{"id":102128,"date":"2023-08-07T13:27:43","date_gmt":"2023-08-07T11:27:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=102128"},"modified":"2023-08-14T07:48:22","modified_gmt":"2023-08-14T05:48:22","slug":"parteigruendungen-in-deutschland-rechtliche-vorgaben-stolpersteine-und-fallstricke","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=102128","title":{"rendered":"Parteigr\u00fcndungen in Deutschland \u2013 Rechtliche Vorgaben, Stolpersteine und Fallstricke"},"content":{"rendered":"<p>Der Autor des folgenden Textes ist Rechtsanwalt. Er lebt in Bonn. Er hat sich in seinem Beitrag Gedanken &uuml;ber die in der allgemeinen Diskussion um die Gr&uuml;ndung einer Partei durch Sahra Wagenknecht eher unterbelichteten rechtlichen Herausforderungen und Probleme von Parteigr&uuml;ndungen in Deutschland gemacht. Ein Schwerpunkt des Textes ist die Personalrekrutierung und Mitgliederaufnahme. Philipp Bender hat dabei auch das wichtige Problem beachtet, was zu tun w&auml;re, um m&ouml;glichst eine Unterwanderung der neuen Partei zu vermeiden. Es folgt der Text von <strong>Philipp Bender<\/strong>.<br>\n<!--more--><br>\nGr&uuml;ndet sie oder gr&uuml;ndet sie nicht? Seit Monaten d&uuml;rfte das E-Mail-Postfach von Sahra Wagenknecht &uuml;berlaufen vor Nachrichten enthusiastischer, neugieriger und zunehmend nerv&ouml;ser Anh&auml;nger, deren Hufescharren selbst w&auml;hrend der Sommerpause auch im beschaulichen Saarland zu vernehmen sein wird. Kein Interview und keine Podiumsdiskussion mit der Noch-Linkspartei-Politikerin, ohne dass es fr&uuml;her oder sp&auml;ter zu der wohl aktuell spannendsten Frage der Berliner Republik kommt: Gr&uuml;ndet Wagenknecht &bdquo;ihr eigenes&ldquo; Parteiprojekt oder l&auml;sst sie es bleiben?<\/p><p>Routiniert antwortet die Polit-Ikone, dass es in Deutschland nicht leicht sei, eine neue Partei ins Leben zu rufen &ndash; jedenfalls, wenn sie erfolgsversprechend sein soll. Man k&ouml;nne dies schon gar nicht allein bew&auml;ltigen, sondern nur mit vielen engagierten Mitstreitern, vor allem mit flei&szlig;igen und ein St&uuml;ck weit selbstlosen Organisatoren, die &uuml;ber ein hinreichendes Zeitbudget verf&uuml;gen. Nicht zuletzt brauche es auch popul&auml;re K&ouml;pfe, die Strahlkraft mitbringen. Insgesamt muss ein gutes und m&ouml;glichst reibungslos zusammenwirkendes Gr&uuml;ndungsteam her. Und allein das Zusammentrommeln der Leute und das koordinierte Ins-Werk-Setzen will eben als gut&rsquo; Ding seine Weile haben, sp&auml;testens noch &ndash; so verk&uuml;ndet es Sahra Wagenknecht &ndash; bis Ende dieses Jahres. Ein Flopp d&uuml;rfe ein solches Vorhaben jedenfalls nicht werden, so warnt die seit dem Sammlungsprojekt &bdquo;Aufstehen&ldquo; aus dem Jahr 2018 leidgepr&uuml;fte, aber auch erfahrungsges&auml;ttigte Politikerin. Wer wollte das alles bestreiten? Das W&auml;hlerpotenzial ist da &ndash; aber die gro&szlig;en und kleineren Herausforderungen und Probleme eben auch.<\/p><p>Wie in Deutschland h&auml;ufig der Fall, sind auch die rechtlichen H&uuml;rden f&uuml;r eine neue Partei nicht zu untersch&auml;tzen und als erfolgreicher Gr&uuml;nder muss man vor allem auf die Stolpersteine achtgeben, die das Parteien- und Wahlrecht, &uuml;ber den blo&szlig;en Gr&uuml;ndungsakt hinaus, bereithalten. Passieren hierbei Fehler und Flapsigkeiten, werden die Stolpersteine pl&ouml;tzlich zu Fallstricken, die das Aus einer jungen politischen Kraft bedeuten k&ouml;nnen. Und zwar, bevor diese auch nur den ersten Wahlkampf h&auml;tte bestreiten k&ouml;nnen. Um dieses in der aktuellen Diskussion unterbelichtete, jedoch keineswegs &bdquo;trockene&ldquo; Thema soll es in diesem Beitrag &ndash; schlaglichtartig &ndash; gehen. Zur Erleichterung des Leseflusses soll auf Paragraphenangaben und juristische Begriffshuberei verzichtet werden, soweit nicht f&uuml;r das Verst&auml;ndnis erforderlich.<\/p><p><strong>Der Rechtsbegriff &bdquo;Partei&ldquo;<\/strong><\/p><p>Ma&szlig;gebliche Rechtsgrundlage f&uuml;r eine junge Partei ist vor allem das Parteiengesetz (PartG), das von folgendem Begriff ausgeht:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Parteien sind Vereinigungen von B&uuml;rgern, die dauernd oder f&uuml;r l&auml;ngere Zeit f&uuml;r den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einflu&szlig; nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tats&auml;chlichen Verh&auml;ltnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der &Ouml;ffentlichkeit eine ausreichende Gew&auml;hr f&uuml;r die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Damit ist bereits vieles gesagt und auf die wichtigsten Elemente werden wir eingehen. An den Parteibegriff kn&uuml;pfen sich Rechtsfolgen, die einerseits Rechte (z.B. Anspruch auf Finanzierung), aber auch Verpflichtungen (z.B. Rechenschaftspflicht) politischer Parteien bestimmen. Zusammengefasst k&ouml;nnte man sagen: Entscheidendes Kriterium f&uuml;r die Zuerkennung der Parteieigenschaft ist, dass es sich dabei um eine Vereinigung von B&uuml;rgern handeln muss, die ihr Verfassungsrecht auf Volkssouver&auml;nit&auml;t aus&uuml;ben wollen.<\/p><p><strong>Am Anfang steht der Verein<\/strong><\/p><p>&bdquo;Vereinigung&ldquo; meint dabei, es muss sich um einen k&ouml;rperschaftlich organisierten Zusammenschluss nat&uuml;rlicher Personen handeln. Aktiengesellschaften und sonstige Unternehmen k&ouml;nnen niemals Parteimitglied sein &ndash; das w&auml;re ja noch sch&ouml;ner! Ganz &uuml;berwiegend besteht diese Vereinigung in der Rechtsform des eingetragenen Vereins (e.V.) nach dem B&uuml;rgerlichen Gesetzbuch, f&uuml;r dessen Gr&uuml;ndung es zun&auml;chst nicht mehr braucht als sieben (vollj&auml;hrige) Mitstreiter, eine beschlossene und unterzeichnete Satzung mit gewissen Mindestbestimmungen, einen gew&auml;hlten Vorstand sowie ein Gr&uuml;ndungsprotokoll, in dem all das festgehalten wird. Satzung und Protokoll m&uuml;ssen sodann von einem Notar beglaubigt werden, der auch meist den Registereintrag beim Amtsgericht beantragt. So weit, so einfach.<\/p><p>Eine genaue Regelung &uuml;ber die Mitgliedsbeitr&auml;ge muss die Satzung &uuml;brigens noch nicht enthalten, sondern lediglich die Grundsatzentscheidung, ob &uuml;berhaupt Beitr&auml;ge von den Mitgliedern zu leisten sind. Das N&auml;here kann sp&auml;ter noch in einer Beitragsordnung festgehalten werden. Das ist insbesondere praktisch, wenn zu der wichtigen Frage der Mitgliedsbeitr&auml;ge noch Diskussionsbedarf besteht.<\/p><p>Augen auf bei der Namensgebung: Es klingt im Grunde nach einer einfachen &Uuml;bung, jedoch sollte bei der Namensfindung penibel darauf geachtet werden, dass der einzutragende Vereins- und damit auch Parteiname sich von anderen, bereits existenten Vereinen deutlich unterscheidet und nicht &bdquo;irref&uuml;hrend&ldquo; daherkommt. Dass man hier schon auf die Nase fallen kann, bewies 2016 der AfD-Aussteiger Bernd Lucke, der seine neugegr&uuml;ndete Parteiformation zun&auml;chst &bdquo;Allianz f&uuml;r Fortschritt und Aufbruch (Alfa)&ldquo; taufte, was ihm jedoch durch Gerichtsurteil (ausgerechnet!) der Verein &bdquo;Aktion Lebensrecht f&uuml;r alle&ldquo; &ndash; ebenfalls &bdquo;Alfa&ldquo; abgek&uuml;rzt &ndash; streitig machte. Schlie&szlig;lich musste sich die Lucke-Truppe umbenennen.<\/p><p><strong>Ernsthaftigkeit der politischen Willensbildung und Volksvertretung in Parlamenten<\/strong><\/p><p>Inhaltlich muss sich die Partei vor allem selbst dazu bekennen, eine dauerhafte und l&auml;ngerfristige politische Bet&auml;tigung anzustreben. Damit sollen bewusst kurzlebige Gelegenheitsbildungen politischer Gruppierungen, etwa projektbezogene, vor allem lokale B&uuml;rgerinitiativen, nicht als Partei im Rechtssinne z&auml;hlen.<\/p><p>Wenig &uuml;berraschend, ist der Wille zur Einflussnahme auf die politische Willensbildung die Kernaufgabe einer politischen Partei. Diese muss jedoch Ausdruck finden in der Teilnahme an Wahlen mit eigenen Wahlvorschl&auml;gen. Die fr&uuml;here M&ouml;glichkeit, die eigenen Parteimitglieder als Wahlvorschl&auml;ge auf Listen anderer Parteien zu platzieren, ist mittlerweile durch das Bundeswahlgesetz ausgeschlossen. <\/p><p>Eine Vereinigung verliert ihre Rechtsstellung als Partei erst dann, wenn sie sechs Jahre lang weder an einer Bundestagswahl noch an einer Landtagswahl mit eigenen Leuten teilgenommen hat &ndash; es bleibt also gen&uuml;gend Zeit zum sorgf&auml;ltigen Aufbau einer jungen Partei. Auch wenn das Parteiengesetz blo&szlig; von Bundes- und Landtagen spricht, so d&uuml;rfte ebenso die Teilnahme an Wahlen zum Europ&auml;ischen Parlament &bdquo;statuserhaltend&ldquo; sein. Nicht erforderlich ist jedoch irgendeine Form von Wahlerfolg, also bleiben auch 0,0-Prozent-&bdquo;Wahlsieger&ldquo; im Genuss der Parteieigenschaft. Dabei sein ist alles.<\/p><p>Das Kriterium der ausreichenden Gew&auml;hr der &bdquo;Ernsthaftigkeit&ldquo; ist nicht so ernst, wie es zun&auml;chst klingt. Gefordert ist keine Inhaltskontrolle auf Ernsthaftigkeit im Sinne von Seriosit&auml;t, denn auch Spa&szlig;- und Satireparteien k&ouml;nnen bekanntlich rechtlich als Parteien gelten. Es muss aber das Bestreben bestehen und nach au&szlig;en sichtbar sein, jedenfalls ernstlich an Willensbildung und Wahlen mitwirken zu wollen. Ma&szlig;geblich ist das tats&auml;chliche Gesamtbild: Existiert ein Parteiprogramm, das den Namen zumindest halbwegs verdient hat? Gibt es eine (besser: mehrere) eingerichtete Gesch&auml;ftsstelle(n)? Hat die Partei nach einer gewissen Gr&uuml;ndungsphase mehr als sieben Mitglieder? Sind mehrere Landesverb&auml;nde ins Leben gerufen worden? Gibt es ein praktisches &bdquo;Parteileben&ldquo;, eine minimal gefestigte Organisation nach innen und verf&uuml;gt die Vereinigung &uuml;ber eine rudiment&auml;re finanzielle Ausstattung?<\/p><p>Hier setzen die eigentliche K&auml;rrnerarbeit und die ber&uuml;chtigten &bdquo;M&uuml;hen der Ebene&ldquo; ein. Sind bei Satzungs- und Programmdiskussionen noch alle freudig dabei, bis die K&ouml;pfe rauchen, so sieht das im fordernden Organisationsalltag oft anders aus. Dieser ist aber notwendig, wenn die kleine Parteigruppierung nicht im buchst&auml;blichen Hinterzimmer versauern will.<\/p><p><strong>Die Partei und ihre Mitglieder: Drum pr&uuml;fe, wer sich bindet<\/strong><\/p><p>Vor diesen Herausforderungen stellt sich die Aufgabe der Schaffung einer vitalen, motivierten Mitgliederbasis. Das Kapitel &bdquo;Die Partei und ihre Mitglieder&ldquo; ist gerade in der Gr&uuml;ndungsphase wohl das spannendste, aber in der Umsetzung auch das kniffligste.<\/p><p>Findet man sich pl&ouml;tzlich in Mitgliedertreffen wieder, wo ein Parteifreund dem anderen die Ohren volllabert &uuml;ber die real-existierende Chemtrail-Bedrohung und ein anderer &uuml;ber die segensreichen Vorteile der Sklaverei von der Antike bis zur Neuzeit schwadroniert, dann ist schnell Schluss mit lustig &ndash; und zwar sowohl innerparteilich als auch in der Au&szlig;enwirkung. Ein nicht zu untersch&auml;tzendes Kernproblem vieler Parteineubildungen, insbesondere wenn sie prominent daherkommen, ist die Frage, wem und unter welchen Umst&auml;nden die &bdquo;Voll-Mitgliedschaft&ldquo; in der Partei zukommen soll. Wie umgehen mit ernsthaft problematischen (weil etwa extremistischen, aggressiven, psychopathischen) Interessenten und Mitgliedschaftsbewerbern? Das kann sich f&uuml;r ein fragiles neues Projekt, das unter der schlechtmeinenden Beobachtung der politischen Konkurrenz sowie auch von Teilen der tonangebenden Medien steht, schnell zur Existenzgefahr auswachsen. Jede wirre &Auml;u&szlig;erung und jeder steindumme Social-Media-Post von Extremisten und Grenzdebilen wird gnadenlos aufgespie&szlig;t und breitgewalzt werden, w&auml;hrend sich engagierte Parteimitglieder frustriert abwenden.<\/p><p>Bekannterma&szlig;en ist es jedoch vonseiten der Partei enorm schwierig, eine bestehende Parteimitgliedschaft aufzuk&uuml;ndigen bzw. zu annullieren, wie etwa die F&auml;lle Sarrazin (versus SPD) und Kalbitz (versus AfD) zeigen. Das Parteiengesetz erlaubt den Ausschluss eines Mitglieds nur dann, wenn es vors&auml;tzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grunds&auml;tze oder Ordnung der Partei verst&ouml;&szlig;t und ihr damit schweren Schaden zuf&uuml;gt. Oftmals folgen parteiinterne wie -externe, f&uuml;r alle Beteiligten qu&auml;lend lange Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang, ganz zu schweigen von dem damit einhergehenden Imageschaden.<\/p><p>Wohlgemerkt: Von Polit-Abenteurern, Gl&uuml;cksrittern, Dummschw&auml;tzern und Karrieristen konnte sich noch niemals eine Partei freihalten. Es w&auml;re, nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer grunds&auml;tzlichen Nicht-Diskriminierung, vermessen, an die Mitgliedschaft (in spe) &uuml;berzogene Ma&szlig;st&auml;be anzulegen. Eine gewisse Gelassenheit und toleranter Gleichmut sind einzu&uuml;ben. Gleichwohl ist es nicht verboten, sich &uuml;ber ein &bdquo;Design&ldquo; mit einer gewissen Vorfilterfunktion Gedanken zu machen.<\/p><p>&bdquo;<strong>Kaderpartei&ldquo; mit Vorfeldbewegung &ndash; warum denn nicht?<\/strong><\/p><p>Gesucht wird eine Formation, die sowohl Partei-Bonzentum und Elitismus nach M&ouml;glichkeiten Einhalt gebietet, ohne aber nach allen Seiten hin undicht zu sein und in &uuml;berzogenen, realit&auml;tsfremden Erwartungen an basisdemokratische Mitgestaltung zu zerflie&szlig;en. Man erschrecke nicht gleich und sehe mir die bewusste Provokation nach, wenn ich an dieser Stelle den Begriff der &bdquo;Kaderpartei&ldquo; klingeln lasse. Der eine oder andere Leser mag sogleich an die Horrorvision des Typus (vor allem) marxistisch-leninistischer Staatsorganisationen f&uuml;r eine versnobte Nomenklatura denken, doch steckt nach zeitgem&auml;&szlig;em Verst&auml;ndnis mehr dahinter, was hier freilich nur gerafft vorgestellt werden kann. Die Rede ist von einer Partei, die den zentralen, organisatorischen und &bdquo;arbeitenden&ldquo; Kern einer breiteren politischen Bewegung bildet, straff verfasst und diszipliniert ist sowie effektiv wirken kann, weil sie einigerma&szlig;en schlank und wendig bleibt, ohne gleich zum man&ouml;vrierunf&auml;higen Tanker zu verkommen und b&uuml;rokratisch zu verkrusten. Eine Partei der Klasse statt Masse. Massenparteien sind ohnehin als Ph&auml;nomene des 20. Jahrhunderts l&auml;ngst von gestern.<\/p><p>Um den Nukleus der Partei herum ist eine Bewegung als klar zugeh&ouml;rige Vorfeldorganisation aufzubauen und zu pflegen, die f&uuml;r die politische Wirkm&auml;chtigkeit mindestens ebenso bedeutsam ist. Zwischen Partei und Bewegung m&uuml;sste also kein Verh&auml;ltnis der &Uuml;ber-\/Unterordnung entstehen, sondern eine Symbiose. In Letzterer finden sich politisch interessierte Menschen zusammen, die nicht gleich Parteimitglied werden k&ouml;nnen bzw. wollen, aber dennoch schlagkr&auml;ftig in Erscheinung treten k&ouml;nnen. Selbstverst&auml;ndlich k&ouml;nnen Aktive der Bewegung auch &ndash; ohne selbst Mitglied zu sein &ndash; auf der Liste der Partei f&uuml;r Wahlen nominiert werden. <\/p><p>Gleichzeitig kommt diesem organisierten Vorfeld eine gewisse Vorfilteraufgabe zu, indem sich Engagierte f&uuml;r die eigentliche Parteimitgliedschaft empfehlen und bew&auml;hren. Dem wohnt ein meritokratischer Anspruch inne, ohne jedoch den stromlinienf&ouml;rmigen Apparatschik heranz&uuml;chten zu wollen. Die Vorfeldbewegung wird zur &bdquo;Kaderschmiede&ldquo;, w&auml;hrend die Partei ihre Rolle als zugeneigter Dienstleister und F&ouml;rderer ausf&uuml;llt und gleichzeitig eine Offenheit f&uuml;r Neumitglieder lebt.<\/p><p><strong>Weitreichende Entscheidungsfreiheit &uuml;ber die Aufnahme neuer Parteimitglieder<\/strong><\/p><p>Obwohl die Partei beim Ausschluss von Mitgliedern rechtlich stark eingeschr&auml;nkt ist, gilt dies nicht f&uuml;r die Aufnahme: Mit Blick auf ihre verfassungsrechtlich garantierten Rechte darf die Partei die Aufnahmepraxis weitgehend frei gestalten. Zwar haben auch Individuen prinzipiell das Recht, in eine Partei einzutreten und dort zu verbleiben, weshalb etwa kein genereller Aufnahmestopp erlassen werden darf. Zudem sollte der Parteibeitritt ohne allgemeine Diskriminierung (&bdquo;keine Frauen&ldquo;) grunds&auml;tzlich m&ouml;glich sein. Ansonsten r&auml;umt das Parteiengesetz den Parteien eine sehr weitreichende Entscheidungsfreiheit &uuml;ber die Aufnahme neuer Mitglieder ein. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrags muss nicht einmal begr&uuml;ndet werden.<\/p><p>V&ouml;llig legitim ist es ferner, dass eine Partei ihre &Uuml;berzeugungshoheit nach au&szlig;en und ihre sogenannte &bdquo;Tendenzreinheit&ldquo; nach innen bewahren darf und sich deshalb gegen den Beitritt von Personen zur Wehr setzen kann, die eine andere politische Ausrichtung herbeif&uuml;hren wollen.<\/p><p>Nicht zu untersch&auml;tzender positiver Effekt des skizzierten Konstrukts: Die angesprochenen ungewollten Elemente sind nicht gleich Parteimitglieder mit s&auml;mtlichen Rechten und damit schwer wieder loszuwerden, sondern man schaut sich im Rahmen der locker gestalteten Bewegung an, wer da potenziell zur Partei st&ouml;&szlig;t. Wen man aus triftigen Gr&uuml;nden (!) nicht aufnehmen kann, der wird einfach aus E-Mail-Verteilern gestrichen und nicht mehr zu Veranstaltungen eingeladen &ndash; klingt hart, beugt aber der Unterwanderung der Partei durch Querulanten, Extremisten und veritable Psychos vor.<\/p><p>Eine so gestaltete Partei von Wagenknecht und Co. k&ouml;nnte auf die nach wie vor bestehenden Strukturen von &bdquo;Aufstehen&ldquo; zur&uuml;ckgreifen &ndash; oder jedenfalls auf die damit gemachten Erfahrungen.<\/p><p><strong>Wer entscheidet eigentlich &uuml;ber die Eigenschaft als Partei?<\/strong><\/p><p>Es gibt keine zentrale (bundes-)staatliche Stelle, die allgemeinverbindlich und letztg&uuml;ltig die Parteieigenschaft als &bdquo;G&uuml;tesiegel&ldquo; zuspricht oder versagt. Dies k&ouml;nnen auch nicht die Bundes- bzw. Landeswahlleiter, wie jedoch landl&auml;ufig angenommen wird. Die Pr&uuml;fung sowie die Bejahung oder eben Verneinung des Parteistatus obliegt der jeweils zust&auml;ndigen Beh&ouml;rde in Eigenregie. <\/p><p><strong>Insbesondere: Die Teilnahme an der Wahl zum Europ&auml;ischen Parlament 2024<\/strong><\/p><p>Regelm&auml;&szlig;ig wird dar&uuml;ber spekuliert oder sogar empfohlen, dass eine in naher Zukunft neugegr&uuml;ndete Partei als n&auml;chste bundesweit stattfindende Wahl diejenige zum Europ&auml;ischen Parlament im Juni 2024 f&uuml;r die Teilnahme nutzen k&ouml;nnte. Doch warum gerade die Europawahl?<\/p><p>Anders als der Begriff und die selbstverliehene Aura des &bdquo;Europaparlaments&ldquo; suggerieren, ist die Europawahl eine Parlamentswahl gem&auml;&szlig; dem jeweiligen mitgliedstaatlichen, also nationalen Wahlrecht zwischen rein nationalstaatlichen Parteien. Sowohl ein europ&auml;isches Wahlrecht als auch wahrhaft europ&auml;ische Parteien existieren nur in Grundz&uuml;gen und k&ouml;nnen in diesem Beitrag ausgeklammert bleiben. Jedenfalls m&uuml;sste eine neugegr&uuml;ndete Partei keine &bdquo;europ&auml;ische&ldquo; Partei sein und keinem transnationalen Parteienzusammenschluss angeh&ouml;ren, um sich zur Europawahl zu stellen.<\/p><p>In der Vergangenheit sah das deutsche Europawahlrecht Sperrklauseln f&uuml;r die Zuteilung von EU-Parlamentssitzen vor, wie dies auch f&uuml;r den Bundestag und die Landtage als F&uuml;nf-Prozent-Klauseln gel&auml;ufig ist. Durch zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 2011 und 2014 wurden deutsche Sperren f&uuml;r die Europawahl jedoch jeweils gekippt. Aktuell werden Gesetzentw&uuml;rfe diskutiert, die eine H&uuml;rde von nicht weniger als zwei Prozent vorsehen, wobei allerdings unklar ist, ob die Bundesrepublik sie bereits bei der kommenden Europawahl 2024 anwenden kann.<\/p><p>Der Zugang zu Mandaten im EU-Parlament ist also einfacher m&ouml;glich als bei Bundestags- oder Landtagswahlen mit ihren F&uuml;nf-Prozent-H&uuml;rden. Das ist f&uuml;r eine neugegr&uuml;ndete Partei, die sich noch im Aufbau und im Prozess des Bekanntmachens befindet, komfortabler. Gleichzeitig w&auml;re ein m&ouml;glichst erfolgreicher Parlamentseinzug bei einer bundesweiten Wahl ein bedeutsames psychologisches Momentum f&uuml;r weitere Entwicklungs- und Wahlerfolge.<\/p><p><strong>Fazit und Ausblick<\/strong><\/p><p>Zur&uuml;ck zu einer vielleicht (vielleicht auch nicht) entstehenden Partei von Sahra Wagenknecht und ihren Mitstreitern &ndash; die garantiert nicht &bdquo;Liste Wagenknecht&ldquo; getauft werden wird. Nach alldem, was in diesem Beitrag nur auswahlm&auml;&szlig;ig behandelt werden konnte, tun die Planer gut daran, mit einem neuen Parteiprojekt nichts zu &uuml;berst&uuml;rzen. Laut Demoskopie kann man sich eines ansehnlichen W&auml;hlerzuspruchs erfreuen und auch eine Zwei- oder gar F&uuml;nf-Prozent-Sperrklausel bei Wahlen erscheint h&auml;ndelbar. <\/p><p>Doch neben der zu bew&auml;ltigenden K&auml;rrnerarbeit bei der Suche nach einem Gr&uuml;ndungsteam und des Organisationsaufbaus gilt es, nicht zu untersch&auml;tzende rechtliche Hindernisse zu identifizieren und zu &uuml;berspringen. Vor allem der Problemkreis der Personalrekrutierung und Mitgliederaufnahme bedarf einer pfiffigen Idee, denn es steht zu erwarten, dass eine solche Parteineubildung Interessenten aus vielen, durchaus divergenten weltanschaulichen Str&ouml;mungen anziehen wird. Schwadroneure, Karrieristen, Polit-Abenteurer, aber auch ernsthaft gef&auml;hrliche Extremisten und Zwielichtige werden sich auf die Partei schmei&szlig;en wie Fliegen auf den Dung. Wird hier keine institutionelle Vorsorge getroffen, kann eine solche Partei leicht zu dem Flopp werden, den alle vermeiden wollen.<\/p><p><em>Leserbriefe zu diesem Beitrag <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=102345\">finden Sie hier<\/a>.<\/em><\/p><p>Titelbild: StockTom\/shutterstock.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Autor des folgenden Textes ist Rechtsanwalt. Er lebt in Bonn. Er hat sich in seinem Beitrag Gedanken &uuml;ber die in der allgemeinen Diskussion um die Gr&uuml;ndung einer Partei durch Sahra Wagenknecht eher unterbelichteten rechtlichen Herausforderungen und Probleme von Parteigr&uuml;ndungen in Deutschland gemacht. Ein Schwerpunkt des Textes ist die Personalrekrutierung und Mitgliederaufnahme. 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