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Justiz

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Juristischer Teilerfolg gegen die Plattform LinkedIn

Juristischer Teilerfolg gegen die Plattform LinkedIn

Gelöschtes Profil muss wiederhergestellt werden, gelöschte Postings zur Corona-Impfung aber nicht. Der Berliner Unternehmer Jörg Kuttig ist gegen das soziale Netzwerk LinkedIn vor Gericht gezogen. Dabei geht es um sein gelöschtes Profil und kritische Postings im Zusammenhang mit der Corona-Impfung. Die NachDenkSeiten sprachen Anfang des Jahres mit Kuttig über das Verfahren. Nun hat das Gericht entschieden, Kuttig hat gewonnen – einerseits. LinkedIn muss sein Profil wiederherstellen. Andererseits hat er im Hinblick auf die gelöschten Beiträge verloren. Deshalb geht er nun in Berufung – warum genau, erklärt er im aktuellen Interview. Es geht unter anderem darum, ob die „Wahrheit“ der WHO in Bezug auf die Wirksamkeit einer Impfung auf LinkedIn in Frage gestellt werden darf oder nicht. Von Marcus Klöckner.

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Chronischer Rechtsbruch: Das BAföG geht nach ewiger Magerkur an die Existenz

Chronischer Rechtsbruch: Das BAföG geht nach ewiger Magerkur an die Existenz

Das Berliner Verwaltungsgericht hält die Leistungen der Bundesausbildungsförderung für „evident zu niedrig“ und rügt einen doppelten Verfassungsverstoß. Sowohl dem Regelsatz als auch dem Unterkunftsbedarf fehle der Realitätsbezug. Für Abhilfe sollte laut Beschluss die Gleichstellung des BAföG mit dem Bürgergeld sorgen – ein Paukenschlag. Final entscheiden müssen darüber die „Hüter des Grundgesetzes“ in Karlsruhe. Die lassen sich allerhand Zeit. Von Ralf Wurzbacher.

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Alles wieder grün. Gelb-rote Karte für Klimaschutzprojekte, die es nie gegeben hat

Alles wieder grün. Gelb-rote Karte für Klimaschutzprojekte, die es nie gegeben hat

Bundesumweltministerin Lemke setzt dem betrügerischen System zum Aufhübschen der Treibhausgasbilanz von Ölkonzernen ein Ende. Also irgendwie, aber nicht ganz, denn von gefälschten Zertifikaten dürfen die Profiteure noch ein Jahr länger profitieren. Aber danach ist dann Schluss, und bis dahin wird „lückenlos“ aufgeklärt, sofern die chinesische Obrigkeit das zulässt und der uigurische Wüstensand nicht den Blick vernebelt – wie davor jahrelang. Die Fossilindustrie bibbert bestimmt vor Angst, glaubt Ralf Wurzbacher nicht.

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Julian Assange kann heute seinen Geburtstag als freier Mann feiern

Julian Assange kann heute seinen Geburtstag als freier Mann feiern

Zum ersten Mal seit 14 Jahren kann Julian Assange seinen Geburtstag in Freiheit feiern, ohne elektronische Fußfessel, nicht im Botschaftsasyl und nicht auf sechs Quadratmetern im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh. Er ist mit seiner Familie wieder in seinem Heimatland Australien. Weltweit werden Assange-Unterstützer mit ihm feiern, und es werden bei diesen Feiern sicher auch seine Verdienste um Pressefreiheit und Aufklärung zur Sprache kommen. Das ist auch nötig, denn in vielen etablierten Medien werden alte Rufmordbehauptungen wieder aufgewärmt, die längst widerlegt sind. Im zweiten Teil dieses Beitrags findet sich eine Einladung zur Geburtstagsfeier in Berlin mit Newsletter. Von Moritz Müller.

Julian Assange in seiner Heimat Australien angekommen

Julian Assange in seiner Heimat Australien angekommen

Julian Assange ist vor kurzer Zeit in der australischen Hauptstadt Canberra angekommen, wo er von seiner Familie und Unterstützern erwartet wurde. Zuvor hatte er sich in den frühen Morgenstunden vor einem US-Gericht auf den Marianen in einem Punkt der Anklage gegen ihn für schuldig erklärt. Verurteilt wurde er zu 62 Monaten Haft, genau die Zeit, die er im Vereinigten Königreich auf sechs Quadratmetern inhaftiert war. Er hat das Gericht dann als freier Mann verlassen und sich im von der australischen Regierung gecharterten Flugzeug auf den Weg nach Australien gemacht. Die NachDenkSeiten hatten gestern über diese plötzliche Wendung im Fall Assange berichtet. Von Moritz Müller.

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Aktueller FreeAssange-Berlin-Newsletter

Aktueller FreeAssange-Berlin-Newsletter

Der Newsletter, den wir nachfolgend mit Dank an die Verfasserin Almut Stackmann veröffentlichen, ist auch diesmal gespickt mit wertvollen Informationen zum Fall Assange und Hinweisen auf geplante Aktionen, um ihn zu unterstützen bzw. seine Verfolger zur Besinnung kommen zu lassen. Zu diesem Zweck finden Mahnwachen, Konzerte und Demonstrationen statt. Am 9. und 10. Juli 2024 wird es in London zur Berufungsverhandlung kommen, und es liegt etwas Optimismus in der Luft. Eine kurze Einleitung von Moritz Müller.

Corona: Haft für Atteste – Preise für Hetze

Corona: Haft für Atteste – Preise für Hetze

Zwei Jahre Haft wegen des Ausstellens von Masken-Attesten und mutmaßlicher Bereicherung: Ein aktuelles Urteil gegen eine Ärztin erscheint skandalös. Verstärkt wird der Angriff auf das Rechtsempfinden dadurch, dass gleichzeitig Politiker und Journalisten, die für wissenschaftlich nicht gerechtfertigte Extrem-Maßnahmen verantwortlich sind, bisher freies Geleit erhalten – oder sogar Orden angeheftet bekommen. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Termin für Assanges Berufungsverhandlung bekanntgegeben

Termin für Assanges Berufungsverhandlung bekanntgegeben

Der High Court in London hat nun den Termin für die am 20. Mai genehmigte Berufungsverhandlung bekanntgegeben. Am 9. und 10. Juli soll über die zwei Punkte, die zugelassen wurden, verhandelt werden. Diese Ankündigung überrascht, denn viele Beobachter inklusive mir hatten befürchtet, dass es erst im Oktober nach der Sommerpause zu dieser Verhandlung kommt. Der Termin im Juli ist für Julian Assange, der seit über fünf Jahren isoliert in London in Auslieferungshaft gefangen ist, ein weiteres nervenaufreibendes Datum. Einerseits kann es an dem Tag zu seiner Freilassung kommen oder aber es wird seine Auslieferung beschlossen. Dann könnte nur noch der schon informierte Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Auslieferung stoppen. Von Moritz Müller.

Dienstbetrieb trotz Endkampf

Dienstbetrieb trotz Endkampf

Kaum beirrt von Bombenkrieg, Kapitulation und alliierter Besatzung liefen Gerichtsverfahren vor und nach 1945 einfach weiter, mit denselben Akteuren, nach den gleichen Regeln. Benjamin Lahusen beschreibt eindrucksvoll das Weiterfunktionieren des juristischen Gerichtsbetriebs in Deutschland zwischen 1943 und 1948. Ein erhellendes, kluges Buch, das bereits vor zwei Jahren erschienen ist und trotzdem unbedingt gelesen werden sollte. Von Helmut Ortner.

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Corona: Hinweis auf Hetze bleibt (vorerst) erlaubt

Corona: Hinweis auf Hetze bleibt (vorerst) erlaubt

Ein Gericht hat festgestellt, dass es nicht strafbar ist, öffentlich getätigte Zitate der Kampagne gegen Andersdenkende während der Corona-Politik kommentiert zusammenzustellen (Stichwort: „Feindesliste“). Diese Position des Gerichts erscheint eigentlich als selbstverständlich, das gute Urteil muss aber in der gegenwärtigen Realität bereits als ein (überraschender) Sieg der Vernunft gewürdigt werden. Auf anderen Gebieten bleibt die Verweigerung der Aufarbeitung der Corona-Politik skandalös. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Ermutigendes Signal aus Brüssel in puncto Menschenrechte in den Philippinen

Ermutigendes Signal aus Brüssel in puncto Menschenrechte in den Philippinen

Das Internationale Volkstribunal (International People’s Tribunal – kurz: IPT) hat am 18. Mai Präsident Ferdinand Marcos Jr., Ex-Präsident Rodrigo R. Duterte, die Regierung der Republik der Philippinen und die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika unter Präsident Joseph R. Biden wegen Kriegsverbrechen gegen das philippinische Volk und Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht für schuldig befunden. Für die Hinterbliebenen der Opfer infolge eines unter der Präsidentschaft Dutertes (2016 bis 2022) gnadenlosen „Antidrogen-Krieges“ und allgegenwärtigen „red-tagging“, des staatsterroristischen Vorgehens gegen alle/s vermeintlich Linke/n unter Dutertes Nachfolger Marcos Jr. eine gewisse Genugtuung. Immerhin trägt das IPT-Verdikt dazu bei, den politischen und diplomatischen Druck in internationalen Institutionen und Organisationen auf die Angeklagten zu erhöhen. Für die NachDenkSeiten nahm Rainer Werning als Beobachter an dem vom 17. bis 18. Mai in Brüssel abgehaltenen IPT teil.

Aktueller FreeAssange-Berlin-Newsletter

Aktueller FreeAssange-Berlin-Newsletter

Dieser zweimal im Monat erscheinende Newsletter ist gerade erschienen. Julian Assange sitzt weiter unter unsäglichen Bedingungen in London in Auslieferungshaft, obwohl zwei Richter des Londoner High Court eine Berufungsverhandlung zugelassen haben, weil sie nicht geklärt sehen, ob sich Assange in den USA auf das Recht der freien Rede berufen könnte. Wann diese Verhandlung stattfindet, steht in den Sternen. Dies, obwohl auch für ihn die Unschuldsvermutung gilt und britische Gerichte dazu angehalten sind, Prozesse in einem angemessenen Zeitrahmen zu führen. Es erhärtet sich in diesem ewig langen Fall der Eindruck, dass die Prozessführung selbst schon Teil der Strafe ist. Es ist längst überfällig, das Verfahren niederzulegen. Dies könnten sowohl die Regierung der USA als auch die des Vereinigten Königreichs tun. Derweil geht das Morden in den aktuellen Kriegen weiter – wie vor 15 Jahren, als Julian Assange mit WikiLeaks antrat, um Licht ins Dunkel staatlicher Machenschaften zu bringen. Vielen Dank an Almut Stackmann für den Newsletter! Einführung von Moritz Müller.

„Deutschland … to the sea“

„Deutschland … to the sea“

„Deutschland … to the sea“. „From the river … den Deutschen“. Diktaturen zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass sie eine möglichst vollständige Kontrolle über den gesellschaftlichen Diskurs anstreben. Was gesagt, geschrieben oder hergezeigt werden darf, wird penibel festgelegt. Es muss der herrschaftlichen Erzählung entsprechen, ihr mindestens nicht in die Quere kommen, am besten ihr recht geben. Von Hannes Hofbauer.

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Assange kann Auslieferung vor dem High Court anfechten

Assange kann Auslieferung vor dem High Court anfechten

Am gestrigen Montag haben zwei Richter des Londoner High Court Julian Assange das Recht gegeben, die vorher genehmigte Auslieferung an die USA vor diesem Gericht anzufechten. Wann diese Verhandlung beginnt, steht allerdings in den Sternen. Weitere Monate des bitteren Wartens im Hochsicherheitsgefängnis für Julian Assange und seine Familie. Derweil braucht sich US-Präsidentschaftskandidat Biden nicht mit einem Prozess in den USA herumzuschlagen, in dem es um die Frage geht, ob der Journalismus des wahrscheinlich prominentesten Dissidenten des Westens durch den Ersten US-Verfassungszusatz, der Meinungsfreiheit garantiert, gedeckt ist. Denn das war gestern der zentrale Punkt bzw. ist der einzige Punkt geblieben, wegen dem Julian Assange Berufung einlegen kann. Ein Bericht von Moritz Müller.

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„Nicht stichhaltig“ – Gericht hebt von Deutschland verhängtes EU-Einreiseverbot gegen Abu Sittah auf

„Nicht stichhaltig“ – Gericht hebt von Deutschland verhängtes EU-Einreiseverbot gegen Abu Sittah auf

Wiederholt haben die NachDenkSeiten darüber berichtet, dass dem international bekannten und anerkannten Arzt Dr. Ghassan Abu Sittah, der auch Rektor der Universität von Glasgow ist, mehrfach die Einreise von Großbritannien in die EU verboten wurde. Hintergrund war ein von Deutschland verhängtes Einreiseverbot für den gesamten Schengen-Raum. Ein deutsches Gericht kippte nun das Einreiseverbot. Von Karin Leukefeld.