{"id":101371,"date":"2023-07-20T15:58:48","date_gmt":"2023-07-20T13:58:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=101371"},"modified":"2023-07-20T16:42:51","modified_gmt":"2023-07-20T14:42:51","slug":"leserbriefe-zu-streubomben-und-das-voelkerrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=101371","title":{"rendered":"Leserbriefe zu \u201eStreubomben und das V\u00f6lkerrecht\u201c"},"content":{"rendered":"<p>Alexander Neu geht <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=101191\">in seinem Artikel<\/a> der Frage nach, wie im V&ouml;lkerrecht die Herstellung, Lieferung, Lagerung und der Einsatz von Streumunition beurteilt wird. Sowohl UNO-Charta als auch Genfer Konventionen versuchen, den Einsatz von Streumunition einzud&auml;mmen, da sie gegen humanit&auml;res V&ouml;lkerrecht verst&ouml;&szlig;t: Ohne Unterscheidung sch&auml;digen diese Waffen sowohl zivile als auch  milit&auml;rische Personen und Objekte. Dem &bdquo;Oslo-&Uuml;bereinkommen&ldquo;, in dem ein Verbot von Streumunition \/ Streubomben formuliert wird, sind einige wenige Staaten nicht beigetreten, u.a. USA und Russland. Laut A. Neu k&ouml;nnen diese beiden Staaten folglich auch nicht das &bdquo;Oslo-&Uuml;bereinkommen&ldquo; brechen. Die sehr kritischen Zuschriften unserer Leser hat <strong>Ala Goldbrunner<\/strong> f&uuml;r Sie zusammengestellt.<br>\n<!--more--><\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><p><strong>1. Leserbrief<\/strong><\/p><p>Sehr geehrter Herr Neu,<br>\n&nbsp;<br>\nDank f&uuml;r Ihren Beitrag zur Diskussion bez&uuml;glich Kassetten-Munition. Diesbez&uuml;glich alles richtig.<br>\n&nbsp;<br>\nWomit ich &uuml;berhaupt nicht einverstanden bin, ist Ihre Pr&auml;misse:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Die rechtliche Bewertung des russischen Angriffskriegs muss nicht weiter erl&auml;utert werden, denn diese ist unzweideutig: Russland bricht ohne Wenn und Aber das in der UNO-Charta Artikel 2 Absatz 4 verankerte Gewaltverbot, wie auch die USA und ihre &bdquo;Koalition der Willigen&ldquo; dies mit dem Irak-Krieg 2003 oder dem NATO-Angriffskrieg gegen Jugoslawien 1999 getan haben. S&auml;mtliche Versuche, relativierende Erkl&auml;rungen zu den jeweiligen Angriffskriegen zu liefern, stellen eine unmittelbare Infragestellung und somit Relativierung des Internationalen Rechts dar.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Sie verweisen sogar (!) anschlie&szlig;end auf Art. 51 UN-Charta, der nat&uuml;rlich Art. 2 (den Grundsatz n&auml;mlich) im Detail pr&auml;zisiert.<br>\n&nbsp;<br>\nWenn ich nicht irre, war der Ablauf wie folgt:<\/p><ol>\n<li>Die beiden Donbass-Republiken haben fr&uuml;hzeitig nach dem &Uuml;berfall durch die Kiewer Junta (April 2014, &bdquo;amt. Pr&auml;s.&ldquo; Turtschinow) ihre Unabh&auml;ngigkeit von der Ukraine deklariert und durch Volksentscheide legitimiert (was das Kosovo bis heute nicht geschafft hat). Damit erreichten sie, nach herrschender Auffassung, den Status eines V&ouml;lkerrechtssubjektes (&bdquo;De-facto-Regimes&ldquo;).<\/li>\n<li>&Uuml;ber viele Jahre wurden diese beiden V&ouml;lkerrechtssubjekte durch die RF nicht anerkannt, erkennbar aus dem Grunde, eine diplomatische L&ouml;sung des Konfliktes (via &bdquo;Minsk-1\/2&ldquo;) finden zu wollen. Auf diesem Wege wurde die RF, nebenbei gesagt, durch Deutschland und Frankreich schlicht betrogen, um das Kiewer Regime milit&auml;risch aufzur&uuml;sten.<\/li>\n<li>Angesichts der drohenden milit&auml;rischen L&ouml;sung des &bdquo;Donbass-Problems&ldquo; seitens des Kiewer Regimes ab 18.2.22 (siehe OSZE-Protokolle) baten die beiden Republiken, wie gesagt, objektiv V&ouml;lkerrechtssubjekte oder &bdquo;de-facto-Regimes&ldquo; oder de-facto-Staaten (ihre Nichtanerkennung macht diesbez&uuml;glich keinerlei Unterschied), Russland um Anerkennung und Beistand &ndash; nachdem viele Tausende Zivilisten durch den Terror des Kiewer Regimes ums Leben gekommen waren und die &bdquo;Endl&ouml;sung&ldquo; unmittelbar bevorstand.<\/li>\n<li>In dieser Situation bezog sich die RF auf Art. 51 UN-Charta, der das NAT&Uuml;RLICHE RECHT AUF INDIVIDUELLE ODER KOLLEKTIVE SELBSTVERTEIDIGUNG postuliert (&uuml;brigens Grundlage von Art. 5 NATO-Vertrag), erkannte die beiden Republiken v&ouml;lkerrechtlich an und schloss mit ihnen Beistandsvertr&auml;ge &ndash; die umgehend (ab 24.2.22) materialisiert wurden.<\/li>\n<\/ol><p>Ich frage mich also, wie Sie zu der Einsch&auml;tzung kommen, dass das &bdquo;nicht weiter erl&auml;utert werden muss&ldquo;, dass der durch Art. 51 v&ouml;lkerrechtlich eindeutig relativierte Art. 2 und &bdquo;s&auml;mtliche Versuche, relativierende Erkl&auml;rungen &hellip; eine unmittelbare Infragestellung und somit Relativierung des internationalen Rechts dar&ldquo;stellen.<\/p><p>Stellen Sie gerade Art. 51 UN-Charta in Frage?<\/p><p>Oder ignorieren Sie die im Rahmen der &bdquo;ATO&ldquo; unternommenen Luft- und Artillerieangriffe auf den Donbass? Glauben Sie den Zahlen der OSZE zu den zivilen Opfern im Donbass nicht?<br>\n&nbsp;<br>\nDa ich die rechtliche Bewertung des russischen Eingreifens der RF an der Seite der beiden Donbass-Republiken f&uuml;r sehr diskutabel halte, erwarte ich mit Spannung Ihre Argumentation zu diesem Thema.<br>\n&nbsp;<br>\nMit freundlichen Gr&uuml;&szlig;en,<br>\nAndr&eacute; Karutz<\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><p><strong>2. Leserbrief<\/strong><\/p><p>Liebe Nachdenkseiten,<\/p><p>in seinem aktuellen Artikel macht Herr Neu, den ich sehr sch&auml;tze, eine Aussage, die man aus meiner Sicht nicht so stehen lassen sollte.<\/p><p>&ldquo;Die rechtliche Bewertung des russischen Angriffskriegs muss nicht weiter erl&auml;utert werden, denn diese ist unzweideutig: Russland bricht ohne Wenn und Aber das in der UNO-Charta Artikel 2 Absatz 4 verankerte Gewaltverbot, wie auch die USA und ihre &bdquo;Koalition der Willigen&ldquo; dies mit dem Irak-Krieg 2003 oder dem NATO-Angriffskrieg gegen Jugoslawien 1999 getan haben. S&auml;mtliche Versuche, relativierende Erkl&auml;rungen zu den jeweiligen Angriffskriegen zu liefern, stellen eine unmittelbare Infragestellung und somit Relativierung des Internationalen Rechts dar. [&hellip;] Erstens kennt die UNO-Charta zwei Ausnahmen vom Gewaltverbot, n&auml;mlich die Gewaltautorisierung durch den UNO-Sicherheitsrat (Art. 42) und das Selbstverteidigungsrecht (Art. 51).&rdquo;<\/p><p>Naja, das ist die ganz gro&szlig;e moralische Keule, die man eigentlich eher aus dem gr&uuml;nen Lager gewohnt ist. Nat&uuml;rlich h&auml;tte Russland wie der Westen mit einem &ldquo;Humanit&auml;ren V&ouml;lkerrecht&rdquo;, bzw. &ldquo;Right to protect&rdquo; argumentieren k&ouml;nnen. <\/p><p>Herr Paech hat dazu schon viel Relevantes gesagt: <a href=\"https:\/\/www.telepolis.de\/features\/Krieg-und-Frieden-im-Voelkerrecht-4620334.html\">telepolis.de\/features\/Krieg-und-Frieden-im-Voelkerrecht-4620334.html<\/a><\/p><p>Und h&auml;tte Russland sich ausschlie&szlig;lich darauf bezogen, h&auml;tte es sicherlich die UN-Charta in &auml;hnlicher Weise wie der Westen infrage gestellt. Haben sie aber nicht. W&auml;hrend ein Gro&szlig;teil der Begr&uuml;ndung auf das Bedrohungsgef&uuml;hl durch die NATO beruht und auch das Humanit&auml;re &ldquo;V&ouml;lkerrecht&rdquo; eine wichtige Rolle spielt, ist die rechtliche Begr&uuml;ndung:<\/p><ol>\n<li>Anerkennung der Volksrepubliken.<\/li>\n<li>Beistandsabkommen: &ldquo;Die Volksrepubliken des Donbass haben Russland um Hilfe gebeten.<\/li>\n<\/ol><p>In diesem Zusammenhang habe ich gem&auml;&szlig; Artikel 51 Absatz 7 der Charta der Vereinten Nationen, mit Genehmigung des russischen F&ouml;derationsrates und in &Uuml;bereinstimmung mit den von der Bundesversammlung am 22. Februar dieses Jahres ratifizierten Vertr&auml;gen &uuml;ber Freundschaft und gegenseitigen Beistand mit der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Lugansk beschlossen, eine Milit&auml;roperation durchzuf&uuml;hren.&rdquo;<\/p><p>Artikel 51 der UN-Charta erlaubt &ldquo;kollektive Selbstverteidigung&rdquo;.<\/p><p>Ich m&ouml;chte an dieser Stelle einwerfen, dass ich Russlands Invasion in keiner Weise unterst&uuml;tze oder guthei&szlig;e. Aus meiner Sicht ist es dennoch ein Angriff auf die West-Ukraine gewesen. Die Russen h&auml;tten auch einfach Milit&auml;r in den Volksrepubliken stationieren k&ouml;nnen, um diese zu verteidigen. Vermutlich wollte man die milit&auml;rische Initiative nicht aus der Hand geben und hat sich &uuml;ber- und die West-Ukraine\/Westliche Unterst&uuml;tzung untersch&auml;tzt?<\/p><p>Jetzt kann man nat&uuml;rlich &uuml;ber Vieles trefflich streiten. Z.B.: durfte Russland die Volksrepubliken einfach anerkennen? (Kosovo) Hat sich Russland damit formell an die UN-Charta gehalten? Und bestimmt vieles mehr. Ich komme nicht vom V&ouml;lkerrecht und w&uuml;rde dies auch nie behaupten.<\/p><p>Aber man kann dar&uuml;ber streiten! Es ist nicht unzweideutig! Es gibt sehr wohl &ldquo;Wenn und Aber&rdquo;!<\/p><p>Meine pers&ouml;nliche Meinung ist, dass Russland sich zumindest M&uuml;he gegeben hat, Formalismen der UN-Charta einzuhalten (und sie damit eben nicht Infrage stellt). Aber dennoch aus weitgehend geopolitischen Interessen, einen schrecklichen Krieg begonnen\/eskaliert hat, der uns an die Grenze des 3. Weltkriegs gebracht und schon hunderttausenden das Leben gekostet hat. Vom Politischen Porzellan, dass seit dem zerschlagen wurde nicht zu reden. Der Westen h&auml;tte diesen Krieg sehr einfach verhindern\/beenden k&ouml;nnen. Aber auch Russland h&auml;tte ihn vermeiden k&ouml;nnen. Und beide k&ouml;nnen ihn auch jetzt sofort beenden.<\/p><p>Gr&uuml;&szlig;e<br>\nS.O.<\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><p><strong>3. Leserbrief<\/strong><\/p><p>Liebe Redaktion,<\/p><p>Im Artikel &uuml;ber &bdquo;Streubomben und V&ouml;lkerrecht&bdquo; geht Alexander Neu gleich zu Beginn auf die Unstrittigkeit des Bruchs von V&ouml;lkerrecht Russlands mit dem Angriff auf die Ukraine ein:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Die rechtliche Bewertung des russischen Angriffskriegs muss nicht weiter erl&auml;utert werden, denn diese ist unzweideutig: Russland bricht ohne Wenn und Aber das in der UNO-Charta Artikel 2 Absatz 4 verankerte Gewaltverbot, &hellip;&ldquo;.\n<\/p><\/blockquote><p>In einem Schreiben, das ich auf der Seite des Karl-Liebknecht-Kreises Brandenburg unter &bdquo;Dokumente&ldquo; stie&szlig;, geht&nbsp;Eberhard Wetzig aus Pirna auf die Themen V&ouml;lkerrecht und Rechtsbruch, auf gerechte und ungerechte Kriege ein und verweist auf das UNO-Dokument A\/RES\/3314 (XXIX), wo der Begriff &bdquo;Aggression&bdquo; definiert und unter Artikel 7 eine Ausnahme formuliert ist, die mich stutzig machte. Danach erscheint mir die Beurteilung der kriegerischen Handlung Russlands nicht so unstrittig wie von Alexander Neu formuliert, umso mehr, wo doch ein Krieg seitens Kiew zur R&uuml;ckeroberung der abtr&uuml;nnigen, vorrangig von Russen bewohnten Ostukraine im Februar 2022 unmittelbar bevor stand. Dass sich die Russen in &nbsp;der Ostukraine und auf der Krim von der Ukraine lossagten, hatte schlie&szlig;lich schwerwiegende Gr&uuml;nde. Wie sieht dies Alexander Neu?<\/p><p>Herzliche Gr&uuml;&szlig;e&nbsp;<br>\nDietmar Barkusky<\/p><p>Hier der Link: <a href=\"https:\/\/klk-brandenburg.de\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/Eberrhard-Wetzig_Pirna-Facebook.pdf\">klk-brandenburg.de\/wp-content\/uploads\/2023\/02\/Eberrhard-Wetzig_Pirna-Facebook.pdf<\/a><\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><p><strong>4. Leserbrief<\/strong><\/p><p>Guten Tag,<\/p><p>Ich habe den Artikel von Alexander S. Neu &ldquo;Streubomben und das V&ouml;lkerrecht&rdquo; mit gro&szlig;em Interesse gelesen. Ich m&ouml;chte dem Autor vorschlagen, mit einem Anwalt zu pr&uuml;fen, was man vor Gericht unternehmen k&ouml;nnte, in Deutschland oder sogar anderswo, sofern das Land Vertragspartei des Vertrags zum Verbot von Streumunition ist. Es gibt sicherlich eine M&ouml;glichkeit, eine nationale Entscheidung, die gegen einen internationalen Vertrag verst&ouml;&szlig;t, vor Gericht anzufechten. <\/p><p>Mit freundlichen Gr&uuml;ssen.<\/p><p>Denise Plattner, pensionierte internationalistische Juristin, in humanit&auml;ren V&ouml;lkerrecht spezialisiert<\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><p><strong>5. Leserbrief<\/strong><\/p><p>Guten Tag,<\/p><p>Die Pressestelle der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wird gebeten, diese e-Post an die Leitung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin weiterzuleiten. Das f&uuml;r Eingaben im Internet <a href=\"https:\/\/www.berlin.de\/generalstaatsanwaltschaft\/service\/formular.424496.php\">vorgesehene Formular<\/a> ist f&uuml;r den u.a. Text nicht geeignat, da zu kurz.<\/p><p>Danke!<br>\nDr. L. B., M&uuml;lheim an der Ruhr<\/p><p>&mdash;<\/p><p>An die<br>\nGeneralstaatsanwaltschaft Berlin<\/p><p>Strafanzeige gegen die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundeskanzler Olaf Scholz<\/p><p>Sehr geehrte Damen und Herren!<\/p><p>Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundeskanzler Olaf Scholz, wegen eines vermuteten Versto&szlig;es gegen &sect; 20a (Strafvorschriften gegen Antipersonenminen und Streumunition), Abs. 1, Nummer 3 in Verbindung mit Nummer 1 Kriegswaffenkontrollgesetz.<\/p><p>Hiernach gilt:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu f&uuml;nf Jahren wird bestraft, wer<\/p>\n<ol>\n<li>entgegen &sect; 18a Antipersonenminen oder Streumunition einsetzt, entwickelt, herstellt, mit ihnen Handel treibt, von einem anderen erwirbt oder einem anderen &uuml;berl&auml;sst, einf&uuml;hrt, ausf&uuml;hrt, durch das Bundesgebiet durchf&uuml;hrt oder sonst in das Bundesgebiet oder aus dem Bundesgebiet verbringt oder sonst die tats&auml;chliche Gewalt &uuml;ber sie aus&uuml;bt, insbesondere sie transportiert, lagert oder zur&uuml;ckbeh&auml;lt,<\/li>\n<li>einen anderen zu einer in Nummer 1 bezeichneten Handlung verleitet oder<\/li>\n<li>eine in Nummer 1 bezeichnete Handlung f&ouml;rdert.&ldquo; <\/li>\n<\/ol><\/blockquote><p>Begr&uuml;ndung:<\/p><p>Durch das anzunehmende Zurverf&uuml;gungstellen des Bundesgebietes f&uuml;r den Transport der US-Streumunition wird deren Anwendung&nbsp; in der Ukraine gef&ouml;rdert. <\/p><p>Der Transportweg &uuml;ber das deutsche Bundesgebiet ist keine blo&szlig;e Mutma&szlig;ung. Deutschland hat in mehreren Man&ouml;vern, z.B. bei Defender 2020 und zuletzt in besonderem Ma&szlig;e bei Defender 2023 gezeigt, dass es&nbsp; als Transitland f&uuml;r Waffentransporte genutzt wird. Es sind zahlreiche weitere europ&auml;ische Staaten der Konvention gegen Streumunition beigetreten. Mit den Unterzeichnerstaaten D&auml;nemark, Schweden und Norwegen d&uuml;rfte die Passage zur Ostsee (und somit nach Polen) rechtlich verwehrt sein, ebenso der &Uuml;berflug. Im S&uuml;den grenzt nur Rum&auml;nien als Nicht-Unterzeichnerstaat an die Ukraine. Bulgarien und Ungarn haben unterzeichnet. Ein Schiffstransport von Streumunition durch den Bosporus d&uuml;rfte wegen des Vertrags von Montrieux verwehrt sein. Ob die T&uuml;rkei &Uuml;berflugrechte zum Lufttransport nach Rum&auml;nien gew&auml;hren w&uuml;rde, d&uuml;rfte mehr als fraglich sein, auch wenn sie die Konvention nicht unterzeichnet hat.<\/p><p>Es ist f&uuml;r die USA von gr&ouml;&szlig;tem Interesse, die der Ukraine zugesagte Streumunition baldm&ouml;glich, unhinterfragt und ohne rechtliche Hindernisse durch das deutsche Bundesgebiet nach Polen und von dort zur Ukraine transportieren zu k&ouml;nnen.<br>\nDen USA wird durch die Bundesregierung offenbar &ndash; entgegen dem deutschen Kriegswaffenkontrollgesetz &ndash;&nbsp; der Transport von Streumunition durch das Bundesgebiet erm&ouml;glicht und durch Leistungen &ndash; z.B. Boden- und&nbsp; Luftverkehrskontrolldienste &ndash; gef&ouml;rdert. Dies auch im Gegensatz zu Artikel II Absatz 1 des Abkommens vom 19. Juni 1951 zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags &uuml;ber die Rechtsstellung ihrer Truppen (NATO-Truppenstatut), welcher die Entsendestaaten verpflichtet, das Recht des Aufnahmestaates, also das deutsche Kriegswaffenkontrollgesetz zu achten.<\/p><p>Das Abkommen zur &Auml;chtung von Streumunition wurde vom Bundestag als &ldquo;Gesetz zu dem &Uuml;bereinkommen vom 30. Mai 2008 &uuml;ber Streumunition&rdquo; beschlossen&nbsp; (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009, Teil II, Nr. 17 ) und die Ratifikation des Abkommens durch die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen. Die Ratifizierungsurkunde ist (neben denen weiterer 110 Staaten) gem&auml;&szlig; Abkommen bei den Vereinten Nationen hinterlegt als Ausweis gegen&uuml;ber diesen Nationen und dem Generalsekret&auml;r der Vereinten Nationen daf&uuml;r, dass Deutschland als Rechtsstaat&nbsp; die Regeln dieses Abkommens zum Humanit&auml;ren V&ouml;lkerrecht umsetzen wird, wie es in der Gesetzesverk&uuml;ndung vom 6. Juni 2009 vorgesehen ist. Ein Vorbehalt, dass man gegebenfalls den USA den Transport erlaube, ist darin nicht enthalten. Eine Erlaubnis d&uuml;rfte auch ein Versto&szlig; gegen &sect; 20a, Abs (1), Nummer 3 in Verbindung mit Nummer 1 Kriegswaffenkontrollgesetz sein.<\/p><p>Ich bitte Sie daher, im Sinne dieser Strafanzeige und aller weiteren in Betracht kommenden strafrechtlichen Gesichtspunkte zu ermitteln. <\/p><p>Ich bitte Sie, mir den Eingang zu best&auml;tigen und mir das Aktenzeichen mitzuteilen.<\/p><p>(Quellenhinweis: Weite Teile dieses Anzeigentextes habe ich dem ver&ouml;ffentlicht Gleichsinnigen gegen den Bundespr&auml;sidenten bei der StA Bonn entnommen, die ein Bonner B&uuml;rger bereits erstattet haben soll).<\/p><p>16. Juli 2023<br>\nFreundliche Gr&uuml;&szlig;e,<br>\nDr. L.B., M&uuml;hlheim an der Ruhr<\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><p><strong>6. Leserbrief<\/strong><\/p><p>Zitat:<\/p><blockquote><p>\n&ldquo;Die rechtliche Bewertung des russischen Angriffskriegs muss nicht weiter erl&auml;utert werden, denn diese ist unzweideutig: Russland bricht ohne Wenn und Aber das in der UNO-Charta Artikel 2 Absatz 4 verankerte Gewaltverbot, &hellip;&rdquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Nein:<\/p><p>Das Minsk-II-Abkommen, zur Beendigung des B&uuml;rgerkriegs in der Ukraine, zur Erhaltung der territorialen Integrit&auml;t des Landes und zur Ber&uuml;cksichtigung von Russlands Sicherheitsinteressen, hatte den Status von UN-Recht. Es wurde 8 Jahre lang von der Ukraine und von zwei der  drei Garantiem&auml;chte, Frankreich und Deutschland, nicht erf&uuml;llt. Somit ist Russlands Einmarsch in die Ukraine eine Ma&szlig;nahme zur Durchsetzung von UN-Recht.<\/p><p>Gru&szlig;,<\/p><p>Rolf Henze<\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><p><strong>7. Leserbrief<\/strong><\/p><p>Hallo Nachdenkseiten-Team<\/p><p>Im Artikel von Alexander Neu steht folgendes:<\/p><p>Russland bricht ohne Wenn und Aber das in der UNO-Charta Artikel 2 Absatz 4 verankerte Gewaltverbot<\/p><p>Das ist eine leicht widerlegbare Legende:<\/p><p>UN-Charta Art.2 Abs.4<\/p><p>4. Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabh&auml;ngigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.<\/p><p>Nochmal zum mitschreiben:<\/p><p>oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.<\/p><p>Das auf allen Kan&auml;len postulierte &ldquo;Gewaltverbot&rdquo; ist also an die Bedingung gekn&uuml;pft, dass die Ziele der Gewaltanwendung den Zielen der UN widersprechen.<\/p><p>Frage: Widerspricht die Sonderoperation den Zielen der UNO?<\/p><p>Ziele der UNO: <\/p><p>Frieden (daf&uuml;r wurde der Verein ja schlie&szlig;lich gegr&uuml;ndet)<\/p><p>Speziell zur Ukraine:<\/p><p>Einstellung der Angriffe auf den Donbas und Umsetzung des Minsk II Vertrages (UN-Resolution 2202)<\/p><p>Ziele Russlands:<\/p><p>Verteidigung der Volksrepubliken im Donbas (Sezessionsrecht nach IGH-Urteil Kosovo) nach Anerkennung als souver&auml;ne Staaten und Abschluss eines B&uuml;ndnisvertrages)<\/p><p>Die Behauptung &ldquo;v&ouml;lkerrechtswidriger Angriffskrieg&rdquo; bezieht sich nicht auf Artikel 2 Absatz4, sondern auf Artikel 51, welches das Selbstverteidigungsrecht nur UN-Mitgliedern zubilligt.<\/p><p>Aber auch dies hat der IGH im Kosovo-Urteil verneint (Artikel 51 widerspricht dem Sezessionsrecht bei Gewaltanwendung)<\/p><p>Dass die Anti-Terror-Operation vom 15 April 2014 eine eindeutige milit&auml;rische Gewaltanwendung gegen eine klar definierte Bev&ouml;lkerungsgruppe in einer klar definierten Region (bis heute) ist, steht nicht in Frage.<\/p><p>Schmankerl:<\/p><p>Artikel 51<\/p><p>Diese Charta beeintr&auml;chtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung.<\/p><p>Leute wie Kiesewetter und R&ouml;ttgen behaupten stets, die Waffenlieferungen w&uuml;rden vom V&ouml;lkerrecht &ldquo;eindeutig&rdquo; gedeckt und w&uuml;rden Deutschland nicht zur Kriegspartei machen.<\/p><p>Es wurde allerdings nie ein Kollektiv im Sinne der UN-Charta gegr&uuml;ndet. Weder Deutschland noch ein anderer Staat auf der Welt hat einen Kollektiv-Vertrag zur Lieferung und Verwendung der ukrainischen Waffen deutscher Herkunft (neuer Spin der Bundesregierung) unterzeichnet.<\/p><p>mfG<br>\nMario Ritz<\/p><div class=\"hr_wrap\">\n<hr>\n<\/div><p><strong>Anmerkung zur Korrespondenz mit den NachDenkSeiten<\/strong><\/p><p>Die NachDenkSeiten freuen sich &uuml;ber Ihre Zuschriften, am besten in einer angemessenen L&auml;nge und mit einem eindeutigen Betreff.<\/p><p>Es gibt die folgenden E-Mail-Adressen:<\/p><ul>\n<li><a href=\"mailto:leserbriefe@nachdenkseiten.de\">leserbriefe(at)nachdenkseiten.de<\/a> f&uuml;r Kommentare zum Inhalt von Beitr&auml;gen.<\/li>\n<li><a href=\"mailto:hinweise@nachdenkseiten.de\">hinweise(at)nachdenkseiten.de<\/a> wenn Sie Links zu Beitr&auml;gen in anderen Medien haben.<\/li>\n<li><a href=\"mailto:videohinweise@nachdenkseiten.de\">videohinweise(at)nachdenkseiten.de<\/a> f&uuml;r die Verlinkung von interessanten Videos.<\/li>\n<li><a href=\"mailto:redaktion@nachdenkseiten.de\">redaktion(at)nachdenkseiten.de<\/a> f&uuml;r Organisatorisches und Fragen an die Redaktion.<\/li>\n<\/ul><p>Weitere Details zu diesem Thema finden Sie in unserer &bdquo;<a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?page_id=47939\">Gebrauchsanleitung<\/a>&ldquo;.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Alexander Neu geht <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=101191\">in seinem Artikel<\/a> der Frage nach, wie im V&ouml;lkerrecht die Herstellung, Lieferung, Lagerung und der Einsatz von Streumunition beurteilt wird. Sowohl UNO-Charta als auch Genfer Konventionen versuchen, den Einsatz von Streumunition einzud&auml;mmen, da sie gegen humanit&auml;res V&ouml;lkerrecht verst&ouml;&szlig;t: Ohne Unterscheidung sch&auml;digen diese Waffen sowohl zivile als auch milit&auml;rische Personen und Objekte.<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=101371\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[103],"tags":[],"class_list":["post-101371","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-leserbriefe"],"jetpack_featured_media_url":"","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/101371","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=101371"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/101371\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":101379,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/101371\/revisions\/101379"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=101371"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=101371"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=101371"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}