„Hochschulfreiheitsgesetz“ in NRW – oder der Putsch von oben gegen ein öffentlich verantwortetes, demokratisches Hochschulwesen

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Wie weit die Staatsverdrossenheit, ja die geradezu feindliche Einstellung gegenüber dem demokratischen Staat und gegenüber dem Parlamentarismus schon in den Staat selbst hineinreicht belegt ein sog. „Hochschulfreiheitsgesetz“ [PDF – 122 KB], dessen Eckpunkte der nordrhein-westfälische “Innovationsminister“ Andreas Pinkwart (FDP) vorgelegt hat. Die bloße Rechts- und Finanzaufsicht des demokratisch legitimierten Staates über die Hochschulen als sich selbst verwaltende, autonome Körperschaften soll durch die „Fachaufsicht“ eines ständestaatlichen „Hochschulrates“ abgelöst werden, in dem nach aller Erfahrung Unternehmensvertreter das Sagen haben.

Am 25. Januar stellte der sich neuerdings „Innovationsminister“ titulierende Wissenschaftsminister des Landes Nordrhein-Westfalen seine „Eckpunkte des geplanten Hochschulfreiheitsgesetzes“ vor. Nachdem der der FDP angehörende stellvertretende Ministerpräsident Pinkwart im Düsseldorfer schwarz-gelben Kabinett schon ein sog. „Studienbeitragsgesetz“ ins Gesetzgebungsverfahren gebracht hat und damit das Bürgerrecht auf Bildung durch die Einführung von Studiengebühren in ein privates Investment in die berufliche Zukunft degradiert hat, soll nun der – wie er selbst sagt – „Paradigmenwechsel“ vollends vollzogen werden. Die Hochschulen sollen von einer sich selbst verwaltenden Körperschaft mit der verfassungsrechtlichen Garantie der Freiheit der Lehre, des Studiums und der Forschung zum „verselbständigten“ „Unternehmen“ umgewandelt werden, das sich den „Herausforderungen“ des „internationalen Wettbewerbs“ und des „Wettbewerbs zwischen Hochschulen“ stellen muss und im Zweifel sogar in Konkurs gehen kann.

Der Popanz „staatlicher Dirigismus“

Ich will hier nicht darüber streiten, ob es Sinn macht, die staatlichen Hochschulen, deren Autonomie und Selbstverwaltung durch Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz institutionell garantiert ist, durch eine wirkliche Reform ihrer inneren Strukturen und ihres Verhältnisses zum Staat, noch selbstverantwortlicher und noch handlungsfähiger zu machen, als sie es derzeit sind. Ich rede also nicht über ein effizienteres Hochschulmanagement, kürzere Entscheidungswege und klarere Verantwortlichkeiten, auch nicht über eine größere Finanzautonomie mittels Globalhaushalten oder durch eine eigene Personalhoheit der Hochschule.
Nein, mir geht es hier ausschließlich um das grundsätzliche Verhältnis zwischen öffentlich verantworteten und finanzierten Hochschulen auf der einen und dem Staat sowie dem demokratisch gewählten Parlament auf der anderen Seite.

Um das bisherige Verhältnis sachlich zu beschreiben, ist es nötig geworden zunächst einmal den nun seit Jahren aufgebauten Popanz vom Sockel zu stoßen, mit dem auch Pinkwart seine „Reform“ begründet. Es ist das Zerrbild von einem angeblichen „staatlichen Dirigismus“ gegenüber den Hochschulen, von einer angeblich bürokratischen und detailregelungswütigen Wissenschaftsverwaltung.

Dazu muss man auf ein paar banale Selbstverständlichkeiten hinweisen: Wissenschaft, Forschung und Lehre sind nach unserem Grundgesetz zwar eine „öffentliche Aufgabe“ aber keine „öffentlich-rechtliche Aufgabe“ im Sinne einer staatlichen Zuständigkeit. Der Staat hat durch Gesetz die Freiheit der Lehre, des Studiums und der Forschung zu gewährleisten. Er kann und darf über Inhalte und Methoden der an den Hochschulen betriebenen Wissenschaft und der dort stattfindenden Lehre nicht zu befinden. Der Staat hat ausschließlich eine Rechts- und (weil die Hochschulen über Steuergelder finanziert werden) eine Finanzaufsicht über die Hochschulen. Die Hochschulen wählen ihre Leitungsorgane (Rektoren und Dekane) durch die Selbstverwaltungsgremien und sie haben das Recht auf „Selbstkooptation“, d.h. sie wählen die Wissenschaftler in einem vorgegebenen Auswahlverfahren aus. Der Staat darf eine Personalauswahl nur bei Rechts- oder Verfahrensverstößen ablehnen oder einen Vorschlag aus diesen Gründen zurückgeben oder unter rechtlich gebundenem Ermessen etwa von der Reihung der Berufungsvorschläge abweichen. Das hat seinen Sinn darin, dass die Personalauswahlverfahren einer externen Kontrolle unterliegen sollen, etwa um „Seilschaften“ zu unterbinden – und glaube nur niemand, dass es solche nicht gäbe.

Als ehemaliger Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerium hatte auch ich gegen den Vorwurf staatlicher „Gängelung“ anzukämpfen. Sicher, auch ich konnte die finanziellen Wünsche und Notwendigkeiten (!) der Hochschulen angesichts der Kassenlage des Landes nicht erfüllen und musste Mangelverwaltung betrieben. Aber dieses Problem wird, wenn sich die Einnahmen des Staates nicht verbessern, künftig nur „in aller Freiheit“ an die Hochschulen nach unten weiter gereicht werden.
In punkto „staatlichem Dirigismus“ habe ich im Ministerium alle Erlasse des Hauses gegenüber den Hochschulen zusammentragen lassen und ich habe die Hochschulen aufgefordert mir jeden sie gängelnden Erlass zu benennen. Das Ergebnis war: Es konnten nur eine Handvoll Erlasse gefunden werden. Nahezu alle Erlasse, die die Hochschulen störten, waren keine Erlasse des Wissenschaftsministeriums, sondern Erlasse, die sich aus Gesetzen und Verordnungen ergaben, die nicht in die Zuständigkeit der Wissenschaft gehörten, also baupolizeiliche-, sicherheitstechnische-, finanztechnische oder Vorschriften des allgemeinen Beamten- oder Tarifvertragsrechts. Und natürlich gibt es die Verordnungen, mit denen höchstrichterlichen Entscheidungen Folge geleistet werden musste, wie z.B. die an den Hochschulen verhasste Kapazitätsverordnung (KapVO) zur Aufnahme eines Maximums an Studierenden – man könnte es auch freundlicher so formulieren: die Gerichte sorgten für einen effizienten Einsatz der Steuermittel.
Ich hätte am liebsten auch noch auf diese Kapazitätsverordnung verzichtet und die Studierenden, die von den Hochschulen abgewiesen worden sind, auf den individuellen Rechtsweg verwiesen. Wer nämlich auf die Abschaffung der sog. KapVO setzt, sollte sich nicht täuschen: Noch heute werden nach Angaben eines Fachanwaltes bis zu 60% der Numerus-Clausus-Klagen von den sich einklagenden Studierenden gewonnen.

Dass die Hochschulen über die Verwendung der ihnen zugewiesenen Finanzmittel gegenüber dem Staat als Treuhänder der Steuergelder der Bürger Rechnung legen müssen, ergibt sich aus dem elementarsten aller parlamentarischen Rechte, nämlich dem Haushaltsrecht des Haushaltsgesetzgebers.
Ich will gar nicht bestreiten, dass ein kameralistische Haushaltsrecht, das jede Planstelle aufführt, überholt ist, ich halte Globalhaushalte und eine nach Parametern gesteuerte, leistungsbezogene Mittelzuweisung durchaus für richtig.

Das Verhältnis von Staat und Hochschulen soll auf eine neue Grundlage gestellt werden

Aber darum geht es ja im „Hochschulfreiheitsgesetz“ des Herrn Pinkwart gar nicht primär, wenn er sagt:
„Mit dem Hochschulfreiheitsgesetz wird das Verhältnis zwischen Staat und Hochschulen auf eine neue Grundlage gestellt.“
„Staat und Hochschulen gehen eine strategische Partnerschaft ein. Wir setzen auf eine Kultur des Vertrauens und verabschieden uns von staatlichem Dirigismus.“

Mir geht es in diesem Beitrag ausschließlich um das grundsätzliche Verständnis des Verhältnisses von Staat und Hochschule, das Pinkwart „auf eine völlig neue Basis stellen“ will.

Irreführung als Begründung: Die staatlich Rechtsaufsicht wird durch eine Fachaufsicht des Hochschulrates abgelöst

Das sog. „Hochschulfreiheitsgesetz“ unterliegt schon in seiner Begründung einem grundlegenden Irrtum: „Die Verselbständigung bringt mit sich, dass der Staat nur noch die Rechts- und nicht mehr die Fachaufsicht führt“. Mann müsste hier sogar von einer Irreführung sprechen, denn der Staat ist auf dem Gebiet der Selbstverwaltung schon nach dem Grundgesetz auf bloße Rechtsaufsicht beschränkt und darf gar keine Fachaufsicht gegenüber den Hochschulen führen und hat in NRW und wohl auch anderswo nie eine Fachaufsicht geführt. Dagegen hätten sich unsere selbstbewussten Hochschulen mit guten rechtlichen Gründen gewehrt.
Der Unterschied zwischen Recht- und Fachaufsicht ist von grundsätzlicher Art im Verhältnis von Staat und staatlichen Einrichtungen. Die Rechtsaufsicht bezieht sich auf die Rechtmäßigkeitskontrolle, die Fachaufsicht bezieht sich auf die inneren Angelegenheiten der Hochschule, sie geht weit über die Prüfung der Rechtmäßigkeit hinaus und betrifft auch Fragen der Zweckmäßigkeit und Angemessenheit der Entscheidungen und des Handelns der Hochschulen.

Das Gegenteil dessen was Pinkwart behauptet, wird mit seinem angeblichen „Hochschulfreiheitsgesetz“ also eingeführt, nämlich erstmals eine „Fachaufsicht“ über die inneren Angelegenheiten der Hochschulen und zwar durch ein ganz neues Organ, dem „Hochschulrat“.
„Der Hochschulrat nimmt die Fachaufsicht wahr“ heißt es in den Eckpunkten.

Aber damit nicht genug, der Hochschulrat soll auch über die „strategische Ausrichtung der Hochschule“ entscheiden, er soll auch „über den Hochschulentwicklungsplan und über die von den Hochschulen mit dem Land ausgehandelten Zielvereinbarungen“ beschließen.
Darüber hinaus wird der Hochschule noch das ihr ureigene Recht der Hochschule auf Wahl ihrer Hochschulleitung abgesprochen: „Rektor/Präsident und Kanzler/Vizepräsident werden vom Hochschulrat gewählt und durch den Senat bestätigt.“

Im Ergebnis soll also der Staat von der „Bildfläche“ weitestgehend verschwinden und sich mit dem Aufhängen eines schlanken gesetzlichen „Rahmens“ zufrieden geben und darüber hinaus dürfen Steuerzahler und Haushaltsgesetzgeber noch die Rolle des Zahlmeisters spielen. Selbst das Selbstverwaltungsrecht der Hochschulmitglieder wird ausgehöhlt und weitestgehend auf die Hochschulleitung übertragen. Dafür soll ein Hochschulrat fachliche Aufsichts- und inhaltliche Steuerungsrechte bis hin zum Auswahlrecht für das Leitungspersonal bekommen.

Der Hochschulrat als „höheres Wesen“, eine Erfindung des CHE

Welches höhere Wesen, das jenseits von einer demokratisch legitimierter Regierung und jenseits des vom Volk gewählten Parlaments, endlich die Freiheit der Hochschulen verheißen soll, steckt nun hinter dem „neuen Organ“ Hochschulrat:

Der Hochschulrat soll nach den Vorstellungen Pinkwarts mindestens zur Hälfte aus Mitgliedern von außerhalb der Hochschule zusammengesetzt sein, der Vorsitzende muss von außen kommen. Die Mitglieder werden auf Vorschlag von Senat und Rektorat vom Minister ernannt, so will es das neue Gesetz. So oder so ähnliche Regelungen finden sich auch schon in den Hochschulgesetzen von Baden-Württemberg, Hamburg und Niedersachsen.

Schaut man sich einmal um, woher dieses Konzept des Rückzuges des Staates und der Einsetzung einer neuen Leitungsebene „Hochschulrat“ stammt, so stößt man auf die „Governance Struktur“ des „New Public Management“-Modells, das vom „Centrum für Hochschulentwicklung“ (CHE) der Bertelsmann Stiftung und dem hochschulpolitischen Arm der Wirtschaft, dem „Stifterverband für die deutsche Wissenschaft“ seit geraumer Zeit der Politik angedient, ja noch mehr, geradezu aufgenötigt wird. Kein Wunder also, dass das CHE und sein Leiter, der Betriebswirt Detlev Müller-Böling, die nordrhein-westfälischen Eckpunkte für das geplante Hochschulfreiheitsgesetz überschwänglich begrüßen: „Es ist zu wünschen, dass die allermeisten der von Minister Pinkwart angekündigten Regelungen tatsächlich Gesetz werden.“

Das CHE hat sich inzwischen nicht nur zum Hauptratgeber für die Wissenschaftsministerien sondern mit seinen „Benchmarks“ und seinen von den Ministerien selbst in Auftrag gegebenen Stellungnahmen zu einer Art Präfekt der Glaubenskonkregation in Sachen Hochschulgesetze aufgeschwungen. Nicht nur das Sächsische Ministerium für Wissenschaft und Kunst sah sich gezwungen eine Stellungnahme des CHE zu seinem geplanten Hochschulgesetz einzuholen, das CHE hat sogar den Titel des nordrhein-westfälischen „Hochschulfreiheitsgesetzes“ erfunden und nicht nur das. Schon Ende 2005 hat es „Zehn CHE-Anforderungen an ein Hochschulfreiheitsgesetz in NRW“ aufgestellt, um Pinkwart nunmehr – wie einem gelehrigen Schüler – ein Zeugnis auszustellen, inwieweit er die Anforderungen des CHE erfüllt hat.

Den Forderungen nach einer Flexibilisierung der Governance-Strukturen würde Pinkwart „in erheblichem Umfang Rechnung“ tragen. Vor allem mit der

Schaffung verschiedener Optionen für Führungsmodelle einschließlich eines erweiterten Präsidiums und insbesondere eines an die Stelle des Kuratoriums tretenden, überwiegend extern besetzten Hochschulrates mit strategischen Kompetenzen. E wählt zudem den vom Senat zu bestätigenden Rektor bzw. Präsidenten wie auch den Kanzler bzw. Vizepräsidenten. Das Prinzip der „doppelten Legitimation“ wird so auf der Ebene der Hochschulleitung eingeführt. Richtig ist auch, dass hier Externe gewählt werden können. Dem Hochschulrat sollte dabei aber in jedem Falle die Entscheidung über die Grundordnung, über den Hochschulentwicklungsplan und über die Zielvereinbarung obliegen.


Quelle: Bewertung_NRW_Eckpunkte [PDF – 144 KB]

So heißt es anmaßend in den „Bewertungen“.

„Sehr gut, setzen Schüler Pinkwart“, urteilen also die Zensurengeber aus Gütersloh. Pinkwart „trägt Rechnung, „richtig ist“, Pinkwart „sollte“ usw. Soweit ist also die Politik schon in ein Abhängigkeitsverhältnis zu einem externen, durch nichts als durch Geld legitimierten Unternehmens-Think-Tank geraten. Die Regierung, das demokratisch legitimierte Parlament oder die Parteien sind zu Befehlsempfängern der Bertelsmann-Stiftung degradiert.

Wie sieht die wunderbare Welt des „New Public Managements“ in der Realität aus?

Ich bin selbst externes Mitglied eines Hochschulrates. Ich war immerhin fast zehn Jahre als Wissenschaftler an mehreren Hochschulen tätig und vier Jahre Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerium und kenne mich ein wenig mit Hochschulverwaltung aus. Aus meiner Erfahrung als Hochschulratsmitglied und von Berichten über andere Hochschulräte weiß ich, dass zumindest die von außen kommenden Hochschulratsmitglieder, die allenfalls vier oder fünfmal im Jahr zu einer Sitzung an die Hochschule kommen, mit den in den Gesetzen vorgesehenen Entscheidungskompetenzen aufgrund ihrer unzureichenden eigenen Anschauung der jeweiligen Hochschule und wegen mangelnder Detailkenntnisse und persönlicher Erfahrung über die Entscheidungsgegenstände bei den ihnen übertragenen Entscheidungen ehrlicherweise überfordert sind. Wie sollen denn von weit her gereiste Hochschulratsmitglieder etwa eine ausreichende interne Personenkenntnis etwa für einen Vorschlag oder für die Wahl des Leitungspersonal haben?
Wie sollen sie kompetente Anwälte der „strategischen Ziele“ der Hochschule sein, wenn sie die Hochschulen nur aus der Distanz kennen? Ausschlaggebend ist da doch meist nur die eigene (Vor-)Urteilsstruktur.

Es bleibt den extern Berufenen im Allgemeinen nicht viel mehr übrig, als sich auf die Vorschläge des amtierenden Präsidenten oder Rektors zu stützen. Wenn also der Rektor vor allem den von außen kommenden Vorsitzenden des Hochschulrates auf seine Seite bringt, hat er seine Mehrheiten in der Regel gesichert. Der ohnehin dominante Rektor oder Präsident wird also zum starken Mann, der wie ein Vorstandsvorsitzender einer Firma nach innen autoritär seine Entscheidungen durchsetzen kann und sich beim Aufsichtsrat den nötigen Rückhalt dazu besorgt.

Wer sitzt in Hochschulräten

Es geht aber nicht nur um Sachnähe und mangelnde Information, noch problematischer ist die Frage, wer im Hochschulrat sitzt und damit die Entscheidungen anstelle des Staates und der Hochschulselbstverwaltung trifft.

Im Sinne des allenthalben verbreiteten Staatsskeptizismus könnte man einwenden: Wunderbar, endlich kommt die „Zivilgesellschaft“ zu ihrem Recht und endlich entscheiden die gesellschaftlichen Kräfte über die Hochschulen und nicht mehr der Moloch Staat.

Schauen wir uns doch dazu einmal nur beispielhaft die gesellschaftlichen Kräfte an, die in schon bestehenden Hochschulräten etwa in Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg oder Niedersachsen sitzen:

(Das Folgende sollten Sie nur überfliegen, um sich ein eigenes Bild zu machen. Die Vertreter der Wirtschaft sind zur leichteren Übersicht kursiv gedruckt.)

Im Hochschulrat der Ludwig-Maximilians-Universität München sitzen:

  • Herzog Franz von Bayern (geboren 1933)
    Chef des Hauses Wittelsbach und damit der Stifterfamilie der Universität Studium an den Universitäten Zürich und München
  • Dr. Nikolaus von Bomhard
    Vorsitzender des Vorstands der Münchner Rück, München
  • Prof. Dr. Hubert Burda (geboren 1940), als Vorsitzender des Hochschulrates,
    Vorsitzender des Vorstands der Burda Holding GmbH & Co KG, München und Präsident des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverlage. Dr. Burda studierte an der Universität München Kunstgeschichte, Archäologie und Soziologie.
  • Prof. Dr. Herbert A. Henzler (geboren 1941)
    McKinsey & Company, Inc., Nach einer kaufmännischen Lehre studierte Prof. Henzler Betriebswirtschaftslehre in Saarbrücken, München und Berkeley. Seit 1992 ist er Honorarprofessor für Strategie- und Organisationsberatung an der Universität München
  • Prof. Dr. Dr.h.c.mult. Robert Huber (geboren 1937)
    Direktor am Max-Planck-Institut für Biochemie in Martinsried. Studium der Chemie, Promotion und Habilitation an der TU München, außerplanmäßiger Professor an der TU München. Professor Huber erhielt 1988 den Nobel-Preis für Chemie.
  • Prof. Dr. Jutta Limbach
    Präsidentin des Goethe-Instituts Inter Nationes in München. Zuvor Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts vom 14. September 1994 bis zum 10. April 2002. Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und Freiburg. Ab 1971 Professorin für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht und Rechtssoziologie an der Freien Universität Berlin.
  • Dr. Rachel Salamander (geboren 1949)
    Geschäftsführerin der Literaturhandlung GmbH R und S in München. Die bereits mehrfach ausgezeichnete Germanistin erhielt 1998 den Kulturellen Ehrenpreis der Landeshauptstadt München.
  • Dr. Albrecht Schmidt (geboren 1938) (stellvertretender Vorsitzender)
    Sprecher des Vorstands der HypoVereinsbank AG
    Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten München und Tübingen
  • Prof. Dr. Wilhelm Simson (geboren 1938)
    Vorsitzender des Vorstands der E.ON AG. Studium der Chemie und Promotion an der Universität München. Seit 1998 ist Prof. Simson Honorarprofessor für technische Chemie an der Universität München.
  • Prof. Dr.rer.pol. Bernd Huber
    Rektor der Ludwig-Maximilians-Universität München

Im Hochschulrat der TU München sitzen

  • Dipl.-Kfm. Roland Berger, geboren 1937, gründete 1967 die Roland Berger & Partner GmbH International Management Consultants. Unter anderem war er Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmenberater, ist seit 1992 Deputy Chairman International der Association of Management Consulting Firms, arbeitet in der “Kommission für Zukunftsfragen der Freistaaten Bayern und Sachsen” mit und ist Mitglied des “Innovationsbeirates” beim Bundespräsidenten.
  • Prof. Richard R. Ernst, geboren 1933, Ordinarius für Physikalische Chemie an der ETH Zürich.
  • Dr. Jochen Holzer, geboren 1934, von 1993 bis 1998 – Vorsitzender des Aufsichtsrates der VIAG AG., von 1990 bis 1993 den Vorstandsvorsitzender Bayernwerk AG und von 1993 bis 1996 deren Aufsichtsratsvorsitzender. Darüber hinaus sitzt Holzer in einer Reihe weiterer Aufsichtsräte, darunter Allianz Lebensversicherungs AG, Bayerische Hypotheken- und Wechselbank AG, Ruhrkohle AG und Philipp Holtzmann AG.
  • Vigdis Nipperdey, geboren 1944, ist Geschäftsführerin des “Forums Ebenhausen” bei der Stiftung “Wissenschaft und Politik”, einem Forschungsinstitut das sich besonders die Förderung der transatlantischen Beziehungen auf die Fahnen geschrieben hat und deshalb von der Konrad-Adenauer-Stiftung besonders empfohlen wird. 1990 wurde sie in die Bayerische Akademie Ländlicher Raum gewählt, seit 1993 gehört sie, unter anderem als Stellvertretende Kreisvorsitzende, dem Kreisvorstand Bad Tölz-Wolfratshausen der Frauen-Union an. 1998 war sie Listenkandidatin der CSU für den Bundestag.
  • Dr.-Ing. Heinrich von Pierer, geboren 1941, ist seit 1992 Vorsitzender des Vorstandes der Siemens AG. Der promovierte Jurist und diplomierte Volkswirt begann 1969 bei der Siemens AG zunächst in der Rechtsabteilung des Zentralbereiches Finanzen, übernahm 1988 die kaufmännische Leitung des Unternehmensbereiches Kraftwerk Union AG (KWU); ein Jahr später wurde er in den Vorstand der Siemens AG gewählt, dessen stellvertretender Vorsitzender er 1991 wurde. Daneben hat er sich auch politisch betätigt: 18 Jahre lang saß v. Pierer für die CSU im Erlanger Stadtrat. Heute ist er wirtschaftspolitischer Berater der CDU und der Kanzlerin.
  • Dipl.-Ing. Bernd Pischetsrieder, geboren 1948, von 1993 bis 1999 Vorsitzender des Vorstandes der BMW AG. Nach dem Studium des Maschinenbaues an der TU München trat er in die BMW AG ein und hatte dort verschiedene Positionen inne. So war er Direktor für Produktion, Entwicklung, Einkauf und Logistik im südafrikanischen Pretoria, Leiter der Qualitätssicherung und Leiter der Technischen Planung. 1990 wurde er stellvertretendes, ein Jahr später ordentliches Mitglied des Vorstandes der BMW AG. Er sitzt im Aufsichtsrat verschiedener Unternehmen und Banken und ist Vizepräsident der Deutschen Automobilindustrie. 1998 war er Präsident des Verbandes der Europäischen Automobilhersteller. Heute Vorstandsvorsitzender von VW.
  • Dr. Henning Schulte-Noelle, geboren 1942, ist seit 1991 Vorsitzender des Vorstandes der Allianz AG. Der promovierte Jurist und Master of Business Administration arbeitete zunächst als Rechtsanwalt in einer Frankfurter Anwaltskanzlei. Seit 1975 war er in verschiedenen Positionen in der Allianz Gruppe tätig, unter anderem als Mitglied des Vorstandes der Allianz Versicherungs-AG und Vorstandsvorsitzender der Allianz Lebensversicherungs-AG. Schulte-Noelle ist Mitglied mehrerer Aufsichtsräte, darunter BASF AG, Siemens AG und Dresdner Bank AG, sowie Mitglied im Asien-Pazifik-Ausschuß der Deutschen Wirtschaft und im Club Mexiko-Europa.

Im Hochschulrat der TU Darmstadt sitzen

  • Jutta Allmendinger, geboren 1956, leitet seit knapp drei Jahren das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Seit 1992 ist sie Professorin für Soziologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München. 2004 wurde sie als ordentliches Mitglied in die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften berufen.
  • Die Juristin und Wissenschaftsmanagerin Dorothee Dzwonnek (Jahrgang 1957) ist seit 2002 stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Forschungszentrums Jülich. Von 1987 bis 1996 und von 2000 bis 2002 war sie im Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen unter anderem für Grundsatzfragen der Hochschulplanung und Forschungsförderung zuständig. Von 1996 bis 2000 war sie Kanzlerin der Universität Dortmund.
  • Carlo Giersch, Jahrgang 1937, ist Mitbegründer der Firma Spoerle Electronic in Dreieich. Mitte der achtziger Jahre erfolgte die Übernahme des gesamten Unternehmens. Seit dem Verkauf an ARROW Inc., New York, ist Carlo Giersch Chairman ARROW Europe sowie Geschäftsführender Gesellschafter der F.L.C. GmbH (Finanz, Leasing, Consulting).
  • Peter Gruss, Jahrgang 1949, ist seit 2002 Präsident der Max-Planck-Gesellschaft. Er war von 1982 bis 1986 Professor am Institut für Mikrobiologie der Universität Heidelberg. Danach wechselte er an das Max-Planck-Institut für biophysikalische Chemie in Göttingen als Direktor und Wissenschaftliches Mitglied. Der Träger des Leibniz-Preises (1994), des Deutschen Zukunftspreises (Preis des Bundespräsidenten für Technik und Innovation, 1999) und des Niedersächsischen Staatspreises (2004) ist außerdem Honorarprofessor der Universität Göttingen.
  • Jürgen Heraeus, Jahrgang 1936. Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität München. Eintritt in die W. C. Heraeus GmbH 1964, Vorsitzender der Geschäftsleitung der W. C. Heraeus GmbH 1983, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Heraeus Holding GmbH seit Januar 2000.
    Neben dem Mandat als Präsident der Deutschen Gesellschaft für Materialkunde (DGM) und als Mitglied des Präsidiums des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V. (BDI) ist Dr. Heraeus in verschiedenen Unternehmen als Aufsichtsratsvorsitzender und als Aufsichtsratsmitglied tätig.
  • Traudl Herrhausen, Jahrgang 1943, ist in Dornbirn/Österreich geboren. Von 1961 bis 1966 studierte sie an der Hochschule für Welthandel in Wien. Nach erster beruflicher Tätigkeit in einer Wirtschaftsprüferkanzlei und als Geschäftsführerin eines Damenmoden-Geschäfts in Wien begann sie 1971 das Medizinstudium in Innsbruck, 1980 legte sie ihre ärztliche Prüfung ab. Von 1991 bis 2003 war sie Mitglied der CDU-Fraktion des Hessischen Landtags. Dort war sie unter anderem im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst tätig.
  • Konrad Osterwalder, Jahrgang 1942. Studium der theoretischen Physik an der ETH Zürich, 1970 Promotion. 1970 bis 1976 zunächst als Research Fellow, dann als Assistant Professor und Associate Professor am Physik- und Mathematikdepartment der Harvard University. Seit 1977 ordentlicher Professor für Mathematik an der ETH Zürich, seit 1995 Rektor der ETH Zürich. Längere Gastaufenthalte und Gastprofessuren z. B. an der Princeton University, am Max-Planck-Institut für Physik und Astrophysik in München, an der Tokyo Universität, dem Institut des Hautes Etudes Scientifiques in Bures-sur-Yvette und am Weitzmann-Institut in Rehovot/Israel.
  • Bernhard Scheuble, Jahrgang 1953, studierter Physiker und promoviert am Fraunhofer Institut für Angewandte Festkörperphysik, ist seit 1997 Honorarprofessor der Universität Stuttgart. Von 2000 bis 2005 hatte er den Vorsitz der Geschäftsleitung des Pharma- und Chemieunternehmens Merck KGaA inne. Scheuble engagiert sich in Verbänden der pharmazeutischen und chemischen Industrie. Er ist Sprecher der Japan-Initiative der Deutschen Wirtschaft, Vorsitzender des Stiftungsrates des Japanisch-Deutschen Zentrums Berlin und designierter Co-Vorsitzender des Deutsch-Japanischen Forums. Ferner ist er Mitglied in verschiedenen Kuratorien (Robert Koch-Stiftung, Paul Ehrlich-Stiftung, Senckenbergische Naturforschende Gesellschaft sowie Schirn Kunsthalle).
  • Der Bauingenieur Hans Helmut Schetter, Jahrgang 1949, gehört seit 1990 der Bilfinger Berger Unternehmensgruppe an, seit 1996 ist er ordentliches Mitglied des Vorstands des Konzerns. Professor Schetter ist seit dem Jahr 2000 Lehrbeauftragter an der TU Darmstadt. 2004 wurde er zum Honorarprofessor ernannt. Er gehört dem Bundesvorstand des Wirtschaftsrates Deutschland an.
  • Sigmar Wittig, Jahrgang 1940, Vorsitzender des Vorstands des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt. Studium des Maschinenbaus an der RWTH Aachen, Promotion 1967. Von 1967 bis 1976 in den USA. Seit 1976 Ordinarius für Thermische Strömungsmaschinen und Leiter des Instituts für Thermische Strömungsmaschinen an der Universität Karlsruhe. Von 1994 bis 2002 war Prof. Wittig zudem Rektor der Universität Karlsruhe.

Dem Hochschulrat der künftigen Eliteuniversität Heidelberg gehören an:

Als externe Mitglieder:

  • Dr. Britta E. Buhlmann, Direktorin der Pfalzgalerie Kaiserslautern,
  • Dr. Ulrich Cartellieri, Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Bank AG,
  • Prof. Dr. Walter Kröll, ehem. Vorstandsvorsitzender des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V., ehem. Präsident der Helmholtz Gemeinsschaft, neuerdings Vorsitzender des Advisory Council for Aeronautics in Europe (ACARE) Mitglied in mehreren Aufsichts- und Beratungsgremien der Privatwirtschaft sowie öffentlichen Forschungseinrichtungen,
  • Manfred Lautenschläger, Aufsichtsratsvorsitzender der MLP AG,
  • Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Christiane Nüsslein-Volhard, Direktorin des Max-Planck-Instituts für Entwicklungsbiologie Tübingen sowie
  • Seine Exzellenz Avi Primor, Vizepräsident der Universität Tel Aviv.

Der sozialdemokratische Wissenschaftsminister Prof. Jürgen Zöllner hat für die Johannes Gutenberg Universität Mainz berufen:

  • Prof. Klaus Michael Arp – Künstlerischer Leiter der Villa Musica.
  • Bundesminister a.D. Dr. Hans Friderichs – ehemals Vorstandssprecher der Dresdener Bank (trat wegen seiner Verwicklung in die Flick-Spenden-Affäre zurück), in seine Zeit als Aufsichtsratvorsitzender der Minol AG 1992 fiel die Leuna-Affäre, die Liste seiner Aufsichtsratsmandate reicht von der Goldman Sachs Investment Management GmbH über die Leica Camera AG und Schneider Electric S.A. bis hin zu adidas-Salomon.
    Vorsitzender des Hochschulkuratoriums der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
  • Dr. Leopold von Heimendahl – Ehemaliger Vorstandssprecher des Schott Glas Konzerns.
  • Universitätsprofessor Dr. Walter Kröll – Präsident der Helmholtz-Gemeinschaft.
  • Universitätsprofessor Dr. Martin Röllinghoff – Direktor des Instituts für Klinische Mikrobiologie und Immunologie der Universität Erlangen-Nürnberg.

Im Hochschulrat der Universität Hannover sitzen:

  • Prof. Manfred Geiger wechselte nach Studium und Promotion an der Technischen Hochschule Stuttgart und Universität Stuttgart in die Wirtschaft, wo er leitende Tätigkeiten im Bereich des Werkzeugmaschinenbaus und der Fahrzeugzulieferindustrie wahrnahm. 1982 nahm er den Ruf auf den neu gegründeten Lehrstuhl für Fertigungstechnologie am Institut für Fertigungstechnik der Universität Erlangen-Nürnberg an, nahezu zeitgleich gründete er, als Technologietransfereinrichtung das Bayerische Laserzentrum gGmbH in Erlangen, dessen Geschäftsführungsvorsitz er seitdem auch inne hat. Der Produktionswissenschaftler ist Mitglied in zahlreichen wissenschaftlichen Kommissionen unter anderem im Konvent für Technikwissenschaften acatech. Er ist activ member des Collège International pour l`Étude Scientifique des Techniques de Production Mécanique, Paris (CIRP) und derzeit auch Vorsitzender der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Produktionstechnik (WGP). Bis 2002 vertrat er über sieben Jahre die Ingenieurwissenschaften als Mitglied von Senat und Hauptausschuss in der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Im Februar 2003 wurde er in den Wissenschaftsrat berufen.
  • Prof. Ursula Keller ist Professorin im Institut für Quantenelektronik des Department Physik der ETH Zürich. Die Physikerin hat sich mit ihren Forschungsleistungen internationales Renomee erarbeitet. Die gebürtige Schweizerin ist nach Stationen an der Heriot Watt University Edinburgh, Schottland sowie an der Stanford University, Kalifornien und bei IBM und AT&T Bell Laboratories, Holmdell, New Jersey wieder in die Schweiz zurückgekehrt. Sie ist unter anderem Mitglied der Schweizerischen Akademie der Technischen Wissenschaften (SATW), der Optical Society of America (OSA), dem Institute of Electrical and Elect-ronics Engineers (IEEE), der European Physical Society (EPS) sowie der Swiss Physical Society (SPS).
  • Prof. Joachim Milberg ist ehemaliger Vorstandsvorsitzender der BMW Group, München. Er studierte Produktionstechnologie in Bielefeld und an der Technischen Universität Berlin. Von 1972 bis 1981 arbeitete Milberg für den Werkzeugmaschinenhersteller Gildemeister in Bielefeld, danach war er bis 1993 Professor für Werkzeugmaschinen und Betriebswissenschaften an der Technischen Universität München, mit den Schwerpunkten Automatisierung und Roboter-Technologie.
    Von 1993 bis 2002 gehörte Professor Milberg dem BMW-Vorstand an, von 1999 als dessen Vorsitzender. Er ist heute Mitglied in den Aufsichtsräten der Firmen Allianz Versicherung, BMW, Festo, MAN, Royal Dutch Shell und John Deere sowie im Senat der Max-Planck-Gesellschaft, München. Joachim Milberg ist Präsident von acatech, ein Verbund von hochkarätigen Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft, dem auch Professoren der Universität Hannover angehören.
  • Prof. Arnold Picot ist Lehrstuhlinhaber des Instituts für Information, Organisation und Management der Fakultät für Betriebswirtschaft der Ludwig-Maximilians-Universität München. Dem Wirtschaftswissenschaftler ist die Universität Hannover nicht unbekannt. Nach Lehre, Studium, Promotion und Habilitation in München war er in der Zeit von 1976 bis 1984 Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Unternehmensführung und Organisation, an der Universität Hannover. Während dieser Zeit war er von 1980 bis 1981 als Gastprofessor an der Stanford University tätig, danach folgte der Wechsel an die TU München und schließlich 1988 an die Ludwig-Maximilians-Universität München. Professor Picot ist Gutachter für verschiedene Stiftungen- und Forschungsfördereinrichtungen, unter anderem der DFG tätig.
  • Maria-Elisabeth Schaeffler ist Gesellschafterin der INA-Gruppe, Herzogenaurach und setzt aktiv das Lebenswerk der Unternehmensgründer Dr. Wilhelm Schaeffler und Dr.-Ing. E.h. Georg Schaeffler fort. Die INA-Holding Schaeffler KG führt und steuert die Unternehmen der INA-Gruppe, der LuK-Gruppe, das Unternehmen Rege sowie die Unternehmen der FAG-Gruppe. Für hervorragende unternehmerische Leistungen und ihr soziales Engagement wurde die Unternehmerin Maria-Elisabeth Schaeffler 2001 mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.
  • Prof. Christiane Spiel ist Lehrstuhlinhaberin für Angewandte Psychologie II am Institut für Psychologie der Universität Wien und Leiterin des Arbeitsbereichs Bildungspsychologie und Evaluation. Nach Stationen als Lehrerin am Gymnasium, Assistentin am Institut für Psychologie der Universität Wien folgten Tätigkeiten als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung in Berlin. Von 1992 bis 1995 war sie Assistenzprofessorin am Institut für Psychologie der Universität Wien, von 1995 bis 2000 Gastprofessorin am Institut für Psychologie an der Universität Graz und ging von dort aus zurück an die Universität Wien. Weitere Gastprofessuren hatte sie an der Michigan State University, der Universität Fribourg und der Freien Universität Berlin inne. Sie ist Expertin auf den Gebieten Evaluation und Qualitätsmanagement in Bildungseinrichtungen, in der Vorhersage von Entwicklungsverläufen, der Schulforschung sowie der Prävention und Intervention bei Gewalt und Aggression in Schulen.
  • Dr. Eckhart von Vietinghoff trat nach dem Studium der Rechtswissenschaften 1974 in den Höheren Verwaltungsdienst des Landes Niedersachsen ein, wo er unter anderem im Ministerium für Wissenschaft und Kunst, im Ministerium für Bundesangelegenheiten sowie in der Staatskanzlei tätig war. Von 1980 bis 1984 war er Oberstadtdirektor von Hildesheim, seit 1984 ist er Präsident des Landeskirchenamtes der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers. Von 1985 bis 1991 war Dr. von Vietinghoff Mitglied des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschlands (EKD), bei der er noch heute unterschiedlichste Tätigkeiten wahrnimmt.

Testen Sie einfach selbst, wer üblicherweise einem Hochschulrat angehört

Die Liste der Hochschulräte und ihrer Mitglieder in allen Ländern, in denen es bisher schon Hochschulräte gibt, ließe sich beliebig fortsetzen. Geben Sie einfach unter Google „Hochschulrat“ die Sie interessierende Hochschule ein.

Gleichgültig, ob durch die Hochschulsenate vorgeschlagen oder durch die jeweiligen Minister ernannt, unter den externen Mitgliedern finden sich neben einigen durchaus renommierten Wissenschaftlern oder Wissenschaftsfunktionären und einigen sog. Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ganz überwiegend Vorstandsvorsitzende, Aufsichtsratsvorsitzende oder Aufsichtsratsmitglieder großer Konzerne oder die Chefs großer mittelständischer Unternehmen. Sonstige Vertreter gesellschaftlicher Gruppen von den Kirchen bis zu den Gewerkschaften sucht man vergebens.

Das also ist die Zivilgesellschaft oder das sind die gesellschaftlichen Kräfte, die künftig auch in Nordrhein-Westfalen den Staat ablösen sollen und mehr als es bisher die Ministerien konnten und rechtlich durften die Geschicke unserer Hochschulen wesentlich bestimmen.

Vom Staate „befreit“ der Wirtschaft „unterstellt“

Gerade heraus gesagt, unsere Hochschulen werden vom Staat „befreit“ und der „Regie“ der Wirtschaft unterstellt. Statt von den Repräsentanten des Volkswillens werden sie von den meist mehrheitlich in den Hochschulräten repräsentierten Unternehmensvertretern gesteuert. Die Globalzuwendungen für die Hochschulen dürfen zwar nach wie vor ganz überwiegend vom gemeinen Steuerzahler aufgebracht werden, die Verteilung der öffentlichen Mittel in den Hochschulen beschließen aber die „Räte“, sie treffen auch die Personalauswahl und die „strategischen“ Entscheidungen.

Das kann man nicht anders als eine Privatisierung der Hochschulen auf „kaltem Wege“ nennen. Das bedeutet eine Entstaatlichung und eine Entmachtung des Parlaments und damit des Wählers und Souveräns zugunsten einer „Räteherrschaft“ oder einer Ständegesellschaft, in der im Wesentlichen nur noch ein Stand das Sagen hat und ein Rat dominiert, nämlich der der Unternehmer und Manager von Großkonzernen.

Die Freiheit, die sie meinen

Pinkwart nennt sein „Hochschulfreiheitsgesetz“ das „mit Abstand freiheitlichste Hochschulrecht“. Wie in Berthold Brechts Kongress der Weißwäscher wird „Freiheit“ also zum Synonym für Unternehmerfreiheit oder für die Freiheit der Herrschenden. Das ist wohl die „Freiheit“, die konservative oder wirtschaftsliberale Politiker meinen.

Der Präsident der nordrhein-westfälischen Hochschulrektorenkonferenz, Volker Ronge, begrüßte diese neue „Freiheit“ im wdr und von den meisten Medien wurde der Gesetzentwurf geradezu euphorisch etwa mit Schlagzeilen wie „Freiheit für die Hochschulen“ begrüßt. Die Studierenden protestieren zwar heftig und die inzwischen oppositionelle SPD im Düsseldorfer Landtag zedert: “So wird die Freiheit von Forschung und Lehre auf dem Altar der Marktwirtschaft geopfert”, aber kritische Stimmen dringen nicht mehr durch.

Die Staatsverdrossenheit hat inzwischen schon so weit um sich gegriffen, dass alles was gegen den staatlichen und parlamentarischen Einfluss gerichtet ist, ungestraft als „Befreiung“ dargestellt werden kann. Mit der schwarz-gelben Koalition hat sich die geradezu feindliche Einstellung gegen demokratische Kontrolle bis in die Regierung hinein durchgesetzt.
In anderen Zeiten hätte man das „Hochschulfreiheitsgesetz“ als Putsch gegen ein öffentlich verantwortetes, demokratisch organisiertes Hochschulwesen bezeichnet.

Man darf gespannt sein, ob diese Art der „Freiheit“ sich vor Gericht auch noch gegenüber der grundgesetzlich garantierten „Freiheit von Forschung und Lehre“ durchsetzt.

Nach einem preußischen Universitätsreformer à la Humboldt, mit dessen Reformen die deutschen Hochschule ihre Blüte erlebten und die zum Vorbild einer hochqualifizierten, freien und unabhängigen, dem Allgemeinwohl verpflichteten Wissenschaft in aller Welt wurden, sucht man in Deutschland und wohl auch in Europa vergebens.

Quelle: “Eckpunkte des geplanten Hochschulfreiheitsgesetzes” [PDF – 122 KB]

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