelliger Höhe drohen den Betreibern damit auch hohe Haftstrafen. Die Nutzer des Portals haben – allem Kanonendonner der Rechteinhaberlobby zum Trotz – indes nicht mit einer Strafverfolgung zu rechnen.

Der digitale Geist aus der Flasche

Mit dem Siegeszug des Internets und der Vernetzung der multimediafähigen Endgeräte ist die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte nicht mehr zu stoppen. Natürlich gibt es nicht nur kommerziell motivierte Anbieter wie kino.to, sondern auch unzählige Foren und Gruppen, auf die die Robin-Hood-Analogie wesentlich besser zutrifft. Der Geist ist aus der Flasche und wird sich durch Kriminalisierung der Nutzer auch nicht wieder in die Flasche einsperren lassen. Schließlich betreiben Portale wie kino.to oder nicht-kommerzielle Foren nur eine Dienstleistung, die längst überfällig ist. Die technischen Möglichkeiten einer weltweiten Video-on-Demand-Plattform sind zweifelsohne gegeben und wenn die Rechteinhaber sich weigern, solche Plattformen legal und bezahlbar mit Inhalten zu versorgen, müssen sie sich auch nicht darüber wundern, wenn diese Angebote ohne ihre Zustimmung und somit in einer rechtlichen Grauzone entstehen.

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