Trotz negativer Presse und Protesten macht Nordrhein-Westfalens Justizminister keinen Rückzieher: Deutschlands führende Cum-Ex-Jägerin wird entmachtet und erhält einen Schießhund an ihre Seite. Über die Pläne zur Zerstückelung ihrer Ermittlungseinheit wurde am Mittwoch der Rechtsausschuss des Düsseldorfer Landtags informiert. Begründung: Die Frau braucht Entlastung, damit sie nicht krank wird. Alle mal lachen! Von Ralf Wurzbacher.
Die Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker ist die profilierteste Ermittlerin bei der juristischen Aufarbeitung des größten Steuerdiebstahls in der deutschen Geschichte. Sie zerrt Topmanager vor den Kadi, klagt Großbanken an und hilft dem Staat, Hunderte Millionen Euro ergaunerter Beute zurückzuholen. Nun soll sie entmachtet werden, was anderen den Machterhalt sichert. Vielleicht ist einer davon gerade Bundeskanzler. Von Ralf Wurzbacher.
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In der letzten Zeit scheint etwas Bewegung in den Fall Julian Assange gekommen zu sein. Die australische Regierung hat sich zu guter Letzt eingeschaltet und übt öffentlichen Druck auf die zuständigen Behörden in den USA aus, die Anklage(n) fallen zu lassen. Eine Delegation, die über 60 australische Parlamentarier vertritt, befindet sich auf dem Weg in die USA. Es finden auch in Deutschland weiter Mahnwachen statt, auf denen die Freilassung von Julian Assange gefordert wird, so z.B. diese Woche am Donnerstag in Berlin und Bremen, am Freitag in Berlin und Paderborn und am Samstag in Bonn. Man kann dort interessante Menschen, die Engagement zeigen, treffen. Nachfolgend der aktuelle Newsletter von FreeAssangeBerlin, den wir an dieser Stelle dankend veröffentlichen. Am Ende noch einige zusätzliche Links von Moritz Müller.
Seit diesem Montag sitzt der frühere Chef und Mitinhaber der Privatbank M.M. Warburg, Christian Olearius, auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft Köln wirft dem Banker 14 Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung vor. Der entstandene Schaden soll sich auf 280 Millionen Euro beziffern. Das Verfahren findet am Landgericht Bonn statt, das sich inzwischen zu dem wichtigsten Ort für die juristische Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals entwickelt hat. Unter anderem wurde dort der Steueranwalt und „Cum-Ex-Strippenzieher“ Hanno Berger zu acht Jahren Haft verurteilt. Was den Fall Olearius jedoch von all den anderen unterscheidet, ist seine politische Brisanz. In dem Verfahren könnten neue Details über die Rolle von Bundeskanzler Olaf Scholz im Cum-Ex-Skandal ans Licht kommen. Von Thomas Trares.
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Im neuen Stück von Lisa Fitz für die NachDenkSeiten geht es um den seltsam gnädigen Umgang mit prominenten Steuersündern, um Olaf Scholz und Cum Ex, um Helmut Kohl, um Uli Hoeneß, Boris Becker, Alfons Schuhbeck usw. Durchgehend fällt auf, wie gnädig Staat und Justiz mit Prominenten umgeht.
„Aus meiner Sicht kamen die exzessiven Praxen stundenlanger Maskenpflicht – verbunden mit anderen rigiden Maßnahmen – einer nachhaltigen Kindeswohlgefährdung gleich.“ Das sagt der Kindheitsforscher Professor Michael Klundt im Interview mit den NachDenkSeiten. Anlass des Interviews ist ein Urteil gegen einen Weimarer Richter. Das Landgericht Erfurt verurteilte im August den Familienrichter Christian Dettmar wegen Rechtsbeugung zu 2 Jahren Haft auf Bewährung. Er wurde bekannt, als er in der Pandemie die Maskenpflicht an zwei Schulen aufgehoben hatte. Es ging um die Kindeswohlgefährdung. Zwei Jura-Professorinnen haben nach dem Urteil in der WELT gefordert, dass das Urteil gegen den Richter aufgehoben werden muss. Im Interview kritisiert Klundt das Urteil und macht darauf aufmerksam, dass gegen Richter Dettmar von Seiten des Staates konsequent vorgegangen worden sei, während die juristische Aufarbeitung im Hinblick auf die Verantwortlichen der Maßnahmenpolitik „niemanden vor Gericht“ stellt, „keiner versagt ihnen das Recht auf ihre Rente oder sonstiges.“ Von Marcus Klöckner.
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In letzter Zeit lesen bzw. hören wir oft in den ukrainischen Nachrichten oder im Fernsehen von „Staatsverrätern“, die vom ukrainischen Sicherheitsdienst oder den Staatsanwälten enttarnt wurden und staatsfeindlicher Aktivitäten sowie des Verrats verdächtigt werden. In der Regel handelt es sich bei den „Verrätern“ um bekannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens oder Politiker, welche die Politik der Regierung kritisieren, sich für Frieden aussprechen oder korrupte Machenschaften des derzeitigen Regimes aufdecken. Viel weniger bekannt sind jedoch die zahlreichen Fälle, in denen normale Bürger wegen absolut geringfügiger „Vergehen“ ebenso als „Verräter“ gebrandmarkt werden. Regierungskritische Beiträge in sozialen Netzwerken oder auch nur ein Like auf Facebook reichen aus. Ein Einblick in die Mechanismen des Kiewer Unterdrückungsapparates von Maxim Goldarb.
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Am Mittwoch erschien einmal mehr der Newsletter von FreeAssangeBerlin. Die Aktionsgruppe bezieht seit nun über vier Jahren mit Demos, Mahnwachen, Kino- und sonstigen Veranstaltungen Stellung für Julian Assange und dessen Freilassung. Dies nicht nur, weil er zum Symbol für die in vielen (wahrscheinlich den meisten) Ländern unterdrückte Pressefreiheit geworden ist, sondern auch, weil er als Mensch, der aufklären wollte über Korruption und Kriegsverbrechen, seit 2010 seiner Freiheit beraubt ist. Wenn ich die Sonne durch mein Fenster lachen sehe, denke ich an Julian Assange in seiner Zelle, und nicht nur an ihn, sondern auch an Millionen weitere Menschen, die zu Unrecht, zu lange oder überhaupt eingesperrt sind. Was ist mit uns Menschen los, dass wir glauben, uns gegenseitig einsperren oder morden zu müssen, z.B. in Kriegen, die wir als gerechtfertigt betrachten? Auch die ungleiche Verteilung von Besitz und Ressourcen ist nicht das, womit sich unsere Spezies brüsten kann, von der Zerstörung unserer Lebensgrundlagen ganz zu schweigen. Menschen wie Julian Assange oder die Mahnwachenden in Berlin, aber auch wir mit den NachDenkSeiten, versuchen auf diese Dinge aufmerksam zu machen, damit es vielleicht doch noch zu einer Umkehr kommt, bevor es zu spät ist. Einleitung und Bearbeitung des folgenden Newsletters von Moritz Müller. Vielen Dank, nicht nur nach Berlin!
Am 27. Juli erging das Urteil des Landgerichts Berlin, in welchem der private Verein Bundespressekonferenz e.V. (BPK) dazu verurteilt wurde, dem NachDenkSeiten-Redakteur Florian Warweg „zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren“. Zudem führte das Gericht aus: „Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 €“. Doch was recht einfach klingt, zog sich über Wochen hin, und die letztendliche Hinterlegung der genannten Summe (in bar!) beim Amtsgericht Berlin glich einer geradezu kafkaesken Erfahrung, die Erinnerungen an einen Asterix-und-Obelix-Klassiker wachrief („das Haus, das Verrückte macht“). Ein Erfahrungsbericht von Florian Warweg.
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Zwischen Jahresbeginn und dem 24. Juli meldete das Transnationale Institut (TNI) mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, 18 neue Klagen, die von großen nordamerikanischen und europäischen Unternehmen gegen lateinamerikanische und karibische Staaten eingereicht wurden. Insgesamt sind in der Region 364 solcher Fälle mit milliardenschweren Entschädigungsforderungen anhängig.Wie das TNI erklärt, stellen Lateinamerika und die Karibik eine der Regionen der Welt dar, die die Auswirkungen der in internationalen Handelsverträgen verankerten internationalen Schiedsgerichtsbarkeit am stärksten zu spüren bekommen, mit fatalen Folgen für die Bevölkerung. Von Sergio Ferrari.
Den NachDenkSeiten ging am 31. August ein Schreiben des Kammergerichts Berlin (entspricht dem Oberlandesgericht in anderen Bundesländern) zu, in welchem uns mitgeteilt wurde, dass der private Verein „Bundespressekonferenz e.V., vertreten durch d. Vorstand“ Berufung eingelegt hat gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin, welches Ende Juli die BPK e.V. dazu verurteilt hatte, „den Kläger (NDS-Redakteur Florian Warweg) zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren“. Das Berliner Landgericht verwies in der Urteilsbegründung insbesondere auf Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes sowie darauf, „dass der Beklagte vorliegend an die Beachtung der Grundrechte des Klägers gebunden ist“. Damit sich unsere Leser ein umfassendes Bild machen können, veröffentlichen wir den 13 Seiten umfassenden Urteilsspruch im vollumfänglichen Wortlaut. Von Redaktion.
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Wie die NachDenkSeiten bereits letzte Woche berichteten, liegen neue Dokumente vor, die laut Einschätzung des Finanzexperten Fabio de Masi, der in seiner Zeit als Abgeordneter der Linksfraktion die Aufklärung des Cum-Ex-Skandals maßgeblich mit ins Rollen gebracht hatte, „zweifelsfrei“, belegen, dass Kanzler Scholz vor dem Hamburger Untersuchungsausschuss zur Affäre um den massiven Steuerbetrug der Warburg-Bank im August 2022 unter Eid gelogen hat. In Konsequenz hat de Masi am 28. August Strafanzeige gegen den Bundeskanzler bei der Generalstaatsanwaltschaft in Hamburg erstattet. Die NachDenkSeiten dokumentieren die Anzeige im Wortlaut. Von Redaktion.
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Der Jurist Dr. Ralf Hohmann hat gemeinsam mit den zwei Vorsitzenden der DKP, Wera Richter und Patrik Köbele, Verfassungsbeschwerde gegen die im Zuge des Ukraine-Krieges erfolgte Änderung von § 130 des Strafgesetzbuches eingelegt. Sie argumentieren, dass die Neufassung des Paragrafen gegen „Volksverhetzung“ einen Verstoß gegen die grundgesetzlich gesicherte Meinungsfreiheit und die ebenso grundgesetzlich vorgeschriebene Bestimmtheit eines Gesetzes darstellt. Zudem wird kritisiert, dass die Verfahrensweise der parlamentarischen Beschlussfassung als sogenanntes „Omnibus-Gesetz“, also als Anhang eines anderen Gesetzes ohne inhaltlichen Bezug und ohne die sonst übliche parlamentarische Befassung, spätabends „durchgepeitscht“ worden sei. Die Verfassungsbeschwerde liegt den NachDenkSeiten vor. Von Florian Warweg.
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„Der Beklagte (BPK e.V.) wird verurteilt, den Kläger zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren.“ So lautet der Schlüsselsatz im Urteilsspruch des Berliner Landgerichts, welcher den NachDenkSeiten am 28. Juli, passender Weise der Geburtstag unseres Redakteurs, zuging. Das Berliner Landgericht verwies im Urteil insbesondere auf Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes sowie darauf, „dass der Beklagte vorliegend an die Beachtung der Grundrechte des Klägers gebunden ist. Insgesamt lässt das Urteil kaum ein gutes Haar an den von der BPK und der sie vertretenden Anwaltskanzlei vorgebrachten “Argumenten”. Im Urteil heißt es dazu unter anderem “völlig pauschal vorgetragen“, „nicht prüfbar“, „nicht geeignet“ sowie “keinerlei substantiierten Vortrag…”. Von Redaktion.
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Deutschland, Israel und die deutsche Staatsraison: Denkverbot, Diskussionsverbot, Kritikverbot. Arn Strohmeyers Vortrag, präzise seine Buchvorstellung, organisiert vom „Nürnberger Evangelischen Forum für den Frieden“ – Arbeitskreis Palästina, konnte trotz massiver Widerstände aus verschiedenen Ecken mit der Diffamierung Strohmeyers als Antisemit gehalten werden (anders als z.B. der Vortrag von Jakob Reimann in Augsburg, den die Veranstalter verschieben mussten angesichts des massiven Drucks gegen Reimann und gegen die Veranstalter).Aber Strohmeyer und die Veranstalter hatten den abgrundtiefen Hass gegen Strohmeyer unterschätzt. Im Anschluss an den Vortrag, der in Nürnberg vom Publikum sehr positiv aufgenommen worden war, zeigten die „Kritiker“ Strohmeyers ihn wegen „Volksverhetzung“ an. Von Helga Baumgarten.