{"id":102457,"date":"2023-08-15T09:00:06","date_gmt":"2023-08-15T07:00:06","guid":{"rendered":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=102457"},"modified":"2023-08-18T15:54:47","modified_gmt":"2023-08-18T13:54:47","slug":"maulkorb-fuer-kriegsgegner-verfassungsbeschwerde-gegen-neufassung-von-volksverhetzung-paragraf-130-eingereicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=102457","title":{"rendered":"\u201eMaulkorb f\u00fcr Kriegsgegner\u201c \u2013 Verfassungsbeschwerde gegen Neufassung von \u201eVolksverhetzung\u201c-Paragraf 130 eingereicht"},"content":{"rendered":"<p>Der Jurist Dr. Ralf Hohmann hat gemeinsam mit den zwei Vorsitzenden der DKP, Wera Richter und Patrik K&ouml;bele, Verfassungsbeschwerde gegen die im Zuge des Ukraine-Krieges erfolgte &Auml;nderung von &sect; 130 des Strafgesetzbuches eingelegt. Sie argumentieren, dass die Neufassung des Paragrafen gegen &bdquo;Volksverhetzung&ldquo; einen Versto&szlig; gegen die grundgesetzlich gesicherte Meinungsfreiheit und die ebenso grundgesetzlich vorgeschriebene Bestimmtheit eines Gesetzes darstellt. Zudem wird kritisiert, dass die Verfahrensweise der parlamentarischen Beschlussfassung als sogenanntes &bdquo;Omnibus-Gesetz&ldquo;, also als Anhang eines anderen Gesetzes ohne inhaltlichen Bezug und ohne die sonst &uuml;bliche parlamentarische Befassung, sp&auml;tabends &bdquo;durchgepeitscht&ldquo; worden sei. Die Verfassungsbeschwerde liegt den <em>NachDenkSeiten<\/em> vor. Von <strong>Florian Warweg<\/strong>.<\/p><p><em>Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verf&uuml;gbar.<\/em><br>\n<!--more--><br>\n<\/p><div class=\"powerpress_player\" id=\"powerpress_player_5445\"><!--[if lt IE 9]><script>document.createElement('audio');<\/script><![endif]-->\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-102457-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/230815_Maulkorb_fuer_Kriegsgegner_Verfassungsbeschwerde_gegen_Neufassung_von_Volksverhetzung_Paragraf_130_eingereicht_NDS.mp3?_=1\"><\/source><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/230815_Maulkorb_fuer_Kriegsgegner_Verfassungsbeschwerde_gegen_Neufassung_von_Volksverhetzung_Paragraf_130_eingereicht_NDS.mp3\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/230815_Maulkorb_fuer_Kriegsgegner_Verfassungsbeschwerde_gegen_Neufassung_von_Volksverhetzung_Paragraf_130_eingereicht_NDS.mp3<\/a><\/audio><\/div><p class=\"powerpress_links powerpress_links_mp3\">Podcast: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/230815_Maulkorb_fuer_Kriegsgegner_Verfassungsbeschwerde_gegen_Neufassung_von_Volksverhetzung_Paragraf_130_eingereicht_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_pinw\" target=\"_blank\" title=\"Play in new window\" onclick=\"return powerpress_pinw('https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?powerpress_pinw=102457-podcast');\" rel=\"nofollow\">Play in new window<\/a> | <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/podcast\/230815_Maulkorb_fuer_Kriegsgegner_Verfassungsbeschwerde_gegen_Neufassung_von_Volksverhetzung_Paragraf_130_eingereicht_NDS.mp3\" class=\"powerpress_link_d\" title=\"Download\" rel=\"nofollow\" download=\"230815_Maulkorb_fuer_Kriegsgegner_Verfassungsbeschwerde_gegen_Neufassung_von_Volksverhetzung_Paragraf_130_eingereicht_NDS.mp3\">Download<\/a><\/p><p>Am 9. Dezember 2022 trat das &bdquo;Gesetz zur &Auml;nderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) und des Strafgesetzbuches (StGB)&ldquo; in Kraft. Im Rahmen dieser &Auml;nderung wurde unter anderem &sect; 130 StGB (Volksverhetzung) um einen f&uuml;nften Absatz erg&auml;nzt. Im Bundesgesetzblatt hei&szlig;t es dazu:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 eingef&uuml;gt:<br>\n(5) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Handlung der in den &sect; 6 bis 12 des V&ouml;lkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art gegen eine der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugeh&ouml;rigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten &ouml;ffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gr&ouml;blich verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den &ouml;ffentlichen Frieden zu st&ouml;ren.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Zuvor war der Volksverhetzungsparagraf beschr&auml;nkt auf Aufstachelung und Aufforderung zu &bdquo;Hass&ldquo; und &bdquo;Gewalt- oder Willk&uuml;rma&szlig;nahmen&ldquo; gegen &bdquo;eine nationale, rassische, religi&ouml;se oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe&ldquo; sowie den Versuch, &bdquo;nationalsozialistische Gewalt- und Willk&uuml;rherrschaft&ldquo; zu billigen oder zu verherrlichen.<\/p><p><strong>Weder wirkliche Beratung noch Debatte zur Gesetzes&auml;nderung<\/strong><\/p><p>In der den <em>NachDenkSeiten<\/em> vorliegenden Verfassungsbeschwerde wird zun&auml;chst angef&uuml;hrt, dass bis zur Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, formuliert in der Sitzung des Rechtsausschusses vom 19. Oktober 2022, dem Parlament kein Entwurf zur &Auml;nderung des &sect; 130 StGB vorlag. Des Weiteren wird dargelegt, dass bei der bereits f&uuml;r den Folgetag vorgesehenen Abstimmung im Bundestag am 20. Oktober zwar die <a href=\"https:\/\/dserver.bundestag.de\/btd\/20\/037\/2003708.pdf\">&Auml;nderung des Bundeszentralregistergesetzes<\/a> in der Tagesordnung aufgef&uuml;hrt wurde, nicht aber die daran angeh&auml;ngte geplante Erg&auml;nzung des &sect; 130. Zudem wird moniert, dass die Abstimmung als letzter Tagesordnungspunkt (TOP 25) um 22.15 Uhr angesetzt war.<\/p><div class=\"imagewrap\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/upload\/bilder\/230815-VerfassungsbeschwerdeScreen1.jpg\" alt=\"\" title=\"\"><\/div><p>Mit Verweis auf den &bdquo;dicht gepackten und eng getakteten Sitzungstag&ldquo; wird geschlossen, dass &bdquo;weder Vor- noch Zwischenberatungen zum BZRG, geschweige denn zur &Auml;nderung des &sect; 130 StGB inner- und interfraktionell stattgefunden haben d&uuml;rften&ldquo;.<\/p><p>Auch eine reale Debatte im Bundestag zu der Gesetzes&auml;nderung, so die weitere Argumentation, habe es nicht gegeben, da aufgrund des sp&auml;ten Zeitpunkts der Abstimmung vier von sechs Parteien ihre Redebeitr&auml;ge bereits vor dem Tagesordnungspunkt nur schriftlich zu Protokoll gegeben hatten. Dies betrifft laut Sitzungsprotokoll zwei Vertreter der Ampelkoalition, Dr. Thorsten Lieb f&uuml;r die FDP sowie Dr. Johannes Fechner von der SPD, sowie von Oppositionsseite Ingmar Jung f&uuml;r die CDU\/CSU und Clara B&uuml;nger f&uuml;r Die Linke. Das hei&szlig;t, von sechs im Bundestag vertretenen Parteien nahmen vier erst gar nicht an der Debatte teil. Von den genannten Parteien-Vertretern, die ihre Rede nur schriftlich eingereicht hatten, nahm zudem nur der FDP-Mann explizit Bezug auf die &Auml;nderung von &sect; 130 StGB. Dessen schriftlicher Redebeitrag wird in der Verfassungsbeschwerde wie folgt zitiert:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Mit der erg&auml;nzenden Regelung in &sect; 130 StGB, die dem Gesetz angef&uuml;gt ist, verdeutlichen wir auch noch einmal, dass wir das &ouml;ffentliche Billigen, Leugnen und gr&ouml;bliche Verharmlosen von V&ouml;lkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in keinster Weise dulden. Dies wird nunmehr explizit unter Strafe gestellt &ndash; ein wichtiger Ausdruck in Kriegszeiten.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Neben den genannten Mitgliedern des Bundestages gab es noch eine vielsagende schriftliche Erkl&auml;rung nach &sect; 31 der Gesch&auml;ftsordnung des Bundestages durch den fraktionslosen Abgeordneten Stefan Seidler:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Der vorliegende Entwurf eines Achten Gesetzes zur &Auml;nderung des Bundeszentralregistergesetzes vermischt meines Erachtens zwei grunds&auml;tzlich verschiedene Sachverhalte. Die sachfremde Ankoppelung einer komplexen Reform des &sect; 130 StGB an die ebenfalls hochkomplexe &Auml;nderung des BZGR erlaubt es mir in der K&uuml;rze der Zeit nicht, eine stringente Meinung zum vorgelegten Gesetzentwurf zu bilden. Ich enthalte mich daher.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p><strong>Nur AfD und Gr&uuml;ne nahmen an Bundestagsdebatte teil<\/strong><\/p><p>An der eigentlichen Debatte, die laut Sitzungsprotokoll um Punkt 22:15 Uhr von der Bundestagsvizepr&auml;sidentin Petra Pau er&ouml;ffnet wurde, nahmen lediglich die Vertreter der Gr&uuml;nen und der AfD teil. Beide Reden werden in der Verfassungsbeschwerde auszugsweise zitiert. Als Erster sprach der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Und was machen Sie? Sie denken nicht dar&uuml;ber nach, die Formulierung des Paragrafen zu verbessern, Sie dehnen ihn auch noch aus &ndash; mit uns&auml;glichen Worth&uuml;lsen, unbestimmten Rechtsbegriffen, die niemand richtig wird einordnen k&ouml;nnen (&hellip;). Und weil Ihnen das so peinlich ist, weil Sie genau wissen, was f&uuml;r einen Murks Sie da machen, versuchen Sie, diese &Auml;nderung an ein Omnibusgesetz dranzuh&auml;ngen, ohne erste Lesung, ohne ordentliche Behandlung im Ausschuss.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Ihm folgte der Abgeordnete von B&uuml;ndnis90\/Die Gr&uuml;nen, Canan Bayram:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Alle demokratischen Fraktionen in diesem Haus sind sich einig, dass das strafbar sein sollte. Es ist doch, umgekehrt, ein Skandal, dass solche &Auml;u&szlig;erungen bisher noch nicht strafbar waren, meine Damen und Herren. Die Verharmlosung und Leugnung von Straftaten nach dem V&ouml;lkerstrafgesetzbuch darf nicht weiter straflos bleiben.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Auf diese zwei Redebeitr&auml;ge beschr&auml;nkte sich die gesamte Bundestagsdebatte um die einschneidenden Erg&auml;nzungen des &sect; 130 StGB. Danach folgte die namentliche Abstimmung. Um 22:46 Uhr gab Bundestagsvizepr&auml;sidentin Pau das Abstimmungsergebnis bekannt:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Ich gebe Ihnen das von den Schriftf&uuml;hrerinnen und Schriftf&uuml;hrern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung &ndash; Entwurf eines Achten Gesetzes zur &Auml;nderung des Bundeszentralregistergesetzes &ndash; bekannt: abgegebene Stimmkarten 608. Mit Ja haben 514 Abgeordnete gestimmt, mit Nein stimmten 92, und es gab 2 Enthaltungen. Der Gesetzentwurf ist angenommen.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p><strong>&bdquo;Einschr&auml;nkung der Meinungsfreiheit&ldquo;<\/strong><\/p><p>Vor diesem Hintergrund wird in der Verfassungsbeschwerde, neben den aufgezeigten formalen Defiziten im Gesetzgebungsverfahren, insbesondere auf den Aspekt der durch die &Auml;nderung von Paragraf 130, Absatz 5 erfolgten Einschr&auml;nkung der Meinungsfreiheit verwiesen. Im Wortlaut hei&szlig;t es dazu:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Wenn historischen Fakten nicht mehr als Orientierung im Rechtsgutsschutz gelten, sondern Wertungen, ist eine schrankenlose, vom jeweiligen &bdquo;Zeitgeist&ldquo; gepr&auml;gte Strafverfolgungsm&ouml;glichkeit er&ouml;ffnet. Dies wird auch daraus deutlich, dass es noch nicht einmal eine Grenzziehung der Art gibt, dass ein Gericht (gleich welches) festgestellt haben m&uuml;sste, welche konkrete V&ouml;lkerstraftat vorliegt.<br>\nDie Kriterien zur Definition eines bestimmten Vorgangs als verfolgungsw&uuml;rdig im Sinne des &sect; 130 Abs 5 StGB h&auml;ngen damit allein davon ab, welche Meinung zu diesem oder jenem Sachverhalt gerade vorherrschend ist, welche Einsch&auml;tzung gerade in den &ouml;ffentlichen Medien vorzugsw&uuml;rdig opportun erscheint.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Erinnert sei in diesem Zusammenhang an das Urteil des Berliner Amtsgerichts Anfang Januar 2023 gegen den bekannten Berliner Friedensaktivisten Heiner B&uuml;cker, der in erster Instanz in Form eines Strafbefehls zu einer vierstelligen Geld- oder ersatzweise 40-t&auml;gigen Haftstrafe verurteilt worden war. Die damalige Begr&uuml;ndung? Er h&auml;tte in einer Rede anl&auml;sslich des 81. Jahrestages des deutschen &Uuml;berfalls auf die Sowjetunion am 22. Juni 2022 erkl&auml;rt, man m&uuml;sse &bdquo;offen und ehrlich versuchen, die russischen Gr&uuml;nde f&uuml;r die milit&auml;rische Sonderoperation in der Ukraine zu verstehen&ldquo;. Diese Aussage, so die Begr&uuml;ndung vom 3. Januar 2023, billige &bdquo;den v&ouml;lkerrechtswidrigen &Uuml;berfalls Russlands auf die Ukraine&ldquo; und h&auml;tte &bdquo;das Potenzial, das Vertrauen in die Rechtssicherheit zu ersch&uuml;ttern und das psychische Klima in der Bev&ouml;lkerung aufzuhetzen&ldquo; (<a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=92952\">Die <em>NachDenkSeiten<\/em> berichteten<\/a>).<\/p><p>Die aktuelle Verfassungsbeschwerde schlie&szlig;t mit der Aussage:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Die Norm des &sect; 130 Abs. 5 GG vertunnelt den freien Raum &ouml;ffentlicher Debatte, in dem er zul&auml;sst, dass eine bestimmte Meinung zu einem historischen Vorgang &ndash; im &Uuml;brigen: gleich wo auf der Welt er stattfand, stattfindet oder stattfinden wird &ndash; mit strafrechtlicher Sanktion gegen Andersdenkende durchgesetzt werden kann.<br>\nPr&auml;ventiv unterbindet er damit auch zuk&uuml;nftige Debatten zur Einsch&auml;tzung historischer Vorg&auml;nge. Ein jeder wird sich angesichts der Tatbestandsmerkmale des &sect; 130 Abs. 5 StGB intensivst &uuml;berlegen, ob er &uuml;berhaupt eine Position zu einem Vorgang einnehmen soll, bevor nicht die situativ bestimmende herrschende Auslegung hierzu verbreitet worden ist. &sect; 130 Abs. 5 StGB schr&auml;nkt die Meinungsfreiheit in verfassungswidriger Weise ein. Das Gesetz ist daher f&uuml;r nichtig zu erkl&auml;ren.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Die Einreicher der Verfassungsbeschwerde, Wera Richter und Patrik K&ouml;bele, erkl&auml;ren die Motivation f&uuml;r ihren Schritt wie folgt:<\/p><blockquote><p>\n&bdquo;Wurde der Volksverhetzungsparagraf in der Vergangenheit viel zu selten gegen die Leugnung und Verharmlosung der Verbrechen des Faschismus eingesetzt, so soll er jetzt als Waffe gegen alle die genutzt werden, die die Aufr&uuml;stungs- und Kriegspolitik, die die NATO-Gefolgschaft der Bundesregierung ablehnen. Das ist Teil einer Politik des reaktion&auml;ren Staatsumbaus, die wir auf allen Ebenen, auch auf der juristischen, bek&auml;mpfen. Wir gehen davon aus, dass die Neufassung des Gesetzes verfassungswidrig ist.&ldquo;\n<\/p><\/blockquote><p>Es ehrt die DKP, dass sie als einzige Partei den Beschwerdeweg bez&uuml;glich der fragw&uuml;rdigen Umst&auml;nde der Abstimmung zum erg&auml;nzten Paragrafen 130 des Strafgesetzbuches sowie der Implikationen dieser Gesetzesnovelle f&uuml;r die Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik eingelegt hat. Viel Illusionen hinsichtlich der Erfolgsaussichten sollte man sich allerdings nicht machen. Die Jahresstatistik des Bundesverfassungsgerichtes weist eine Erfolgsquote von 1,29 Prozent der im letzten Jahr eingelegten Verfassungsbeschwerden auf.<\/p><p><em>Leserbriefe zu diesem Beitrag <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=102597\">finden Sie hier<\/a>.<\/em><\/p><p>Titelbild: Screenshot von Verfassungsbeschwerde<\/p><div class=\"moreLikeThis\">\n<strong>Mehr zum Thema:<\/strong>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=89732\">&bdquo;Volksverhetzung&ldquo; &ndash; eine Versch&auml;rfung der Strafbestimmung<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=92952\">Skandal-Urteil in Berlin: Amtsgericht verurteilt Friedensaktivisten wegen Rede &bdquo;Nie wieder Krieg gegen Russland&ldquo;<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=101332\">Urteil jetzt rechtskr&auml;ftig: K&uuml;ndigung des Journalisten Patrik Baab durch die Uni Kiel wegen Recherche in der Ostukraine war &bdquo;rechtswidrig&ldquo;<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=101868\">Sieg f&uuml;r NachDenkSeiten: BPK muss Florian Warweg Zugang zu den Regierungspressekonferenzen gew&auml;hren<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=100361\">Verfassungsbeschwerde gegen das RT-Verbot: Eine Zensur findet statt<\/a>\n<\/p><\/div><p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/vg08.met.vgwort.de\/na\/3a8c1dbc196e4946bb5c358b873cfc5a\" width=\"1\" height=\"1\" alt=\"\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Jurist Dr. Ralf Hohmann hat gemeinsam mit den zwei Vorsitzenden der DKP, Wera Richter und Patrik K&ouml;bele, Verfassungsbeschwerde gegen die im Zuge des Ukraine-Krieges erfolgte &Auml;nderung von &sect; 130 des Strafgesetzbuches eingelegt. Sie argumentieren, dass die Neufassung des Paragrafen gegen &bdquo;Volksverhetzung&ldquo; einen Versto&szlig; gegen die grundgesetzlich gesicherte Meinungsfreiheit und die ebenso grundgesetzlich vorgeschriebene Bestimmtheit<\/p>\n<div class=\"readMore\"><a class=\"moretag\" href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=102457\">Weiterlesen<\/a><\/div>\n","protected":false},"author":15,"featured_media":102459,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"spay_email":"","footnotes":""},"categories":[107,126],"tags":[1112,930,1865],"class_list":["post-102457","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-audio-podcast","category-erosion-der-demokratie","tag-buergerrechte","tag-justiz","tag-meinungsfreiheit"],"jetpack_featured_media_url":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/wp-content\/uploads\/2023\/08\/230815-VerfassungsbeschwerdeCover.jpg","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/102457","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/15"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=102457"}],"version-history":[{"count":8,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/102457\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":102638,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/102457\/revisions\/102638"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/102459"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=102457"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=102457"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=102457"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}