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Justiz

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Paul-Unehrlich-Institut? „Wir erleben ein bewusstes Verschließen der Augen vor den Realitäten.“

Paul-Unehrlich-Institut? „Wir erleben ein bewusstes Verschließen der Augen vor den Realitäten.“

Seit über zwei Jahren blitzen fünf Chemieprofessoren aus Deutschland und der Schweiz bei ihrem Bemühen ab, von Behörden und dem Pharmaunternehmen BioNTech Informationen zur möglichen Toxizität des Corona-Impfstoffs Comirnaty zu erhalten. Ihre Wissbegierde quittierte das Paul-Ehrlich-Institut inzwischen sogar ausdrücklich mit einer „Nachrichtensperre“. Dabei tauchen fast täglich neue Hinweise dafür auf, dass die genbasierten Covid-19-Vakzine risikobehaftet sind und ernste Schäden bei einer Vielzahl von Geimpften verursacht haben könnten. „Verrückt“ sei nur, dass dies alles „keinerlei Konsequenzen“ für die Beteiligten habe, wundert sich Martin Winkler von der Zürcher Hochschule der angewandten Wissenschaften im Interview mit den NachDenkSeiten. Seinem Mitstreiter Jörg Matysik von der Universität Leipzig macht es „Angst“ zu sehen, „wie einfach Gesetze, die zu unserem Schutz erlassen wurden, umgangen werden können“. Mit beiden sprach Ralf Wurzbacher.

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Die drakonische (Straf-)Verfolgung von Julian Assange

Die drakonische (Straf-)Verfolgung von Julian Assange

Kurz vor Schluss der zweitägigen Berufungsanhörung des WikiLeaks-Herausgebers am High Court von England und Wales gegen seine Auslieferung tat sich in den Plänen, ihn in ein Flugzeug in die USA zu verfrachten, ein gähnendes Loch auf, so die australische Journalistin Mary Kostakidis. Schon am 23. Februar erschien auf Pearls and Irritations dieser interessante und detaillierte Artikel in englischer Sprache. Am 4. März erschien auf Consortium News eine überarbeitete und aktualisierte Fassung. Da der Inhalt die einzelnen Punkte der letzten Assange-Anhörung in London herausragend gut wiedergibt, veröffentlichen die NachDenkSeiten mit Genehmigung von und Dank an Mary Kostakidis, John Menadue und Consortium News die folgende Übersetzung von Moritz Müller.

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Ausgang der Assange-Anhörung weiter ungewiss

Ausgang der Assange-Anhörung weiter ungewiss

Der letzte Montag war der Tag, bis zu dem die Anwälte von Anklage und Verteidigung die von den beiden Richtern in der letzten Anhörung geforderten Dokumente einreichen konnten. Nun geht die Ungewissheit weiter, denn die Richter hatten in der Anhörung Ende Februar in London keine Anhaltspunkte gegeben, bis wann sie entscheiden wollen, ob sie Julian Assanges Antrag auf eine Berufung in seinem Auslieferungsverfahren stattgeben. Derweil äußerte sich Bundeskanzler Scholz erstmals zum Fall Assange und sagte, dieser solle seiner Meinung nach nicht an die USA ausgeliefert werden. Die logische Schlussfolgerung daraus ist, dass er auch Assanges Freilassung fordern sollte, denn im Vereinigten Königreich, wo Julian Assange eingekerkert ist, liegt keine Anklage gegen ihn vor. Es gibt auch wieder einen aktuellen Newsletter von FreeAssange Berlin, den wir nachfolgend dankend veröffentlichen. Er ist diesmal auch voller weiterführender Informationen über Aktionen in Deutschland und London an den beiden Verahndlungstagen im Februar. Einige Gedanken zum Fall Assange von Moritz Müller.

Venezuelas Opposition und die Präsidentschaftswahlen

Venezuelas Opposition und die Präsidentschaftswahlen

Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs, das María Corina Machado von der Kandidatur für die Präsidentschaftswahlen 2024 ausschloss, erklärte die ultrarechte Anführerin trotzig: „Ohne mich wird es keine Wahlen geben!” Diese Erklärung schien eine mögliche Aufforderung zu signalisieren, zu den Waffen zu greifen. Zumal US-Regierungsvertreter ihre Haltung unterstützten, indem sie warnten, dass eine Nichtzulassung ihrer Kandidatur zur Wiedereinführung einseitiger Zwangsmaßnahmen im April führen könnte. Um seine Entschlossenheit zu unterstreichen, widerrief Washington umgehend eine zuvor erteilte Lizenz, die dem staatlichen venezolanischen Bergbauunternehmen Minerven erlaubt hatte, im internationalen Goldhandel tätig zu werden. Von Clodovaldo Hernández.

Interview zur Anhörung im Fall Assange auf Kontrafunk

Interview zur Anhörung im Fall Assange auf Kontrafunk

Am vergangenen Freitag sendete das Schweizer Internet-Radio KONTRAFUNK ein Interview mit Moritz Müller über die Assange-Anhörung am Londoner High Court. Bei der Anhörung ging es darum, ob Julian Assange am Supreme Court gegen die geplante Auslieferung an die USA Berufung einlegen kann. Im Interview kam zur Sprache, was vor Gericht gesagt wurde, ob es sich in Assanges Fall um einen politischen Fall handelt und ob ihm in den USA möglicherweise die Todesstrafe droht. Außerdem ging es um das Verhältnis der Medien zu Julian Assange und wie diese Julian Assange sehen und darstellen. Auch die Frage, ob durch die WikiLeaks-Veröffentlichungen Menschen gefährdet waren, war ein Thema. Wie es weitergeht und welche Möglichkeiten Politiker in den USA und im Vereinigten Königreich haben, um Julian Assange sofort freizulassen, war ein weiterer Punkt des Interviews. Nachfolgend das Gespräch zwischen Benjamin Gollme und Moritz Müller, mit freundlicher Genehmigung des KONTRAFUNK.

Zuckerbrot und Peitsche: Der Umgang mit den Mapuche in Chile

Zuckerbrot und Peitsche: Der Umgang mit den Mapuche in Chile

Zwei Mapuche sind angeklagt, eine Großgrundbesitzerin erpresst zu haben. Die Angeklagten sind Oberhäupter einer Gemeinde und befinden sich seit zehn Monaten in Untersuchungshaft. Die Protestierenden vor dem Gerichtsgebäude sprechen von politischer Verfolgung und institutionellem Rassismus. Die Regierung Boric versprach einen neuen Umgang mit den indigenen Mapuche. Davon ist nach zwei Jahren Amtszeit wenig geblieben. Von Malte Seiwerth.

Assange-Anhörung in London endet ohne Schiedsspruch

Assange-Anhörung in London endet ohne Schiedsspruch

Am Dienstag und Mittwoch gab es am High Court in London eine weitere Anhörung im Fall Julian Assange. Es ging dabei um die Frage, ob Julian Assange Berufung einlegen kann, um seine Auslieferung an die USA zu stoppen. Speziell ging es um die Frage, ob Bezirksrichterin Vanessa Baraitser in ihrem Schiedsspruch vom 4. Januar 2021 alle wichtigen Punkte berücksichtigt hat und ob die Genehmigung der Auslieferung im Juni 2022 durch die damalige Innenministerin Priti Patel rechtmäßig ist. Auf der Straße vor dem Gericht gab es eine große Zahl von Assange-Unterstützern und Aktivisten. Unter den Beobachtern im Gericht fanden sich auch langjährige Unterstützer aus dem Bundestag und dem Europäischen Parlament und die UN-Sonderberichterstatterin für Folter und unmenschliche Behandlung. Diesmal waren auch einige deutsche Medienvertreter im Gerichtssaal und vor dem Gericht teilten sich Fernsehteams den Platz mit den Demonstranten. Es ist, als ob jetzt in letzter Minute die Wichtigkeit des Falles doch noch erkannt wird, oder man will sich in den Redaktionen nicht vorwerfen lassen, dass man zu dem Fall nicht genug berichtet hat. Assange selbst nahm an der Anhörung nicht teil. Ein erster Überblick aus London von Moritz Müller.

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Das Israel-Urteil des IGH und das Urteil gegen die USA im Fall Nicaragua

Das Israel-Urteil des IGH und das Urteil gegen die USA im Fall Nicaragua

Ob der aktuelle Fall gegen Israel ähnlich abläuft wie der von 1984 gegen die USA, ist ein wichtiger Test für das internationale System. Nachdem der Internationale Gerichtshof (IGH) entschieden hat, dass die von Südafrika gegen Israel erhobenen Vorwürfe des Völkermords plausibel sind, und Israel aufgefordert hat, „alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen zu ergreifen, um die Begehung aller in den Anwendungsbereich der UN-Konvention über Völkermord fallenden Handlungen zu verhindern”, stellt sich nun die Frage, wie Israel und seine Unterstützer darauf reagieren werden. Von Nat Parry.

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Pablo Iglesias: „Putschgefahr in Kolumbien nicht auf die leichte Schulter nehmen”

Träumen sie davon, die Regierung zu stürzen? Träumen sie von einer Rückkehr zum alten Regime: Sollen sie es versuchen! Die Mehrheit der traditionellen Medien in Kolumbien und Kreise von der extremen Rechten bis zur politischen Mitte belächeln derzeit die Warnungen von Präsident Gustavo Petro vor der Gefahr eines sanften Putsches. Sie stellen ihn als Panikmacher dar. Hintergrund ist unter anderem die derzeitige Führung der Generalstaatsanwaltschaft (FGN), die aktiv gegen die progressive Regierung agitiert und agiert, während sie zugleich laut journalistischen Enthüllungen Drogenbosse deckt. Von Pablo Iglesias.

Staatliche Geheimhaltung und öffentliche Anhörungen im Fall Assange

Staatliche Geheimhaltung und öffentliche Anhörungen im Fall Assange

Der Artikel „State Secrecy and Public Hearings Part One“ erschien letzte Woche auf der Webseite von Craig Murray. Die NachDenkSeiten hatten am Donnerstag schon darauf hingewiesen. In dem emotionsgeladenen Stück beschreibt Craig Murray die „kafkaesken Vorschriften“, welche der Londoner High Court für diejenigen erlassen hat, die nächsten Dienstag und Mittwoch die Auslieferungsanhörung von Julian Assange per Videolink verfolgen wollen. Wohlgemerkt handelt es sich hier um eine „öffentliche Anhörung“. Diese Vorschriften erscheinen so bizarr und willkürlich, dass wir sie dem deutschsprachigen Publikum nicht vorenthalten wollen, auch weil die Bundesregierung und ihre Sprecher immer wieder betont haben, dass es sich beim Vereinigten Königreich um einen Rechtsstaat handelt, dessen Justiz einwandfrei funktioniert. Was in diesem Fall wirklich funktioniert, ist die Behinderung der Öffentlichkeit, die Bedrohung der Pressefreiheit und das Stehlen von Julian Assanges Lebenszeit. Übersetzung und Einleitung von Moritz Müller, mit herzlichem Dank an Craig Murray. Der eingebettete Erlass des High Courts wurde nicht übersetzt, da es zu aufwendig ist, dies juristisch wasserdicht zu tun. Die Auszüge von Craig Murray geben einen guten Überblick.

Julian Assanges Schicksal ist die Lupe, mit der man die westlichen Demokratien betrachten kann

Julian Assanges Schicksal ist die Lupe, mit der man die westlichen Demokratien betrachten kann

Am Dienstag und Mittwoch nächster Woche findet die vielleicht letzte Anhörung im Assange-Auslieferungsverfahren im Vereinigten Königreich statt. Wird sein Antrag auf ein weiteres Berufungsverfahren abgewiesen, dann könnte nur noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seiner Auslieferung an die USA im Wege stehen. Wenn die zwei Richter des High Court seinem Antrag stattgeben, dann würde es weitere Monate oder Jahre dauern, bis das Verfahren am Supreme Court in London abgeschlossen wäre. Der offensichtlichste Ausweg ist, dass die zuständigen Politiker in Großbritannien und in den USA endlich einsehen, dass dieser Fall, in dem es um Presse- und Meinungsfreiheit und das Leben von Julian Assange geht, endlich zu den Akten gelegt werden muss. Julian Assange wird nicht vergessen werden von denen, für die er sich eingesetzt hat, und von denen, die diesen Einsatz wertschätzen. Dazu gehören auch die Mahnwachenden in Berlin, die uns diese Woche wieder mit ihrem Newsletter versorgt haben. Vielen Dank von Moritz Müller!

Mary Kostakidis: Assanges Überleben steht auf dem Spiel

Mary Kostakidis: Assanges Überleben steht auf dem Spiel

Dies ist der Text einer Rede von Mary Kostakidis auf einer Konferenz über Julian Assange, die am 29. Januar in Sydney, Australien, stattfand. In der Rede ging Frau Kostakidis auf den Gesundheitszustand von Julian Assange und dessen Bedeutung für vergangene und zukünftige Entscheidungen im Auslieferungsverfahren gegen Julian Assange ein. Der Wortlaut der Rede erschien am 4. Februar auf Englisch auf Consortium News. Mit der freundlichen Genehmigung von Consortium News hat Moritz Müller diesen Text für die NachDenkSeiten übersetzt.

Zensur und soziale Netzwerke: Berliner Unternehmer wehrt sich gegen LinkedIn und klagt

Zensur und soziale Netzwerke: Berliner Unternehmer wehrt sich gegen LinkedIn und klagt

„Eine Zensur findet nicht statt.“ So steht es in unserem Grundgesetz. Doch, stimmt das? Was soziale Netzwerke angeht, das heißt etwa Plattformen wie Facebook oder LinkedIn, werden bisweilen unliebsame Beiträge sehr schnell gelöscht. Dem Berliner Mittelständler Jörg Kuttig ist das mehrmals auf seinem LinkedIn-Kanal passiert. Bei dem US-amerikanischen Konzernunternehmen stieß er auf taube Ohren. Sein gesamtes Profil wurde gelöscht. Das lässt sich Kuttig nicht gefallen und ist auf einem Klageweg – wenn nötig, wie er sagt, auch durch alle Instanzen. Im Interview mit den NachDenkSeiten führt der Unternehmer aus, warum er klagt. Es geht, so Kuttig, um mehr als nur seine Befindlichkeiten. Das hohe Gut der Meinungsfreiheit sieht er in Gefahr. „Mittlerweile beziehen viele Menschen einen Großteil ihrer Informationen aus sozialen Medien. Wenn in diesen Medien Informationen gelöscht werden, die auch für die politische Willensbildung wichtig sind, gerät letztlich nicht weniger als unsere freiheitliche demokratische Grundordnung in Gefahr“, so Kuttig. Von Marcus Klöckner.

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Jetzt mobil machen im Fall Assange und aktueller Newsletter

Jetzt mobil machen im Fall Assange und aktueller Newsletter

Der berühmteste Enthüllungsjournalist der Welt, Julian Assange, sitzt mittlerweile seit fast fünf Jahren in London in Auslieferungshaft. Am 20. und 21. Februar wird bei einer mündlichen Anhörung in London entschieden, ob er den Supreme Court anrufen kann, um seine Auslieferung an die USA noch einmal anzufechten. Wenn die zwei Richter dies bei dieser Anhörung ablehnen, dann könnte sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einschalten und versuchen, die Auslieferung von Julian Assange aufzuhalten. Geben die Richter Assanges Ersuchen im Februar statt, dann müsste ein Termin am Supreme Court anberaumt werden, was auch wieder Monate für Julian Assange in seiner 6m²-Zelle im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh bedeutet. Diesem Trauerspiel können aber auch die zuständigen Politiker in den USA und in Großbritannien ein Ende bereiten. Um Druck auf diese Regierungen auszuüben, nehmen Bürger an Mahnwachen und anderen Aktionen teil. Nachfolgend mit Dank an FreeAssange Berlin deren aktueller Newsletter und weitere Tipps zur Unterstützung von Julian Assange. Von Moritz Müller.

So stirbt die Meinungsfreiheit: Strafbefehl wegen Tweet zur Krim

So stirbt die Meinungsfreiheit: Strafbefehl wegen Tweet zur Krim

Die Stichworte lauten „Störung des öffentlichen Friedens“ oder „Billigung von Straftaten“: Die „falsche“ politische Meinung kann heute schnell die Justiz auf den Plan rufen. Anzeigen kann jeder stellen. Bedenklich ist, wenn Anzeigen gegen Meinungsäußerungen, die nicht beleidigend, volksverhetzend oder in anderer Weise eindeutig justiziabel sind, von Gerichten dann tatsächlich als Grundlage für Strafbefehle genutzt werden: Staatsanwaltschaft und Gericht sind nicht dazu berufen, Wächter über die Inhalte politischer Debatten zu sein. Unabhängig von jedem inhaltlichen Urteil über die hier infrage stehende Meinung: Es muss darauf gepocht werden, dass das Äußern einer politischen Meinung nicht in dieser Form kriminalisiert werden darf. Lesen Sie selbst: Wir dokumentieren den Strafbefehl hier in Auszügen. Von Redaktion.